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Werdender Vater braucht Hilfe!

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(@baldvater)
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Hallo Forenmitglieder,

meine Freundin ist zur Zeit schwanger. Leider haben wir momentag arg Stress. Sie ist momentan noch in ihrem Beruf tätig,will dann aber bald in Mutterschaft- und Elternurlaub gehen.

Da sie mit der Situation überfordert ist möchte sie in ihr Geburtsort ziehen, in dem auch ihre Famile lebt. Sie erwartet von mir, dass ich mitziehe, bin aber auf Grund meines Studiums die nächsten Jahre noch örtlich gebunden. Deshalb u.a. die Streitsituation. Des weiteren erkenne ich meine Freundin nicht mehr, ich weiß nicht, ob es nur an der Schwangerschaft liegt.

Welche Rechte werde ich haben, steht mir ein Umgangsrecht zu?! Wieviel Unterhalt muss ich, im Fall einer Trennung, für das Kind, trotz meiner Ausbildung, und meine Freundin zahlen müssen. Habe einfach die Befürchtung, dass ich das Kind nicht sehen darf und mein Studium abbrechen muss. Da sie umzieht wird sie mit Sicherheit auch nicht zu ihrem Arbeitgeber zurückkehren, müsste ich die nächsten Jahre für sie mitzahlen?!

Würde mich über helfende Antworten freuen.

Danke
Gabriel

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2010 23:10
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Gabriel,

ich denke, dass ihr Beide zunächst einmal klären solltet, ob ihr an Eurer Beziehung festhalten wollt.

So wie ich es herauslese, seid ihr nicht verheiratet. Somit hast Du nachder Geburt des Kindes nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das Kind zusammen mit der Mutter. Sie müsste es Dir gewähren. Ein Umgangsrecht hast Du aber auf jeden Fall.
Für Mutter und Kind bist Du zu Unterhalt verpflichtet. Der Mutter auf jeden Fall bis 3 Jahre nach der Geburt. Dem Kind gegenüber natürlich noch viel länger.
Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach Deinem Einkommen. Für eine genaue Berechnung müsstest Du hier Zahlen einstellen.
Es sind hier gewisse Grenzen eingebaut, damit Dir auch noch was zum leben bleibt.

Grundsätzlich solltet ihr alle Angelegenheiten unter Euch klären, wenn dies irgendwie möglich ist. Im Notfall könntest Du Dich mal beim Jugendamt beraten lassen. Allerdings sind die oft "mütterlastig".

Lass Dich zu nichts drängen! Unterschreibe nichts! Frag immer erst vorher hier nach!

Hier bei vatersein.de gibt es viele und ausgezeichnete Ratgeber, die Dir gerne helfen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 10:01
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BaldVater,

Da sie mit der Situation überfordert ist möchte sie in ihr Geburtsort ziehen, in dem auch ihre Famile lebt.

Mit was überfordert? Mit der Schwangerschaft? Jetzt gilt es, genau herauszufiltern, wo der Hase im Pfeffer liegt. Denn "DU"
bist ja da, um sie dabei zu unterstützen. Wenn "sie" allerdings zu ihren Eltern, bzw. in deren Ort ziehen möchte, hat es u.U.
mit dir zu tun.

Sie erwartet von mir, dass ich mitziehe, bin aber auf Grund meines Studiums die nächsten Jahre noch örtlich gebunden.

Wenn sie ernsthaft an eurer Beziehung festhalten möchte, bin ich mir sicher, werdet ihr eine Lösung finden, mit der beide leben
können. Wenn sie erwartet, dass du mitziehst, scheint sie sich jedoch nicht von dir als Person/Partner entfernen zu wollen.

Die Umgangs- und Unterhaltsfrage steht normalerweise primär nicht im Raum, sofern ihr beisammen bleibt. Trennt ihr euch und lebt
in unterschiedlichen Wohnungen, kann sie den Unterhalt einfordern. Den Umgang könntet ihr im Worst Case gütlich festlegen.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 14:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wenn sie erwartet, dass du mitziehst, scheint sie sich jedoch nicht von dir als Person/Partner entfernen zu wollen.

so schwarz-weiss und schlicht ist die weibliche Denke nicht. Ich würde hier eher etwas anderes vermuten: Wenn man vom Partner etwas erwartet, von dem man weiss, dass er es praktisch nicht erfüllen kann (es sei denn durch Abbruch seines Studiums), setzt man sich selbst ins weisse Licht der Unschuld à la "ich hätte ja xyz getan, aber der wollte nicht - also ist der schuld und nicht ich". Genauso gut könnte man die Fortsetzung der Beziehung davon abhängig machen, dass der andere sich einen Arm amputieren lässt - und die Schuld bei ihm verorten, wenn er das nicht möchte.

Im Übrigen ist Schwangerschaft ein vollkommen natürlicher Vorgang und kein Ausnahmezustand, in dem man ohne Mama und Papa vor die Hunde gehen würde. Nur Leute mit zuviel Zeit und/oder zu wenig anderen Lebensinhalten müssen "schwanger sein", "Kinder kriegen" oder "Kinder haben" masslos überhöhen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 15:01
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

o.k. den Umkehrschluss habe ich bei meiner Antwort nicht bedacht. Natürlich kann das auch voll zutreffen. Sie legt
quasi die Entscheidung in seine Hände, obwohl sie jetzt schon weiss, dass er dies nicht so erfüllen können wird.

Klingt logisch nachvollziehbar.

Gruss
AZ

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 15:32
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

...und deshalb sollte Gabriel schnellstens mit der Dame besprechen, wie sich sich das vorstellt.

Insgesamt bin ich hier skeptisch, ob die beiden eine gemeinsame Zukunft haben

Des weiteren erkenne ich meine Freundin nicht mehr, ich weiß nicht, ob es nur an der Schwangerschaft liegt.

Ein Plan B müsste in jedem Fall entwickelt werden.

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 15:35
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo gabriel,

meine Freundin ist zur Zeit schwanger.

in welcher "zeit" ist sie denn?

und@brille

Nur Leute mit zuviel Zeit und/oder zu wenig anderen Lebensinhalten müssen "schwanger sein", "Kinder kriegen" oder "Kinder haben" masslos überhöhen.

so isses  :applaus1:

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 16:26
(@baldvater)
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Vielen Dank für Eure schnelle Reaktion!

Momentan ist echt Ausnahmezustand in meinem Kopf angesagt, auf Grund der geschilderten Situation, ich frage mich auch wie (un)logisch die momentane Gesetzgebung ist.

1. Warum sollen Väter drei Jahre für den Unterhalt der Kindsmutter aufkommen, obwohl viele Mütter vorher in einem Beruf waren und die Stelle per Kündigungsschutz gesichert ist?! Für eine Sicherung innerhalb des Elternurlaubes ist es nachvollziehbar bei entsprechender wirtschaftlicher Bedürftigkeit. In meinem Fall zieht die Kindsmutter aus einer strukturstarken Stadt in eine strukturschwache Stadt, um Rückhalt von ihrer Familie zu haben, auch betreuungstechnisch wird sie Hilfe von dieser bekommen. Also wäre eine Argumentation bezüglich, dass sie das Kind, weil sie ja alleinerziehend wäre und es weiterhin betreuen muss, für mich de Facto nicht nachvollziehbar. Wie seht ihr das?

2. Befinde ich mich noch in einem ausbildungsähnlichen Verhältnis, dies war ihr im Vorfeld bekannt, ergo befinde ich mich in einer schlechteren wirtschaftlichen Situation als sie. In Zahlen: Ich erhalte etwa 600,00 EUR BaFög und 400,00EUR aus einer Nebentätigkeit, wobei ich neben den Erhaltungskosten noch Semestergebühren und Materialkosten aufwenden muss. Sollte es hart auf hart kommen würde ihr Bedarf betitelt werden und da ich momentan nicht zahlungsfähig bin, direkt nach meinem Studium in die Schuldenfalle geraten. Ich möchte hier anmerken, dass ich mich nicht um Unterhalt des Kindes drücken möchte,

3. Wäre bei einer etwaiger Eheschliessung, nach meinem Wissensstand, sie auch für mich wirtschaftlich verantwortlich, sprich sie müsste mich finanziell unterstützen. Der Gesetzgeber betrachtet doch Ehe- oder eheähnliche Verhältnise gleich, warum nicht in diesem Fall?!

Momentan bin ich echt resigniert, weil ich nicht nur die Zukunft des Kindes gefährdet sehe, sondern auch meine. Da ich wahrscheinlich eh nur als Erzeuger und Finanzierer fungiere, mit einem monatigem Umgangsrecht, könnte ich direkt auswandern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2010 20:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1. weil in den ersten drei Lebensjahren die Erwerbstätigkeit nicht gefordert werden kann und die KM von irgendwas leben muss. Eh der Staat zahlt, muss der "Schadensverursacher" = Vater des Kindes zahlen.

2. Wenn Du nur 1000 Euro netto hast, bist Du für KM nicht leistungsfähig. Man wird aber versuchen, zumindest den Mindest-KU von Dir zu erhalten. Der liegt derzeit bei 225 Euro. Hast Du schon eine andere Ausbildung? Du musst darauf achten, dass Du nichts titulierst, wozu Du nicht leistungsfähig bist. Solange Du leistungsWILLIG aber (noch) nicht fähig bist, laufen auch keine Schulden auf.

3. verstehe ich nicht, was Du uns sagen willst. Wenn es um die gegenseitige Verantwortung gilt, so gilt die hier nicht. Ihr lebt ja scheinbar nicht zusammen, seid also keine Bedarfsgemeinschaft. Und den "Schaden Kind" hast ja Du ihr "angetan", daher Deine Unterhaltspflicht dem Grunde nach ihr gegenüber. Aber dem Grunde nach Dir gegenüber gibt es keine Unterhaltspflicht.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 21:45
(@baldvater)
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Danke LBM,

es tun sich echt Abgründe auf, bisher habe ich das, gewollte, Kind nicht als "Schaden" betrachtet, werde ich auch zukünftig nicht. Wenn ich als "Schadensverursacher" gelte, dann ist die Kindsmutter der Nötigung für schuldig zu erachten:-))

Nein, es ist meine Erstausbildung und was heißt, dass ich nichts "titulieren" darf?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2010 21:59




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo BaldVater,

das ist übrigens nicht meine Meinung, sondern "Rechtsprechung" und Gesetz.

Ganz einfach, titulierst Du etwas, musst Du es auch so bezahlen. Bezahlst Du es nicht, kann gepfändet werden bzw. es laufen Schulden auf. Da Du selbst in der Erstausbildung bist, kann u. U. bis zu Deiner Leistungsfähigkeit Unterhaltsvorschuss für das Kind gewährt werden. Dazu musst Du bei Gelegenheit mal genauere Zahlen hier einstellen, dann kann man rechnen, ob Du leistungsfähig bist und wenn ja, in welcher Höhe.

Wenn Du also mal zum JA gehst, dann darfst Du nur zwei Dinge unterschreiben:
1. Eine Vaterschaftserklärung, wenn Du Dir 100% sicher bist (testen?)
2. Die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht, wenn die Mutter dem zustimmt

Aber NIE ohne vorherige Prüfung irgend einen Unterhaltstitel. Selbst wenn sie Dir etwas vorrechnen, dann nimmst Du es noch mal mit nach Hause und erst wenn das nach Überprüfung (zB hier) als "korrekt" gilt, gehst Du hin und unterschreibst.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 22:06
(@baldvater)
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Danke abermals,

die Zahlen hatte ich eigentlich bereits reingestellt: Einnahmen von 600,00 EUR Bafög, sprich 50% Staatsdarlehen, und 400,00EUR aus Nebentätigkeit.

Wie sieht das mit dem "Unterhaltsvorschuss" aus, ist es eine Art Darlehen oder Transferleistung?!

Gruss
Gabriel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2010 22:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es geht ja nicht nur um das, was reinkommt, sondern auch um das, was Du für Ausgaben hast und inwieweit die anrechenbar sind. Dann ist noch die Frage zu klären, ob Du den kleinen oder großen Selbstbehalt hast (900 wie ein Erwerbstätiger oder 770 wie ein Arbeitsloser). Ich hoffe, da weiß jemand hier genauer Bescheid.

Ob der Unterhaltsvorschuss als "Darlehen" gewährt wird, ist zB davon abhängig, ob Du als leistungsfähig giltst. Zurückzahlen musst Du es bspw., wenn Du zuvor Unterhalt tituliert hast und den Unterhalt nicht in der titulierten Höhe zahlst. Die UHV-Sätze sind aber niedriger als der Regelunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Dann jedenfalls laufen in der Höhe, in der UHV gezahlt wird, Schulden auf. Wird jetzt festgestellt, dass Du nicht leistungsfähig bist, laufen auch keine Schulden auf. Allerdings ist man als Elternteil gesteigert erwerbsverpflichtet. Dazu könnte auch gehören, neben dem Studium mehr zu jobben.

LBM

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dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 22:30
(@baldvater)
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Also meine Ausgaben lassen keine Kapitalbildung in Form von Rücklagen zu.
Miete                                                            280,00 EUR
Versicherungen( KK, PV,Unfall, Haftpflicht) ca. 120,00 EUR
Lebenskosten                                          ca. 200,00 EUR
(Tele-)Kommunikatonskosten                  ca. 40,00 EUR
Semesterbeitrag 1/6                                ca. 90,00EUR
Materialkosten                                        ca. 80,00EUR
Verbindlichkeiten                                  ca. 100,00EUR
Freizeit                                                ca, 30,00EUR

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2010 22:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

abzugsfähig dürften die Semesterbeiträge und Materialkosten sein, eventuell auch die Verbindlichkeiten. Die Frage ist eben noch, wie Dein Selbstbehalt ist. Da Du teilweise erwerbstätig bist, müssten für meine Begriffe 900 Euro als Selbstbehalt angerechnet werden. Da bin ich aber nicht sicher.

In diesem Fall wärst Du nach den jetzigen Erkenntnissen nicht leistungsfähig.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
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AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 23:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi LBM,

deine Frage nach dem SB von Studenten kann ich auch nicht beantworten.

Ich werfe aber mal ne 3. Zahl zur Diskussion rein. Ein Student hat einen Unterhaltsbedarf von 640 €. Das liegt noch unter dem SB von Arbeitslosen.

Ich glaub die spannende Frage ist, ob ein Studium einer vollzeitlichen Erwerbstätigkeit gleichgesetzt wird. Ich tendiere dazu, da es ja eine Ausbildung ist. Und auch betriebliche Ausbildungen, für die man Geld bekommt), werden ja beim Unterhalt dann mit 900 € "belonht"

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 09:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
ich würde sagen, zumindest durch den Nebenjob ist er erwerbstätig und nur durch diesen kommt er ja überhaupt in Unterhaltspflichtige Höhen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 10:09
(@baldvater)
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Wie würde es rein hypothetisch aussehen wenn sie ihren Unterhalt einklagen würde?

Da sie ja für drei Jahre nicht erwerbstätig herangezogen werden kann, ich zwar zahlungswillig aber nicht zahlungsfähig bin, hat sie doch trotzdem, anscheindend, ein Recht auf Unterhalt, welches sie einklagen könnte?! Wenn ich mal davon ausgehe, dass sie einen Bedarf von ca. 700,00 EUR hat und das auf drei Jahre zzgl. des KU berechne wären dies für drei Jahre brechnet etwa 36.000EUR.

Da ist doch meinerseits eine Schuldenkarriere vorprogrammiert!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2010 18:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Du hast den Grundsatz noch nicht verstanden: SCHULDEN können nur auflaufen, wenn Du zu Unterhalt verurteilt wurdest oder einen Titel hast. Von dem Moment an, wo Du zur Unterhaltszahlung aufgefordert bist, gerätst Du in Verzug, jedoch muss erst mal Deine Leistungsfähigkeit festgestellt werden. Und wird festgestellt, dass Du nicht leistungsfähig bist, gibt es auch keine auflaufenden Schulden.

Dann springt die ARGE ein und Deine Unterhaltspflicht beginnt erst, wenn Deine Leistungsfähigkeit festgestellt wird. Dafür wird man Dich in gewissen Abständen auffordern, Deine Einkünfte offenzulegen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 21:15
(@baldvater)
Zeigt sich öfters Registriert

LBM,Du hast Recht, dass ich bei dem Dschungel nicht so durchblicke!

Ich kenne es so wenn ich eine Forderung gegenüber jemandem habe, ich entsprechend Mahnbescheid, Vollsteckungsbescheid bzw. eine Klage einreiche. Mit dem entsprechenden Titel, unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners, versuche ich per Gerichtsvollzieher die Schuld zu vollstrecken, ist das nicht möglich gibt der Schulder die EV ab und Zinsen etc. laufen auf. Der Titel kann 30Jahre vollstreckt werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2010 23:15




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