Hallo, habe das Forum durchsucht, aber keine Antwort gefunden.
Ich bin Papa eines Sohnes 1,5. KM hat sich getrennt - kein GSR - und ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
Da die Whg für mich alleine nicht zu halten ist muss ich eine kleinere suchen.
Jetzt habe ich mal nachgesehen, wie es mit Wohngeld aussieht.
Kann ich ohne Sorgerecht aber mit häufigem Umgang (mit Übernachtungen) bei der Beantragung mein Kind mit angeben?
Beim Wohnberechtigungsschein ist es ja wohl so, dass gilt: Egal wie oft sich der Papa kümmert, ohne Sorgerecht spielt das Kind keine Rolle.
Zusatzfrage:
Würde die Erreichung des GSR den Status der Mutter als alleinerziehend aufheben? Oder ist das an gemeinsames Wohnen gebunden?
give respect
get respect
Moin,
der Wohngeldanspruch ist nach Auffassung des OVG Lüneburg (>hier<) nicht an das Sorgerecht und nicht an das unterbrechungsfreie Aufhalten des Kindes im Haushalt des Wohngeldberechtigen geknüpft.
Alleinerziehend hat seine Wirkungen nur im Steuer- und Sozialrecht und ist i.A. daran gebunden, dass jemand ein minderjähriges Kind allein erzieht, also kein weiterer Erwachsener, sprich Volljähriger (volljährige Geschwister ausgenommen) im Haushalt lebt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!