Nur mal so ergänzend ...
Klar kann sie mal "eben" zum Familiengericht und dort auch behaupten was sie will, aber in solchen Fällen gibt es dann erst einmal eine Anhörung. Eine Entscheidung also nicht in den nächsten 4 Wochen.
Dann, sollte sie einen Anwalt haben wollen, wird sie vermutlich vorher VKH beantragen (im Nachhinein geht nicht mehr) und das dauert auch ein paar Tage ... Also vor Ende der Woche passiert da nicht.
Und ich schließe mich den Vorschreiben an.
Wenn man den Faden so liest, geht es ihr nicht um die Schulanmeldung, sondern versucht durch die Hintertür eine Vollmacht für alle kommenden Entscheidung zu erhalten. Damit könnte sie auch jederzeit weiter umziehen, ohne zu fragen.
Ich denke, dass der gewählte Weg der richtigere ist.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
warum unterschreibst du diese Schulanmeldung dann nicht einfach?
Damit ist ihre ganze Klage auf einen Schlag Gegenstandslos.
Hast du ihr denn angeboten die Schulanmeldung zu unterschreiben?
Oder, willst du versuchen den Umzug der Kinder zu verhindern?
Dann müsstest du aber auch aktiv werden.
Wenn du einem Umzug zustimmst, dann würde ich auf einem Vermittlungsgespräch bestehen in dem die künftige
Umgangsregelung geklärt wird. In dem Zusammenhang kann man dann auch die Schulanmeldung unterschreiben.
Aber jetzt wirkt es so das sie schreit und du schweigst. Schweigen finde ich aber auch nicht hundertpro richtig.
Was aber auch gar nicht geht ist ihre Forderung nach einer Vollmacht, die braucht sie ja nicht wenn sie vernünftig mit
dir spricht. Und so eine Vollmacht würde ich ihr auf gar keinen Fall geben, eine Unterschrift unter die Schulanmeldung
ist was ganz anders. Hast du sie aufgefordert dir diese Unterlagen zu geben?
LG
Nadda
Ich habe ihr angeboten die Schulanmeldung zu unterschreiben. Es müssen aber ein paar Dinge bzgl. des Umgangs geregelt werden. Ich komme ihr entgegen - jetzt muss sie mir auch entgegenkommen. Ich will den Umzug auch überhaupt nicht verhindern - ich möchte nur Dinge vorher geklärt haben. Und innerhalb von 3 Tagen ist das halt nicht möglich.
Gruß
Christian.
Eben klingelte mein Telefon - der Verfahrenshelfer war am Telefon. Dort muss ich Donnerstag erscheinen, Montag ist die Verhandlung vom Amtsgericht. Was genau macht denn der Verfahrenshelfer?
Moin,
am Donnerstag? Das ging ja mal Fix ... schade das dies bei Vätern selten so fix geht.
Verfahrenshelfer? Auch noch einer der Anruft??? Ich würde vermuten, dass es sich um den Rechtspfleger handelt. Aber ist auch egal, er hat Dir einen Termin mitgeteilt.
Willst Du da mit einem Anwalt hin?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Mein Anwalt ist leider im Urlaub. Zu dem Termin soll ich alleine kommen. Es aber wirklich nur um die Schulanmeldung die ich verweigern würde. Verweigert habe ich sie nicht - ich habe meine Zustimmung an bestimmte Kriterien geknüpft.
Die Kinder werden vorab auch befragt. Wahnsinn.
Hallo,
das ist nicht das Beste, was Du gemacht hast. Es macht keinen Sinn die Schulfrage mit anderen Dingen zu verbinden. Es ist einfach unzulässig die Schulfrage als Hebel für andere Frage zu benutzen.
Entweder es gibt noch Klärungsbedarf zur Schule, dann ist das zu klären. Gibt es da nichts mehr zu klären, dann geht es nur und ausschliesslich um Deine Unterschrift unter die entsprechenden Formulare. Hier irgendetwas zu verzögern fällt einzig und allein auf Dich zurück.
Etwas anderes ist natürlich der Umgang, diese Frage ist auch zu klären, aber unabhängig von der Schulfrage.
VG Susi
Das mag sein. Aber ich fühle mich total überrant. Ich habe am 29.01 zum ersten Mal gehört dass sie wirklich wegziehen möchte, sie hat mir eine Frist bis zum 03.02. gestellt. Ich hatte ja überhaupt keine Zeit mich darauf vorzubereiten. Das werde ich dem Verfahrenshelfer auch so mitteilen. Das kann doch alles nicht wahr sein. Außerdem wollte sie auch nicht nur die Schulvollmacht sondern eine Generalvollmacht.
Zitat: "Auf Grund der Eile und den Vorlaufzeiten bei Gericht, muss ich dir leider ein Ultimatum stellen. Sollte ich bis Sonntag Abend keine unterschriebene Vollmacht haben, bin ich am Montag im Amtsgericht und werde einen Antrag auf einstweilige Verfügung zum Aufenthalts- und Schulbestimmungsrecht beantragen."
Ich denke auch, dass die Fristsetzung sehr kurzfristig ist und ein echter Klagegrund nicht gegeben ist.
Und ja, ich sehe keine Vermischung. Die Gestaltung der Umgänge ist nicht unerheblich und auch mehr Infos über die Schule bzw. den Grund des Umzuges, der ja auch nciht mal so um die Ecke ist.
Damit wird der Sinn des gSR ad adsurdum geführt, wenn man nur abnicken darf, ohne echte Informationen bzw. mit so einer kurzen Vorlaufzeit.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Was für Kosten kommen jetzt eigentlich auf mich zu? Gibt es da was zu beachten?
Üblicherweise beträgt der Streitwert im Familenrecht 3.000,00 Euro. Das kannst Du durch jeden Prozeßkostenrechner jagen und bekommst die Summen. Die Kosten werden auch gegenseitig aufgehoben.
D.H. gehst Du ohen Anwalt da hin, brauchst Du nur die hälftigen Gerichtskosten tragen, etwa 100 Euro ... aber vielleicht werden die auch erlassen.
gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich gehe von einem Verfahrensbeistand aus. Der vertritt die Interessen des Kindes in der Sache.
Und offenbar hat die Ex einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.
Was hast Du schriftlich?
Gruss von der Insel
Moin,
ich habe nur Post vom Verfahrenshelfer dass ich mich melden soll. Dachte ich bekomme Post vom Familiengericht. Pustekuchen. Weiss nur dass es um das Schulbestimmungsrecht geht. Das ist ja super.
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Mod: Vollzitat gelöscht
Einen "Verfahrenshelfer" gibt es nicht. Lies bitte genau, was der schreibt.
PS: bitte keine überflüssigen Vollzitate. Danke schön.
Guten Morgen,
sorry - es ist der Verfahrensbeistand.
Ich hatte heute morgen einen Anruf vom Jugendamt - dort hatte ich die Chance meine Sichtweise der Dinge zu erklären. Die Fristen, die mir meine Ex-Frau gesetzt hat, sieht der Mitarbeiter vom Jugendamt auch als kritisch und nicht zulässig an. Am Dienstag ist dann die Hauptverhandlung in der es allerdings nur um das Schulbestimmunsrecht geht.
Gruß
Christian.
Am Dienstag ist dann
die Hauptverhandlungin der es allerdings nur um das Schulbestimmunsrecht geht.
der Erörterungstermin. Hauptverhandlung ist im Strafrecht 🙂
Dir muss zu diesem Termin aber zumindest eine Ladung und der Antrag vorher zugehen.
Gruss von der Insel
Dir muss zu diesem Termin aber zumindest eine Ladung und der Antrag vorher zugehen.
Gruss von der Insel
Die Vorladung ist heute per Post gekommen. Es geht um die Schulanmeldung - was mir neu war - die Kinder müssen beim Einwohnermeldeamt in der nächsten Woche schon angemeldet werden weil dass die Vorraussetzung für die Schulanmeldung ist. Nach dem Anruf des Jugendamtes heute und einem sehr guten Gespräch habe ich doch wieder den Glauben an das "gute" zuückgewonnen. Den Umzug werde ich nicht verhindern - das wollte ich auch nie. Ich will nur ein Regelung mit der ich leben kann. Warten wir es mal.
PS: Von welcher Insel grüßt du immer?
Gruß
Christian.
PS: Von welcher Insel grüßt du immer?
Der Insel der Verdammnis 😀
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich weiss gar nicht was ich sagen soll. Gefühlt gibt es nur Verlierer. Ich war heute beim Verfahrenshelfer - dort haben wir die Situation geklärt. Ich habe die Vollmacht für die Schule übergeben und auch für das Einwohnermeldeamt damit die Kinder in Krefeld angemeldet werden können. Die Generalvollmacht die meine Ex-Frau abgefordert hat muss ich natürlich nicht unterzeichnen. Der Verfahrenshelfer probiert jetzt die Richterin zu erreichen damit der Termin am Dienstag nicht mehr stattfinden muss. Kosten von dem ganzen Spass. 1200 Euro für den Verfahrenshelfer. Was für ein Bullshit alles. Und das alles nur weil mein dämliche Ex-Frau auf die scheiss Generalvollmacht bestanden hat…
Hi,
willkommen im Familienrecht.
du musst dringend lernen alle Post sofort gründlich zu lesen, und die richtigen Begriffe zu verwenden.
Der Typ heißt Verfahrensbeistand!
LG
Nadda