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Vereinbarung zum GSR

 
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Liebe "Kollegen",
ich verabschiede mich wieder von Euch und hoffe, hier nie wieder auftreten zu müssen.

Der Grund liegt darin, dass die KM und ich letzten Freitag gemeinsam die Erklärung zum GSR vor dem JA unterzeichnet haben.

Dem vorausgegangen ist eine 4malige Mediation.

Am Ende der Mediation stand die u.a. Vereinbarung. Danach hatten wir einen Termin beim JA und haben die Erklärung zum GSR unterzeichnet.

Ich stelle diese VEreinbarung hier ein, weil sie vielleicht einer gebrauchen kann.

Von Euch verabschiede ich mich mit einem lachenden und einem weinen Auge.
Lachend, weil moen (momentanes) Problem gelöst ist, mit einem weinden, weil Viele, oder die meisten weiterhin Probleme haben und ich euch wünsche, dass es auch gelöst wird.

Herzlich!

RV

Die VEreinbarung war:

Vereinbarung zum
Gemeinsamen Sorgerecht (GSR)
von <Name Kind>

Präambel
Wir, <Name Kindesmutter> und <Name Kindesvater> erkennen ausdrücklich an, dass unsere Tochter <Name Kind> als unser gemeinsames Kind etwas ganz besonderes ist und wir als Eltern ihr persönliches Wohlergehen immer im Auge und im Zentrum unserer Aufmerksamkeit haben sollten.

Aus diesem Grund ist es auch wichtig, alleine <Name Kind>s Wohl als Maßstab unseres Handelns zu machen und unsere persönlichen Ansprüche hinter die Ansprüche <Name Kind>s zu stellen.

<Name Kind> ist ein freier Mensch – sie gehört keinem außer sich selbst. Trotzdem ist es wichtig, sie bis zu ihrer Volljährigkeit anfänglich bestimmend und für sie handelnd und entscheidend, später beratend und unterstützend zu begleiten. Dazu sind wir beide, <Name Kindesmutter> und <Name Kindesvater>, aus freiem und bestem Willen bereit. Deswegen schließen wir mit dieser Vereinbarung die Vorrausetzung für ein von uns beiden gewolltes Gemeinsames Sorgerecht (GSR).

1. Gegenseitiger Umgang
Auch und gerade, weil wir nicht als gemeinsames Paar die Elternschaft <Name Kind>s ausüben können, ist es wichtig, <Name Kind> und ihrem Umfeld gegenüber darzustellen, dass wir dem anderen gegenüber Respekt und Achtung zollen und ihn in seiner Elternrolle akzeptieren.

Wir wollen nicht, dass unterschiedliche Ansichten und Meinungen auf <Name Kind>s Rücken oder in ihrer Gegenwart ausgetragen werden. Es ist wichtig, bei Meinungsverschiedenheiten alle Möglichkeiten einer friedlichen Lösung auszunutzen, um <Name Kind> nicht in einen Interessens- oder Loyalitätskonflikt zu bringen. 

2. <Name Kind>s Aufenthalt
<Name Kind>s Wohnort ist <Wohnort> bei ihrer Mutter, ihren Schwestern und ihrem Stiefvater. Dies wollen wir beide nicht ändern. Wenn <Name Kind> später älter ist und eigene Vorstellungen hat, werden wir im gemeinsamen Gespräch eine Lösung finden und ihren Willen dabei entsprechend würdigen.

3. <Name Kind>s Umgangsrecht
Wir wissen beide, dass <Name Kind> zwei Elternteile hat und beide braucht. <Name Kind> hat deshalb natürlich das uneingeschränkte Recht auf liebevollen Umgang mit beiden Elternteilen. Wir wollen sie in diesem Recht unterstützen und diesen Umgang fördern. Dazu werden wir beide als Eltern uns gegenseitig wohlwollend verständigen und absprechen.

4. <Name Kind>s Unterhaltsrecht
<Name Kind> hat natürlich auch das Recht auf Unterstützung von beiden Eltern. Derjenige, bei dem sie wohnt, gibt ihr diesen Teil durch Wohnung, Essen und Kleidung in Naturalien und zahlt die Dinge des täglichen Lebens. Der andere beteiligt sich finanziell entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Unterschiedliche Ansichten sollen friedlich, mindestens aber nicht in Anwesenheit <Name Kind>s, geklärt und beigelegt werden. Die Trennung von Umgangs-, Unterhalts- und Sorgerecht hat der Gesetzgeber bewusst gezogen. Dies wollen wir respektieren.

5. Alleinige Entscheidungsbefugnis jeden Elternteils
Jedem von uns beiden steht als Elternteil, für die Zeit, in der sich <Name Kind> rechtmäßig bei uns aufhält, die alleinige Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu. Als Angelegenheiten des täglichen Lebens gelten: Kindergarten- und Schulalltag, Anmeldung zu Nachhilfeunterricht und Vereinen, Essensfragen, Fernsehkonsum, Kleidung, Umgang mit Verwandten, Freunden und Bekannten, sportliche oder kulturelle Aktivitäten und Ausflüge, akute medizinische Versorgung, Taschen¬geld, kleinere Geschenke und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die zwar Auswirkungen auf die aktuelle Entwicklung von <Name Kind> haben, aber ohne Aufwand wieder veränderbar sind.

6. Vermögensvorsorge
Wir erklären als Eltern einvernehmlich, dass alle Vermögensangelegenheiten, die aus der mütterlichen Linie kommen, von <Name Kindesmutter> alleine verwaltet werden können. Ebenso werden alle  Vermögensangelegenheiten aus der väterlichen Linie von <Name Kindesvater>  alleine verwaltet. Alle Vermögensangelegenheiten, die nicht eindeutig der mütterlichen oder der väterlichen Linie zuzuordnen sind, werden einvernehmlich und nach gegenseitiger Rücksprache vorgenommen. Sollte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall mit dieser Übereinkunft eine alleinige Vermögensverwaltung aus der mütterlichen oder der väterlichen Linie nicht zulässig sein, so erklären wir, dass wir dem jeweils anderen Elternteil ohne Bedingungen und unverzüglich eine Vollmacht zur alleinigen Verwaltung gem. o.g. Zuordnung erteilen, bzw. eine notwendige Unterschrift ohne weitere Informationen geben werden. Eine Information über Vermögensangelegenheiten und -änderungen dem jeweils anderen Elterteil gegenüber wollen wir anstreben, ist aber freiwillig.

7. Religiöse Orientierung
Es ist unser beider Vorstellung und Wunsch, dass <Name Kind> in Achtung und Respekt vor dem Schöpfer der Welt und allen Lebens aufwächst.  Dazu wird <Name Kind> bei ihrer Mutter in einem abendländisch-christlich-orientierten Umfeld und bei ihrem Vater in einem jüdischen Umfeld mit den jeweiligen Festen, Gepflogenheiten und Essensgewohnheiten mitleben. Weitere Festlegungen werden wir beide nicht treffen, damit <Name Kind> später aus freier Entscheidung ihrer religiöse Orientierung selbst folgen kann. Wir beide werden <Name Kind> zu nichts drängen, was sie selbst nicht will - das umfasst auch eine mögliche Bekleidungsfrage oder den Besuch von G-ttesdiensten.

8. Medizinische Versorgung
Uns beiden, <Name Kindesmutter> und <Name Kindesvater>, ist Gesundheit und Leben eines jeden Menschen absolut wichtig. Aus diesem Grund verfolgen wir beide natürlich das Ziel, alles zu unternehmen, um gesundheitlichen Schaden von <Name Kind> fernzuhalten und abzuwenden.  Wir beide sind der Meinung, dass alles medizinisch notwendige und mögliche unternommen werden kann und soll, sofern Ärzte dies für nötig und richtig halten. Wir verfolgen beide keine eindeutige medizinische Richtung und lehnen die herkömmliche Schulmedizin (inklusive Medikamentengaben jeglicher Art, Operationen, sowie Organ- und Blutübertragungen) nicht grundsätzlich ab, wollen aber, wenn es möglich ist, eine naturgemäße Medizin der allopathischen vorziehen.
Wir erklären, dass wir uns gemeinsam über anstehende und nicht akute medizinischen Behandlungen absprechen wollen und, wenn nötig, dem jeweils anderen Elternteil ohne Bedingungen und unverzüglich auch eine Vollmacht zur alleinigen Vertretung erteilen werden. Wir beide wollen den jeweils anderen Elternteil umgehend über Behand¬lungsergebnisse informieren.

Für den schlimmen Fall, dass über einen Behandlungsabbruch gesprochen werden muss, weil eine weitere schulmedizinische Behandlung offensichtlich keinen Erfolg mehr verspricht und wegen absehbarer Todesfolge zur letztendlichen palliativmedizinischen Betreuung gewechselt werden soll, kann <Name Kindesvater> (aus eigenen biografischen Gründen) dazu seine Einwilligung nicht erteilen, wird aber einen solchen Wechsel  schweigend tolerieren. Wenn nötig, sollte eine notwendige schriftliche Zustimmung von <Name Kindesvater> durch eine richterliche Anordnung ersetzt werden. <Name Kindesvater> wird dann weder einem entsprechenden Antrag, noch einer richterlichen Entscheidung widersprechen.

9. Erziehung und Pädagogik
Wir wollen beide, dass <Name Kind> auch als Erwachsener ein froher, freundlicher und mitfühlender Mensch sein wird, der höflich und zuvorkommend ist. Dies, und das wissen wir beide, erreicht man nicht mit Strafen oder körperlicher Gewalt. Aus diesem Grund möchten wir beide, jeder in seinem Bereich und dem anderen vertrauend, sie mit Liebe und entsprechendem „Vor-Leben“ erziehen. Wir beide, und so kennen wir uns gegenseitig, werden ihren eigenen Wunsch zur jeweiligen Situation zur Kenntnis nehmen und bei der Entscheidung gegebenenfalls berücksichtigen. Körperliche Züchtigungen und Zwang wollen wir beide auf keinen Fall verwenden. Liebe und Konsequenz sind die besseren Methode.
Bei Problemen wollen wir beide gemeinsam eine Lösung finden und dabei alleine <Name Kind>s Wohl im Fokus haben. Wenn nötig, werden wir nach Absprache auch externe Hilfe hinzuziehen. Dies bedeutet nicht, dass einer von uns beiden versagt hat, sondern soll alleine eine Expertenunterstützung sein, damit keine weitere Probleme entstehen und bestehende Probleme gelöst werden.

10. Ausbildung
(Kindergarten, Schule und Studium oder Berufsausbildung) 
Als Eltern wollen wir beide <Name Kind> die bestmögliche Ausbildung gewährleisten und sie entsprechend zu besten Leistungen anspornen und anleiten. Wir stimmen beide zu, dass <Name Kind> jede mögliche und als geeignet erscheinende und anerkannten Betreuung (zum Beispiel: Kindergarten und Schulförderung), jede Schulform (Gemeinschaftsschule bis zu Gymnasium), ungeachtet der religiösen und gesellschaftlich-kulturellen Orientierung der Schule, besuchen kann und soll. Die Form der weiteren Ausbildung (Lehre oder Studium) werden wir später gemeinsam mit <Name Kind> unter Berücksichtigung ihrer Leistungen, Vorlieben, Wünsche und Chancen besprechen.
Wir beide als Eltern wollen uns gemeinsam in allen Punkten von Schule und Ausbildung ohne Vorbehalte absprechen und dabei alleine <Name Kind>s Wohl, Möglichkeiten und Chancen im Blick haben - unsere eigenen Ansichten, Vorlieben und Abneigungen sollen dabei keine Rolle spielen.

Wir wollen als Eltern <Name Kind> auf allen Wegen von Kindergarten, Schule und Ausbildung gemeinsam begleiten. Wir werden aber, wenn nötig, dem jeweils anderen Elternteil auch eine Vollmacht zur alleinigen Vertretung erteilen. Über Schulprobleme und -erfolge, sowie alle sonstige Ereignisse, wollen wir den jeweils anderen Elternteil umgehend informieren.

11. Sonstiges
Sicher sind nicht alle möglichen Punkte, die wir in der Elternschaft <Name Kind>s noch antreffen werden, in dieser Vereinbarung besprochen und festgehalten worden. Deshalb versprechen wir uns gegenseitig, dass wir alle weiteren noch zu klärende Punkte gemeinsam absprechen und alleine in <Name Kind>s Sinne klären wollen. Unsere eigenen ethischen, religiösen und weltanschaulichen Ansichten wollen wir dabei hinten anstellen und immer von guten Absichten des anderen ausgehen.

<Wohnort>, den <Datum>

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<Name Kindesmutter>   <Name Kindesvater>

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Schlichterin der Jugendhilfe     Schlichter der Jugendhilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2011 14:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ein toller Erfolg für Dich und ich freue mich. Blöd ist für uns als "Hinterbliebene", dass es keinen Beschluss gibt, in dem das GSR ausgesprochen wurde. Ich echt zum Haare raufen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2011 20:18