Der Typ heißt Verfahrensbeistand!
LG
Nadda
Danke und Entschuldigung.
Ich würde beantragen, dass die Kosten der KM auferlegt werden ....
Es war einfach nur unsinnig.
Bist Du sicher mit den 1200 Euro für den Verfahrensbeistand?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
das mit den richtigen Begriffen ist nicht wegen mir wichtig, sondern weil du sonst mit dem "tollen" Familienrecht nicht klar kommst.
Denke das mit den Kosten sollte der Inselreife erklären, denke nicht das es so hoch ist, abgesehen davon fragt sich ja warum die gute KM
das nicht frühzeitig ohne Gericht bereit war zu klären.
Habt ihr jetzt eine Umgangsregelung?
LG
Nadda
Ich würde beantragen, dass die Kosten der KM auferlegt werden ....
Es war einfach nur unsinnig.
Bist Du sicher mit den 1200 Euro für den Verfahrensbeistand?
Gruß
Kasper
Das hat mir der Verfahrensbeistand mitgeteilt im Gespräch. Wo muss ich denn beantragen dass die Kosten der KM auferlegt werden?
Habt ihr jetzt eine Umgangsregelung?
LG
Nadda
Die Umgansregelung möchte ich in den nächsten Wochen zusammen mit dem Jugendamt entwickelt. Step by step.
Dies wird bei Gericht beantragt.
Der Inselreif wird das vermutlich besser formulieren und dann schrieb ich jetzt mal lieber nichts falsches.
Sollte aber mit einem einfachen Schreiben von Dir gehen. Hattest Du einen Anwalt? Ich denke nicht ... oder? Dann halten sich in jedem Fall die Kosten im Rahmen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Danke für die Info. Nein - ich hatte keinen Anwalt. Komme mir wirklich vor wie im falschen Film…
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Mod: Vollzitat gelöscht
Moment, mal langsam, was ist denn das für ein Typ?
Die Kosten des Verfahrensbeistands sind in § 158 VII FamFG pauschal festgelegt. In diesem Fall gehen wir mal von 550,- Euro aus, in der Regel müsstest Du die Hälfte davon tragen. Auslagen, Fahrtkosten usw. sind alle von der Pauschale abgedeckt - die 1.200 sind aus der Luft gegriffen, vielleicht um Dir zu imponieren.
Du hast immer noch nichts vom Gericht erhalten? Bevor Du den Antrag nicht kennst, schreibst Du erst mal gar nichts.
Gruss von der Insel
Die Vorladung kam gestern. Verhandlungsgegenstand ist nur die Anmeldung für die Schule - die hatte ich ja auch nie verweigert sondern an Bedingugen geknüpft. Die werden aber am Dienstag gar nicht erörtert - es geht lediglich um die Vollmacht für die Anmeldung an der Schule. Die habe ich heute überreicht weil ich ja der auch nie im Wege stand. Ich stand ja immer der Generalvollmacht im Wege - die wird meine Ex-Frau auch nicht bekommen. Total bekloppt alles.
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Mod: Vollzitat gelöscht
Was war denn bitte jetzt genau beantragt?
Eine Vollmacht für die Schulanmeldung auszustellen ist etwas ganz anderes als der Anmeldung zuzustimmen. Dazu braucht es keine Vollmacht. Das kann man auch auf dem Formular der ganz konkreten Schule tun.
Gruss von der Insel
Was war denn bitte jetzt genau beantragt?
Eine Vollmacht für die Schulanmeldung auszustellen ist etwas ganz anderes als der Anmeldung zuzustimmen. Dazu braucht es keine Vollmacht. Das kann man auch auf dem Formular der ganz konkreten Schule tun.
Gruss von der Insel
Beantragt wurde gemäß §1628 dass ich der Schulanmeldung für den großen Sohn und der Ummeldung beider Söhne zuzustimmen habe weil aufgrund der Anmeldefrist der Schule (16.02.2019) Eilbedürftigkeit besteht. Dass die Kinder in der neuen Stadt angemeldet werden sollen habe ich zum ersten erfahren als ich Vorladung gelesen habe.
Hallo,
aber das ist doch der Punkt.
Du warst NIE dagegen und bist auch jetzt nicht dagegen. So musst Du das aber auch kommunizieren und darstellen. Es geht nicht um irgendwelche Vollmachten sondern um Zustimmung (und damit verbundenes konkludentes Handeln, sprich unterschreiben von Formularen und dgl.). Es geht auch nicht darum, dass andere Punkte noch zu klären wären.
VG Susi
Hallo,
aber das ist doch der Punkt.
Du warst NIE dagegen und bist auch jetzt nicht dagegen. So musst Du das aber auch kommunizieren und darstellen. Es geht nicht um irgendwelche Vollmachten sondern um Zustimmung (und damit verbundenes konkludentes Handeln, sprich unterschreiben von Formularen und dgl.). Es geht auch nicht darum, dass andere Punkte noch zu klären wären.
VG Susi
Eben drum - sie wollte ja nie eine Vollmacht für die Schule oder das Einwohnermeldeamt - sie wollte immer die Generallvollmacht. Der Verfahrensbeistand hat mich gerade angerufen und eventuell wir der Gerichtstermin am Dienstag abgesagt weil ich ja die Vollmacht für die Schulanmeldung und für Anmeldung am Einwohnermeldeamt beim Verfahrensbeistand hinterlegt habe. Die Kinder wurden übrigens gestern vom Verfahrensbeistand befragt. Es gib nur Verlierer. Und da bin ich Schuld sondern meine Ex-Frau. Hätte sie im Dezember mal gefragt oder mit etwas mehr zeitlichem Vorlauf dann hätte man dass ja alles regeln können…
Der Verfahrensbeistand hat mich gerade informiert dass er mit der Richterin am Amtsgericht gesprochen hat. Die Vollmachten für die Anmeldungen in der Stadt + Schule liegen vor und der Gerichtstermin am Dienstag wird daher nicht mehr benötigt. Ich bekomme in den nächsten Tagen Post vom Gericht. Wenn jetzt Kosten entstehen - wie die lege ich die auf meine Ex-Frau um @Inselreif. Ich möchte für dieses erbärmliche Schauspiel keinen Cent bezahlen.
Gruß
Christian.
Muss ich das schriftlich ausführlich begründen?
Gruß
Christian.
Zitat gelöscht
Ja, solltest Du unbedingt. Wegen der Kostenentscheidung allein wird es keinen eigenen Termin geben.
Vielen Dank. Dann werde ich die Tage mal einen Brief aufsetzen. Ich muss aber erst einen Kostenbescheid abwarten nehme ich an, oder?
Gruß
Christian.
Edit: Zitat gelöscht
Nö, kannst Du gleich stellen.
Ok. Kann mir jemand beim formulieren helfen?
Edit Mod: Christian, du bist schon mehrfach gebeten worden nicht immer zu zitieren, wo es nichts zu zitieren gibt. Könntest du dich da jetzt BITTE endlich dran halten?