Urlaubsvorbereitung
 
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Urlaubsvorbereitung

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(@mahjoko)
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Von Kaufen ist ja keine Rede, ich denke eher an die zufällige Kontrolle wg. irgendwas während des Aufenthaltes im Lande. Und hätte ich nichts in der Hand.
Aufgrund anderer Vorkommnisse im persönlichen Umfeld (Kindesentführung ins unbekannte Ausland) zweifele ich aber nun wieder. Wenn wir, mit GSR, Ausweise haben, darf der KV sie ja auch nutzen.

LG, mahjoko  😉

LG - Life´s good, meistens!  😉

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Themenstarter Geschrieben : 08.05.2011 11:18
(@brille007)
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Moin,

Wenn wir, mit GSR, Ausweise haben, darf der KV sie ja auch nutzen.

natürlich darf er das. Es ist aber auch das Gegenteil einer vertrauensbildenden Massnahme, dem anderen das jeweils Schlimmste zu unterstellen, nur weil es theoretisch möglich wäre. Die Behauptung "wenn ich mahjoko meine Unterschrift für Ausweise für die Kinder gebe, könnte sie die Kinder ins Ausland entführen" fändest Du ja auch nicht wirklich prickelnd.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 08.05.2011 13:41
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Martin,

das darf er schon denken. Wie der KV überhaupt denken darf, was er will. Und was er auch tut.
Auch klar, dass dabei oft ganz erstaunliche Gedanken "geboren" werden. 🙂

Es ist naheliegend für mich, trotzdem anzunehmen, dass er ins Unbekannte verreisen könnte, da er sehr stark auslandsfixiert ist, seine erste Reaktion auf die von mir ausgehende Trennung war, über den großen Teich zu gehen zu wollen, weil das besser für die Kinder wäre, und er kein geborener Deutscher ist.

LG, mahjoko 🙂

LG - Life´s good, meistens!  😉

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Themenstarter Geschrieben : 08.05.2011 16:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mahjoko,

seine erste Reaktion auf die von mir ausgehende Trennung war, über den großen Teich zu gehen zu wollen, weil das besser für die Kinder wäre, und er kein geborener Deutscher ist.

was jemand angesichts einer ihn überrumpelnden Situation sagt und was er tatsächlich tut, sind mehr als zwei verschiedene Schuhe. Es gibt Reaktionen wie "ich bring dich um!", "ich mach dich fertig!", "ich nehm dir die Kinder weg!", "ich zeig' dich an!" und meinetwegen auch "ich gehe (mit den Kindern) ins Ausland!" - ohne dass daraus zwingend die gleichnamige Aktion folgen müsste. Andererseits gilt natürlich auch: Nicht jede Aktion muss verbal angekündigt werden; Dein Ex könnte Dir also ebenfalls eine Entführungsabsicht unterstellen, ohne dass Du vorher gesagt hättest "ich verschwinde mit den Kindern."

"Auslandsfixiert" sein ist eines; mit Kindern dort illegal und ohne behördliche und finanzielle Unterstützung unterzutauchen, ist etwas ganz anderes - und vor allem alles andere als ein Zuckerschlecken. Warum und wie sollte er das tun, wenn er nach Deiner Schilderung

Der KV hat sich stets wenig bis nicht für die Kinder bzw. die Familie interessiert, und hat auch zuletzt Monate bis Jahre verstreichen lassen, ohne sich nach unserem Befinden zu erkundigen. Kein Kümmern = Ideell und finanziell. Trennungsjahr ist um, ich musste ihm dabei entgegen kommen, im Grunde sind bereits drei Jahre um.
[...]
Ich kümmere mich ganz alleine um die Kinder, um das Einkommen, um unser Leben. Er trägt aus eigenem Desinteresse trotz Offenheit meinerseits gar nichts dazu bei. Verlangt höchstens ab und an nach umfangreicher Unterstützung seiner Person, Kredite etc. ... Hat inzwischen auch kein eigenes Einkommen mehr.)

noch nicht einmal allein im Vollkasko-Staat Deutschland zurechtkommt?

Ich denke, Ihr tätet Euch mit vertrauensbildenden Massnahmen - allen voran der wechselseitigen Annahme, das Beste für Eure gemeinsamen Kinder zu wollen - einen grösseren Gefallen als mit der Unterstellung fiktiver worst case-Szenarien.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 08.05.2011 18:41
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich lege nicht jedes Wort auf die Goldwaage.
Lege aber dar, dass der KV der Meinung ist, wir führen eine vollkommen intakte Ehe und ein normales Familienleben, obwohl wir schon seit drei Jahren getrennt wohnen. Daher auch kein Verständnis seinerseits warum überhaupt Scheidung etc., und er habe auch noch nie einen Grund dafür genannt bekommen.
Man nimmt das Alltägliche einfach unterschiedlich wahr.

"Auslandsfixiert" sein ist eines; mit Kindern dort illegal und ohne behördliche und finanzielle Unterstützung unterzutauchen, ist etwas ganz anderes - und vor allem alles andere als ein Zuckerschlecken. Warum und wie sollte er das tun, wenn er nach Deiner Schilderungnoch nicht einmal allein im Vollkasko-Staat Deutschland zurechtkommt?

Weil ihm das zusteht. Wie er findet. Weil es seine Kinder sind. Im eigenen Heimatland hat man sicher gute Chancen, unterzutauchen, wenn man nur will.
Das ist auch nicht das Ziel: Das beste für die Kinder. Bei solchen Taten ist das Ziel das beste für "sich selbst". 🙁

Vertrauensbildende Maßnahmen: Ich muss blöd fragen, was du darunter verstehst. Das wäre aber bestimmt gut. Wieder mein Hinweis: Der KV versteht aber jedes Gespräch als Annäherungsversuch/Versöhnungsversuch. Das möchte ich nicht. Hat auch bei der laufenden Scheidung viel Zeit gekostet!
Beratung: Hatten wir schon mal gemeinsam auf meine Veranlassung hin, ist nicht weiterführend gewesen.
Insgesamt mache ich mir ja keine Sorgen, dass es den Kindern bei ihm schlecht geht. Hier in der BRD.

Einen Ausweis für Auslandsreisen zu haben, ist aber wie eine Tür in einer Wand. Man kann sie aufmachen und durchgehen. Ohne Ausweis ist es einfach eine Wand. Oha, und ich habe mich so überwinden müssen, das Thema überhaupt mal anzugehen ...

LG, mahjoko 🙂

LG - Life´s good, meistens!  😉

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Themenstarter Geschrieben : 08.05.2011 23:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mahjoko,

nach Deinen Beschreibungen drehst Du Dich im Kreis, weil Du fortlaufend Eure (gescheiterte) Ehe und die Vaterrolle Deines Ex in einen Topf wirfst nach dem Motto "wer ein lausiger Ehemann war, kann auch als Vater nur die schlechtesten Absichten haben." Ein so oft wie fälschlicherweise getroffener Trugschluss. In Sachen Sorgerecht seid Ihr nun einmal absolut gleichberechtigt; Du bist rechtlich gar nicht in der Position, dem Vater Eurer Kinder etwas zu erlauben oder zu verbieten. Auch nicht mit den - nach Deiner Ansicht - besseren Absichten.

Es gibt hier auch Mütter, die den Umgang der Väter mit den Kindern unterbinden oder kontrollieren wollen mit irgendwelchen "Missbrauchsbefürchtungen". Ja, theoretisch könnte ein Vater seine Kinder beim Umgang missbrauchen - aber auch daraus resultiert kein Recht der Umgangsbehinderung.

Worin sollte - rein sachlich - der Unterschied liegen, wenn Du sogar überlegst, seine Unterschrift für Reisepässe der Kinder für eine Auslandsreise ggf. gerichtlich zu erzwingen, während er (als ebenfalls Sorgeberechtigter) keinen Schritt mit den Kindern ohne Deine Erlaubnis machen dürfen soll? Weil Du "Befürchtungen" hast? Und wie lange wollt Ihr dieses Spiel spielen? Bis die Kinder erwachsen und aus dem Haus sind?

Die subjektive Einschätzung "ich selbst habe ja die besten Absichten und der andere die schlechtesten" ist jedenfalls ein schlechter Ratgeber; sie begleitet praktisch jede strittige Trennung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 09.05.2011 01:10
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin moin,

In Sachen Sorgerecht seid Ihr nun einmal absolut gleichberechtigt; Du bist rechtlich gar nicht in der Position, dem Vater Eurer Kinder etwas zu erlauben oder zu verbieten. Auch nicht mit den - nach Deiner Ansicht - besseren Absichten.

Vielen Dank für die Info, - als ob ich das nicht wüsste!
Ich erlaube und verbiete nichts, ich nehme mir aber raus, freie Überlegungen anzustellen. Denen zufolge bin ich mir im Punkte Auslandsreisen tatsächlich nicht sicher und werde es vll doch wieder auf die lange Bank schieben. 

Worin sollte - rein sachlich - der Unterschied liegen, wenn Du sogar überlegst, seine Unterschrift für Reisepässe der Kinder für eine Auslandsreise ggf. gerichtlich zu erzwingen, während er (als ebenfalls Sorgeberechtigter) keinen Schritt mit den Kindern ohne Deine Erlaubnis machen dürfen soll?

Kann er doch. Aber ins Ausland verschwinden finde ich nicht ok. Die Kinder täten mir leid, sie kennen das besagte Ausland nicht, sprechen die Sprache nicht, und es ist kein Land, in dem man für gewöhnlich eine Aussicht auf einen "normalen" Lebensstandard hat. So, wie wir ihn gewohnt sind.
Vermutlich ist es unwahrscheinlich, weil er, wie geschildert, nicht so viel in die Hand nimmt, was die Kinder betrifft. Aber ich möchte halt die letzte sein, die ihm dafür ne Vorlage gibt.

Ich bin wirklich sehr froh, hier mal andere Meinungen zu lesen, als ich im Alltag erlebe!
Zwar drehe ich mich jetzt wirklich im Kreis und bleibe wohl noch einige Runden auf dem Karussell, aber mein Horizont erweitert sich trotzdem durch euch. Danke an alle hier Engagierten! 
Dass ich meinen jahrelang erarbeiteten und abgewarteten Mut (Pässe ausstellen lassen, nötigenfalls auch mit Ersatzunterschrift, ein Auslandsurlaub) jetzt erst mal wieder begrabe, hat nichts mit dem Forum zu tun. 

Schöne Woche,

LG, mahjoko  🙂

LG - Life´s good, meistens!  😉

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Themenstarter Geschrieben : 09.05.2011 11:28
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Pardon,

mal wieder nicht auf deine konkreten Fragen geantwortet!  😉

Worin sollte - rein sachlich - der Unterschied liegen, wenn Du sogar überlegst, seine Unterschrift für Reisepässe der Kinder für eine Auslandsreise ggf. gerichtlich zu erzwingen, während er (als ebenfalls Sorgeberechtigter) keinen Schritt mit den Kindern ohne Deine Erlaubnis machen dürfen soll? Weil Du "Befürchtungen" hast? Und wie lange wollt Ihr dieses Spiel spielen? Bis die Kinder erwachsen und aus dem Haus sind?

Sachlich: Kein Unterschied, außer: Ich plane eine Woche Urlaub. Für ihn sind Reisepapiere wie Fahrkarten in ein anderes Leben.
Wie lange? Vermutlich, bis sie groß sind. Ja. Von ´wollen´ mag ich nicht reden. Behindern, wie in den genannten Möglichkeiten tue ich gar nichts.
Gebe aber unumwunden zu, dass es mich etwas sticht, wenn du, zu Recht, auf das gemeinsame Sorgerecht hinweist. Und in diesem Punkt immer weiter geniggelt wird, bei uns. Ich nur Pflicht, er nur Recht.
(Erziehungsberatung beim JA hatte ich angeleiert, hat er abgelehnt, falls noch nicht erwähnt.)

Es bringt mich nicht weiter.

LG,  mahjoko  🙂

LG - Life´s good, meistens!  😉

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Themenstarter Geschrieben : 09.05.2011 11:46
(@totohh)
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Moin.
Ich hab mir nun mal den Faden durchgelesen.
Und hier

Kann er doch. Aber ins Ausland verschwinden finde ich nicht ok. [...] Aber ich möchte halt die letzte sein, die ihm dafür ne Vorlage gibt.

steht doch schon die Lösung: Wenn Du ihm hierzu nicht die "vorlage" geben willst, dann solltest Du halt keine RPs beantragen, schon gar nicht mit seiner Zustimmung. Was das für Eure zukünftigen Reisepläne bedeutet weiss ich nicht, aber zumindestens für den anstehenden Urlaub - aufgrund dessen Du den Thread eröffnet hast - gab es ja Hinweise einiger User, dass ihr dafür gar keine RPs braucht... Ich gebe allerdings auch zu Bedenken, dass sich das Thema RPs sicherlich in den nächsten Jahren hin- und wieder einmal stellen wird (Klassenfahrten, Jugendfreizeiten). Insofern muss es irgendwann mal gelöst werden. Wie hoch die Risiken sind, dass Dein DEM mit den Kids  ins Ausland entschwindet, wirst nur Du einigermaßen verläßlich einschätzen können. So wie ich es lese, eigentlich nicht sehr hoch...

Apropos Threaderöffnung: Deine Ausgangsfrage habe ich eigentlich dahingehend gelesen, dass DEM vielleicht gar keine "Lust" haben könnte, die Anträge für die RPs zu unterschreiben... Ja wie denn nun: Ist er "scharf" auf die RPs (um mit Kids ins ausland zu verschwinden) oder freut er sich, mit der Unterschriftsverweigerung Deine Urlaubspläne durchkreuzen zu können? Irgendwie nicht ganz rund...

Nichts für ungut, Gruß Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2011 13:22
(@mahjoko)
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Hallo TotoHH,

ganz korrekt.
Ursprünglich hatte ich mich nach Jahren des Zauderns endlich dazu durchgerungen, überhaupt einen ´richtigen´ Urlaub zu machen mit den Kindern, und den auch im Ausland. Damit alles korrekt ist, mit den entsprechenden Papieren (RP, Ausweis oder was auch immer), die der KV natürlich auch unterschreiben muss. Habe (hoffentlich) auch nie behauptet, er würde nicht unterschreiben wollen, sondern nur, dass er leicht was vergisst! (Gerade noch nachgelesen: "..wenn er nicht unterschreiben mag...". An der Stelle habe ich hart formuliert. Kann sein, dass er mag, aber es vergisst. Das Resultat für mich ist dasselbe: Er tut´s nicht.)
Die Idee mit dem gemeinsamen Urlaub mit Freunden hatte mir sehr gefallen, ich wollte endlich mal was tun für Kinder und mich, nicht nur warten auf KV und seine Reaktionen am St. Nimmerleins-Tag und tough den Urlaub durchziehen. Formell korrekt, sonst nichts.
Nein, noch ist KV nicht scharf auf die RP, es gibt ja keine. Er nimmt halt gerne, was es gibt, und die Möglichkeit, mit ´seinen´ Kindern in die Heimat zu entschwinden, ist am Ende nicht von der Hand zu weisen. Große Unterstützung von seiner Familie. Dauerthema multikultureller Familien.

Inzwischen hat in unserem Umfeld eine mehrfache Kindesentführung ins Ausland stattgefunden, die absolut unerwartet kam. Und zwar von einer rein deutschen Familie! Ohne jeglichen Bezug ins Ausland.
Das macht mir schon Angst. (Nachahmer etc.)
Das Ergebnis wird wahrscheinlich sein, dass ich das mit den Pässen jetzt doch erstmal lasse, den Urlaub doch absage, usw. Noch sind kaum Unkosten entstanden. Wenn´s später auf Klassenreisen geht, muss ich ohnehin ran.

Vll gibt´s nächste Woche die Unterhaltung unseres Lebens zwischen KV und mir und alles ist gut. Ist ja nie ausgeschlossen.
Aber nun kneife ich erstmal wieder.

LG, mahjoko  🙂

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2011 13:50




(@habakuk)
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Hallo !

Das hier überhaupt die Unterschrift beider Elternteile nötig ist wundert mich aber schon.
Man sollte meinen derartiges ist bundeseinheitlich geregelt.
Ich kann da nur für Frankfurt/Main sprechen und habe auf die Schnelle im Netz noch Infos aus Dresden und Berlin gefunden:

Dort heißt es:
" Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben, darf allein der den Kinderreisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt. "

Ergo ist das der bei dem die Kinder gemeldet sind.

Wenn es da auf irgend einem Amt Probleme gibt würde ich das mal mit dem Vorgesetzten besprechen - und mir erklären lassen warum in seinem Amt §6 (1) des deutschen Passgesetzes nicht gelten soll.

Gruß

Habakuk

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2011 15:00
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Nabend! 🙂

Das wusste ich bsp. nicht und hätte es nie gesucht und gefunden!

Dort heißt es:
" Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben, darf allein der den Kinderreisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt. "

Ergo ist das der bei dem die Kinder gemeldet sind.

Wenn es da auf irgend einem Amt Probleme gibt würde ich das mal mit dem Vorgesetzten besprechen - und mir erklären lassen warum in seinem Amt §6 (1) des deutschen Passgesetzes nicht gelten soll.

Ich habe folgende Version gefunden, die ganz klar zeigt, dass ein Amt auf seiner Doppelunterschrift beharren kann, wenn es will. Oder? Wir haben, wie aufgeführt, GSR und gemeinsames ABR. Weil nichts anderes festgelegt ist.

----------------------------------
§ 6 Ausstellung eines Passes
(1) Der Pass wird auf Antrag ausgestellt. § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes findet keine Anwendung. Im Antragsverfahren nachzureichende Erklärungen können im Wege der Datenübertragung abgegeben werden. Der Passbewerber und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Stellung des Antrags nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dies gilt nicht für einen handlungs- oder einwilligungsunfähigen Passbewerber, wenn eine für diesen Fall erteilte, öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht vorliegt. Für Minderjährige und für Personen, die geschäftsunfähig sind und sich
nicht nach Satz 5 durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter ihren Aufenthalt zu bestimmen hat. Der Passbewerber und sein gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter sollen persönlich erscheinen. Ist der Passbewerber am persönlichen Erscheinen gehindert, kann nur ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.
----------------------------------

Sonst müsste ich doch nachweisen, wie auf unserem Formular vom Amt vor Ort auch möglich, dass ich alleine SR habe (und ergo alleine ABR).
Bin da nur zweimal ohne Hintergrund hin und habe auf dumm-freundlich versucht, das alleine zu unterzeichnen. Halt erfolglos: "Da muss dann der Vater auch als anderer Sorgebrechtigter unterschreiben, und dann kommen Se mit ihm oder seinem Ausweis und allen Unterlagen wieder!" Flööööööt! 

Danke sehr (!!!) für deinen Hinweis!

LG, mahjoko  🙂

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2011 00:20
(@mahjoko)
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Hallo,

update: Ich habe mich für Kinderpersonalausweise entschieden. Weil der KV nicht vorher wie gefordert persönlich auf dem Amt erscheinen wollte oder mir seinen Ausweis geben (verständlich!), sagten Amt und KV mir zu, dass es reiche, die Unterschriften bei der Abholung zu leisten.
Hat er gemacht, und die Ausweise einbehalten!
Einvernehmliches gemeinsames Abholen ging nicht, da er leider keinen Termin nennen konnte, wann er auf dem Amt erscheinen könnte! Wir brauchten den Ausweis für ein Kind in der Zwischenzeit schon, das fiel dann also ins Wasser. Er brauchte Wochen, um auf dem Amt zu erscheinen. So konnte ich ihn auch nicht auf Verdacht "abfangen".

Vielleicht kriege ich die Ausweise noch, aber das wird wird sicher eine Menge Zündstoff geben.

LG, mahjoko 🙂

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2011 11:48
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

kl. Ergänzung:
Das Einschreiben wg. Formular und Unterschriften habe ich unangenommen zurückbekommen.
Angeblich hätte es ihn nie erreicht, nach einer Woche Lagerung in der Post kam es dann zurück.

Das nutzt also gar nichts!

LG, mahjoko 🙂

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2011 12:25
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

hier war noch etwas offen:

Ausweise: Hat der KV irgendwann, nach etlichen nicht eingehaltenen Zusagen freiwillig, also ohne RA oder Richter, übergeben. Kurz vor dem besagten Urlaub.
Urlaub: Haben wir aus anderen Gründen nicht antreten können. 

Liebe Grüße und allerherzlichsten Dank für euer Engagement zu diesem Thema!!!  *kuss-smily*  😉

LG, mahjoko  🙂

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2011 13:26
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