Wie groß muß oder s...
 
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Wie groß muß oder sollte ein zimmer oder eine wohnung sein ??????????? Für Kits

 
(@kodo_3kits)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erst mal alle

Meine frage ist mal wissen zu wollen , wie groß oder besser was ist eine angemessene größ der wohnung.
Für die Kits die man regelmässig bei sich zum umgang hat?????

Was ich weis das ein Hund 12 m² laut tierschutz haben soll !!!
Nur bei Kindern ist nichts zu finden .... ist ein Hund in unserer Geselschaft mehr wert als ein Kind ????

Ich denke , wenn ich eine ein oder zwei Zimmerwohnung hätte .... wäre dieses nicht für drei kinder zumutbar!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hat einer von euch eine ahnung was zumutbar ist .
Da sollte sonst schnell eine entscheidung unserer Regierung her wo das klar vorgeschrieben steht, wie groß so eine wohnung sein muß !!!

Gruß Kodo_3kits

Wende Dein Gesicht in die Sonne und lasse den Schatten hinter Dir

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2007 20:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hatte mal irgendwo gelesen ,das ein Kind weniger Platz als ein Hund benötigt, nämlich mindestens 7 m². Aber für Kurzbesuche gilt das sicher nicht. Ist halt einfach so das viele Väter es sich schlicht und einfach nicht leisten können ihren Kindern ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen.

Ich verstehe aber nicht wirklich warum die Regierung das regeln sollte??? Wenn sie sowas festlegen würde es zwangsläufig dazu führen, das noch mehr Väter ihre Kidner nicht sehen dürfen, weil sie in den Augen der KM eine zu kleine Wohnung haben

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 20:48
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Das JA hat in seiner Stellungnahme fürs Gericht über die ehemalige Wohnung meiner Exe (36qm, 2 Zimmer) mal geurteilt: Sohn wächst sehr beengt und begrenzt auf.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 20:57
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo Kodo,

was zumutbar ist, werden dir deine Kinder schon sagen. Solange da von anderer Seite nichts ansteht ist Platz in der kleinsten Hütte  :wink:.

Ich kenne ein Beispiel eines Vater, der in einer Einraumwohnung mit kleiner Küchenzeile im Durchgang zum Bad gewohnt hat. Beim Papa-WE haben dort nicht nur die eigenen zwei Kinder übernachtet, sie hatten oftmals sogar noch einen Freund, eine Freundin dabei. Die Kinder fanden das Matratzenlager einfach nur cool. Dürfte natürlich auch altersabhängig sein, diese Kinder waren damals 8 und 10.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 21:17
 Uli
(@Uli)

Ich kenne ein Beispiel eines Vater, der in einer Einraumwohnung mit kleiner Küchenzeile im Durchgang zum Bad gewohnt hat.

So habe ich es 1 1/2 Jahre gehalten: 28 qm Einraumwohnung incl. Bad und Flur und Küchenzeile. Die Kids haben es noch heute in bleibender Erinnerung!  🙂

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 21:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kodo_3kits,

sieh es mal andersrum: Das Umgangsrecht ist ein Grundrecht. Würde es von Dingen wie der Quadratmeterzahl Deiner Wohnung abhängig gemacht, ob Du und vor allem Deine Kinder dieses Recht ausüben könnt, wäre der Staat automatisch in der Pflicht, Dir Eine Wohnung passender Grösse zur Verfügung zu stellen. Der Staat wird sich also hüten, die Mindestgrösse der Wohnung eines Umgangsvaters vorzuschreiben. Frage beantwortet?

Etwas anderes ist es natürlich mit hygienischen Zuständen, aus denen sich eine Kindeswohlgefährdung ableiten liesse. Aber die sind ja nicht quadratmeterabhängig.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 21:47