Verfahren auf allei...
 
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Verfahren auf alleiniges Sorgerecht notwendig, wenn sich Eltern einig?

 
(@babbelschnut)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

KV und KM sind sich darüber einig, dass das gemeinsame Sorgerecht alleine auf die KM übertragen werden soll.

Der RA der KM stellt einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht, gleichzeitig auch einen Antrag auf PKH.

Der KV bekommt eine Ladung zum Gerichtstermin.

Ist ein Verfahren überhaupt notwendig, wenn sich KV und KM einig sind? Reicht da nicht eine einvernehmliche Einigung, die beim JA bestätigt wird?

Sollte der KV vorsichtshalber auch einen Antrag auf PKH stellen oder muss er das nicht? Wie ist das mit den Kosten des Verfahrens? Muss der KV irgendwas bezahlen, wenn sich KV und KM doch einig sind und der Antrag seitens der KM gestellt wurde?

Was ist denn der KV in diesem Verfahren? Ein Beklagter oder so passt ja nicht als Bezeichnung?

Freue mich auf eure Antworten.

Danke.

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2013 13:55
(@fruchteis)
Registriert

Moin babbelschnute.

Die Elterliche Sorge leitet sich aus den Elternrechten nach Art. 6 GG ab.
Diesen Elterngrundrechten stehen untrennbar korrespondierende Grundrechte eines Kindes gegenüber. Elternrechte sind Recht und Pflicht zugleich!

Schon von daher können Eltern nicht einfach über Grundrechte des Kindes bestimmen.

Eingriffe in diese Grundrechte sind auf Antrag nach strenger Prüfung Gerichten vorbehalten.
Angeklagt oder verurteilt wird da niemand. 😉

Einen entsprechenden Antrag kann man nicht- kontradiktorisch stellen, also ohne Nennung eines Gegners.  

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2013 14:40
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo babbelschnut,

neugierig wie ich nun mal bin:

KV und KM sind sich darüber einig, dass das gemeinsame Sorgerecht alleine auf die KM übertragen werden soll.

Wenn sich beide ohnehin einig sind, wo ist dann überhaupt das Problem, das gerichtlich oder sonstwie geklärt werden müsste?

Die "üblichen" Entscheidungen der Alltagssorge kann die KM nämlich sowieso alleine treffen, wenn das Kind bei ihr ist; dafür reicht ihr das gemeinsame Sorgerecht, die Alleinsorge braucht sie dafür nicht. Und für die "großen" Entscheidungen, für die sie bei gemeinsamen Sorgerech (zumindest theoretisch) vorher den KV fragen muss, wird es der betreffenden Dame ja wohl zuzumuten sein, genau dieses auch tatsächlich zu tun (anstandshalber sollte 'ne KM sogar bei alleinigem Sorgerecht den KV wenigstens vorher informieren - bei diesen "großen" Entscheidungen reden wir schließlich über Dinge wie z.B. eine geplante Operation des Kindes).

Mir fallen spontan nur zwei Gründe ein, warum ein KV das GSR aufgeben soll:

  • wenn er völlig kooperationsunwillig ist, d.h. wenn er das GSR missbraucht, um der KM bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit eins reinzuwürgen - aber das würde ja bedeuten, dass eben keine Einigkeit besteht;
  • wenn er sich an einem völlig entlegenen Winkel der Welt herumzutreiben pflegt, wo es auch mit viel Mühe mehrere Tage, Wochen oder gar Monate dauert, ihn bei anstehenden wichtigen Entscheidungen zu erreichen - aber in diesem Fall reicht statt ASR ggf. auch eine Art "Blankovollmacht" für den Fall der Fälle.

Daher: Was genau ist das Problem, welches die KM und/oder der KV hier aus der Welt zu schaffen glauben?

Fragende Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2013 15:34
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo babbelschnut,

bei mir war es so das ich mit KV gemeinsam beim JA war. Dort wurde darüber gesprochen warum und weshalb das alleinige SR auf mich übertragen werden soll. Das JA schrieb dann eine Empfehlung der bei der Scheidung gefolgt wurde und das SR auf mich übertragen wurde.

Gruß Anfree

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2013 23:40