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Wie soll ich mich verhalten! !?

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(@maxmustermann1234)
Registriert

I.A. werden die Kosten vor Gericht gegeneinander aufgehoben, d.h. ihr teilt euch die Gerichtskosten und jeder zahlt seinen Anwalt. Die Gerichtskosten sind auch nicht der teure Spaß bei einer Klage, sondern der Anwalt.

Vielleicht redest du mit deiner Partnerin mal in Ruhe darüber, dass du gerne das gemeinsame Sorgerecht haben würdest und dass eine Klage euch bei Geld und Zeit kostet. Am Ende wird sowieso das gSR stehen, wenn keine gravierenden Gründe dagegen sprechen. Das kann man dann aber auch vor dem Jugendamt erklären.

Meine Partnerin will ihrem Ex auch kein gemeinsames Sorgerecht einräumen, weil es für sie schwerer wäre jede Unterschrift einzuholen (er kümmert sich 0). Würde er aber einen Antrag stellen, würde sie natürlich zustimmen, da eine Klage sinnbefreit ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2019 12:30
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

Update

die KM hat beantragt , den Antrag auf Einräumung einer G.sorgerecht abzuweisen.

Begründung :

- es besteht kein Vertrauenverhaltnis der KM zum KV . da ich sie vermutet dass der KV sie von anderen beauftragte Personen kontrolliert.
- der KV ist bestens über das Verhalten von das Kind in der kindereinrichtung informiert. es scheint so dass der KV jemanden von der kindereinrichtung kennt , den ihm mitteilt alles was mit dem Kind passiert . und sie vermutet dass Informationen lediglich eine frage des Geldes seien .
- der KV nennt das Kind mit anderen Namen aus seinem Sprachraum ,gegen den Willen der KM .
- der KV bringt dem Kind seine Sprache bei und versucht sich mit ihm während der Umgangzeit nur in seiner Sprache zu unterhalten. auch hiermit ist die KM damit nicht einverstanden.  der KV interessiert dies jedoch in keinster Weise .
- die KM vertritt die Auffassung , dass Gemeinsame Entscheidungen über die Belange des Kindes nicht getroffen werden können, da der KV aus einem gänzlich anderen Kulturkreis kommt , und über die Erziehung des Kindes und dessen Belange eine vollkommen andere Auffassung hat als die KM
- die KM hat den Eindruck dass der KV das Kind entsprechend der wohl in seinem Kulturkreis üblichen männchlichen Dominanz erziehen will . es SCHEINT auch so dass der KV dem Kind die Muslimische Religion sehr nahe zu bringen versucht . der KM ist damit nicht einverstanden.

so Bitte schön ...
was ist eure Meinung jetzt dazu ? also ich finde das eine absolute Unmenschlichkeit.  ich habe das Gefühl bekommen als das Kind gehört NUR ihr .
das Kind hat doch zwei Staatsangehörigkeiten (deutsche und Tunesier ) selbstverständlich muss er zwei Kultur und zwei Muttersprache haben .

ich habe auch noch nie meinem Sohn irgendwas über Religion oder solche Sachen erzählt , er ist noch zu klein dafür und wird er auch darauf alleine entscheiden! !! aber bei ihr scheint es so . ich frage mich wie ist sie darauf gekommen. .

sie hat auch gesagt dass ich alle zwei Woche Umgang habe von Samstag morgens bis Sonntag abends mit Übernachtung . das stimmt aber nicht !
ich habe alle zwei Wochen Umgang  mit ihm von Freitag bis Sonntag Abend mit Übernachtungen und in der Woche zwei  Nachmittagen von14:00 bis 20:00  .

ich verstehe die Weibe gar nicht mehr , wie sie denkt !! .sie will alles machen damit sie alleine bestimmen kann und ich soll mich ganz einfach verpissen (sorry) .

was ist Bitte eure Meinungen dazu ? was denkt ihr , wie wird der Richter darauf reagieren? 

Gruß
Imad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2019 02:53
(@wasserfee)
Registriert

moin,

das, was sie vorbringt ist absoluter Nonsend.
Auch ohne GSR kannst du das Kind nei einem anderen Namen nennen, es zweisprachig fördern etcpp.
Und die meisten Gerichte sehen das eher als begrüßenswert an, dass Kinder ein breites Wissen über Religionen erlangen, zumal die eine Hälfte der Familie offensichtlich muslimischen Glaubens ist.
Aber wie gesagt, das ist eh keine Entscheidung des GSR.

GSR betrifft nur
-Unterschrift KiGa
-höhere Schule
-OPs
-Konteneröffnung

das war es aber auch schon. Wie du dein Kind in deiner Umgangszeit erziehsz, ob es Dinkel oder Vollkornkekse bekommt, wie lange es abends aufbleiben darf ist alleine DEINE Entscheidung. Mit und ohne GSR

Und die ersten Punkte klingen eher nach Verfolgungswahn der KM. gruselig.

Also ich bin mir ziemlich sicher, dass die KM mit diese#r Stellungnahme keine Chance hat (ich hätte keine gehabt, das ASR zu behalten mit diesen Argumenten).

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 09:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich schließe mich Wasserfee an.

Die einzigen Dinge, die ich nicht in Ordnung finde, egal wie das Sorgerecht geregelt ist:
- das Kind bei einem anderen Namen nennen
- das Kind über gewöhnliche Traditionen hinaus religiös erziehen, wenn der Andere nicht einverstanden ist (egal ob evangelisch, katholisch, buddhistisch, muslimisch oder klingonisch)

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 10:47
(@wasserfee)
Registriert

@LBM

aber abgesehen davon, ob du oder ich das i.O. finden hat das nichts mit dem SR zu tun.
Ich kann meine Kinder Pünktchen und Anton nennen, wenn mir danach ist und kein Gericht oder SR der Welt kann mir das verbieten.

Und ich bin nicht davon ausgegangen, dass er die Kinder zu hochreligiösen Fanatikern erziehen möchte, ich ging leiglich von einem nahebringen (und evtl. auch einzelne Elemente davon leben) aus.

Gruß

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 10:53
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

(aber abgesehen davon, ob du oder ich das i.O. finden hat das nichts mit dem SR zu tun.)

ich glaube schon . das müssen beide Eltern gemeinsam entscheiden.  aber in meinem Fall , es ist nur ein falscher Vorwurf.  sie ist nicht mal sicher , sie sagt schon " es scheint so " 😑

sogar sie versteht nichts wenn ich mit meinem Sohn unterhielt.  

eigentlich interessiert mich nicht so viel wenn ich das GS habe oder nicht . ich bin sein Vater und muss ich mit entscheiden.  das war auch die ganze zeit so .

ich finde das ein bullshit wenn die unverheiratete väter kein sorgerecht seit dem Geburt automatisch haben .
die Existenz der Vater in dem Familiengesetzt ist immer noch diskriminiert.  hoffentlich ändert sich das bald .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2019 23:35
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

ich finde das ein bullshit wenn die unverheiratete väter kein sorgerecht seit dem Geburt automatisch haben .
die Existenz der Vater in dem Familiengesetzt ist immer noch diskriminiert.

Haben Sie doch. Es muß lediglich beim Standesamt die Vaterschaft anerkannt werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2019 00:14
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

Wie jetzt !!
das GSR  wird nicht automatisch auf beide Eltern übertragen. NUR wenn sie verheiratet sind .
mein Sohn ist 2,5 Jahre alt, die Vaterschaft wurde anerkannt aber ich habe kein GSR .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2019 01:24
(@wasserfee)
Registriert

ich glaube schon . das müssen beide Eltern gemeinsam entscheiden.  aber in meinem Fall , es ist nur ein falscher Vorwurf.  sie ist nicht mal sicher , sie sagt schon " es scheint so " 😑

sogar sie versteht nichts wenn ich mit meinem Sohn unterhielt. 

eigentlich interessiert mich nicht so viel wenn ich das GS habe oder nicht . ich bin sein Vater und muss ich mit entscheiden.  das war auch die ganze zeit so

das kannst du ja finden, rechtlich ist es genauso wie ich schrieb.
Ich habe die KInder umgemeldet, geimpft, in der Schule angemeldet, Reisepässe beantragt, den Religionsunterricht ausgesucht (Wahl zwischen Ethik, Reli und musl. Unterricht) etcpp.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2019 09:22
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie jetzt !!
das GSR  wird nicht automatisch auf beide Eltern übertragen. NUR wenn sie verheiratet sind .
mein Sohn ist 2,5 Jahre alt, die Vaterschaft wurde anerkannt aber ich habe kein GSR .

Dann musst Du es halt einklagen. Seit 2010 ist das ja so gut problemlos, falls die Eltern sich einig sind.

In dieser Sache muß man der Mutter wirklich recht geben. Man stelle sich den umgekehrten Fall vor: Ein One-Night-Stand meldet sich drei Tage nach der Geburt des „Ausrutschers“ beim Standesamt und schwupps hat er das Sorgerecht.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2019 11:23




 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

ne meine Meinung danach ist ganz anderes als deine . auch wenn das kind aus one-night-stand kommt , müssen beide Eltern die Konsequenzen aushalten und verantwortlich sein  .
bekommen sie automatisch das GSR und wenn der KV keine Interesse zeigt dann hat die KM recht , das ASR zu beantragen  .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2019 11:37
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das ist eine ziemlich theoretische Frage.
Als erstes müsste man mal einen Überblick haben und wissen, wieviele Kinder durch einen One-Night-Stand überhaupt entstehen. Ohne es wirklich zu wissen, ich denke das es nicht ganz soviel sind. Die meisten Kinder kommen aus einer gelebten Partnerschaft, in der die Eltern meistens (aber nicht immer) zusammen gewohnt haben.

Damit würde ich meinen, dass man diesen Teil der ONS-Kinder dem meist üblichen unterordnen kann.

Dann kommender zum Automatismus des gSR.
Wenn die Eltern verheiratet sind, ist dies ja bereits der Fall. Die Frage sollte also lauten, was ist denn anders, wenn die Eltern nicht verheiratet sind? Richtig, in unserer aufgeklärten Gesellschaft und der verschiedenen Lebensgemeinschaften, ändert sich nichts. Und darauf sollte der gesetzliche Auftrag lauten, das auch hier das gSR für beide Elternteile automatisch mit der Geburt bewirkt ist.
Da werden natürlich einige Frauen (nicht hier im Forum) aufbrüllen und mit irgendwelchen abstrusen Einzelfällen kommen, aber diese Einzelfälle gibt es in gleicher Anzahl auch gegen Mütter. Also meines Erachtens kein Argument.
Da ja auch alle auf die Gleichstellung pochen, kann es keinen anderen sachlichen Grund geben, als das das gSR ab Geburt gilt. Daher muss sich jetzt nur noch eine Partei finden, die das umsetzt und auch genügend Stimmen erhält.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2019 11:45
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

@Kasper

genau 👌

es wird bald sich krachen glaube ich  . es kocht gerade 😅 .
na irgendwann sagt die Gerechtigkeit ihr Wort ...

*********************
Kasper ich möchte auch gerne deine Meinung wissen bzgl. der Stellungnahme meiner ex .

((( 

update

die KM hat beantragt , den Antrag auf Einräumung einer G.sorgerecht abzuweisen. 

Begründung :

- es besteht kein Vertrauenverhaltnis der KM zum KV . da ich sie vermutet dass der KV sie von anderen beauftragte Personen kontrolliert.
- der KV ist bestens über das Verhalten von das Kind in der kindereinrichtung informiert. es scheint so dass der KV jemanden von der kindereinrichtung kennt , den ihm mitteilt alles was mit dem Kind passiert . und sie vermutet dass Informationen lediglich eine frage des Geldes seien .
- der KV nennt das Kind mit anderen Namen aus seinem Sprachraum ,gegen den Willen der KM .
- der KV bringt dem Kind seine Sprache bei und versucht sich mit ihm während der Umgangzeit nur in seiner Sprache zu unterhalten. auch hiermit ist die KM damit nicht einverstanden.  der KV interessiert dies jedoch in keinster Weise .
- die KM vertritt die Auffassung , dass Gemeinsame Entscheidungen über die Belange des Kindes nicht getroffen werden können, da der KV aus einem gänzlich anderen Kulturkreis kommt , und über die Erziehung des Kindes und dessen Belange eine vollkommen andere Auffassung hat als die KM .  
- die KM hat den Eindruck dass der KV das Kind entsprechend der wohl in seinem Kulturkreis üblichen männchlichen Dominanz erziehen will . es SCHEINT auch so dass der KV dem Kind die Muslimische Religion sehr nahe zu bringen versucht . der KM ist damit nicht einverstanden. 

so Bitte schön ... 
was ist eure Meinung jetzt dazu ? also ich finde das eine absolute Unmenschlichkeit.  ich habe das Gefühl bekommen als das Kind gehört NUR ihr . 
das Kind hat doch zwei Staatsangehörigkeiten (deutsche und Tunesier ) selbstverständlich muss er zwei Kultur und zwei Muttersprache haben . 

ich habe auch noch nie meinem Sohn irgendwas über Religion oder solche Sachen erzählt , er ist noch zu klein dafür und wird er auch darauf alleine entscheiden! !! aber bei ihr scheint es so . ich frage mich wie ist sie darauf gekommen. . 

sie hat auch gesagt dass ich alle zwei Woche Umgang habe von Samstag morgens bis Sonntag abends mit Übernachtung . das stimmt aber nicht ! 
ich habe alle zwei Wochen Umgang  mit ihm von Freitag bis Sonntag Abend mit Übernachtungen und in der Woche zwei  Nachmittagen von14:00 bis 20:00  .

ich verstehe die Weibe gar nicht mehr , wie sie denkt !! .sie will alles machen damit sie alleine bestimmen kann und ich soll mich ganz einfach verpissen (sorry) .

was ist Bitte eure Meinungen dazu ? was denkt ihr , wie wird der Richter darauf reagieren?  
)))

ich kann leider keine Zitat einfügen 😕

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2019 12:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es spricht nichts gegen das gSR von Geburt an, wegen mir auch nach Gen-Test. Damit stehen die Eltern fest.
Wenn die Mutter den Vater nicht angibt/nicht weiss, dann gibt es halt keinen Vater, wenn dieser sich nicht meldet. Nur in diesem Fall sollte die KM die Alleinsorge haben. Findet sich dann doch noch ein Vaterschaftskandidat, dann sollte er nach Anerkennung der Vaterschaft auch das Sorgerecht erhalten.

Die Alleinsorge der KM, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, ist m.M.n. einfach ein Relikt aus Zeiten, wo man davon ausging, dass uneheliche Kinder eine Schande sind und der Vater deshalb auch unbekannt ist.

Die elterlich Sorge den heutigen Gegebenheiten anzupassen wäre gar nicht so schwer, aber offensichtlich ist jede noch kleine Änderung heute  nur mit einem maximalen Aufwand erreichbar (leider auch an vielen anderen Stellen).

Nun zu Deiner Frage.

Als erstes solltest Du vor Gericht sehr sachlich auftreten, ansonsten beweist Du (wenn auch aus verständlicher Verärgerung) die Vorbehalte der KM.

Sprache und kulturelle Unterschiede liegen in der Natur der Sache, wenn man das Kind mit einem Nichtdeutschen hat, trotzdem ist er der Vater und es steht dem Kindswohl nicht entgegen aus einer anderen Kultur zu kommen und diese dem Kind zu vermitteln.

Die religiöse Frage ist komplizierter und hier solltest Du Dich offen für andere Religionen und Bekenntnisse zeigen, aber auch vermitteln, dass Deine Religion zu Dir gehört und Du deshalb Dein Kind auch mit Deiner Religion vertraut machen willst, ohne dabei einen Ausschliesslichkeitsanspruch zu vertreten.

Dass die KM Dir nicht vertraut und eine andere Religion oder keine hat ist sicher auch der Grund für die Trennung und ändert nichts daran, dass ihr beide die Eltern seid.

Du solltest so sachlich und offen wie möglich argumentieren, denn nichts was angeführt wurde wiederspricht dem Kindswohl und deshalb kann das gSR nicht verweigert werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2019 12:37
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Alleinsorge der KM, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, ist m.M.n. einfach ein Relikt aus Zeiten, wo man davon ausging, dass uneheliche Kinder eine Schande sind und der Vater deshalb auch unbekannt ist.

Woher das kommt bzw. wie sich das alles aufgebaut hat, ist bekannt. Nur ist es leider, wie Du selber schriebst, ziemlich schwer, solche eingefahrenen Pfade zu verändern.

es wird bald sich krachen glaube ich  . es kocht gerade 😅 .
na irgendwann sagt die Gerechtigkeit ihr Wort ...

Sorry, aber da muss ich lachen ... kochen tut es schon seit Jahrzehnten, aber geändert hat sich da nur schrittweise wenig bis langsam. Das Problem sin - nach meiner Meinung - die Betonköpfe auf den Richterstühlen, die eine alte Denkensweise haben und sich nur schwer an die gesellschaftliche Realität orientieren können (oder wollen).

die KM hat beantragt , den Antrag auf Einräumung einer G.sorgerecht abzuweisen. 

Begründung :

Ich schreib das jetzt einfach mal so runter ...

- es besteht kein Vertrauenverhaltnis der KM zum KV . da ich sie vermutet dass der KV sie von anderen beauftragte Personen kontrolliert.

Es muss auch kein Vertrauen der KM bestehen. Das gemeinsame Kind steht nicht in einem Alleineigentum eines Elternteils und somit muss, wie in vielen Lebenslagen, eine Kompromissfähigkeit erlangt werden. Die reine Behauptung, die im übrigen hiermit in Abrede gestellt wird, dass ich (also KV) Personen beauftragen würde um die Kindesmutter zu kontrollieren, ist absurd.

- der KV ist bestens über das Verhalten von das Kind in der kindereinrichtung informiert. es scheint so dass der KV jemanden von der kindereinrichtung kennt , den ihm mitteilt alles was mit dem Kind passiert . und sie vermutet dass Informationen lediglich eine frage des Geldes seien .

Die zusammenhänge zwischen einem Interesse an einer Einrichtung, die das gemeinsame Kind besucht, und eines finanziellen Aufwandes, erschließt sich nicht. Sollten Fragestellungen nicht durch die Schweigepflicht geschützt sein, steht es mir als Vater doch zu, mich in einer Einrichtung zu erkundigen. Dafür benötigt man keine konspirativen Kontakte in der Einrichtung, da reicht ein Besuch.

- der KV nennt das Kind mit anderen Namen aus seinem Sprachraum ,gegen den Willen der KM .

Jeder, auch die KM, verwendet Kosenamen für das gemeinsame Kind. Da das und einen Vater aus einem anderen Kulturraum hat, kann das Kind durch diese Vielfältigkeit nur profitieren. Die Kindesmutter stellt dies negativ dar, obwohl sie sich bei der Partnerwahl für ein gemeinsames Kind ausdrücklich für mich - mit Kenntnis der Herkunft - entscheiden hat.

- der KV bringt dem Kind seine Sprache bei und versucht sich mit ihm während der Umgangzeit nur in seiner Sprache zu unterhalten. auch hiermit ist die KM damit nicht einverstanden.  der KV interessiert dies jedoch in keinster Weise .

Das Kind hat einen hälftigen Anteil eines anderen Kulturraumes und somit kann es von einer Zweitsprache profitieren. Warum dies nun negativ dargestellt wird, erschließt sich nicht. Die Kindesmutter hat auch keine Weisungsbefugnis in diesem Zusammenhang.

- die KM vertritt die Auffassung , dass Gemeinsame Entscheidungen über die Belange des Kindes nicht getroffen werden können, da der KV aus einem gänzlich anderen Kulturkreis kommt , und über die Erziehung des Kindes und dessen Belange eine vollkommen andere Auffassung hat als die KM .  

Der BGH hat bereits festgestellt, dass es für ein gSR nicht notwendig ist, dass eine 100% Kommunikation vorliegt. Weiterhin ist nicht ersichtlich, warum der Kulturkreis des Vaters ein Ausschlusskriterium sein soll, damit das gSR versagt bleibt. Das Kind hat einen Elternteil mit anderem kulturellem Hintergrund und ist es das natürliche Interesse, dass es auch Inhalte aus diesem kennenlernt.

- die KM hat den Eindruck dass der KV das Kind entsprechend der wohl in seinem Kulturkreis üblichen männchlichen Dominanz erziehen will . es SCHEINT auch so dass der KV dem Kind die Muslimische Religion sehr nahe zu bringen versucht . der KM ist damit nicht einverstanden. 

Die Kindesmutter (hat sie das wirklich so gesagt / geschrieben?) redet hier von "vielleicht", "vermutlich", ohne was genaueres zu wissen. Über eine Religiöse Erziehung ist auch jetzt garnicht der richtige Zeitpunkt zu diskuskutieren. Im übrigen leben wir in einer offenen Gesellschaft und kommen, je nach Interesse in unterschiedlicher weise mit verschiedenen Religionen in Berührung. Das Kind wird natürlich die religiösen Ansichten der Kindesmutter annehmen und auch mit denen des Kindesvaters in Berührung kommen und wenn das gemeinsame Kind dann soweit ist, wird es seine eigene Entscheidung treffen. Dies kann unter Umständen auch dahin führen, dass es gar keiner Religion angehören möchte.

sie hat auch gesagt dass ich alle zwei Woche Umgang habe von Samstag morgens bis Sonntag abends mit Übernachtung . das stimmt aber nicht ! 
ich habe alle zwei Wochen Umgang  mit ihm von Freitag bis Sonntag Abend mit Übernachtungen und in der Woche zwei  Nachmittagen von14:00 bis 20:00  .

Die Umgangssituation wurde von der Kindesmutter falsch dargestellt. Diese ist wie folgt (obiges darstellen).

Im großen und ganzen hat die KM nur das übliche Dreckwerfen veranstaltet, um die Machtposition ASR nicht zu verlieren. Dem kannst Du nur durch Richtigstellung begegnen und, wie Susi schrieb, durch Sachlichkeit.

Auch Dein Geschimpfe auf das deutsche Rechtssystem bringt Dich keinen Schritt weiter. Ich weiß nicht wie es in Tunesien ist, aber da kämpfen dann vielleicht mehr die Frauen um gleiches Recht? Es ist wie es ist und da muss man mit den Mittel kämpfen, die vorhanden sind ... und wenn man vernünftig ist, ist es ja auch nicht ganz aussichtslos.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2019 13:14
(@maxmustermann1234)
Registriert

Das ist wahrscheinlich ein Thema für sich, aber man stelle sich vor, dass zwei lesbische Frauen ein Kind bekommen (eine lässt sich künstlich befruchten). Um das ganze noch auf die Spitze zu treiben stammt das Kind biologisch von der Frau ab, die es nicht ausgetragen hat. Wie argumentiert man hier das ASR und für welche Partei, wenn sich beide während der 10 Monate zerstreiten? Ich habe mich auch schon immer gefragt, warum Mutterschaft nicht auch anerkannt werden muss. Denn die ist nur solange klar, wie man die ein Kind austragende Frau als Mutter definiert und biologische Abstammung egal ist. Dann kann man aber auch direkt allen Männern die Vaterschaft geben, die bei der Geburt dabei waren und nicht gerade Arzt oder Geburtshelfer sind

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2019 16:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, es gehört nicht hierher. Aber die Sache ist die, dass in Deutschland Leihmutterschaft verboten ist, folglich ist die Frau, die das Kind zur Welt bringt auch die Mutter.

In vielen Ländern ist die Frau, die das Kind zur Welt bringt die Mutter, selbst wenn sie eine Leihmutter ist. In diesem Fall regelt dann ein Vertrag die Adoption des Kindes durch den/die Beauftragenden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2019 17:01
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich kenne die rechtliche Situation durchaus, wollte aber mit dem Beispiel verdeutlichen, warum ich imad in diesem Punkt Recht gebe: es gibt keinen Grund, warum nicht beide Eltern automatisch das gSR bekommen sollten. Auch mag es ja sein, dass Deutschland Leihmutterschaft verbietet, dieses Land ist aber nicht der Mittelpunkt des Universums. Somit könnten die Frauen aus meinem Beispiel einfach nach Deutschland eingereist sein. Und warum wird jetzt mit zweierlei Maß gemessen? Die Frau ist Mutter, wenn sie das Kind auf die Welt bringt und kriegt automatisch das SR. Der Vater muss aber (bei Streitigkeiten) die biologische Abstammung nachweisen und das gSR erst einklagen. Es gibt in unserer heutigen Zeit so viele mögliche Spezialfälle, bspw. auch Frauen, die sich mit fremden Eiern und dem Sperma ihres Partners künstlich befruchten lassen und mittlerweile sogar das Geschlecht Divers. Wieso werden hier nicht einfach die Geschlechter gleichgestellt: Elternteil 1 und Elternteil 2 müssen (unabhängig von der Ehe) die Elternschaft anerkennen. Man muss doch eh zum Standesamt. Und mit der Anerkennung gibt es halt das SR hinzu. Alle weiteren Spezialfälle entscheiden Gerichte, den ich gehe erstmal davon aus, dass Eltern das Beste für ihre Kinder wollen. Die Väter, die sich nicht um die Kinder kümmern, sind in der Minderheit, aber die aktuelle Gesetzeslage macht aus einer Ausnahme die Regel.

@imad: Ich würde das nur kurz und knackig abbügeln: Bezeichne die Vorwürfe zum Großteil als haltlos (Spionage) bzw. gegenstandslos (gemeinsame Entscheidungen können nicht getroffen werden). Aus deiner Sicht spricht keiner benannten Punkte gegen ein gSR. Vielmehr würde dieses dafür sorgen, dass sich die KM auch mit anderen Kulturen und Lebensweisen auseinandersetzen müsste, um die besten Entscheidungen für euer GEMEINSAMES Kind zu treffen (beim Kind zeugen war sie ja dem anderen Kulturkreis noch nicht abgewandt).
Was ich aber denke: falls du euer Kind wirklich mit einem anderen Namen oder dem Namen in deiner Heimatsprache ansprichst, solltest du das lassen. Kosenamen sind ok, aber ansonsten stellt der Name einen Teil der Identität dar. Das ist Pädagogen auch wichtig. Wenn er größer wird, könnt ihr gemeinsam drüber reden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2019 18:13
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

[...]
ich finde das ein bullshit wenn die unverheiratete väter kein sorgerecht seit dem Geburt automatisch haben .
die Existenz der Vater in dem Familiengesetzt ist immer noch diskriminiert.  hoffentlich ändert sich das bald .

Haben Sie doch. Es muß lediglich beim Standesamt die Vaterschaft anerkannt werden.

Dann musst Du es halt einklagen. Seit 2010 ist das ja so gut problemlos, falls die Eltern sich einig sind.
[...]

Genau das ist ja das Problem, was - so denke ich - @imad ja anprangert...
Ich bin auch der Meinung, dass der biologische KV eines unehelich geborenen Kindes automatisch(eben  mit der KM zusammen) das gemeinsame Sorgerecht erhalten sollte.
Und das hier:

[...]
In dieser Sache muß man der Mutter wirklich recht geben. Man stelle sich den umgekehrten Fall vor: Ein One-Night-Stand meldet sich drei Tage nach der Geburt des „Ausrutschers“ beim Standesamt und schwupps hat er das Sorgerecht.

Im Gegenzug muß dann auch die Frage erlaubt sein, was mit dem Ehepartner (KV) ist, wenn die KM in der Ehe diesen, von Dir sog. Ausrutscher "praktiziert" und ein Kind zur Welt bringt... Der hat wird automatisch zum (biolog.) KV ernannt mit allen Rechten und Pflichten (ob der das so wollte???)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2019 18:26
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