Verfahrensbeistand
 
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Verfahrensbeistand

 
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Da ich mich derzeitig im gerichtlichen Verfahren befinde wegen der Teilung des Sorgerechts für unsere gemeinsame Tochter wurde uns, bzw. wurde für unsere Tochter ein Verfahrensbeistand  angeordnet, die Anordnung des Gerichtes stützt sich hierbei auch auf dem §158 FamFG.
Explizit wurden auch folgende Aufgaben für den VB in den Beschluss aufgeführt
Gespräche mit den Eltern zu führen
Gespräche mit den Großeltern des Kindes zu führen
am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.

Das einzige was der VB bisher gemacht war, ein Standardschreiben an mich zu schicken mit einem Fragebogen und auch mit der Aufgabe  sich Gedanken darüber zu machen wie ein Umgang in sechs Monaten aussehen könnte. Auch wurden Fragen gestellt zum Verhältnis der Mutter und ähnliches dies geschah vor knapp 4 Monaten, Eine Entbindung der Schweigepflicht wurde auch verlangt für die Diakonie, da waren unsere ersten Umgangstermine.Umgänge erfolgen regelmässig einmal im Monat, Mutter lebt knappe 450 km entfernt von mir

Ich habe natürlich seinen Wunsch stattgegeben und Ihm die Fragen beantwortet und da ein Freund von mir Sozialpädagogie ist entsprechend  in das „sozialpädagogische“ übersetzen lassen. Auch habe ich den Verfahrensbeistand jede Veränderung, sei es geschlossene Umgangsvereinbarung, Umgangsnachweise mitgeteilt, sowie auch den Nachweis das ich mehrfach bei der familienpsychologischen Beratungsstelle war. Ich habe Ihn auch mitgeteilt dass mehrfache Vermittlungsversuche zwecks eines GSR von der Mutter abgelehnt worden sind und auch ein Rückzug meiner Klage betreffend des GSR nicht in Frage kommt und dieser Punkt nicht zu verhandeln ist

Die oben genannten Aufgaben des Gerichtes hat der VB bisher nicht wahrgenommen und keine Gespräche geführt

Meine Fragen an euch, da das Verfahren im August nun gerichtlich wird mit  Erörterungstermin was ist zu beachten, insbesondere worauf muss ich achten, worauf muss ich hinwirken in Bezug auf einen rechtsmittelfähigen Beschluss des FG damit es anfechtbar ist vor dem OLG.
Und auch wie ist das Verhalten des VB zu sehen, bzw. zu werten

Ich danke euch schon mal im Vorfeld

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2011 14:43
(@bester-papa)
Registriert

Hallo!

ich bin in einer ähnlichen Situation. Auch bei mir wurde bzgl. GSR-Klage vom Gericht ein Verfahrensbeistand bestellt mit ähnlichen Beschlüssen. Bei mir ist es jedoch gerade einmal 4 Wochen her. Und ich muss berücksichtigen, dass jetzt Somemrferien sind.

Ich werde aber auf Anraten meines Anwalts proaktiv auf den VB zugehen und ihn anrufen, wann er denn mal vorbei kommen möchte und ihn auch zu meinen Eltern einladen.

Wenn er z.B. bei meinen Eltern keine Gespräche führen will, werde ich ihn fragen warum nicht.

Auch Du solltest vielleicht aktiv auf ihn zugehen. Kommt er nicht, würde ich zumindest spätestens bei Gericht darauf hinweisen, warum die Gespräche nicht stattfanden. Dann muss er ja was sagen.

Gruss

Bester Papa

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 15:58
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Hallo Bester Papa.
Herzlichen Dank für Deinen Tipp und das man aktiv auf Ihn zugehen sollte, nun ich denke ich habe dies mehrfach getan indem ich seit seit seiner Bestellung, dies war im November 2010 genug an Material habe zukommen lassen was positive Veränderungenbeinhaltet. Wenn der VB , der sich auch führendes Mitglied im lobbyistischen Verein "Anwalt des Kindes" und als hauptberuflicher Betreuer mehr austobt als seine gerichtlichen überantworteten Aufgaben, dann sehe ich darin schon einmal ein Fehlverhalten und es ist eindeutig nicht meine Aufgabenachhaltig und nachdrücklich aktiv zu werden wenn der Herr dies aus eigenen Antrieb nicht schafft.

Ich habe dies auch entsprechend meiner Anwältin mitgeteilt, da ich ihr jegliches Schreiben was rausgeht im derzeitigen Fall vorlege  und Sie wird dies auch im Prozess anbriiegen, da auszugehen ist das er eine vorgefertigte Meinung hat und zu Gunsten der KM seine Aussage tätigen wird. In wieweit sein Verhalten zu werten ist bleibt offen auf jedenfall ist es eine Hintertür zur Revission und auf einen rechtsmittelfähigen Beschluß werden wir bei dem Erörterungstermin bestehen

LG
SD

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

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Themenstarter Geschrieben : 12.07.2011 23:22
(@bester-papa)
Registriert

Also wenn im Beschluss drin steht, dass der VB auch mit den Großeltern sprechen soll und auch an einer einvernehmlichen Lösung mitwirken soll, dies aber nicht tut, dann hat er m.E. die Auflagen vom Gericht nicht erfüllt. Dann wäre der Bericht vielleicht wirklich angreifbar. Ich glaube, die Aufgabe des VB ist auch festzustellen, wie gut die Vater-Kind-Beziehung ist und wie die soziale Beziehung zu weiteren Familienmitgliedern ist. Das kann man unmöglich mittels Fragebogen.

Hat Deine Anwältin gesagt, ob Du vorher den Bericht zu lesen bekommst?

Anwältin meiner Exe war übrigens nicht begeistert, als sie erfahren hat, dass ein VB bestellt ist.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2011 02:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich würde dem VB nicht sagen, wie er seine Arbeit zu machen hat.
Schließlich bist du nicht der Auftraggeber.

Ich würde das lieber in die Munitionskiste legen, für den Fall, dass er sich gegen dich ausdrückt.

"Herr VB, wie sind sie zu den Erkenntnissen über mich gekommen, wo sie doch noch nicht mal mit mir oder meinen Eltern gesprochen haben, obwohl genau das eigentlich ihr Auftrag war?"

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2011 09:36
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Hi Beppo,
Danke für deinem Tipp, das werde ich auch machen, hab es mir schon schriftlich in meinen "Verfahrenszettelchen" für den Gerichtstermin eingtragen und auch so meiner sich sehr erfreuten Anwältin mitgeteilt,da diese es fast vergessen hatt. Dazu noch ne Eidstattliche Versicherung meiner Eltern, dass der VB bisher keinerlei Kontakt mit Ihnen aufgenommen hat 🙂

Betreffend Bericht des VB, diser muss seine Entscheidung  bzw. seinem Bericht nicht offenlegen und auch nicht darlegen wie er zu dieser ENtscheidung gekommen ist, nur nachteilig für Ih und seine Glaubwürdigkeit wenn er die gerichtlich übertragenen Aufgaben nicht erledigt, kann sich auf seine Kostenpauschale auswirken und weitere Berufungen

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2011 16:31