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Unterschied zwischen ASR und ABR

 
 AJA
(@aja)
Registriert

vielleicht kann mir das mal einer erklären...
Meine Überlegung das ASR zu beantragen wurde vom Sachbearbeiter des JA mehr oder weniger als unbedeutend vom Tisch gewischt - es würde ohnehin nicht viel ändern. Heisst das, dass das ABR mehr Wert hat? Oder wie?

Gruß AJA, die sich da überhaupt nicht auskennt...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2004 00:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin AJA,

ASR = Der betreuende Elternteil hat komplett das Sagen über alle Belange des Kindes
ABR = Der betreuende Elternteil hat das Sagen über den Aufenthaltsort des Kindes
(verlürzte Darstellung; ausführlicher im Lexikon Familienrecht hier auf vatersein.de)

Wenn GSR besteht müssen schwerwiegende Gründe oder das Einverstädnis des anderen Elternteiles vorliegen. "Nur einfach mal so eben" geht das nicht. Auch das ABR bedarf der Begründung und ist immer sinnvoll zu beantragen bei Gefahr des Kindesentzugs.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2004 01:08
 AJA
(@aja)
Registriert

Danke für deine Antwort DeepThought,

so ähnlich dachte ich mir das schon. Deswegen habe ich nicht verstanden, warum der JA-Mitarbeiter meinte, ASR würde nicht viel ändern. Beantragt habe ich es deswegen noch nicht, weil ich nicht möchte, dass die Kinder da hineingezogen werden. Der KV zeigt ohnehin kein Verantwortungsgefühl, ob mit oder ohne Sorgerecht.
KindesENTZUG ist nicht zu befürchten, aber er möchte sie an Orten sehen, mit denen ich nicht einverstanden bin. Daher die Idee mit dem ABR...
Aber auch da werden sie befragt werden... :exclam:

Gruß AJA

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2004 00:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo AJA,

KindesENTZUG ist nicht zu befürchten

Hatte ich auch nicht vermutet. ich wollte lediglich DAS Beispiel geben, weshalb es dann notwendig ist.

aber er möchte sie an Orten sehen, mit denen ich nicht einverstanden bin

Wenn dies anl. seines Umgangs geschieht, hast du mit dem ABR auch nix gewonnen. Die Gestaltung des Umgangs obliegt dem Umgangselternteil. Das ginge nur durch Untersagung durchs Gericht und dafür müsstest du klagen mit allem Drum und Dran.

DeepThought

[Editiert am 3/9/2004 von DeepThought]

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2004 00:46
 AJA
(@aja)
Registriert

Wenn dies anl. seines Umgangs geschieht, hast du mit dem ABR auch nix gewonnen. Die Gestaltung des Umgangs obliegt dem Umgangselternteil.

Da könnte ICH ja nun mal richtig sauer werden. Wo bleiben da noch meine Rechte als Mutter? Schön, wenn verantwortungsvolle Väter mit ihren Kindern machen, was sie wollen. Was aber, wenn es verantwortungslose Väter tun? Dann bleibt mir nur der Weg über den Richter????
ICH sehe, das es nicht gut ist, der KV weiss es im Grunde auch, ist aber hilflos ausgeliefert diesen Einflüssen, die Kinder wollen nicht hin, aber ich kann nur vor Gericht gehen um das zu ändern und das selbst mit ABR?
Wozu das dann?
Na ja, im Moment stellt sich das Problem ja nicht akut, aber es könnte wieder akut werden. :exclam:

Gruß AJA

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2004 23:48