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Was tun Frau hat Scheidung eingereicht

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(@steve197)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, meine Frau hat am Montag die scheidung eingerreicht! Noch wohnt sie zusammen mit mir in der Gemeinsammen Wohnung! Sie will allerdings sobald wie möglich mit den Kinder (Sohn 6 aus erster Ehe und meiner Tochter 20 Monate) aus der Wohnung auziehen! Mein Problem ist nur folgendes sie ist letztes Jahr schonmal ausgezogen ganz plötzlich ohne Vorwarnung und hat beide kinder mitgenommen meine Tochter durfte ich das erste mal nach sechs wochen bei meinen Schwiegereltern für 30 Minuten besuchen! Den Sohn aus erster ehe meiner Frau durfte ich gar nicht mehr sehen! Was kann ich vorab tun sollange sie noch in der Gemeinsamen wohnung wohnt damit mir das nicht wieder passiert?
Danke schon mal für eure Hilfe!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2012 17:08
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Mit dem Sohn aus 1. Ehe hast du nix zu schaffen. Wenn hExe sagt "du siehst den net mehr", dann ist das so.
Im Bezug auf euere gemeinsame Tochter sieht es nicht viel besser aus. Präventiv sehe ich da nichts was zu tun wäre, und auch nachher läufst du gegen den fest-verwurzenten Ansatz an das die Mutter weiß was das Beste für das Kind ist.
Wenn keine Einigung zum Umgang gefunden wird, dann muß du darauf klagen. Bei einem 20 Monate alten Kind wird die Zeit aber sehr überschaubar bleiben.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2012 17:13
(@steve197)
Schon was gesagt Registriert

Noch wohnt sie bei mir! Das war letztes Jahr so als sie ausgezogen ist! Ich möchte halt nur von vornerein vermeiden das ich meine Tochter wieder so lange nicht sehen kann! Ich habe das selbe recht wie meine Frau zumindest für meine Tochter! Wenn das mit dem Sohn meiner Frau tatsächlich so ist dann kann ich da leider nichts machen! Ich habe ihn wie meinen Sohn grß gezogen wir leben zusammen seit dem er 2 Jahre ist und ich fühle ihn wie meinen Sohn das wird schwer!
Aber es muß doch irgendwas möglich sein bevor meine frau auszieht das ich zumindest dafür sorgen kann das ich meine Tochter Regelmäßig und vorallem vernünftig ( nicht für 30 min unter aufsicht meiner Schwiegereltern sehen kann) es ist und bleibt meine Tochter ich habe sie ja bis jetzt auch immer normal gesehen und konnte sie auch normal behandeln (wie ein Vater eben) Ich war auch oft alleine mit den Kindern! Und wir haben sehr viel zusammen unternommen sie kann also nicht behaupten das könnte ich nicht!
Was kann ich den tun bitte ghelft mir ich möchte Vater bleiben!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2012 17:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Nein, in der Situation gibt es praktisch nichts was du tun kannst.
Erst wenn es zu einem Auszug und nachfolgendem Umgangsboykott kommt, kannst du dagegen was tun.
Nämlich den Umgangsdreisprung:
1. Persönlicher Einigungsversuch
2. Jugendamt (JA) um Vermittlung bitten.
3. Umgangsklage vor Gericht.
Das solltest du dann aber zügig angehen.

Ein Umgangsrecht mit deinem Stiefsohn hast du ggf. auch, ist allerdings schwieriger.
Was ist denn aus seinem Vater geworden?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2012 17:42
(@steve197)
Schon was gesagt Registriert

Der Arme hat es mittlerweile fast aufgegeben! Er durfte ihn auch nur ganz selten sehen! Mit fasenscheinigen ausreden! Wenn es hoch kommt sieht der arme kleine seinen Vater alle 2 Monate einmal!
Schade ich hätte gerne irgend etwas unternommen damit es halt nicht so weit kommt! Kann ich nicht irgendwie verhindern das sie zumindest meine Tochter nicht einfach mit nehmen kann?
Soweit ich weiß ist das Kindesentzug wenn sie ohne meine Einverständnis mit meiner Tochter geht! Und die würde sie von mir nur bekommen wenn sie mir in einer Schriftlichen erklärung genau aufschreibt wie der Umgang mit meiner Tochter geregelt wird inklusive unterschrift von ihr!
Sonst wäre ich damit niemals einverstanden!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2012 17:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Soweit ich weiß ist das Kindesentzug wenn sie ohne meine Einverständnis mit meiner Tochter geht!

Nein, wenn eine Mutter das tut, ist es das praktisch nie.

Das kannst du schon an den gelegentlichen Zeitungsartikeln ablesen.
Da gibt es immer nur 2 Varianten:

A. Böswilliger Vater entreißt der treusorgenden und liebevollen Mutter ihre geliebten Kinder und verschleppt sie gegen ihren Willen oder
B. Liebevolle Mutter rettet ihre Kinder aus den Fängen des Vaters, vor dem sie immer schon Angst haben musste.

Und an dem Schicksal des Vaters kannst du ja ungefähr erkennen, was dich erwartet.
Bei konsequenter Anwendung des Dreisprungs sind die Aussichten auf einigermaßen gepflegten Umgang relativ gut.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2012 18:26
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Leider nur allzu wahr.
Eine Mutter die mit 'Ihren' Kindern abhaut wird gerade zu bewundert und erntet ein Schulterklopfen, schlimmstenfalls vor Gericht ein "dududu, das macht man aber nicht".
Beim Vater steht im selbe Fall quasi direkt die GSG9 vor der Tür, den immerhin ist er ein Kindesentführer.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2012 18:33
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi steve197,

nur zur rechtlichen Richtigstellung: Du hast das gleiche Recht Deine Tochter bei Dir zu behalten
wie Deine Frau diese mitzunehmen. Ihr habt beide das Sorgerecht. Bei Streitigkeiten entscheidet
das Gericht.

Die Frau will ausziehen. O.k.! Soll sie. So Du Dich in der Lage siehst Deine Tochter zu betreuen, behalte
sie ein. Passieren kann erstmal nichts.

Viele Grüße,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2012 19:04
(@steve197)
Schon was gesagt Registriert

Ist das echt so einfach? Ich kann sie rund um die Uhr betreuen kann sie immer mit zur arbeit nehmen da ist ein KIGA für angestellten kinder und auch sonst könnte ich sie betreuen! Aber würde ich da nicht einen großen fehler machen weil ich würde sie ja von ihrem Bruder trennen und denn kann ich nicht hier behalten ist nicht mein sohn leider auch wenn ich mich wie sein vater fühle!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2012 19:26
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Steve,

Aber würde ich da nicht einen großen fehler machen weil ich würde sie ja von ihrem Bruder trennen (...)

Es gehört zu den ergötzlichsten Verrenkungen unserer ach so politisch korrekten Gesellschaft, dass es einerseits als fürchterliche Tragödie gilt, wenn Geschwister voneinander getrennt werden; während es andererseits schulterzuckend hingenommen, wenn nicht in manchen Kreisen gar lauthals bejubelt wird, wenn ein Kind von seinem Vater getrennt wird.

Nimm dir daher bitte eine halbe Stunde Zeit und horche in aller Ruhe in dich hinein: Ist für eure Tochter der tägliche Kontakt zu ihrem großen Bruder wirklich so wichtig, dass du dafür den drohenden Umgangsboykott durch deine Ex billigend in Kauf nimmst - und wenn nein, wer oder was hat dir diesen verdammten Floh ins Ohr gesetzt?

Wobei ich jetzt einfach voraussetze: Wenn die Tochter bei dir leben würde, dann würdest du nie und nimmer den Umgangskontakt zu ihrer Mutter und zu ihrem Bruder sabotieren - denn wie verschissen es sich anfühlt, sein eigenes Kind nicht mehr sehen zu dürfen, hast du schließlich bereits beim vorangehenden Trennungsversuch deiner familieneigenen Umgangsboykottöse erfahren ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2012 20:33




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe auch mit mir gerungen, ob ich auf diese, praktische einzige Möglichkeit hinweisen sollte, habe jedoch darauf verzichtet, weil ich hier die Chancen noch mal deutlich geringer erachte als in anderen Fällen.
Die kleine ist einfach noch in dem Alter wo nicht nur die meisten Richter, sondern vermutlich jeder Richter sagen würde, sie gehört zur Mutter und die Bindung zum Bruder, so fadenscheinig das auch ist, wird sicher vom Gericht auch berücksichtigt.

Du bräuchtest für diesen Weg auf jeden Fall gute Nerven und müsstest eigentlich die Schlösser austauschen, wenn Mutti gerade den Müll runter bringt, denn wenn du ihr deine Absicht ankündigst, sie nur ohne Kind ziehen lassen zu wollen, wird sie das zum Anlass nehmen, sofort mit den Kindern auszuziehen.
Oder schlimmer noch, die Schlüssel austauschen, wenn du gerade draußen bist.
Oder, für Frauen, noch einfacher:
Sich eine Beule verschaffen und dich von der Polizei raus werfen lassen.

Und ja, wenn du die Mutter raus wirfst, bist du ein Schwein.
Wenn sie dich raus wirft, ist sie Opfer und Heldin zugleich.

Die Frage bleibe auch, was du mit deinem Stiefsohn in dem Fall machst.
Schmeißt du ihn mit raus?
Wenn nein, wie würde er reagieren, wenn du seine Mutter raus wirfst?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2012 21:24
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Steve,

in dieser emotionalen Zeit vor einem Auszug kommt bei Exen eh fast nichts mehr an, ob Du es gut meinst oder nicht. Also kannst Du somit abhacken.

Du kannst versuchen, sachlich und ruhig mit ihr über die Thematik zu sprechen, indem Du erstmal mit dem 14 Tage Wechselmodell anfängst, Freitags 15:00 Uhr - Sonntag 18:00 Uhr. Ist auch für Kinder in dem Alter kein Problem. Und nein, das dumme Exen Argument vom Mittagsschlaf, der dann nicht gehen würde oder vom armen Kind was überfordert ist, kannst Du gleich überhören. Da es Frauen geben soll, die nur auf Grund des Kinderwunsches mit einem Mann "zusammen sind", solltest Du vorsichtig mit dem Thema Geschwistertrennung sein. Manche Exen drehen dann völlig durch.

Ansonsten lass Deine Exe in Ruhe und lass sie "ihren Weg ins neue Glück gehen". Und lass sie bitte auch ihren Umzug schön alleine machen. Jede Nettigkeit bringt Dir nichts mehr in dieser Phase. Bereite Dich darauf vor, dass in ca. 14 Tagen auch ein Next bei Deiner Exe einzieht bzw. als neuer Lebenspartner Dir vorgestellt wird. Schon KU ausgerechnet?  Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2012 21:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Steve,

es hört sich vielleicht blöd an, aber im Gegensatz zu den meisten Trennungsvätern hast Du einen taktischen "Vorteil": Du hast bereits mitbekommen, auf welche Weise Deine DEF den Vater eines ihrer Kinder aus dessen Leben kickt (dich vielleicht sogar auf gewisse Weise daran beteiligt, und sei es durch schweigendes Zusehen). Sie wird ihr diesbezügliches Verhaltensmuster, das sich in der Vergangenheit ja durchaus als "erfolgreich" erwiesen hat, vermutlich nicht grossartig verändern; also weisst Du, was Dir blüht und kannst Dich darauf einstellen bzw. passende Gegenmassnahmen einleiten.

Vielleicht wäre es angesichts der Sachlage sogar eine gute Idee, mit Deinem Vorgänger mal ein Bier trinken zu gehen...

Grüssles
Martin

PS: Auch ich gehe nicht davon aus, dass das ABR für ein 1,5 Jahre altes Kind von Deiner DEF auf Dich übertragen wird; es gibt keinen sachlichen Grund dafür. Also fokussiere Dich auf eine reichlich eingeschenkte und wasserdichte Umgangsregelung.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2012 22:03
(@steve197)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Steve,

Nimm dir daher bitte eine halbe Stunde Zeit und horche in aller Ruhe in dich hinein: Ist für eure Tochter der tägliche Kontakt zu ihrem großen Bruder wirklich so wichtig, dass du dafür den drohenden Umgangsboykott durch deine Ex billigend in Kauf nimmst - und wenn nein, wer oder was hat dir diesen verdammten Floh ins Ohr gesetzt?
Niemand das ist meine innere Stimme die mir das sagt
Wobei ich jetzt einfach voraussetze: Wenn die Tochter bei dir leben würde, dann würdest du nie und nimmer den Umgangskontakt zu ihrer Mutter und zu ihrem Bruder sabotieren - denn wie verschissen es sich anfühlt, sein eigenes Kind nicht mehr sehen zu dürfen, hast du schließlich bereits beim vorangehenden Trennungsversuch deiner familieneigenen Umgangsboykottöse erfahren ...

Und nein ich würde die kontakte nicht beukutieren weil ich möchte das beste für meine kleine Maus! Und das beste ist nun mal ein vernünftiger umgang zu """Mutter und Vater"""
Habe aber wahnsinnig angst davor das wenn ich ihr meine Tochter abnehme das ich Dann meine Tochter gar nicht mehr sehe! Dann könnte ich mich gleich weg hängen! Meine Tochter ist mein ein und alles für mich!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2012 01:11
(@steve197)
Schon was gesagt Registriert

Die Frage bleibe auch, was du mit deinem Stiefsohn in dem Fall machst.
Schmeißt du ihn mit raus?
Wenn nein, wie würde er reagieren, wenn du seine Mutter raus wirfst?

Das ist nicht mein Stiefsohn! Dann sähe die rechtliche lage anders aus dann könnte ich auch versuchen das sorgerecht für beide zu bekommen!
Ist aber nicht der fall ich habe ihn einfach als meinen Sohn akzeptiert!
Und in müßte ich Rauswerfen weil er würde wahnsins Theather machen wenn ich seine Mutter Raus werfen würde! Logisch welches Kind würde das nicht! Ich bin froh das meine tochter noch so klein ist und den ganzen Sch.... der da läuft nicht so mit bekommt!
Der kleine ist leider durch die trennungen meiner Frau Physischich sehr kapput! Er hat trennungsangst ohne ende! Aber wer kann ihm das verdenken? Keiner! Wenn man mir als 1 Jähriger meinen Vater nimmt mir jemand neues vorstellt und dann mit andert halb wieder den neuen nimmt und dann mit 2  wieder jemanden vorgestellt bekommt der dann bis man fünf ist der Vater ist in """" dann wird einem die Vater figur wieder für 2 monate genommen diese kommt dann wieder und genau ein Jahr später geht für den armen kleinen das selbe los!
Der tut mir bei der sache am meisten leid! Habe ich meiner Frau auch gesagt das sie sich schämmen soll!
Antwort ich handele zum wohl meiner Kinder!
Da kann ich nur ganz laut drüber lachen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2012 01:24
(@steve197)
Schon was gesagt Registriert

Noch eine Frage kann ich das ABR beantragen auch wenn das Kind nicht bei mir lebt? So könnte ich wenn es Hart auf hart kommt dafür sorge tragen das mein Kind bei der Mutter geholt wird um eine vernünftige regelung sicherzustellen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2012 01:36
(@bagger1975)

Servus steve,

Deinen letzten Beiträgen kann man als objektiver Leser die blanke Panik förmlich rauslesen.

Das ist absolut verständlich angesichts Deiner Darstellungen, allerdings mußt Du dringend versuchen eine gewisse "Arbeitsebene" für die kommenden Probleme zu finden, gerade im Hinblick auf v.a. für Dich u. die Kinder machbare Lösungen.

Wunschdenken hilft da nicht weiter.

Der Kleine ist natürlich Dein Stiefsohn, was rechtliche Konsequenzen hat (für Dich beim Umgang, etc. nämlich gegen 0 gehend), auch wenn Du das evtl. anders siehst u. fühlst.

Insofern ist der Vorschlag, den anderen KV ins Boot zu holen, evtl. gar nicht so schlecht.

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2012 02:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Steve,

Das ist nicht mein Stiefsohn! Dann sähe die rechtliche lage anders aus dann könnte ich auch versuchen das sorgerecht für beide zu bekommen!

Nach der gängigen Definition ist er allerdings dein Stiefsohn (d.h. ein Kind, das der Ehegatte aus einer früheren Beziehung in eine Ehe mitbringt). Was du vermutlich sagen willst: Du hast ihn nicht adoptiert.

Habe ich meiner Frau auch gesagt das sie sich schämmen soll!

Taktischer Hinweis: So etwas kannst du denken oder deinem besten Kumpel erzählen oder wenn's denn unbedingt sein muss hier im Forum schreiben; aber lerne bitte umgehend, gegenüber der Ex einen absolut kühlen Kopf zu bewahren. Das gilt übrigens auch, wenn du's in der Folge mit Jugendamt, Gericht usw. zu tun bekommst - nicht über die Ex herziehen, sondern immer ruhig und sachlich bleiben, und Kritik nur in der Form üben, dass du aus dem Blickwinkel des Kindes argumentierst. Ja ich weiß, ist sauschwierig, aber Aussagen wie die obige bringen dir nichts als unnötigen Ärger ein.

Der kleine ist leider durch die trennungen meiner Frau Physischich sehr kapput! (...) Der tut mir bei der sache am meisten leid!

Auch wenn's vermutlich ziemlich brutal klingt: Falsche Baustelle. Du kannst gerne bei passender Gelegenheit immer wieder erwähnen, dass du jederzeit und gerne nicht nur eure gemeinsame Tochter, sondern auch den Sohn deiner Ex aus erster Ehe zum Umgang nehmen würdest; aber bei ihm hast du nochmal deutlich schlechtere Karten als bei deinem eigenen Kind. Konzentriere dich daher auf deine Tochter (und versuche wo es möglich ist, sozusagen im Schlepptau dieser Aktion, so viel wie möglich für den Jungen herauszuschlagen). Und, bitte:

Ich bin froh das meine tochter noch so klein ist und den ganzen Sch.... der da läuft nicht so mit bekommt!

Unterschätze euer Mädel nicht! Sie bekommt mehr mit, als dir lieb sein kann. Übrigens widersprichst du dir in dieser Sache sogar selber, denn über den Jungen hast du gesagt, "Wenn man mir als 1 Jähriger meinen Vater nimmt mir jemand neues vorstellt und dann mit andert halb wieder den neuen nimmt (...)". Fällt dir was auf? Das Mädchen ist jetzt genau in dem Alter, in dem der Junge war, als der ganze Mist für ihn begonnen hat ;-(

Noch eine Frage kann ich das ABR beantragen auch wenn das Kind nicht bei mir lebt?

Der Hase läuft umgekehrt. Du und deine Ex, ihr seid verheiratet. Damit habt ihr das gemeinsame Sorgerecht (GSR) für eure Tochter, und ein Bestandteil des Sorgerechts ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR). Hieran ändert sich durch die Scheidung nichts - es sei denn, ihr vereinbart etwas anderes, oder das Gericht beschließt etwas anderes.

Wenn du also die Realo-Strategie fährst, d.h. du damit einverstanden bist, dass das Kind bei der Mutter bleibt und es dir vorwiegend um eine möglichst "gute" Umgangsregelung geht, dann solltest du m.E. das Folgende verkünden: Es möge beim GSR und damit auch beim ABR bleiben, und selbst-ver-ständ-lich bist du als ABR-Inhaber zum Wohle des Kindes damit einverstanden, dass das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei der Mutter hat (das Zähneknirschen bei diesem selbst-ver-ständ-lich solltest du dir selbstverständlich nicht anmerken lassen, und zwar weder gegenüber der Ex, noch beim Jugendamt, noch vor Gericht). Dadurch besteht nämlich Einigkeit zwischen dir und Ex, und somit keine zwingende Notwendigkeit für das Gericht, das ABR an einen von euch zu übertragen (rate mal, wer das gewöhnlich ist) - somit akzeptierst du für den Moment den Zustand "Kind bei Mutti", aber behältst mit etwas Glück das ABR für den Fall, dass du's zu einem späteren Zeitpunkt mal dringend brauchen solltest.

Was den Jungen betrifft: Meiner Meinung nach, keine Chance. Du hast kein Sorgerecht und damit auch kein ABR - wie willst du daran just in dem Moment etwas ändern, wo die Dame das Tischtuch zwischen dir und "ihrem" Teil der Familie zerschneidet?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2012 02:16
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Steve,

Nachtrag. Auch wenn der Vorschlag damit schon mindestens zweimal gekommen ist und ich die Sache somit nur wiederhole:

Insofern ist der Vorschlag, den anderen KV ins Boot zu holen, evtl. gar nicht so schlecht.

Absolut - und sei es aus der taktischen Überlegung heraus, dass auch eine Hardcore-Kindesbesitzerin nur über endliche Kräfte verfügt, und dir tendenziell nicht ganz so häufig ans Schienbein treten kann, wenn sie gleichzeitig noch eine zweite Front zu verteidigen hat ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2012 02:22
(@steve197)
Schon was gesagt Registriert

Das wäre es auch nicht allerdings glaube ich nicht das er noch irgend einen Versuch unternimmt er hat es immer voll abbekommen und die Mittel meiner Frau sind schon heftig! Krankheiten vortäuschen dem Kind was versprechen wenn der KV das Kind holen wollte und dann wollte das Kind natürlich nicht mit zu seinem Vater! Mit Hypnose wurde er gegen den vater aufgewigelt! Als ich gerade mit ihr zusammen gekommen bin!
Mir wurden die schlimmsten Sachen über den vater des Jungen gesagt und ich dep habe das auch noch geglaubt!
habe letztes jahr schon mal versucht mit dem vater des Jungen gemeinsam zu kämpfen aber er hat da keine interesse mehr dran leider!
er ist froh das er seinen Sohn alle zwei Monate für ein paar Stunden hat! Ist für ihn nämmlich besser als teilweise über ein halbes jahr nicht!
Habe die alten Terminplaner meiner frau sichergestellt da stehen die ausreden drin warum der kontakt nicht ging!
Diese werde ich auf jedenfall gegen sie verwenden!
Aber ob mir das viel bringt wage ich zu bezweifeln!
Weil wer recht hat der hat es noch lange nicht bekommen!
Mann müßte eine wirkliche gleichstellung haben! Weil das auch so schwache geschlecht Kämpft doch so gerne dafür warum gibt ihnen den niemand das gleiche recht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2012 02:23




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