Hallo!
Ich bin seit 8 Jahren mit meiner Partnerin zusammen. Wir haben einen 4jährigen Sohn, den wir beide sehr lieben, wir haben gemeinsames Sorgerecht. Wir haben gemeinsam seit 6 Jahren in meinem Haus gewohnt, unser Sohn ist dort aufgewachsen. Letzten September nun hat sie das Haus Ihrer Eltern übernommen und ist dorthin gezogen (nur 3 km von meinem Haus weg).
Wir sind noch zusammen und verstehen uns recht gut, aber ich denke, eine Trennung wird sich automatisch einstellen. Unser Sohn ist je hälftig bei mir oder bei ihr. Wir haben beide eine schriftliche Vereinbarung diesbezüglich getroffen und diese auch unterschrieben (Wechselmodell). Das klappt bis jetzt recht gut, allerdings bezweifle ich, daß es bei einer Trennung so bleibt. Ich habe die Befürchtung, daß die KM eines Tages versuchen wird, den Kleinen komplett zu sich zu holen, um auch Unterhalt für ihn zu bekommen. Meine Frage ist nun, ob unsere schriftliche Vereinbarung bei einem Sorgerechtsstreit rechtlich bindend oder einklagbar ist oder ob ein Elternteil dies einfach kippen kann? Mir ist klar, daß das Wohl unseres Kindes an erster Stelle stehen muss. Deshalb werde ich um die Beibehaltung des Wechselmodells kämpfen, da der Kleine sehr an mir und seinem Zuhause hängt. Gibt es irgendwelche Erfahrungen bei jemandem damit, Gewohnheitsrecht o.ä. ? Wäre sehr dankbar über Antworten
Servus Stingray,
schlechte Nachricht: "Gewohnheitsrechte" helfen Dir im Familienrecht nicht; auch ein Wechselmodell ist juristisch nicht vorgesehen. Es funktioniert nur, solange beide Eltern sich an die Vereinbarung halten.
Aber: Durch das GSR und das so genannte "Kontinuitätsprinzip" hättest Du keine allzu schlechten Karten, bei einem entsprechenden Streit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Euren Sohn zu bekommen. Zumindest ist das Ganze für Deine Noch-Partnerin kein Selbstläufer nach der Devise "bei einer Trennung bleibt das Kind automatisch bei der Mutter". Wenn sie das verinnerlicht hat, ist sie vielleicht aufgeschlossener für die Fortführung des Wechselmodells (das für die meisten Kinder wirklich das beste ist).
Vielleicht schlägst Du ihr mal eine Mediation vor, wenn es soweit ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Meine Frage ist nun, ob unsere schriftliche Vereinbarung bei einem Sorgerechtsstreit rechtlich bindend oder einklagbar ist oder ob ein Elternteil dies einfach kippen kann?
Hallo stingray,
meines Wissens ist eine solche Vereinbarung jederzeit von einem Elternteil kündbar, Gründe sind leicht zu erfinden.
Ohne richterlichen Beschluss hast Du auch keine Möglichkeit auf Vollstreckbarkeit des (nichtvorhandenen) Beschlusses (Ordnungsgeld bei Boykott).
Einklagbar ist selbstverständlich der Umgang auf der grundsätzlichen Basis des Umgangsrechtes.
Einklagbar ist selbstverständlich der Umgang auf der grundsätzlichen Basis des Umgangsrechtes.
Grundsätzlich richtig, aber ich möchte doch nochmal auf brille`s Hinweis aufmerksam machen:
Zumindest ist das Ganze für Deine Noch-Partnerin kein Selbstläufer nach der Devise "bei einer Trennung bleibt das Kind automatisch bei der Mutter".
Auch wenn es deutlich öfter so kommt, aber Kind bei Mutter ist kein zwingender Selbstläufer...
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Durch das GSR und das so genannte "Kontinuitätsprinzip" hättest Du keine allzu schlechten Karten, bei einem entsprechenden Streit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Euren Sohn zu bekommen.
1. ist das ABR gar nicht das Thema
2. müssten für die Übertragung des ABR auf stingray schwerwiegende Gründe vorliegen
3. das "Kontinuitätsprinzip" ist tatsächlich von Bedeutung, d.h. je länger das Wechselmodell einvernehmlich praktiziert wird, desto besser die Chancen für einen richtelichen Beschluss in die Richtung
4. Ergo: langfristig taktisch denken und nicht schon jetzt (unbewusst) Ärger mit der Ex herbeireden; immer freundlich sein 😉 und die derzeitige Regelung genießen
Moin diskurso,
1. ist das ABR gar nicht das Thema
nein, derzeit ist das nicht der Fall - aber es wird der Fall, sobald die Noch-Partnerin das bislang einvernehmlich vereinbarte Wechselmodell aufkündigt und Stingray damit nicht einverstanden ist: In diesem Fall kann auch er einen ABR-Antrag stellen. Mein Rat an ihn war daher, mit dieser Möglichkeit zu winken. Das verstehe ich unter
langfristig taktisch denken
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Stingray,
Ich habe die Befürchtung, daß die KM eines Tages versuchen wird, den Kleinen komplett zu sich zu holen, um auch Unterhalt für ihn zu bekommen.
Was die taktischen Überlegungen betrifft: Verheiratet seid ihr ja offenbar nicht, und das Kind ist längst älter als drei Jahre; da müsste sie sich schon einiges einfallen lassen, wenn sie jetzt plötzlich Betreuungsunterhalt von dir haben wollte. Und ob nur der Kindesunterhalt für ein Kind ihr Grund genug wäre, sich statt der halben Zeit die ganze Zeit selbst ums Kind zu kümmern? Kindergeld bereits eingerechnet dürfte bei einer erfolgreichen Sabotage des Wechselmodells ihre "Beute" irgendwo in der Gegend von vierhundert Euro im Monat liegen, viel mehr sollte da für sie nicht zu holen sein.
Beantworte daher dir selbst (und wenn du magst, auch uns) die Frage: Wie attraktiv wären denn deine Unterhaltszahlungen für Madame? Wichtige Parameter hierfür sind:
- Wie hoch ungefähr ist der Kindesunterhalt, den sie tatsächlich von dir zu erwarten hätte? Das hängt i.W. von deinem Einkommen ab, steigt allerdings ab dem 6. Geburtstag des Kindes noch mal deutlich an.
- Wie habt ihr bislang die finanziellen Dinge geregelt, d.h. wer hat bislang das Kindergeld bekommen, wer hat welchen Anteil der "übergreifenden" Kosten getragen? Falls du bislang großzügig gewesen bist, dann ist ihre effektive Beute natürlich um so geringer, weil es mit jeder Großzügigkeit sofort zu Ende ist, sobald sie dir den Fehdehandschuh vor die Füße knallt.
- Welchen "Schaden" hätte sie selbst durch die Kinderbetreuung? Dieser Schaden kann materiell sein (insbesondere wenn sie deswegen beruflich zurückstecken müsste) und/oder immateriell (sie hat weniger "Zeit für sich selbst").
Du kennst deine Noch-Freundin natürlich besser als wir - aber wenn du Glück hast, dann bleibt sie schon aus eigennützigem Kalkül beim Wechselmodell 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo stingray,
wieso gehst Du davon aus, dass ihr euch trennen werdet?
neuezeit
So ist das Leben
Hallo zusammen,
3. das "Kontinuitätsprinzip" ist tatsächlich von Bedeutung, d.h. je länger das Wechselmodell einvernehmlich praktiziert wird, desto besser die Chancen für einen richtelichen Beschluss in die Richtung
nach welchem Zeitraum kann man dies "Kontinuitätsprinzip" geltend machen? Mir ist schon klar, dass dies in keinem Text erwähnt wird, nur so Eurer Meinung - bzw. Eurer Erfahrung nach? Könnte auch mal für mich interessant werden.
Liebe Grüße
Peter
Hallo stingray,
zwar gibt es kein Gewohnheitsrecht i.e.S., aber es werden schon Fakten geschaffen.
Ich lebe selber im Wechselmodell, KM und ich haben das auch schriftlich (hier sogar notariell) fixiert.
Unsere Tochter kann wunderbar mit dem WM leben (eher besser als vor der Trennung), nur die KM nicht immer.
Zwischenzeitlich (also während des gelebten WM) hatte die KM dann eine Phase "ich kann das Kind als Mutter sowie zu mir nehmen, sei dankbar, dass Du sie überhaupt haben kannst...".
Ihre (nicht meine) Anwältin hat ihr dann verdeutlicht, dass es eben kein Selbstläufer für sie ist.
Wenn Sie die Tochter komplett bei sich haben kann, kann sie sie auch komplett verlieren (komplett meint hier natürlich Lebensmittelpunkt mit Umgang des anderen usw).
Vier Argumente, warum Du freundlich, aber bestimmt erst einmal so weitermachen solltest. Deine Rechte akribisch einfordern, aber immer verbindlich bleiben und nicht aus der Ruhe bringen lassen. Fokussiere auf Dein Kind, nicht auf die Mutter.
Argument 1: Seit zwei Jahren zeige ich, dass ich die Kombination von meinen Job und die Erziehung wunderbar hinbekomme. Sogar objektiv besser als die KM. Direkt nach der Trennung hätte man mir das vielleicht nicht geglaubt und die Frauen-Interessens-Mafia hätte sich leichter durchsetzen können.
Also: Zeit spielt für den KV, da er seine Fähigkeiten unter Beweis stellen kann (was ja in den Augen mancher Rechtsverdreher genetisch gar nicht sein kann 😉
Argument 2: Da Ihr das WM vereinbart habt und auch lebt: Wenn das WM aus Sicht des Kindes funktioniert, so müsste die KM in Deinem Fall schon nachweisen, dass Euer Kind leidet. Argumente wie "ich habe keine Bock darauf" gelten eben nicht. Wichtig ist nur das Wohl des Kindes. (zumindest theoretisch, aber hier sind wir wieder bei der Frage wer das beweisen muss). Also: Das vereinbarte und gelebte WM funktioniert, die KM müsste das Gegenteil nachweisen -> Umkehr der Beweispflicht
Argument 3: Jetzt kommt zusätzlich das Wort "Beziehungstoleranz" ins Spiel.
Die KM könnte ja evtl. nicht mit dem WM leben wollen. Über den Unterhalt kann sie nicht argumentieren (der Schuss würde nach hinten losgehen). Daher würden Argumente kommen wie Regelmässigkeit, Abstimmungsbedarf blablabla. In Wirklichkeit will die KM meist ihre Ruhe vor dem KV haben und sich nicht mit diversen Defiziten beschäftigen. Ich durfte z.B. phasenweise nicht anrufen, da ich die "Famile terrorisieren würde". (Zitat ihrer Anwältin, da ich meiner Tochter 3 mal wöchentlich am Telefon Gute Nacht sagen wollte, je max 2 Min). Selbst als Psycho-Laie erkennt man hier, dass sich die Mutter hier gestört fühlt (und nicht das Kind) und den Kontakt zum KV nicht fördert. Unser Mediator (ja, wir haben alles durch 😉 hat ihr das deutlich gemacht. Vor Gericht wäre das ein Argument für mich gewesen, da ich den Kontakt zur KM aktiv fördere.
Argument 4: Eure 4jähriger wird die kommenden Jahre selbständiger werden und eine eigene Meinung haben. Irgendwann lässt er sich nur noch schwer manipulieren und wird auf Papa nicht mehr verzichten wollen. Das ist das wichtigste Argument.
Also: Locker bleiben 😉 Steter Tropfen hölt den Stein....
Viel Erfolg und starke Nerven!
traumtochter
P.S: Bei mir ist die Sitiuation jetzt so, dass die KM eine Chance von fast 0 hätte , die Tochter zu sich zu nehmen. Ich hätte deutlich bessere Chancen, auch durch die emotionale Nähe meiner Tochter zu mir und günstigeren Rahmenbedingungen (meint $, Haus, persönliche Stabilität, Kontinuität des sozialen Umfeldes, Fördermöglichkeiten etc). Daher bin ich persönlich sehr entspannt. Die KM hat sich inztwischen wieder beruhigt und ist sogar ganz froh, die Tochter zu 50% bei sich zu haben... so ändern sich die Zeiten 😉
P.P.S: Nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Ich bin froh, dass die KM eine wichtige Rolle im Leben meiner Tochter spielt. Kinder brauchen beide Eltern, das gilt natürlich in beide Richtungen.
Hallo nochmal,
Zwischenzeitlich (also während des gelebten WM) hatte die KM dann eine Phase "ich kann das Kind als Mutter sowie zu mir nehmen, sei dankbar, dass Du sie überhaupt haben kannst...".
genau diesen Satz höre ich auch regelmäßig, wenn irgendwetwas nicht nach Ex Nase läuft. Und bei uns läuft das Wechselmodell nun auch schon seit 1,5 Jahren.
Liebe Grüße
Peter