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Wie realistisch ist GSR??? Wie wichtig sollte mir GSR sein???

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(@daddy2010)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Liebe Community,

Ich frage mich nach allem was ich hier gelesen habe und nach dem ersten Versuch das GSR auf dem aktuell gegebenen Weg zu bekommen wie realistisch es ist dieses auch zu bekommen.

Zur Geschichte:

Mein erster Antrag auf GSR wurde von der Richterin fast abgelehnt.
Begründung: Das Kind sei noch zu klein. (Damals 1,5 Jahre alt) Entscheidungen die GSR erfordern stehen frühestens an wenn Kind in den KIGA kommt.
KV und KM sollen sich zunächst um eine verbesserung der Kommunikation bemühen. Dazu wurde dann vereinbart das wir eine EB machen. Diese hat KM aber nach nur 2 Terminen bereits wieder abgebrochen. Dies auch dem JA so mitgeteilt.
Mein RA und das JA haben damals erreicht das der Antrag wenigstens auf Ruhend gestellt wird.

Situation jetzt:
Kind geht bald in den KIGA. Damit wäre das Argument "zu klein" vom Tisch.
Argument Kommunikation steht weiter an da KM sich weiter querstellt.
JA sagt das es aber kein Grund sein kann das KM sich querstellt das KV das GSR nicht ausübt. Ist also voll dafür das Ich GSR bekomme. Sieht aber leider die erfolgschancen nach der Aussage der Richterin als nicht so rosig an.

Wie seht Ihr das?
Ist das GSR so wichtig? Kann KV dadurch was bewegen? Wie würdet Ihr vorgehen? Kennt jemand den Aktuellen Stand bei der Gesetzgebung wie es mit GSR aussieht? Wann da mal ein Gesetz zu erwarten ist? Ob und wie dieses Aussehen soll?

Versteht mich bitte nicht falsch.
Ich möchte die Verantwortung für meinen Lütten voll mittragen. Ich möchte das GSR mit ausüben. Mir geht es bei allem immer nur um den kleinen und dessen Wohl und Entwicklung.

LG

Daddy2010

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2012 17:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin D2010,

auch hier eine Relativierung: GSR ist dann wichtig, wenn man es ausüben DARF. Davon ist bei Deiner Ex nach Deiner Beschreibung nicht auszugehen. Mit GSR dürftest Du beispielsweise mitentscheiden, in welchen Kindergarten Euer Kind demnächst geht. Auch bei einer medizinischen OP müsstest Du gefragt werden. Beides kann Deine Ex aber trotz GSR auch ohne Dich entscheiden - und was willst Du dann tun? Wieder zum Gericht rennen und sagen "die hat mich nicht gefragt!"? Und was soll das Gericht dann tun? Das Kind wieder aus dem Kindergarten nehmen? Die bereits erfolgte OP rückgängig machen?

Das GSR ist ein Stück Papier, für das Du Dir nichts kaufen kannst, wenn Deine Ex es nicht will. Ein verlorenenes GSR-Verfahren würde sie allerdings als "Sieg" für sich verbuchen - und als amtlichen Beleg dafür, dass sogar ein deutsches Gericht ihr attestiert hat, ganz allein über Euer Kind entscheiden zu dürfen.

Wichtig ist, dass der Umgang einwandfrei und komplikationslos läuft und die Bindung zu Sohnemann auf stabilen Beinen steht. Wenn das mal ein oder zwei Jahre der Fall ist und die Wogen sich geglättet haben, kannst Du immer noch freundlich (!) anfragen, was sie vom GSR hält. Zum Beispiel mit der Begründung, dass ja niemand wollen kann, dass der Lütte ins Heim kommt, falls ihr - was Gott verhüten möge - mal etwas passiert.

Aber wie gesagt: So wichtig, dass Du es gegen den Willen Deiner Ex nun unter allen Umständen erzwingen solltest, ist das GSR nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2012 17:32
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI D2010,

kann Martin nur zustimmen. Dazu wird aus der Forenerfahrung von sich dem GSR-verweigernden KMs auch immer gern das Argument der "ausufernden Bürokratie" durch das GSR angeführt: "Es kann doch nicht sein, dass er immer alles mitentscheiden darf und ich 10.000 Dokumenten hinterherlaufen muss". Auch dieses Argument kann man schnell entkräften. Im Kiga-Alter fällt da max. die Ameldung beim Kiga drunter und später dann für die Grundschule. Und wenn das Kind ansonsten gesund ist, stellen sich hier auch keine Problembereiche für das GSR da. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2012 17:48
(@daddy2010)
Schon was gesagt Registriert

Hallo brille, Hallo Ingo,

Diese Erkenntnis war es auch die sich bei mir mittlerweile auch einschleicht.

Deswehen wollte Ich euren Rat dazu.

JA hat GSR deshalb als sinnvoll angesehen damit das bestehende Machtgefälle zwischen KM und KV aufgehoben wird.

Mir liegt es fern durch das GSR ewig anlass zu haben zum Gericht zu rennen.
Letztlich geht es mir nur um genau das was brille sagt das der kurze nicht im Heim landet wenn der KM was passiert was natürlich "Gott bewahre" nie passiert.

ich würde natürlich auch gerne weiter mit der KM zur Erziehungsberatung gehen um das Thema in Ruhe zu besprechen und vllt irgendwann auf ner freiwilligen Basis ein GSR zu erreichen. Aber dafür muss KM halt erkennen das dies auch sinnvoll ist.

Also danke für eure Einschätzung.

LG

Daddy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2012 18:02
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ganz praktisch schliesse ich ich Ingo und Brille an.

und das mit dem Machtgefälle ausgleichen ist schön und gut (und erfreulich, wenn es von JA kommt), aber ein (fast) verlorenes GSR-Verfahren bewirkt naturgemäß auf Seiten des KM das Gegenteil. und ein gewonnenes glättet das Machtgefälle nur, wenn KM das Urteil für sich akzeptiert.

Unglaublich finde ich aber die Begründung der Richterin im bislang geführten Verfahren  :puzz: Klingt ein wenig nach Aussitzen... und ob man ihr das Durchgehen lassen sollte???

Gruss. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2012 18:09
(@daddy2010)
Schon was gesagt Registriert

@Toto

genauso habe ich die begründung der richterin gesehen.

Ich habe wie vllt schon auffällt bisher viel Zeit damit zu gebracht mit KM nen Weg ohne Gerichte zu gehen. Aber die anhaltende Blockade Haltung der KM zu allem was nicht nach ihrer nase geht hat mich leider zuerst zum JA und dann zum Gericht getrieben. Das JA steht aber gerade weil ich das gericht nur als allerletzten ausweg hinzuziehziehe voll hinter mir.

KM hat sich da mittlerweile echt unbeliebt gemacht und verweigert mittlerweile jeglich zusammenarbeit mit JA und deren angeschlossene Erziehungsberatung weil die eben auch nicht nach ihrer nase tanzen wollen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2012 18:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin D2010,

Das JA steht aber gerade weil ich das gericht nur als allerletzten ausweg hinzuziehziehe voll hinter mir.

KM hat sich da mittlerweile echt unbeliebt gemacht und verweigert mittlerweile jeglich zusammenarbeit mit JA und deren angeschlossene Erziehungsberatung weil die eben auch nicht nach ihrer nase tanzen wollen.

die schlechte Nachricht ist: Deine Ex geht damit den - aus ihrer Sicht - erfolgversprechendsten Weg. Denn die Entscheidung pro oder contra GSR trifft nicht das Jugendamt, sondern das angerufene Gericht. Und das würde nur sehen: "Die Kommunikation der Eltern funktioniert nicht - also ist GSR sinnlos". Wer die Kommunikation blockiert, spielt dafür keine Rolle. Das wiederum ist aus der Sicht des Gerichts vollkommen logisch: Mit der Ausurteilung des GSR würde es sich einen Haufen Probleme schaffen, die es ohne gar nicht hat. Es geht nicht um "Gerechtigkeit", sondern um "Ruhe im Karton".

Deshalb mein Rat, das GSR nicht mit der Brechstange erzwingen zu wollen (was Eure Kommunikationsprobleme erst recht offenkundig machen würde), sondern die Dinge einfach mal laufen zu lassen und auf spätere Einsicht Deiner Ex zu hoffen. Für das GSR kannst Du Dir in der Praxis so wenig kaufen wie ein Nichtraucher, der eine Schachtel Zigaretten gewinnt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2012 19:02
(@daddy2010)
Schon was gesagt Registriert

Hallo brille,

Stimme dir zu das das GSR mit der Brechstange zu erzwingen kein guter plan ist.

Möchte davon auch wirklich lieber immo die finger lassen und lieber versuchen mutti dazu bewegen weiter zur erziehungsberatung zu gehen.

Daher konzentriere ich mich jetzt auch darauf den umgang anständig zu regeln und damit eine nötige distanz zwischen mich und mutti zu bringen um auch ihr zu ermöglichen mit der beziehung abzuschließen und in zukunft die kommunikation auf elternebene zu ermöglichen ohne das bei ihr die paarebene ewig mit reinspielt und eine sachliche kommunikation möglich wird.

Die Erziehungsberatung hatte genauso wie ich den eindruck das mutti zwar eigentlich auch möchte das es vernünftiger läuft sich aber selber im weg steht weil sie die paarebene nicht raushalten kann.

Ich denke das die möglichkeit durchaus noch besteht das zu schaffen.

Aber im moment braucht Mutti einfach mal einen klaren Dämpfer seitens des Gerichts im Bezug auf den Umgang damit Sie merkt das Sie nicht machen kann was Sie will und das "wir beide" die Eltern von dem kleinen sind und nicht nur Sie alleine.

LG Daddy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2012 19:33
(@daddy2010)
Schon was gesagt Registriert

Sorry... der  smiley sollte da nicht hin  :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2012 19:35
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Bedenke:
GSR und Umgang snd zwei verschiedene Paar Schuhe und auch das Machtgefälle kann nicht durch ein gemeinsames Sorgerecht beendet werden. Denn dieses haben Gesetzgeber und der BHG zu verantworten. Diese haben auch dafür gesorgt, dass das Sorgerecht nur ein wertloses Stück Papier ist. Manchmal hilft was ganz anderes... Manchmal wird Umgang auf einmal viel interessanter, wenn der Vater gar nicht soo viel Interesse zeigt. Weisst Du, zur Entlastung sind Väter oft gut genug... Das klappt aber nicht bei jeder, deswegen wäre dies kein uneingeschränkter Rat.

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2012 19:46




(@daddy2010)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Dante,

Der Rat ist sicherlich ein gut gemeinter. Dafür auf jeden fall Danke.

Aber KM sieht es nicht als notwendig an sich durch Umgang von dem kleinen zu Entlasten.
Dafür hat Sie Ihre Mutti und schwester oder dergleichen.

Und das JA unterstützt mich grade deswegen so weil ich mich so dafür Einsetze das der Umgang läuft und für den kurzen am vertäglichsten abläuft.
Daher denke ich wäre ein solcher Strategiewechsel eventuell sogar nachteilig...

Das GSR macht mir den selben Eindruck wie du Ihn beschreibst. Daher ist das auch nicht meine Priorität.
Wie gesagt hoffe ich da lieber darauf das sich das irgendwann von alleine ergibt wenn die Zeit dafür gekommen ist bzw. bis Mutti sich damit von selbst arangieren kann.

Danke und LG

Daddy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2012 20:00
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Letztlich geht es mir nur um genau das was brille sagt das der kurze nicht im Heim landet wenn der KM was passiert was natürlich "Gott bewahre" nie passiert.

Diese perversen Regelungen aus der Kindschaftsreform kann man tatsächlich (z.B. hier http://dejure.org/gesetze/BGB/1680.html , Absatz 2 ) immer noch in der gültigen Fassung des Gesetzes nachlesen.

Aber wenn man die Brille mal putzt, kann man da auch lesen, dass diese Kiste schon 2005 vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde.

Also wenn es Dir wirklich nur darum geht: hat sich erledigt

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2012 20:40
(@daddy2010)
Schon was gesagt Registriert

@pappa

Was soll ich sagen?

Ist vielleicht auch einfach schon die ernüchterung darüber das einem gsr nicht viel mehr einbringt als das papier auf dem es steht.

Weil erstens scheint der satz kind braucht eeinen zur miterziehung bereiten vater immer noch nicht genug zu gelten. Da alle entscheider ja immer noch davon ausgehen das es dem kindeswohl schadet wenn papa auch was zu sagen hat.
Ich würde das GSR wirklich gerne haben.

Aber alle Gründe die dafür sprechen werden direkt wieder aisgehebelt.

Weils dem kiga/der schule egal iat und nur als nervig empfunden wird das man alles doppelt erzählen muss.
Weil mutti trotzdem noch alle entscheidungen trifft und dafür net fragen muss weil man ka sowieso zum gericht muas im waa durchzuboxen.

Ich hab einfach keine idee was gsr bringen soll solange mutti nicht mitspielt.

weil davon hängt es doch letzten endes ab...

Sorry wenn ich da schon so resigniere... aber mutti hatte die macht mir das gsr nicjt von anfang an zi geben. und sie hat auch die macht es zu ignorieren wenn ich gsr habe.

Wenn mutti was nicht will bringt mir auch gsr nichts.

Also was tun?

Gsr trotzdem durchboxen?

Wenn ja wie? Richterin hat noch nicht genügend gründe zu sagen ja... macht sinn auch wenn mutti sich quer stellt.

Mutti kommt immer wieder mit dem gleichen gegenargument. Sei Ihr zu umständlich mich da immer mit ein bwziehen zu mssen. wenn es was gibt was ich wissen msste sagt sie mir schon bescheid.

lg daddy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2012 21:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde mir ein paar Zitate aus dem Gesetzentwurf zum §1626a raus picken und diese, mit Quellenangabe, in den Antrag schreiben.
Etwas aus der Stellungnahme des Deutschen Familiengerichtstags wäre auch möglich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2012 22:17
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

ist das echt so schwer an das GSR ran zu kommen? kann ich mir nicht vorstellen! ich lass mich überraschen was auf mich zukommt die nächsten wochen!
was bedeutet EB ?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2012 22:51
(@daddy2010)
Schon was gesagt Registriert

EB =  Erziehungsberatung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2012 23:00
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

EB =  Erziehungsberatung

wird aber nur benötigt wenn man im eigenen haushalt selbst keine kinder hat oder?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2012 23:33
(@daddy2010)
Schon was gesagt Registriert

Das hat damit wenig zu tun. EB können auch eltern in anspruch nehmen die zusammenleben.

Oder halt wie in meinem fall wenn getrennte eltern nicht miteinander klar kommen. Also vermitteln und wege aufzeigen diedie dinge die das kind. Betreffen zu bereden auvh nach der trennung.

Im Inet beim zuständigen jugendamt sollte auch die familien und erziehungsberatung vertreten sein... da findest du vllt auch henauere infos. de kann man auch in anspruch nehmen ohne ein gericht.

wenn du also eine chance siehst das das bei euvh holft achlage es doch mal vor.

Für ein kind gibt es nichts besseres als wenn die eltern schon getrennt sind das sie sich wenigstens noch vernünftig behanfeln

lg daddy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2012 23:42
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

mit meinem ersten Schluck Kaffee bringst du mich gerade auf eine idee.
Da ich in einer Ehe bin, unser kleiner die bestmöglichste erziehung geniesst, gilt auch wie bei einer ehe oder beziehung

WIR ENTSCHEIDEN und nicht ICH ENTSCHEIDE

dieses WIR GEFÜHL werde ich gleich der Jugendamt Tante beim Vaterschaftstest vermitteln, ich werde dorthin meine Frau und Sohn mitnehmen.
Da meine Ex mit der behauptung, ich wäre vater einen beistand in Anspruch genommen hat, die tante vom JA mich natürlich gleich mal mustern wird, komme ich diesem gleich mal entgegen  😉

Erziehungsberatung steht für "beide ELtern müssen sich verstehen" oder eher wie " erziehe ich mein Kind richtig " ? wie dem auch sei, ich werde diese beratung natürlich auch in anspruch nehmen. Nicht um zuschauen, ob ich es kann und möchte, sondern um meine Ex zu testen ob sie es denn kann und möchte?

An diese geschichte muss man mit taktik ran  :exclam:

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2012 09:29
(@daddy2010)
Schon was gesagt Registriert

Moin hugo,

Prinzipiel ein guter gedanke. kann dem ja zumindest eigen das du bemüht bist eine möglichst kindeswohlorientierte lösung zu finden.

Bedenke aber...

Therapeuten/Mitarbeiter der EB stehen grundsätzlich erstmal unter schweigepflicht und werden auch nicht vor gericht gehört. Und sind nicht dazu da irgendwelche empfehlungen auszusprechen.

Das JA kann sich zwar bei der EB informieren. Braucht dazu aber eine entbindung von der schweigepflicht vom jeweiligen beteiligten.

Und da du sagst das es bei euch um vaterschaft ja oder. nein geht kann dir die eb dann wahrscheinlich nur beratend helfen damit unzugehen.

Ich denke grds. kann die eb echt helfen sofern es zum ziel hat 2 Erwachsenen Eltern dazu zu verhelfen den blick fürs kind zu schärfen und die paarebene dabei raus zu halten.

Bei mor steht ausser frage das der kurze meiner ist.
Die ÄHnlichkeit ist nicht zu verleugnen. *stolz grins*

Ich hab das problem das mutti GSR von vornherein abgelehnt hat weils ihr zu umständlich ist. wohl auch weil sie net recht wusste was damit alles zusammenhängt. Aber halt selbst nachdem sie aufgeklärt wirde immer noch net schlauer ist.
:knockout:

Mfg

Daddy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2012 10:01




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