Moin,
K hatte vor kurzem Konfirmation und auf unsere Frage, wieviel Geld er denn zusammenbekommen hat, konnte er uns keine Antwort geben, er weiß es nicht. Auf Nachfragen erfuhren wir dann, dass Mama das Geld hat.
K wollte gerne entweder einen Führerschein für Mofa machen oder einen Angelschein, Mama sagt zu beidem nein. Der Angler hatte angeboten, K zu den Terminen bzgl. Angelschein zu fahren und mit ihm zu lernen.
Die Ex hat alleiniges Sorgerecht. Darf sie das Konfirmationsgeld einfach so einbehalten? Hat der Angler ein Recht auf Auskunft, wieviel Geld es war und was damit gemacht wurde?
Fragen über Fragen...
Gruß
eskima
Hallo Sylvie,
Wie bedankt man sich denn für etwas, von dem man nicht weiß, was es eigentlich ist? Oder fallen die diversen Dankesschreiben dann ganz weg?
Es gibt keine Danksagungen. Für die Angler-Oma werden wir nachher mit K noch eine Danksagung schreiben, damit K überhaupt weiß, dass so etwas üblich ist.
In unserer Kirchengemeinde ist es üblich, dass die Konfirmanden 10% ihrer Geldgeschenke spenden. Gibt es denn ähnliches nicht auch bei euch?
Nein, davon hab ich hier noch nicht gehört.
Leider hat der Angler keine gesetzlichen Möglichkeiten, hier eine Auskunft zu verlangen. Er müsste dieses Auskunftsersuchen ja auch an K richten.
Schade. Ich hatte die leise Hoffnung, dass die KM in der Form Auskunft erteilen muß, wie etwa bei den Zeugnissen oder Entwicklung der Kinder.
Geht ihr davon aus, dass die KM K seine Geldgeschenke ganz vorenthält?
Ja, wir haben keine Hinweis, dass dem nicht so ist.
Sicher sollte man Kinder dazu anhalten, dieses Geld sinnvoll anzulegen. Aber ihre Wünsche einfach mit einem unbegründeten NEIN abtun?
Ich habe mich entschieden, mich nicht darüber aufzuregen. Irgendwann habe ich festgestellt, dass die Ex sich wie ein dreijähriges Kind benimmt, das einzig die eigenen Interessen vertritt und nicht konfliktfähig ist. Diesem großen Kind kann man nur Grenzen setzen, diskutieren ist zwecklos.
Eine gemeinsame Gesprächsbasis für die KM und K scheint es jedenfalls nicht zu geben.
Stimmt. Aber wenn K 18 ist, dann kann er sich eine Wohnung in unserer Nähe suchen und wir werden ihn dann unterstützen bei der Wahrnehmung seiner Rechte. 😉
Liebe Grüße
eskima
Moin Eskima,
nach Rücksprache mit meinem Kumpel (Anwalt) ist dieser der Meinung, daß in diesem Fall nichts zu gewinnen ist. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und daher auch die alleinige Vermögenssorge. Das ist seiner Meinung nach kaum angreifbar.
Diese Auskunft kostete ein Bier. 🙂
Gruß, Xe
Hallo Eskima,
gut, daß K weiss, daß es sich auf euch verlassen kann.
so wie du es schilderst, konnte K ja noch nichtmal seine Geschenke geniessen und mal anfangen ein bischen zu träumen.
Schlimm, daß es für ein 14-jähriges Kind keine Möglichkeit gibt, zu erfahren wieviel Geld es geschenkt bekommen hat und von wem. Gibt es die denn wirklich nicht???? Es gibt doch Begriffe wie "beschränkt geschäftstüchtig, ab 14.Lebensjahr". Ich habe keine Ahnung wie das rechtlich aussieht, sagt mir einfach mein Bauch, weil das wieder völlig gegen meinen Gerechtigkeitssinn geht.
Offensichtlicher geht die Ausbeutung ja schon nicht mehr. *grummel*
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.