Hallo leute,
ich frage mich wie ich die Fragestellung zum gemeinesamen Sorgerecht an die Kindesmutter formulieren soll. Vieleicht hat ja jemand Erfahrungen.
Danke im vorraus
Ich denke euer Kind wohnt bei einer Pflegefamilie,weil die KM in psych.Behandlung ist ??
Also liegt die Vormundschaft/ABR vermutlich beim JA , rede mit denen, vielleicht gibt es
die Möglichkeit das euer Kind nicht fremdbetreut wird, sondern durch dich, zumindestens solange
die KM in Behandlung ist.
Wäre mein erster Weg.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Servus ddss,
aus Deinen bisherigen Mitteilungen geht hervor, dass es sich bei Deinem Problem definitv nicht mehr um einen reinen Standardfall zum GSR handelt (Stichwort: aktuelle Inobhutnahme des Kindes, psychische Behandlung der KM).
Normalerweise führt man zu der Thematik mit dem anderen Elternteil ein Gespräch oder schreibt einen persönlichen Brief und stellt danach -im Fall der Fruchtlosigkeit- einen gerichtlichen Antrag.
Es passt eigtl. nicht ganz zusammen, dass Deine Rechtsanwältin das von Dir angestrebte GSR kritisch sieht, während es das JA angeblich befürwortet. Erläutere uns doch einmal die genauen argumentativen Gründe, v.a. der Anwältin...
Ansonsten, wenn es die KM insgesamt tatsächlich nicht auf die Kette bekommt, ist ein Besuch bei einem tüchtigen und versierten Fachanwalt für Familienrecht für Dich wohl unerlässlich...
1. Baustelle: Umgang 1x die Woche für 1 Std. ist definitiv nicht ausreichend.
2. Baustelle: Sorgerecht
Und wer oder was Dir vom JA in o.g. Punkten etwas "zuspricht", dass sollte auch einmal genauer hinterfragt und geprüft werden. In diesen Punkten entscheidet nämlich letztendlich immer ein Familiengericht.
Viele Grüsse
hallo bagger,
nein, die anwältin hat nur damit argumentiert das die gesetzgebung es zur zeit nicht zulässt da könne sie rein garnichts machen. daraufhin habe ich sie gefragt ob sie mir in der angelegenheit einfach nicht helfen wolle, oder woran es nun wirklich lege. denn die übergangsregelung ist ja eindeutig. sie hatt sich einfach nur wiederholt. und ich habe ihr büro wortlos verlassen.
ja die anwältin wo ich jetzt bin wundert sich es das darüber keinen gerichtsbeschluss gibt und sich das jugendamt nicht direkt mit mir in verbindung gesetzt hat.
also was das angeht, bin ich auch etas überfordert. wenn einem die anwältin nicht mal helfen will/kann, steht man wirklich allein da. wo es auch noch um sein fleisch und blut geht...
hier nochmal zum verständniss die meine ursprüngliche fragestellung zum thema :
Die Beziehung zu meiner Ex-Freundin habe ich nach vielem hin und her nun vor 3 wochen entgültig beendet. Unsere gemeinsame Tochter ist 16 monate alt. Grund für meine Endscheidung der Trennung war, wie es ja so oft der fall ist, ständige Auseinandersetzungen wegen banalen Dingen, welche meine EX-Lebensgefährtin extrem dramatisierte, teilweise sogar mit dem Messer vor mir stand. Wobei meine Befürchtung immer eher war das Sie sich im endefekt was antut . Einige ihre Reaktionen waren so Extrem ( Schlüssel vom auto weg, Handy zerstört, Ehwig lanes Rumkreischen ) das es mir iergendwann immer gleichgültiger wurde . Die ganze Beziehung . Es handelte sich wie gesagt ja auch um viele kleinigkeiten die wirklich nicht nenneswert sind.
Diese ``Anfälle`` hatte sie auch bei Ihren Exfreunden, wie ich erfuhr.
Jedenfalls ist es so dass das Jugendamt nach einem Vorfall der häusslichen Gewalt nun auch eingeschlatet war . Ich habe eine Anzeige von meiner EX bekommen, wegen Körperverletzung . Streitthema war : Ich durfte das Handy nicht mit auf Arbeit nehmen .Dann hatt Sie sich vor die Wohnungstür gestellt und geschriehen ,``hör auf mich zu schlagen du Vergewaltiger`` Und ich habe sie NICHT geschlagen und auch sebstverständlich NICHT vergewaltigt ..... Zu diesem Zeitpunkt war unsere Tochter 3 Monate alt ...
Mit der Zeit wurden die Streitthemen immer banaler und die Agresionen bei miener EX immer heftiger,
bis es nun vor kurzem zur endgültigen Trennung kam . Das Jugendamt nahm unsere Tochter in Obhut dar wir gemeinsam nicht fähig wären unser Kind zu erziehen und zusätzlich eine Gefahr für das Wohl des Kindes gegeben war, gerade jetzt nach der Trennung da meine exfreundin starke Trennungsängste hat und Suizidgefährdet war/ist. Dabei wurde ich auf Grund der Situation mit ihr 8 Wochen beurlaubt worden um zur Unterstützung im Haushalt und um die Sorge der kleine mitzuwirken .
Als Auflage für meine Ex ist nun so eine spezielle psychischologische Mutter-Kind-Therapie um überhaupt Ihr Kind wieder zu sich nehmen zu können .
Wir haben NICHT das gemeinsame Sorgerecht. Mein Kind wurde mir weggenommen. Ich habe meine kleine 1,5 Jahre jeden Tag um mich gehabt und nun darf ich Sie nur noch alle Woche einmal für je eine Stunde sehen. Sie wird mich bald nicht mehr wiedererkennen ........................
So, ich wollte ja noch eine Frage stellen .
Was kann ich tun um an zumindest das gemeinsame Sorgerecht zu kommen ?
Ich war bei zwei Anwälten die mir beide sagten ruhig bleiben und abwarten.....
Bordeline ist bei Frauen kaum heilbar,,, super. Aber ich fi de das ein Vater in welcher Juristischen Beziehung er auch zu seinem Kind steht gefälligst die gleichen chancen haben muss sein Kind sehen zu können, bwz. es Langfristig zu sich nehmen zu können.
Das Jugendamt darf mir keinerlei Infos geben. Jeder Anwalt sagt, nichts machen...
Ich steh allein da.
Hallo ddss.
Um mal auf deine Fragestellung, wie Du sie fragen solltest zurückzukommen...
Da sie sich gerade in Therapie befindet, solltest Du sie nicht fragen. Aus dem ganz einfachen Grund, dass während einer Therapie keine grundlegenden Veränderungen der Lebensumstände erfolgen sollten. Im Normalfall wird ihr der Therapeut davon abraten überhaupt eine Entscheidung zu treffen im Bezug auf geteiltes Sorgerecht, da sie in ihrer instabilen Situation die Folgen nicht überblicken kann.
Ist Scheisse für deine Situation, aber leider wahr (die sind ja auch für sie zuständig und nicht fürs Kind).
Du scheinst nen ganz guten Draht zum JA zu haben, den solltest Du pflegen. Dir tuts nicht weh, das Jugendamt zu informieren, dass Du gerne mehr Umgang haben möchtest und auch das GSR anstrebst.
Sagt die neue Anwältin inzwischen etwas dazu?
Zum Thema Pflegefamilie: Gerade in der Kurzzeitpflege ist es normal einmal die Woche Kontakt zum Kind zu haben. Da in den Pflegefamilien auch noch andere/eigene Kids oft vorhanden sind. Die machen teilweise einen verdammt schweren Job und da geht es leider nicht, dass jeden zweiten Tag Besuchstag ist (zumindest bei denen nicht, die ich kenne) Wie kommst Du denn mit den Pflegeeltern klar? kannst du eventuell mit denen reden, weil es muss ja für die nicht schwierig sein?
Gruß Zwergnases Mama
Servus ddss,
damit wird deutlich, dass Deine Baustellen gelinde gesagt etwas größer sind.
Was Du definitv benötigst ist professionelle Hilfe durch einen versierter Fachanwalt für Familienrecht, der sich auskennt und Dir Klarheit verschafft. Ein erster Schritt wäre die Akteneinsicht beim Gericht u. beim JA.
Sich "wundernde" Anwälte helfen Dir nicht, deswegen solltest Du aktiv werden.
Wo spielt denn das ganze?
Ggfs. nutzt Du zur Suche auch einmal die Suchfunktion im Unterforum "Rechtsanwälte".
Viele Grüsse
hi bagger,
danke für die ausführlichen antworten erstmal.
wen du meinst wo die ortschaft ist wo es sich abspielt , 37671 Höxter
grüße
so. um nochmal auf das ursprüngliche thema zurückzukommen. hier ein musterschreiben an die Kindesmutter .
was haltet ihr davon?
und auch wichtig ;
wie funktioniert das mit dem gedächtnissprotokoll ?
Und ... Wie lange sollte die Frist sein ?
Hallo SuXXX,
ich habe mir viele Gedanken gemacht, wie ich Dir etwas mitteilen könnte, dass mich schon lange beschäftigt. Gerade in der aktuellen Situation ist es aber sehr wichtig, trotzdem natürlich umso schwieriger die richtigen Worte zu finden, ohne das Du Dich vielleicht überrumpelt oder hintergangen fühlst.
Als Vater unseres gemeinsamen Kindes werde ich immer wieder vor diversen Problemen stehen. Oder was wäre, wenn Dir mal etwas passiert oder ich plötzlich mit unserem Kind zum Arzt muss, weil jede Sekunde entscheidend sein kann …
In meiner derzeitigen Situation habe ich nicht die Möglichkeit, im vollen Umfang für das beste Wohl unseres Kindes gewährleisten zu können, wenn eine unerwartete Situation dies abverlangt.
Du sollst auch nicht befürchten das ich Dir die wegnehmen will . Der Aufenthaltsort der kleinen wird natürlich unverändert bei Dir bleiben . Vielmehr soll sichergestellt werden, dass ich auch dann gegenüber Schulen, Ärzten, Behörden, vor allem Jugendamt usw. als vollwertiger Elternteil auftreten kann, wenn Du, z. B. wegen Krankheit oder – was Gott verhüten möge – weil Dir etwas zugestoßen ist, Du dich nicht um das Kind kümmern kannst. Für solche Fälle Kann ich mich dann notfalls um die Kleine kümmern, während das Jugendamt die evtl. in Obhut nehmen müsste . Und je nach Dauer, einer beispielsweise Behandlung wird es um so schwieriger unser Kind vom Jugendamt zurückführen zu lassen, was an der Kontinuität, also die Gewöhnung an andere Menschen und der Umgebung liegt.
Sowas würde natürlich nicht passieren wenn ich mich als Vater in solchen Fällen annehme .
Ein Alleinsorgerecht, bedeutet gleichzeitig die Alleinsorgepflicht unserer ***. So hast Du die alleinige Verantwortung ob die Weichen für ihr weiteres Lebendsglück richtig gestellt sind oder nicht.
Du alleine bist deswegen dafür verantwortlich, wenn diese Weichen von Dir eventuell
falsch gestellt werden, weil Du als allein Sorgeberechtigte auf meinen Rat verzichtest.
Was natürlich nicht bedeuten soll, das ich Dir die Erziehung unserer Tochter nicht zutraue.
Aus gegebenen Anlass möchte ich Dich daher heute darum bitten, mir das gemeinsame Sorgerecht einzuräumen. Du verlierst hierdurch ja nichts, sondern gewinnst nur an Sicherheit dazu, die unserem Kind zugutekommt .
Ich möchte mich als Vater weiterhin gleichwertig fühlen .
Du sollst die Bitte mir das Gemeinsame Sorgerecht einzurichten, als Angebot verstehen, Dir einen Teil dieser Last von den Schultern zu nehmen und diese gemeinsam zu tragen.
Lass uns, unabhängig von unseren Problemen hier, was unser Gemeinsames Kind betrifft eine weitere richtige Entscheidung treffen.
Ich würde mich freuen, wenn Du meine Ansichten teilst und mir Deine Entscheidung bis zum ………………mitteilst.
.
Liebe Grüße,
XXX
Realnamen entfernt
Hi,
vorweg: Bitte keine Klarnamen verwenden. Lösch diese bitte. Gruß Ingo
Hi DS,
also ich persönliche finde diese Mischung aus "ich bin so nett, gib mir doch das GSR" und unterschwelligen Drohungen
Du alleine bist deswegen dafür verantwortlich, wenn diese Weichen von Dir eventuell
falsch gestellt werden, weil Du als allein Sorgeberechtigte auf meinen Rat verzichtest.
doch etwas grenzwertig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine offensichtlich psychisch kranke Person auf soetwas entsprechend reagiert.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man jemand bei der Vorgeschichte mit "Lieben Grüßen" bedenken sollte. Das passt einfach nicht zusammen. Aus meiner Sicht sollte das Schreiben noch etwas neutraler gehalten werden. Gruß Ingo
danke für den tipp, Ingo.
Servus ddss,
ich kann mich @Ingo nur anschließen. Warum bist Du so erpicht auf einen Brief?
Dein Entwurf klingt nach einer unausgegorenen Mischung aus "Zuckerbrot und Peitsche" und ein Musterschreiben taugt m.E. für Deine/Eure spezielle Situation aktuell überhaupt nicht, denn:
Der bislang alleinsorgeberechtigten KM wurden durch die Inobhutnahme offenbar Teile ihres Sorgerechts entzogen. Das vermutlich aus schwerwiegenden Gründen.
Ob die KM in dieser Konstellation überhaupt eine wirksame Sorgerechtserklärung zu Deinen Gunsten abgeben kann, ist m.E. mehr als fraglich, zumal sie sich ja auch noch in einschlägiger ärztlicher Behandlung befindet.
Deshalb:
Suche Dir umgehend professionelle Hilfe bei einem Fachanwalt und verschaffe Dir mit seiner Hilfe erst einmal einen genauen Überblick, installiere einen ausreichenden Umgang und bastele nicht an irgendwelchen Musterschreiben aus dem www...
Viele Grüsse
Hallo Leute. Nochmal vielen Dank für die Antworten .
Ich habe mich mit meinem Anwalt beraten. Nun hat sich die Situation allerdings geändert.
Die Kindesmutter hat die vom Jugendamt angebotene Hilfemaßnahme in einer Mutter-Kindeinrichtung auf eigenem Wunsch abgebrochen. Das Jugendamt würde nun in häufigen und unregelmäßigen Abständen Kontrollen in der Wohnung der Kindesmutter durchführen.
Den von der Kindesmutter abgebrochenen Aufenthalt sehe ich umso mehr die Notwendigkeit Entscheidungen für meine Tochter mit tragen zu müssen .
Vieleicht könnt Ihr mir helfen .
Für den Fall das durch Unfähigkeit der KM ein langfristiges Ruhen des sorgerechts stattfindet, würde dann folgendes in meinem Falle greifen ? :
(2) Ruht die elterliche Sorge des Elternteils, dem sie nach §1626 a Abs. 2 allein zustand, und besteht keine Aussicht, daß der Grund des Ruhens wegfallen werde, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
Und unter welchen Umständen genau, wird das Gericht nach §1626a Abs. 2 entscheiden ?
Vielen Dank im Voraus
