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Vater mit alleinigem Sorgerecht

 
(@f-p-p-m)
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Hallo Leute
Ich habe kürzlich vom Familiengericht das alleinige Sorgerecht für meine beiden Kinder ( 7+10) zugesprochen bekommen, allerdings frage ich mich nun, was passiert wenn meine ( noch ) Ehefrau Einspruch gegen dieses Urteil einlegt, kommen die Kinder dann trotzdem erstmal zu mir, oder muß der Termin des Einspruchs abgewartet werden ? Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Fall ?

Die wahrscheinlichkeit das meine Ex die Kinder noch zugesprochen bekommt ist praktisch gleich null, aber Sie ist absolut uneinsichtig und wird alle Register ziehen.
Das ganze Verfahren hat sich nun schon 1,5 Jahre hingezogen und mit den Kindern ging es bei meiner Ex schulisch immer weiter bergab und mein 10 jähriger Sohn hat in dieser Zeit 20 Kg zugenommen.

Eigentlich wäre es also eine Katastrophe wenn die Kinder noch länger bei der Mutter bleiben würden, die zu allem Übel auch noch die meiste Zeit des Tages im Methadonrausch verschläft.

Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort auf meine Frage bekäme.


Nothing is impossible !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2004 20:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo f-p-p-m,

es ist die rechtskraft des Urteils abzuwarten. Wurde anl. der Verhandlung auf Rechtsmittel verzichtet, so ist das Urteil mit Ende der Verhandlung rechtskräftig.

Es ist immer damit zu rechnen, dass die Ex sich nun einiges einfallen lassen könnte; bis hin zur Flucht ins Ausland. Ganz ehrlich: Ich würde mein Zelt vor der Bude aufschlagen, wenn ich dsa so alles nehme, was du berichtet hast (auch im anderen Beitrag).

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2004 22:31
(@f-p-p-m)
Schon was gesagt Registriert

Na dann bin ich ja beruhigt, denn meine Ex hat während der Verhandlung selbst kein Wort von einem Einspruch gesagt und beim Termin zur Urteilsverkündung war Sie nicht anwesend.
Demnach sollte Sie jetzt also keine rechtlichen Mittel mehr haben.
Das Sie ins Ausland abhaut ist eher unwahrscheinlich.

Danke für die Antwort !


Nothing is impossible !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2004 11:28