Hallo an alle hier im Forum,
ich hatte gestern Abend ein Gespräch mit meiner LG über ihre beiden Kinder.
Der leibliche Vater lebt nicht mehr und sie ist somit alleinige Sorgerechtsinhaberin.
Was würde nun passieren, wenn sie ebenfalls versterben würde?
Meine LG erzählte mir, dass sie mal mit ihrer Schwester darüber gesprochen hat. Die Kinder würden dann bei ihr leben. Auf meine Nachfrage, ob sie dies auch irgendwo schriftlich so festgelegt hätte sagte sie mir, dass dies nur so besprochen sei.
Meine Frage nun an Euch:
Wie lässt sich so etwas festlegen? Macht man ein Testament? Geht man zum Notar?
Könnte mir meine LG Sorgerecht für die Kinder gewähren obwohl wir nicht verheiratet sind?
Wenn ja, wo legt man das fest?
Danke schon mal für Eure Antworten und Anmerkungen!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moinsen,
zu aller erst kommt es drauf an wie alt die Kiddis zum Zeitpunkt sind.
Sorgerecht kann man zwar Testamentarisch eine Person bestimmen, aber ob es auch eingehalten wird ist eine andere Sache.
Spricht irgendwas gegen ein geteiltes Sorgerecht? Wenn nicht, ab zum Standesamt und Sorgeerklärung unterschreiben (Achtung: Kann passieren das du dann KU zahlen musst. Weis es aber nicht genau).
Mündliche Abreden gelten nicht. Sonst könnte ja jeder sagen: Sie hat mir damals das Recht vermacht.
Am sonsten ist es ja denke ich mal so das die Eltern der KM die Kids bekommen oder eben die Paten (Patenonkel etc. pp.)
Ich weis es aber nicht zu 100 % genau, kann nur das wiedergeben was ich mal gelesen habe. Sicherheiten bekommst du in der Hinsicht von einem Anwalt. Hier gehen ja mehrere Gesetze zusammen: FamG, ErbR, BGB etc.
Sonnige Grüße und auf ein Einzug ins Finale.
Cyber
Spricht irgendwas gegen ein geteiltes Sorgerecht? Wenn nicht, ab zum Standesamt und Sorgeerklärung unterschreiben (Achtung: Kann passieren das du dann KU zahlen musst. Weis es aber nicht genau).
Moin,
da der leibl. Vater nicht mehr lebt, kann das Sorgerecht schlecht geteilt werden. KU würde auch nur bei einer Adoption fällig werden.
Da in einem solchen Fall (Verwaisung) immer das Jugendamt Partei ist, wäre es sinnvoll, derartige Dinge unter deren Einbeziehung zu besprechen.
LG, Uli
Der leibliche Vater lebt nicht mehr und sie ist somit alleinige Sorgerechtsinhaberin.
Hey Uli,
das habe ich schon gelesen, bloß aber ist die KM nun wieder alleinige Sorgerechtsinhaberin. Auch bei Halbwaisen ist so eine erneute Sorgeerklärung bei neuem LG oder Ehepartner möglich (hatte damals selbigen fall, mein Vater starb und es dauerte 5 tage bis ich 18 wurde und der neue LG meiner Mum hat den hintern nicht bewegt). Dies ist nun 2 Jahre her, wie es heute ist weis ich leider nicht.
Daher sagte ich auch das mit dem Gemeinsamen Sorgerecht. Sollte ich mich aber täuschen oder sich Gesetze geändert haben, dann lasse ich mich gerne eines besseren belehren 😉
Grüßle
Cyber
Hallo Staengler,
ich hatte das mal für meine Schwägerin recherchiert, hab es aber leider nur noch schwach auf dem Schirm. Man kann eine entsprechende Verfügung für den Fall des Todes aufsetzen. Diese Verfügung ist aber wohl für Behörden nicht bindend. Google das mal. Ich bin sicher Du findest was.
@Cyberbaer: Es sind nicht mehrere Gesetze betroffen. Familien- und Erbrecht sind Bestandteil des BGB. Es ist also lediglich 1 Gesetz betroffen. *klugscheißmodus aus*
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ohne eine Adoption entsprechende Sorgerechtserklärungen abgegeben werden können, wonach nicht leibliche "Eltern" sorgeberechtigt werden. Und bei einer Adoption sind ohnehin hohe Hürden zu überwinden (und diese will auch gut überlegt sein).
lg
sleepy
Sleepy
Hey sleepy,
und genau deshalb sagte ich ja das ich mich gerne eines besseren Belehren lasse 😉
Wusste es nicht mehr genau und daher sagte ich auch dazu das es nicht 100 %ig ist. Am besten wie weiter oben schon gesagt:
- Anwalt fragen
- Jugendamt fragen
Grüßle Cyber
Hi staengler,
man kann als ASR-Inhaber über ein Testament eine Verfügung treffen, was im Todesfall mit den Kindern passieren soll. Dabei ist es am sinnvollsten ein Testment durch einen Notar zu errichten lassen und dieses auch bei Gericht zu hinterlegen. Man sollte auch das JA darüber informieren.
Das JA/Vormundschaftsgericht ist an diese Verfügung nicht gebunden, nimmt es aber oft als Ansatzpunkt und entspricht dem Wunsch meist. Das hängt zum einen je nach Alter auch vom Willen des Kindes ab und davon, ob die "gewünschte" Person eine gutes Verhältnis zum Kind hat.
Zum Thema SR: Deine LG kann dir per Vollmacht ggü. Schulen, ÄRzten etc. Rechte einräumen. Das sog. kleine SR (Entscheidungen, die den Alltag betreffen) hast du im Rahmen einer Ehe/LG auch so. Eine rechtliche Einräumung des GSR ist, auch wenn der leibliche Vater verstorben ist, nicht möglich. Es sei denn über eine Stiefkinadoption bei bestehender Ehe.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@all
Vielen Dank!
Ich nehme mit, dass im Falle eines Falles zunächst das Jugendamt das Sorgerecht für die Kinder übernimmt. Sofern meine LG etwas festgelegt hat, besteht Hoffnung, dass sich das Jugendamt daran hält. Bindend ist dies allerdings nicht.
Da eine Heirat für uns derzeit kein Thema ist, scheidet die Möglichkeit der Adoption aus. Mit Vollmachten könnte aber das Alltägliche geregelt werden.
Meine abschließende Frage noch:
In wieweit kann meine Bindung zu den beiden Kindern mit in eine Entscheidung mit einließen?
Könnte ich im Falle eines Falles das Sorgerecht für die Kinder erhalten, wenn es keine anderweitigen Festlegungen/Verfügungen gibt?
Nur aufgrund der Tatsache, dass sich im Laufe der Zeit eine gefestigte Beziehung zwischen den Kindern und mir gebildet hat?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Ich nehme mit, dass im Falle eines Falles zunächst das Jugendamt das Sorgerecht für die Kinder übernimmt. Sofern meine LG etwas festgelegt hat, besteht Hoffnung, dass sich das Jugendamt daran hält. Bindend ist dies allerdings nicht.
Da eine Heirat für uns derzeit kein Thema ist, scheidet die Möglichkeit der Adoption aus. Mit Vollmachten könnte aber das Alltägliche geregelt werden.
Soweit ich weiß, ist eine Ehe nicht zwingend aber nach dem was du früher geschrieben hast, wäre eine Adoption zur Zeit wohl genauso wenig ein Thema wie ne Ehe oder?
Meine abschließende Frage noch:
In wieweit kann meine Bindung zu den beiden Kindern mit in eine Entscheidung mit einließen?Könnte ich im Falle eines Falles das Sorgerecht für die Kinder erhalten, wenn es keine anderweitigen Festlegungen/Verfügungen gibt?
Nur aufgrund der Tatsache, dass sich im Laufe der Zeit eine gefestigte Beziehung zwischen den Kindern und mir gebildet hat?
Natürlich kann das einfließen.
Nur worauf der Richter seine Entscheidung dann letztlich stützt ist seine Sache und nicht vorhersehbar.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
wäre eine Adoption zur Zeit wohl genauso wenig ein Thema wie ne Ehe oder?
Richtig, genauso ist es.
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle