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Anwältin weigert sich meinen Fall anzunehmen

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 ddss
(@ddss)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forummitglieder,

ich habe ich Anliegen was die neue Regelung (noch nicht Gesetz) zum Sorgereht betrifft.
Meine Anwältin sagt das es nach wie vor keine Möglichkeit gibt an Gemeinsames Sorgerecht zu gelangen wenn die Kindesmutter nicht zustimmt.
Für mich ist es eindeutig, was auch aus dem Urteil zur Neuregelung hervorgeht, das die Gerichte auf Antrag die gemeinsame Sorge zu prüfen haben .

Hier mal klartext  :

Rechtsfolgen der Verfassungswidrigkeit
Verfassungswidrige Gesetze sind grundsätzlich nichtig. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch keine Nichtigkeit der §§ 1626a, 1672 BGB ausgesprochen, weil bis zum Inkrafttreten neuer Vorschriften die Regelung der elterlichen Sorge bei getrennt lebenden Eltern nichtehelicher Kinder weiterhin erforderlich ist und in diesem Übergangszeitraum die Übertragung der elterlichen Sorge auf beide Elternteile gemeinsam oder auf den Vater weiterhin möglich sein muss. Daher ist, bis ein neues Gesetz in Kraft getreten ist, § 1626a BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt, ist § 1672 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Wie ist es also bitte zu verstehen?

Vielen Dank im Vorraus


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2012 19:34
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo liebes Forummitglied

Wie ist es also bitte zu verstehen?

Keine Kommunikation, strittige Elternbasis=nicht Kindeswohldienlich=kein GSR

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2012 19:38
(@bester-papa)
Registriert

Hi!
Na dann sei froh dass Deine Anwältin den Fall nicht angenommen hat. Sie hat nämölich keine Ahnung.
Es geht nämlich sehr wohl.

Also Du suchst Dir als allererstes mal nen fähigen Fachanwalt für Familienrecht.

Und dann bekommst Du hier Tipps zur Genüge.

Wie ist Dein bisheriges Verhältnis zur KM? Könnt ihr miteinander reden, kooperieren?

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2012 19:45
 ddss
(@ddss)
Schon was gesagt Registriert

danke für eure antworten bisher.

"bester Papa", die kommunikation ist recht schlecht. einer seits will sie eine beziehung weiterhin, andererseits will sie nur das mindeste an umgangsrecht etc. mir gewähren. warscheinlich als trotzreaktion auf meine netscheidung die beziehung zu beenden .

das bisherige verhältniss ist so das wir einige probleme hatten durch ihre psychische krankheit . ein starkes auf und ab in einer 4 jährigen beziehung. tochter jetzt 17 monate.

sind die gerichte also mit der übergangsregeleung, wenn es nun tatsächlich eine gibt in der pflicht auf gemeinsames sorgerecht zu prüfen ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2012 21:39
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

sind die gerichte also mit der übergangsregeleung, wenn es nun tatsächlich eine gibt in der pflicht auf gemeinsames sorgerecht zu prüfen ?

Ja, da sehe ich aber wie deine Anwältin i.M. keine Aussicht auf Erfolg.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2012 21:43
 ddss
(@ddss)
Schon was gesagt Registriert

und warum wedi ? =)

wäre super wenn du begrüden kannst


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2012 22:01
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ja, ich versuchs.

Deine oder Eure Vorgeschichte, die du hier geschrieben hast, lässt i.M. wenigstens bei mir die Erfolgsaussicht auf null sinken.
Wenn du selber mal liesst, was du hier geschrieben hast, wie ihr euch nicht nur sprichwörtlich mit Messern bekämpft, werden Richter das GSR sicher nicht urteilen.
Da hat deine Anwältin recht.
Das GSR braucht ein mindestmas? an Verständigung, oder auch Respeckt voreinander, das alles sucht man vergeblich.
Ich sage nicht das es an dir liegt, das interessiert einen Richter aber nicht, i.M. wenigstens nicht.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2012 22:10
(@bester-papa)
Registriert

Hi!

Wie Wedi schon schrieb, müssen die Gerichte über das GSR zu entscheiden, sobald Du einen Antrag gestellt hast.
Ich habe es gegen den Willen der KM vor Gericht bekommen. Allerdings haben wir in der Vergangenheit auch schon einige Dinge wie Kigaauswahl, Arztbesuche etc. zusammen unternommen, die ich auch nachweisen konnte.
Insofern war es für mich auch ungleich leichter.

Andere sind mit ihrem Antrag gescheitert, bei anderen wiederum kam es zu einer Einigung bzw. zu einem gerichtlich gebilligten Vergleich, weil KM eingeknickt ist.

Unter folgendem Topic kannst Dir einen Überblick verschaffen:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-20081.html

Bisher habe ich hier auf vatersein.de 2 Fälle gelesen, die es gegen den Willen der KM vor Gericht geschafft haben (einer davon bin ich). Allerdings wirst Du von anderen positiven Fällen hier auch kaum etwas lesen. Von denen habe ich in meinen Recherchen aber sehr wohl gelesen. Es gibt auch Fälle, die trotz Umgangsklage später das GSR erlangt haben.

Ob Deine Chancen bei 5 oder 50 Prozent liegen, lässt sich nur schwer sagen. Aber selbst wenn sie nur bei 5 Prozent liegen: Wenn Du es nicht versuchst, änderst Du auch nichts.

Ich würde daher zuunächst das Gespräch mit der KM suchen. Blockt sie ab, schaltest Du das Jugendamt ein. Kommt es dort noch immer nicht zu einer Einigung,  würde ich den Antrag ans das Gericht stellen.

Aber mach Dich auf einen langen Kampf gefasst. Bei mir gings auch noch vors OLG und so hat das Ganze gute 18 Monate gedauert. Es ist also absolut kein Selbstläufer.

In Deinem Fall denke ich, da die Kommunikation nicht sehr ausgeprägt ist, könnte das Gericht zunächst einmal Elterngespräche anordnen, um die Kommunikation zu verbessern, bevor es einen Beschluss fasst. Dies geht aber nur, wenn ihr beide vor Gericht den Gesprächen zustimmt. Ansonsten muss Das Gericht über Deinen Antrag beschliessen.

In dem Fall musst Du also pokern:
-Nimmst Du die Elterngespräche an, besteht Hoffnung, das gff. die KM dann einknickt und dem GSR zustimmt. Möglicherweise werden aber auch Vereinbarungen/Absprachen in den Elterngesprächen getroffen, die dann zunächst erprobt werden (z.B. dass ihr mal gemeinsam zum Kiga oder Arzt geht). Später könnten diese Vereinbarungen bei Gericht dann in ein GSR münden. Der Nachteil: Das ganze Verfahren kann sich extrem in die Länge ziehen, wenn Mutti nicht will.

-Nimmst Du die Elterngespräche nicht an und behauptest die Kommunikation funktioniert und ihr könnt euch über die wesentlichen Dinge unterhalten, dann muss das Gericht über Deinen Antrag entscheiden. Dann stimmt das Gericht dafür oder es lehnt das GSR ab.

Also was hast Du zu verlieren? Machst Du nichts, änderst Du auch nichts..

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2012 22:26
 ddss
(@ddss)
Schon was gesagt Registriert

danke ihr beiden,

ja, es ist schon recht deprimierend und traurig. ich hoffe ehrlich gesagt immernoch das sie vieleicht sogar schon beim jugendamt zustimmt, denn das JA würde mir problemlos das gemeinsame sorgerecht zusprechen laut zuständigen mitarbeiter.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2012 23:40
(@bester-papa)
Registriert

Naja, Aussagen der JA-Mitarbeiterinnen sollest Du immer mit einer gewissen Skepsis begegnen.
Sollte sich dies aber bewahrheiten, dass sie sich wirklich für das GSR aussprechen, hättest Du vor Gericht einen gewichtigen Trumpf in der Hand.

Da das Gericht im Sorgrechtsverfahren ohnehin das JA einschaltet, ist es taktisch klug, dort gleich hinzugehen.

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2012 01:09




(@bagger1975)

Servus ddss,

über @bp hast Du eigtl. schon die wichtigsten Eckpfeiler gesteckt bekommen...

Ich gebe zu bedenken, dass Dein Kind noch relativ klein ist, der Umgang lt. Deiner Mitteilung noch nicht richtig läuft und in Sachen GSR aktuell einiges im Fluss ist. Auch wenn es (gottlob) endlich die Entscheidung des BVerfG gibt, ist sie m.E. nicht auf alle Fallkonstellationen pauschal anwendbar.

Früher hatten Väter unehelicher Kinder überhaupt keine Möglichkeit gegen den Willen der KM (ob begründet oder nicht) das GSR zu bekommen.

Ab dem Zeitpunkt der BVerfG-Entscheidung war die Erlangung des GSR zumindest für Väter, wo es zwischen KM und KV einigermaßen leidlich lief und der Umgang längerfristig funktionierte, eigtl. möglich das GSR zu erhalten (so auch bei mir). Diese Väter waren ab der neuen Rechtslage meist erfolgreich.

Die Forenerfahrung hat allerdings bislang gezeigt, dass ein GSR-Verfahren alles andere als ein Selbstläufer ist, weil es ggü. unverheirateten KV schwer widerlegbare Vorbehalte gibt, die sich auch nicht einfach ausräumen lassen. Im Zweifel wird einfach gegen den KV entschieden, wenn die KM die (angeblich) mangelnde Kommunikation auf Elternebene anführt (ob begründet oder nicht). Es besteht aktuell eine Art Beweislastumkehr zu Lasten des KV, dies ganz besonders, wenn der Umgang nicht richtig läuft.

Evtl. ändert sich das mit der (hoffentlich) bald kommenden neuen gesetzlichen Regelung, weil die Gesetzesbegründung hier ggfs. argumentative Hilfestellung gibt, um mütterlichen Totschlagargumenten den Boden zu entziehen.

Bis dahin, und unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen, ist die aktuelle Einschätzung Deiner RAin vermutlich gar nicht so daneben. Du bist aktuell halt einfach noch nicht in der Position, um Pro-Argumente für Dein GSR-Vorhaben bei der jetzigen Rechtslage anzuführen.

Auch wenn es für Dich vermutlich enttäuschend klingen mag. Versuche den Umgang bestmöglich durchzusetzen und aktiv zu leben. Das ist nämlich die "Eintrittskarte" und ich weiss leider wovon ich schreibe.

So ein GSR-Verfahren will bestmöglich vorbereitet sein, denn es hilft Dir sicher wenig, wenn Du und v.a. die KM am Ende amtlich bestätigt bekommen, dass sie machen kann was sie will und Du nur der dumme Trottel bist, der nicht ernst zu nehmen ist und auch nicht gefragt werden muss...dies ist nämlich die definitive Konsequenz eines gescheiterten GSR-Verfahrens...

Viele Grüsse

Edit: Tippfehler


AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2012 01:21
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ddss ,

wie sieht es denn im Moment mit UG aus ?  Läuft der regelmäßig ? 
Das istauch ein Punkt der wichtig ist, sogar sehr wichtig.

Die FamRichter urteilen nach Sachlage. UG, Komunikation  mit der KM, Kooperieren
zum Kindeswohl sollte schon stattfinden,ansonsten gibt es keine gemeinsame Basis
auf Elternebene,was sehr wichtig für das GSR ist. 

Wenn ihr Eltern euch jetzt nicht grün seid auf Elternebene, was soll sich da bei GSR ändern ??
Vermutlich wird es dann noch schlimmer,auf Kosten des Kindes. 

jenpa


..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2012 19:47
 ddss
(@ddss)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jenpa,

der umgang ist wie bei der mutter seit der trennung einmal wöchentlich jeweils eine stunde, da das kind wegen psychischer erkrankung der mutter in ophut genommen wurde. die trennung fand vor 2 wochen statt. sie sagt das ich nur was vom kind hätte wenn wir wieder zsammen kommen, was ich auf garnekeinen fall in betracht ziehe und sie ansonsten alles dafür tun würde keinen kontakt zu mir zu haben. einer gemeinsamen sorge würde sie niemals zustimmen. das jugendamt hätte allerdings keine bedenken mir die geimeinsame sorge zuzusprechen .


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2012 20:25
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ddss,

das hast du garnicht erwähnt,das dein Kind in Obhut des JAs ist. 
Wie shen die denn denn deine Chancen auf GSR ? Hast du mit dem JA
schonmal drüber gesprochen ?? 

such dir einen vernünftigen RA für Familienrecht.

jenpa


..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2012 14:00
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

In einer solchen Konstellation würde ich mich erst gar nicht mit dem Thema GSR aufhalten, sondern sofort konsequent das ASR anstreben.

Grüße
PdG


AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2012 14:22
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Bisher habe ich hier auf vatersein.de 2 Fälle gelesen, die es gegen den Willen der KM vor Gericht geschafft haben (einer davon bin ich). Allerdings wirst Du von anderen positiven Fällen hier auch kaum etwas lesen. Von denen habe ich in meinen Recherchen aber sehr wohl gelesen. Es gibt auch Fälle, die trotz Umgangsklage später das GSR erlangt haben.

Zu diesem Thema hatte ich kürzlich ein interessantes Gespräch mit meiner Verfahrenspflegerin.
Diese hatte mir dringend geraten, nicht mehr lange zu zögern und das gemeinsame Sorgerecht anzugehen, bevor (Zitat) "der Mutter noch mehr Unsinn einfällt".
Auf meinen Einwand, mein Anwalt hätte mir geraten, damit noch zu warten, bis sich die Umganssituation stabilisiert hat und das neue Gesetz in Kraft ist, meinte sie, dass seit der BVerfG-Entscheidung in allen Fällen, in die sie involviert war, bis auf einen einzigen, das Gericht das GSR ausgeurteilt hat.
Somit stellt sich mir die Frage, ob das, was wir hier im Forum so an Fällen haben, repräsentativ ist.

LG
PdG


AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2012 14:31
(@Inselreif)

Hi,

meinte sie, dass seit der BVerfG-Entscheidung in allen Fällen, in die sie involviert war, bis auf einen einzigen, das Gericht das GSR ausgeurteilt hat.
Somit stellt sich mir die Frage, ob das, was wir hier im Forum so an Fällen haben, repräsentativ ist.

mein Anwalt erwähnte diese Woche bei einer Tasse Kaffee Ähnliches - GSR sei schon fast ein Selbstläufer.
Wir haben hier im Forum natürlich auch die besonders harten Fälle und ich vermute regional grosse Unterschiede.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2012 14:45
(@diskurso)
Registriert

... meinte sie, dass seit der BVerfG-Entscheidung in allen Fällen, in die sie involviert war, bis auf einen einzigen, das Gericht das GSR ausgeurteilt hat.

Intessant, an welchen Gerichten denn ?

Somit stellt sich mir die Frage, ob das, was wir hier im Forum so an Fällen haben, repräsentativ ist.

Stimmt, denn leider gibt es offenbar zu wenige positive veröffentlichte Gerichtsbeschlüsse.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2012 14:49
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Intessant, an welchen Gerichten denn ?

Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt


AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2012 16:38
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

In einer solchen Konstellation würde ich mich erst gar nicht mit dem Thema GSR aufhalten, sondern sofort konsequent das ASR anstreben.

Grüße
PdG

Gleich ASR- mit welcher Begründung  ??  Wäre es nicht ratsam erstmal mit kleinen Schritten vorwärtz zu kommen,
im Fall von ddss würde ich versuchen, das das Kind erstmal,solange die KM in Behandlung ist, bei mir untergebracht
wird.

jenpa


..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2012 18:34




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