Hallo
Nachdem durch das Amtsgericht mir des alleinige ABR zugesprochen wurde, hat die KM eine Beschwerde eingereicht.
Kurz nachdem ich diese von meinem Anwalt erhalten habe bekam ich auch eine Einladung des OLG.
Es ging um eine Anhörung in der alle geladen wurden die an dem Verfahren beteiligt sind.
Also Ich und die KM mit Vertreter und der vom Jugendamt und der Verfahrensbeistand und meine Tochter.
Nun wollte ich mich gedanklich etwas vorbereiten und gerne wissen was mich erwartet.
Warum könnte es denn sein, das ich meine Tochter mitbringen muß. Sie ist erst 7 und ich kann mir nicht vorstellen, das die dort befragt wird.
Ich halte das für sehr bedenklich. Ich hoffe sie wird nicht mit in den Gerichtssaal gelassen. Sollte ich noch jemanden mitnehmen zu meiner Unterstützung.
Bisher bin ich nur mit meinem Anwalt dort gewesen.
Wie ist das sonst so beim OLG? Wird man dort wie beim Amtsgericht befragt und wird auf den Beschluss vom Amtsgericht eingegangen.
Über ein paar Antworten wäre ich dankbar.
Gruß Hallifax
Hallo Hallifax,
ich könnte mir schon vorstellen, dass Deine Tochter befragt werden soll. Allerdings wird sie m. E. weder im Gerichtssaal anwesend sein noch öffentlich befragt werden.
Die Befragung findet dann eher im Richterzimmer statt und ohne Publikum. Vom Stressfaktor würde ich das nicht als schlimmer betrachten, als müsste sie vor der Klasse ein Gedicht aufsagen. Das ist nicht schön, aber sie überlebt es.
Solltet ihr darüber sprechen, würde ich ihr nur sagen, dass das Gericht entscheiden will, was das Beste für sie ist (also Urteil AG bestätigen oder eben nicht) und dass sie dem Richter, wenn sie gefragt wird, ganz ehrlich sagen soll, was SIE will und denkt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Was mich mal interessiert ist, wie die Entscheidung durch das OLG entschieden wird.
Ich frage mich da direkt ob die Entscheidung das Amtsgericht mit reinfließt
und die Entscheidung des Verfahrensbeistandes
und die Aussage meiner 7 Jahre alten Tochter.
Natürlich fließen auch die Aussagen von mir und der KM mit hinein.
Also es ist bei uns so. Das Amtsgericht hat entschieden das ich das ABR bekomme.
Der Verfahrensbeistand hat ausgesagt, das er dieses Urteil unterstützt.
Das Jugendamt hält sich ganz neutral.
Meine Tochter 7 Jahre alt hat gesagt sie vermisse ihre Mutter mehr als ihren Vater.
Das OLG war dadurch der Meinung die Bindung des Kindes liegt mehr bei der KM und auch da unsere Tochter die letzten 5 Jahre bei der KM gelebt hat.
Ich habe darauf hin gesagt, das unser Kind im Prinzip gleichviel bei beiden Eltern war aber das glaubten sie mir nicht.
Beweise habe zwar aber konnte ich dort nicht vorbringen.
Hat es was zu bedeuten wenn das OLG nur einen Anhörungstermin macht von 3 Stunden und dann das Verfahren abschließt.
Ich mache mir große Sorgen das mir das Kind wieder entzogen wird und sie bei der KM leben wird.
Hi Hallifax83
Um weitere Antworten geben zu können, hast du mittlerweile Fakten geschaffen, Schulanmeldung, Kind zu dir geholt?Wenn ja(was ich hoffe), seit wann ist sie bei dir?
Gruss Wedi
*zusammengeführt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Wedi
Ja meine Tochter geht in die örtliche Schule.
Sie ist seit dem 29.07. bei mir zuhause und seit dem 06.07. bei mir gemeldet. In den Sommerferien war sie 3 Wochen bei der KM.
Also ich bin sehr angespannt zur Zeit was diese Entscheidung des OLG angeht. Ich habe da ein sehr schlechtes Gefühl. Ich hatte dort den Eindruck, das die Frau Richterin die Einstellung hat, das ein Kind zur Mutter gehört.
Hi DeepThought
Warum hast du das zusammengeführt?
Bei dem Thema: Was erwartet mich beim OLG? hat doch nur einer geschrieben. Daher habe ich gedacht ich mache ein neues Thema in dem vielleicht mehr antworten.
Hi Hallifax,
Generell macht das OLG ganz eigene Ermittlungen und kann auch zu einer ganz anderen Entscheidung kommen als das AG. Aber wenn da keine groben Schnitzer in der Begründung sind oder das AG unzureichend ermittelt hat, kann man davon ausgehen, dass das OLG die Entscheidung des AG bestätigt.
Dass Du schon mal Fakten geschaffen hast ist gut.
War denn schon die Kindesanhörung und was hat Kind da gesagt? Ich nehme mal an, es wurde auch in der 1. Instanz befragt?
Welche Gründe gibt die KM für die Beschwerde an?
Vor allem: Was gibt das AG für seine Entscheidung an?
Dass der Verfahrensbeistand auf Deiner Seite ist, ist positiv. Reduziert die Gefahr, dass dem Kind in der Anhörung die falschen Fragen gestellt werden.
Dass eine Anhörung von 3 Std. angesetzt ist hat nichts zu bedeuten. Aber stell Dich drauf ein, dass die Fragen dort etwas genauer sind.
Ist das Verfahren auf einen Einzelrichter/in per Beschluss übertragen? Aber selbst wenn ja, kann es sein, dass Du dann trotzdem vor 3 Richtern sitzt. Muss aber nicht sein.
Gruss
BP
Hi,
du solltest auf jeden Fall als vorbildlicher Vater für eine gute Betreuung deiner Tochter sorgen währenrend "die Erwachsenen ohne Kind" verhandeln.
Nimm die Oma mit (falls die total ruhig bleibt wenn sie der Ex über den Weg läuft) ansonsten such dir einen guten Babysitter der mit ner Ladung Vorleseliteratur und Kartenspielen vor dem Saal wartet.
Wenn eure Tochter befragt wird, dann kurz in einem Nebenraum und danach sitzt sie im Normalfall ewig vor dem Saal rum. Wenn du hier schon mal zeigst das du gut für sie sorgst ist das immer ein Pluspunkt für dich.
Deine Tochter ist 7, erste oder zweite Klasse? Würde ein Wechsel zurück zur Mutter einen Schulwechsel bedeuten?
LG
Nadda
Hi an euch!
Jetzt ist genau das passiert was ich nicht wollte. Dadurch das mein Thema mit einem früheren zusammengeschoben wurde denken nun alle ich gehe noch zum OLG.
Es war nun aber so, das ich schon da war und nun wissen möchte wie so ein OLG entscheidet.
Welche Gesichtspunke für die wichtig sind.
Mir kam es dort so vor als wenn die dort nicht auf das Urteil und die Begründung des Amtsgerichts geachtet haben.
Es kamen einige Fragen die sich schon alleine dadurch hätten klären können.
Nun ist es doch auch so, das meine Tochter 7 Jahre alt ist und in die zweite Klasse geht. In wie weit zählt bei denen die Aussagen meines Kindes.
Der Verfahrensbeistand war dort und hat zwar auch gesagt das er sieht, das meine Tochter ihre Mutter vermisst aber dennoch dafür wäre sie bei mir zu belassen.
In wie weit ist das für das OLG entscheidend.
Was frage mich ob die Aussagen von mir und der KM die wir dort getroffen haben eine sehr entscheidende Rolle spielen.
Ich habe erstens nicht die Zeit gehabt alles zu sagen was ich wollte, dann zweitens habe ich mich in dem Moment nicht an alles erinnert was ich sagen wollte, dann habe ich drittens mich nicht richtig gut ausdrücken können und viertens wurde ich ständig unterbrochen und mir unterschiedliche Fragen gestellt.
Wie ich schon geschrieben habe, hatte mein Anwalt und ich den Eindruck als wenn die Frau Richterin schon von anfang an die Einstellung hatte, das ein Kind zur Mutter gehört.
Daher auch die Frage von ihr, warum ich denke das meine Tochter lieber bei mir wäre als bei ihrer Mutter.
Die KM hatte sie gefragt warum sie denn das Kind herrausgegeben hätte nach dem Urteil des Amtsgericht.
Da waren alle etwas verwundert. Denn das war in dem Urteil angeordnet gewesen.
Es wäre schon schlimm für meine Tochter wieder zur KM zu gehen. Sie liebt ihre Mutter und könnte rein von der Bindung her auch bei ihr leben, aber es wäre so das sie in eine neue Stadt und in eine neue Schule gehen müsste. Sie müsste ihre Freunde aufgeben und die Familie der KM lebt hier auch in der Stadt bei mir.
Was aber dagegen spricht ist, die KM war noch vor dem Urteil des Amtsgericht umgezogen und hat unser Kind ohne meine Zustimmung in der neuen Stadt und Schule angemeldet. Es war dann so, das unsere Tochter schon 2,5 Wochen in die andere Schule gegangen ist und dort auch schon neue Freunde hatte. Achso von den 2,5 Wochen war sie 1,5 Wochen Krank und ging nicht dort zur Schule. Also war genau genommen nur eine Wochen in der sie in der anderen Schule war.
Das Urteil des Amtsgericht bewirkte dann, das unsere Tochter wieder in die erste Schule gekommen ist und in die Klasse in die sie auch eingeschult wurde.
Ein nochmaliger Wechsel wäre meiner Meinung nach nicht gut fürs Kind. Sie ist bei mir gut aufgehoben und kann ihre Mutter alle 14 Tage sehen.
Gut danke für eure Aufmerksamkeit.
Hallifax83
Hi,
wenn sie bei dir in der Klasse ist in der die schon vor dem Umzug der Mutter war dann hast du hier schon einmal einen großen Pluspunkt. Genauso wie es sehr gut ist wenn der Verfahrensbeistand für dich ist.
Aber niemand kann sagen was ein Gericht entscheidet.
Warum soll eure Tochter die Mutter nur alle 2 Wochen sehen, ein zusätzlicher Umgang unter der Woche geht nicht?
LG
Nadda
Hi
Mir kam es dort so vor als wenn die dort nicht auf das Urteil und die Begründung des Amtsgerichts geachtet haben.
Es kamen einige Fragen die sich schon alleine dadurch hätten klären können.
Das OLG macht sich bei der mündlichen Verhandlung sein eigenes Bild.
Die Begründung des Amtsgericht und die ganzen Schreibereien fliessen aber in die Entscheidung mit ein.
Nun ist es doch auch so, das meine Tochter 7 Jahre alt ist und in die zweite Klasse geht. In wie weit zählt bei denen die Aussagen meines Kindes.
Das kann man nicht sagen, aber mit 7 Jahren fällt Ihre Aussage nicht sehr schwer ins Gewicht.
Der Verfahrensbeistand war dort und hat zwar auch gesagt das er sieht, das meine Tochter ihre Mutter vermisst aber dennoch dafür wäre sie bei mir zu belassen.
Das die Tochter Ihre Mutter vermisst ist normal und auch dem OLG bekannt(wäre ja auch schlimm, wenn es nicht so wäre)
Wie ich schon geschrieben habe, hatte mein Anwalt und ich den Eindruck als wenn die Frau Richterin schon von anfang an die Einstellung hatte, das ein Kind zur Mutter gehört.
Mag sein, aber auch die darf sich nicht von Gefühlen leiten lassen.
Wichtig ist, das du Fakten geschaffen hast.Deine Tochter ist in Ihrer gewohnetn Umgebung, auf Ihrer alten Schule in Ihrem Umfeld.
Wie das OLG entscheidet kann keiner sagen, ich denke aber nicht, das sie deine Tochter aus Ihrer gewohnten Umgebung herausreissen.
Viel Glück
Gruss Wedi
Ja danke für eure Antworten. Ich hoffe echt das es auch so ausgeht.
Mal noch ne andere Frage. Wie lange dauert denn so eine Entscheidung des OLG?
Ich war letzte Woche Do dort und habe noch kein Bescheid. Was meint ihr wann von dort eine Antwort kommt?
Gruß Hallifax83
Hi
Das kann von 2 Wochen bis 2 Monaten dauern, manchmal sogar noch länger.
Gruss Wedi
OK damit hätte ich nicht gerechnet.
Ich danke dir. Ich werde mich also deshalb lieber nicht verrückt machen.
Ich werde einfach die Zeit mit meiner Tochter genießen bis die Entscheidung angekommen ist.
Bis dann.