Guten Tag,
Ich habe mein Problem hier mehrmals geschildert. Sohn 11 Jahre alt. Ich war mit Ex nicht verheiratet. Wohne in Schweden. Nach 2 Jahren mit mir in Schweden ist sie zurueck nach D gezogen, vor 4 Jahre. Seitdem fliege ich jede 3. Wochenende zu meinem Sohn nach D.
Ich habe kein SR, und will GSR beantragen. Wir waren mit Ex nie vor Gericht, auch nicht im JA. Probleme gibt es, wir klaeren sie aber miteinander (nicht immer ganz freundlich, aber trotzdem ohne ueber die Grenzen zu gehen). Freunde sind wir aber keinesfalls. Aber ich sehe meinen Sohn immer wenn ich zu ihm kommen kann (zu mir laesst sie ihn nur 2 Mal pro Jahr gehen). Er liebt mich sehr, aber die Mutter ist grosse Authpritaet fuer ihn, und er hat sogar Angst von ihr.
Ich sehe das Risilko des Gerichts-Gehens, da dadurch die „Unfreundlichkeit“ zum offenen Krieg (mit RA, Gerichten, JA, usw) werden kann, und da sitzt sie bekanntlich auf laengeren Hebel. Sie kontrolliert das Kind, und ich wohne zu weit weg, um etwas zu tun, wenn sie den Umgang verhindern will.
Ich habe die Entscheidung der Koalition ueber GSR fuer unverheiratete Vaeter gelesen. Irgendwann will ich GSR beantragen.
Jetzt die Fragen:
Habe ich ueberhaupt eine Chance (im Hinblick auf die Tatsache dass ich im Ausland wohne)? Was sollst ich noch beachten?
Soll ich lieber warten bis die Koalitionsentscheidung zum Gesetz wird, oder schon jetzt den Antrag stellen?
Gruss
Maxin
Hallo Maxim,
Ich habe die Entscheidung der Koalition ueber GSR fuer unverheiratete Vaeter gelesen.
... und auch verstanden ?
Es wird sich zukünftig an der väterfeindlichen deutschen Familienrechtssprechung nichts ändern.
Ebenfalls ist noch völlig offen, ob das Gesetz auch für bereits geborene Kinder gelten wird.
Irgendwann will ich GSR beantragen.
Warum, was genau würde sich dann Deiner Meinung nach verbessern ?
Habe ich ueberhaupt eine Chance (im Hinblick auf die Tatsache dass ich im Ausland wohne)?
Ich glaube - nein.
Soll ich lieber warten bis die Koalitionsentscheidung zum Gesetz wird, oder schon jetzt den Antrag stellen?
Wenn überhaupt, dann warte erst einmal ab.
Moin,
derzeit bekommen in Deutschland noch nicht einmal Väter das GSR vor Gericht die sich bisher noch "super" mit ihren Exen verstanden haben. Denn spätestens, wenn du das GSR beantragst und die Mutti sagt "Nö, möchte ich aber nicht", wirst du es hierzulande sehr wahrscheinlich nicht erhalten. Und du lebst noch zig... Kilometer weit weg.Ein nahezu völlig aussichtsloses Unterfangen, meiner Ansicht nach.
Mein bescheidener Tipp, wenn du das GSR dennoch möchtest: Frage mal freundlich an, ob die Mutter das gut finden würde, überlege dir ein paar sinnvolle Argumente für deinen Wunsch, welche das Interesse des Kindes widerspiegeln und warte ab auf Muttis Antwort.
Sagt die Exe "Nö", dann würde ich das Thema erst mal wieder komplett vergessen. Im besten Falle vergisst die Exe das dann nämlich auch wieder und der Umgang klappt weiterhin, so wie bisher - trotz der extremen Entfernung (denke bitte an die "längeren Zügel" der Mutter bezogen auf den Umgang und Eure Entfernung...). Im schlechtesten Falle sieht die Exe nämlich bereits deinen Wunsch (in ihren Augen und Ohren etwaig deine "Forderung" ) als "Kriegserklärung", dass du ihr irgendetwas etwas böses, ihr Muttersein gefährden möchtest. Dann kannst du nur noch hoffen (und beten), dass der Umgang weiterhin klappen werden wird. Nicht das die Mutter noch Sorge haben muss, du würdest das Kind in Schweden mal einbehalten...
Überlege dir erst einmal wie gut du mit der Exe noch sprechen kannst, und ob es dir im Sinne deines Kindes das wert ist, die offenbar (noch) gut funktionierende Umgangsvereinbarung in irgendeiner Hinsicht zu gefährden. Denn mehr als eine "Vereinbarung" ist es wohl nicht. Und die KM kann diese jederzeit kippen , ohne zeitnah ernsthafte Konsequenzen zu spüren.
Gruss
Ariba
... Danke.. Ja, das sieht nicht gut aus 🙁 Viel schlimmer als ich es erwartet habe ;(
Moin Maxim,
stell Dich mal einen Meter neben Dich und frage Dich: "Was würde sich für Sohnemann und mich durch das GSR konkret ändern und verbessern?" Immerhin bist Du viele hundert Kilometer von seinem Wohnort entfernt, was die praktische Ausgestaltung des GSR sowieso schon sehr schwierig macht: An schulischen Veranstaltungen wie Elternabenden wirst Du kaum teilnehmen können; ebenso wenig an Arztbesuchen. Und dann hat es sich auch schon fast mit den "Vorteilen", denn der Umgang (der nichts mit dem GSR zu tun hat) funktioniert ja. Du könntest mit einem entsprechenden Gerichtsverfahren vermutlich mehr kaputtmachen als gewinnen, denn auch Deine Ex könnte - nicht zu Unrecht - einwenden: "Was habe ich davon, wenn ich künftig wegen jedem Pups in Schweden anrufen oder eine Mail schreiben muss - und Anwaltsbriefe kriege, wenn ich es mal nicht getan habe?"
Manchmal erinnern mich solche GSR-Bestrebungen ein bisschen an einen Nichtraucher, der gierig nach einer angebotenen Zigarette greift - nicht, um sie zu rauchen, sondern nur, weil sie umsonst ist...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
stell Dich mal einen Meter neben Dich und frage Dich: "Was würde sich für Sohnemann und mich durch das GSR konkret ändern und verbessern?"
Nur dass er irgendwann frei entscheiden kann ob er mit mir oder mit Mutter leben kann. Oder male ich mir etwas falsch? Ab wann kann er solche Entscheidungen treffen wenn ich keine GSR habe?
Hallo Maxim,
den Referenten-Entwurf zur Elterlichen Sorge sehe ich so negativ nicht.
Grundsätzlich ist die ES dem Kindeswohl dienlich.
Neu ist die Umkehr der Beweislast. Eine KM muß belegen, warum die ES dem Kindeswohl widerspricht.
Der Zugang zur ES ist damit weiter gesenkt, aber noch immer von der automatischen ES ab Feststellung der Vaterschaft entfernt.
Problematisch ist weiterhin der § 1671 BGB, der die Alleinsorge weit unterhalb der Gefährdungsschwelle nach § 1666 BGB auf Antrag ermöglicht. Erfreulich ist aber, daß Im Entwurf einige Sachverhalte beschrieben sind, nach denen das Gesetz bislang mißbräuchlich zur Alleinsorge führte.
Mann muß die ES nicht nur erlangen können, Mann muß sie auch behalten können.
Überlege noch mal, ob die dürftigen Vorteile der ES die Nachteile eines Rechtstreites ausgleichen können.
Mir wäre ein halbwegs mildes Klima zur Mutter und der Umgang mit dem Kind wichtiger.
Ohne Frage: Ideal ist etwas anderes! Unverheiratete Väter sind in D politisch und rechtlich unerwünscht.
Der Entwurf bestätgt das eher.
W.
Moin Maxim,
Nur dass er irgendwann frei entscheiden kann ob er mit mir oder mit Mutter leben kann. Oder male ich mir etwas falsch? Ab wann kann er solche Entscheidungen treffen wenn ich keine GSR habe?
"frei entscheiden" kann er das mit 18, wenn er volljährig ist. Vorher würde über das so genannte "Aufenthalts-Bestimmungsrecht", dass Dir dafür übertragen werden müsste, gerichtlich entschieden werden. Und warum sollte ein Gericht hier urteilen "das Kind wandert aus in ein Land, dessen Sprache es nicht spricht, das ihm nicht vertraut ist und wo es nur einen einzigen Menschen kennt - weil es das selbst so will."?
Um das GSR mit Leben erfüllen zu können, müsstest Du schon nach Deutschland zurückkehren.
Grüssles
Martin
PS: Ein anderer Grund, der immer wieder genannt wird, ist das "falls der Mutter was passiert, kommt das Kind bei GSR nicht ins Heim". Mal abgesehen davon, dass diese Wahrscheinlichkeit nicht so gross ist, dass man dafür bereits jetzt Vorkehrungen treffen müsste, haben die wenigsten nicht sorgeberechtigten Elternteile, die diesen Grund geltend machen, selbst dafür gesorgt, ihre Unterhaltspflicht über den (genauso wahrscheinlichen) eigenen Tod hinaus abzusichern; beispielsweise durch eine Lebensversicherung zugunsten des Kindes.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Zu beachten ist weiter, daß die sog. Gemeinsame Elterliche Sorge tatsächlich nur eine handvoll Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Kind umfaßt. Alle anderen Entscheidungen unterliegen der Alltäglichkeit der Sphäre des Elternteils, bei dem sich das Kind vereinbarungsgemäß aufhält.
W.
Immerhin bist Du viele hundert Kilometer von seinem Wohnort entfernt, was die praktische Ausgestaltung des GSR sowieso schon sehr schwierig macht: An schulischen Veranstaltungen wie Elternabenden wirst Du kaum teilnehmen können; ebenso wenig an Arztbesuchen. Und dann hat es sich auch schon fast mit den "Vorteilen", denn der Umgang (der nichts mit dem GSR zu tun hat) funktioniert ja. Du könntest mit einem entsprechenden Gerichtsverfahren vermutlich mehr kaputtmachen als gewinnen,
So weit sehe ich das - rein praktisch gesehen - genau so.
Allerdings vergisst Du die nicht unwesentliche Informationspflicht der KM zu erwähnen.
Hier allerdings ist Widerspruch angebracht:
... denn auch Deine Ex könnte - nicht zu Unrecht - einwenden: "Was habe ich davon, wenn ich künftig wegen jedem Pups in Schweden anrufen oder eine Mail schreiben muss - und Anwaltsbriefe kriege, wenn ich es mal nicht getan habe?"
Das gSR berührt vor allem wesentliche Entscheidungen im Leben des Kindes.
Die salopp (und nur mütterorentierte) "Argumentation" "wegen jedem Pups" ist somit sachlich falsch und tönt ganz genau so, wie es eben gSR-verweigernde KindesbesitzerInnen reflexartig von sich geben.
Alle anderen Entscheidungen unterliegen der Alltäglichkeit der Sphäre des Elternteils, bei dem sich das Kind vereinbarungsgemäß aufhält.
Wie Du sicher selbst weißt, ist allerdings der Begriff "vereinbarungsgemäß" in den meisten strittigen Fällen reiner Zynismus, der das deutsche unausgeglichene mütterliche Machtgefüge verschleiern soll.
@ diskurso,
Die salopp (und nur mütterorentierte) "Argumentation" "wegen jedem Pups" ist somit sachlich falsch und tönt ganz genau so, wie es eben gSR-verweigernde KindesbesitzerInnen reflexartig von sich geben.
Du kennst die Bedeutung von Anführungszeichen (Stichwort: direkte Rede) und kannst diese grammatikalische Regel auch auf das von mir verwendete fiktive Zitat der Ex des TO anwenden?
Nimm mal die Scheuklappen ab!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Du kennst die Bedeutung von Fettschrift (Stichwort: Hervorhebung) und kannst meine Verwendung auch bei dem von Dir selbst geschriebenen (nicht fiktiven!) Satzteil "nicht zu Unrecht" verstehen ?
Und noch einmal klar und deutlich:
Deine Formulierung "nicht zu Unrecht" könnte manch Leser zu der Annahme bringen, dass dieses regelmäßig von gSR-verweigernden KindesbesitzerInnen vorgebrachte Scheinargument a la "Bei gSR muss ich ja dann wegen jedem Pups mit dem Vater reden", sogar zu Recht vorgebracht würde.
Alles klar ?
Nimm mal die Scheuklappen ab!
Gähn.
Wie Du sicher selbst weißt, ist allerdings der Begriff "vereinbarungsgemäß" in den meisten strittigen Fällen reiner Zynismus, der das deutsche unausgeglichene mütterliche Machtgefüge verschleiern soll.
Umgang wird idR vereinbart, zw den Eltern oder mit gerichtlicher Hilfe. Darauf bezog ich mich.
Während des Umgangs hat der jeweilige ET die Alltagssorge.
Nicht vereinbarter oder nicht gebilligter Aufenthalt ist irgendetwas anderes.
W.
@ diskurso,
vorhin war es noch:
Die salopp (und nur mütterorentierte) "Argumentation" "wegen jedem Pups" ist somit sachlich falsch und tönt ganz genau so, wie es eben gSR-verweigernde KindesbesitzerInnen reflexartig von sich geben.
jetzt ist es plötzlich:
Du kennst die Bedeutung von Fettschrift (Stichwort: Hervorhebung) und kannst meine Verwendung auch bei dem von Dir selbst geschriebenen (nicht fiktiven!) Satzteil "nicht zu Unrecht" verstehen ?
Magst Du Dich (abseits von Platitüden wie "mütterorientiert") mal entscheiden, worüber Du Dich aufregst - oder hängst Du Deine Fähnchen immer in den Wind? 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ Martin
So schwer kann das doch nun wirklich nicht sein ...
Ich hatte doch klar und deutlich lesbar geschrieben, worüber ich mich aufregte.
Wenn Du das nun vorsätzlich ignorierst und Dich als Legastheniker stellst, ist das Deine Sache.
Das ist übrigens mein letzter Beitrag zu Deinem Beitrag, denn hier geht es um das Thema: Wann GSR beantragen? und nicht: welche Argumente könnte eine gSR-verweigernde KindesbesitzerIn zu Recht dagegen vortragen ?
@ diskurso,
Ich hatte doch klar und deutlich lesbar geschrieben, worüber ich mich aufregte.
ja, mal hierüber, mal darüber, wie es gerade passte... 😉
Wenn Du das nun vorsätzlich ignorierst und Dich als Legastheniker stellst, ist das Deine Sache.
netter Versuch...
hier geht es um das Thema: Wann GSR beantragen? und nicht: welche Argumente könnte eine gSR-verweigernde KindesbesitzerIn zu Recht dagegen vortragen ?
das Gute an Internet-Foren (im Gegensatz zu alkoholgeschwängerten Stammtischen) ist, dass man sehr genau nachlesen kann, wer die sachfremden Argumente in die Diskussion eingebracht hat 😉
Just my 2 cents
Martin
***edit - Quoting korrigiert
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.