Ich bin neu hier und daher erst mal „Hallo“.
Meine Frau hat sich vor 1,5 Jahren von mir getrennt. Damit unsere beiden Kinder (11 + 16) in der gewohnten Umgebung weiterleben konnten bin ich dann ausgezogen. Geschieden sind wir noch nicht, sie hat jedoch seit längerer Zeit einen anderen.
Wie sieht es in dieser Übergangszeit bis zur Scheidung aus? Haben beide das Sorgerecht?
Wenn es beide haben ist es immer zu gleichen Teilen?
Da die Ferien bald vor der Türe stehen, möchte ich mit den Kindern ein paar Tage, evtl. Berlin oder London, in den Urlaub fliegen. Benötige ich dann von meiner Nochfrau eine Vollmacht da in den Ausweisen ja unterschiedliche Adressen stehen bzw. man die Daten zum Check-In vorab eingeben muss?
Vielen Dank für die Hilfe
Thomas
Servus Thomas!
Da beide Kinder wohl aus eurer Ehe hervorgegangen sind, werdet ihr bis zum 18 Lebensjahr Eurer Kinder weiterhin GSR haben, egal ob getrennt oder geschieden, denn die Eltern trennen sich voneinander, aber nicht von den Kindern.
Ich würde wegen des Urlaubes einfach "anstandshalber" Deine Pläne der KM und den Kids mitteilen.
Ich gehe davon aus, dass Du die Ausweispapiere erhalten wirst, wenn Du beiden "Parteien" Deinen Pläne mitteilst... 😉
Prinzipiell obliegt die Gestaltung des Umgangs Dir und Euren Kindern, KM hat da nichts mitzureden geschweige denn Vorschriften zu machen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo marco82,
mit einer so schnellen Antwort habe ich nicht gerechnet.
Alle Beteiligten wissen Bescheid das es mit dem Flieger in den Urlaub geht.
Die Ausweise werde ich wohl auch erhalten.
Ich meinte ob es zu Problemen am Flugschalter kommen wenn wir an Board gehen wollen wenn ich keine Vollmacht habe? Das wir den gleichen Nachnamen habe bedeutet ja nicht zwangsläufig das es meine eigenen Kinder sind.
Danke Euch Thomas
Servus Thomas!
Ich meinte ob es zu Problemen am Flugschalter kommen wenn wir an Board gehen wollen wenn ich keine Vollmacht habe?
Nee, warum denn auch?? Es sind auch Deine Kinder... egal, ob bei KM lebend oder nicht; das tut nichts zur Sache!
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Für Berlin brauchst du definitiv keinen Ausweis, bei London bin ich mir sicher, aber normalerweise auch nicht. Gültige Boardingcard und ab geht's.
Für Berlin brauchst du definitiv keinen Ausweis, bei London bin ich mir sicher, aber normalerweise auch nicht. Gültige Boardingcard und ab geht's.
das mag beim (elektronischen) CheckIn gelten; spätestens am Gate muss allerdings belegt werden, dass der Inhaber der BoardingCard auch der aufgedruckte Passagier ist. Wer sich dann nicht per PA oder Reisepass ausweisen kann, bleibt am Boden.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich meinte ob es zu Problemen am Flugschalter kommen wenn wir an Board gehen wollen wenn ich keine Vollmacht habe? Das wir den gleichen Nachnamen habe bedeutet ja nicht zwangsläufig das es meine eigenen Kinder sind.
Hi campus,
meine Tochter und ich haben weder denselben Nachnamen, noch waren wir immer zusammen gemeldet... wir hatten noch nie Probleme, obwohl wir mehrere Male im Jahr ins Ausland fliegen.
Und Deine Kinder sind ja schon groß, die können misstrauischen Beamten sagen, dass sie freiwillig mit Dir verreisen. 😉
LG WH