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Verfahrensbeistand macht gegensätzliche Empfehlung zum Sachverständigengutachten

 
(@peter12)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr lieben.

Ich hatte gestern eine Gerichtsverhandlung da meine Ex vor mittlerweile 1,5 Jahren das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt hat. 
Kurz zur Vorgeschichte:

Wir praktizieren seit ca. 3 Jahren das paritätische Wechselmodell, das über einen Vergleich beim OLG vereinbart wurde. Das ganze über eine große Distanz (600 Kilometer), da meine Ex ein paar Tage vor dem OLG Termin mit der Tochter nach Hamburg umgezogen ist, ohne dass ich etwas davon wusste. Unsere Tochter ist nun 4,5 Jahre alt, so dass das aktuelle Modell maximal noch ein Jahr bis zur Einschulung weiterlaufen kann.

Nun läuft das aktuelle Verfahren seit Oktober 2022. Es gibt hierzu ein Sachverständigen Gutachten, in dem die Gutachterin empfiehlt, mir das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.

Nun war, wie gesagt, gestern die finale Verhandlung vorm Amtsgericht. Eine schriftliche Entscheidung ergeht dann im Mai. 
Der Grund, weshalb ich hier einen Beitrag verfasse, sind die Aussagen von Verfahrensbeistand und Jugendamt im Termin gestern. Ich bin fassungslos. Beide Damen haben zu Protokoll gegeben, dass sie die Argumentation im Gutachten nachvollziehen können, aber dennoch empfehlen würden der KM das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen. Begründet haben sie das damit, dass die KM im Falle einer Entscheidung zu meinen Gunsten sich vehement einem Umzug in die Nähere Umgebung meines Wohnsitzes verweigern würde und das Wechselmodell nicht fortgeführt werden könne. Dies würde zwar bedeuten, dass die KM für ihre Verweigerungshaltung belohnt werden würde, aber ansonsten ein Beziehungsabbruch zwischen KM und Kind drohen würde. Zudem hätte ich mich ja komprissbereiter gezeigt was einen Umzug nach Hamburg angeht. 
Die Gutachterin meinte daraufhin, dass sie es nicht für glaubhaft erachtet, dass die KM ihre Verweigerungshaltung aufrecht erhalten würde, da sie sehr an der Tochter hängt. Sie hat dann noch ergänzt, dass falls die KM tatsächlich nicht umziehen würde, man ihre Erziehungsfähigkeit nochmals in Frage stellen müsste.

Ich bin eigentlich der Meinung, dass das Gutachten deutlich mehr Gewicht haben müsste als die Empfehlung von JA und Verfahrensbeistand. Mein Anwalt ist derselben Meinung. Aber ich habe hier schon so viel erlebt, dass ich nun große Zweifel habe und auch Angst davor, dass die Richterin (mittlerweile die dritte im laufenden Verfahren) den Empfehlungen von JA und Verfahrensbeistand folgt.

 

Wie seht ihr das? 
Grüße.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2024 16:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Peter12!

Prinzipiell sehe ich es wie Du, die Erkenntnisse aus dem Gutachten sollten mehr Gewicht haben als die irrwitzigen Meinungen der beiden MA vom VB und JA. Bleibt nur zu hoffen, dass das Gericht dies ebenso sieht!

By the way:
Wer hatte damals die ger. Umgangsregelung angestoßen, vermutlich Du, oder?
Mit welcher Begründung spricht sich das Gutachten für ABR bei Dir aus?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2024 08:43
(@peter12)
Schon was gesagt Registriert

@82marco 

Hallo Marco. Danke für deine Antwort. Die Begründung der Gutachterin, mir das ABR zu übertragen war, dass ich mich kompromissbereiter gezeigt hätte und auch feinfühliger gegenüber meiner Tochter wäre. Zudem hat sie Bindungsanteile meiner Tochter zu meinen Eltern festgestellt, da meine Eltern seit der Geburt auch viel bei der Betreuung unterstützt haben. Ein Umzug nach Hamburg würde dann einen weitgehenden Beziehungsabbruch bedeuten, der unsere Tochter belasten würde. Das war ihre Empfehlung. Allerdings steht auch im Gutachten, dass die Entscheidung in beide Richtungen gehen könne. Danke und Grüße.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2024 11:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Peter,

Geschrieben von: @peter12

Die Begründung der Gutachterin, mir das ABR zu übertragen war, dass ich mich kompromissbereiter gezeigt hätte (...)

Dann hoffe ich für dich, dass die beiden "Expertinnen" sich mit ihrer Stellungnahme ein Eigentor geschossen haben - denn sie bestätigen damit haargenau das, was bereits die Gutachterin über deine Ex gesagt hat.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2024 18:28
(@peter12)
Schon was gesagt Registriert

@malachit 
Hi. 
Das hoffe ich auch mal. Notfalls gibt es ja noch ein OLG, obwohl das eigentlich nicht sein dürfte, dass das notwendig ist bei der Sachlage.

Ich hab jedenfalls deine Anmerkung in etwas abgeschwächter Form übernommen in den Entwurf für die Stellungnahme meines Anwalts zum Verhandlungstermin. 
Danke und Grüße 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2024 18:29