Umzug mit Kindern t...
 
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Umzug mit Kindern trotz gSR ?

 
 JMS
(@jms)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich weiss, die Frage wurde bestimmt 1000 mal hier gestellt, aber ich finde so kontroverse antworten .....

nehmen wir mal an die KM mit 2 Kindern, gemeinsames Sorgerecht, Scheidung gerade rechtskräftig, möchte mit den 2 gemeinsamen Kindern , 3. und 5. Klasse in eine andere Stadt (ca. 70 km entfernt) ziehen, jedoch wurde mit dem KV weder darüber gesprochen, noch etwas angekündigt, obwohl das Verhältnis trotz Trennung eigentlich gut ist.

Der KV wohnt derzeit quasi "um die Ecke", die Kinder können jederzeit zu ihm und geregelter Umgang besteht zusätzlich jedes 2. WE.
Ein Kind spielt im Ortsverein Fußball, der gemeinsame Lebensmittelpunkt besteht hier vor Ort seit über 10 Jahren, die KM ist derzeit ohne Beschäftigung und würde zu Ihrem neuen Lebensgefährten ziehen, jedoch ohne berufliche Veränderung o.ä.

Der KV hat mittlerweile auch eine neue Lebensgefährtin, die  mit den Kindern sehr gut zurechtkommt, selber eine Tochter in der 3. Klasse hat und nur vormittags berufstätig ist.

Wäre
a.) die KM verpflichtet den Umzug genehmigen zu lassen, bei gemeinsamem Sorgerecht, auch wenn das ABR bei Ihr liegt ?
b.) die Möglichkeit, das die Kinder sagen ich bleibe beim KV, weil ich hier zur Schule gehe, meine Vereine habe und meine Freunde gegeben, wenn nur eins der kinder unter 12 ist ?
c.) es rechtens wenn die  neue Lebensgefährtin mit für die  Kinderbetreuung sorgt, da sie ja berufsbedingt nur halbtags arbeiten geht ?

Hätte der KV erfolg auf zeitweise Übertragung des ABR ? wenn die Kinder das so äußern ?

LG
JMS

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2012 20:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin JMS,

mit dem ABR kann die KM zunächst einmal hinziehen wo sie möchte. Dich als mitsorgeberechtigten Vater darüber zu informieren wäre zwar guter Stil und verantwortungsvolle Elternschaft, aber ein juristisches Delikt begeht sie nicht, wenn sie diese Information "vergisst". Sie muss Dich allerdings in die danach zu treffenden Entscheidungen wie Schule etc. involvieren; da kommt das GSR zum Tragen. Doch auch hier gilt: Wer dagegen verstösst, kriegt schlimmstenfalls eine Ermahnung; mehr passiert selten.

Es ist ein immer wieder zu lesender Irrtum, dass Minderjährige selbst entscheiden könnten, wo sie leben: Nein, das können sie nicht; ihre Ansichten zum Thema werden bei gerichtlicher Klärung ihres Lebensmittelpunktes nur mit zunehmendem Alter stärker gewichtet. Am Ende entscheidet das Gericht.

Natürlich kann sich Deine neue Partnerin de facto in die Kinderbetreuung einbringen. Es ist aber kein Betreuungskonzept, wenn Du sagst: "Das/die Kind/er kann auch bei mir leben, weil sich ja meine Freundin kümmern kann, wenn ich auf Arbeit bin". Zunächst musst Du selbst die Betreuung leisten können; ggf. auch mal mit Hilfe von Opa und Oma (sofern in räumlicher Nähe), Ganztagsschule etc. Aber Deine Ex kann allen Vorschlägen immer leicht entgegenhalten "ich bin den ganzen Tag zuhause und kann mich kümmern". Wenn das schon in der Vergangenheit Eure Rollenverteilung war, wird es schwierig, ein Gericht davon zu überzeugen, warum es diese Rollen jetzt umdrehen soll. Fussballvereine gibt es auch anderswo.

Eine weitere Rolle könnten die Finanzen spielen. Bist Du für Deine Ex unterhaltspflichtig? Könntest Du das/die Kinder auch bei Dir haben, wenn Du von ihr keinen Kindesunterhalt bekommst? Ansonsten müssen nämlich gleich mehrere Personen in Sozialtöpfe greifen - und das wird ein Familiengericht so nicht ausurteilen. Schon gar nicht kurz nach der Scheidung, denn offenbar sind die Dinge ja gerade erst kürzlich so eingetütet worden; da gibt es keinen erkennbaren Grund, sie jetzt gleich wieder auf den Kopf zu stellen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 20:39
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

a.) die KM verpflichtet den Umzug genehmigen zu lassen, bei gemeinsamem Sorgerecht, auch wenn das ABR bei Ihr liegt ?
b.) die Möglichkeit, das die Kinder sagen ich bleibe beim KV, weil ich hier zur Schule gehe, meine Vereine habe und meine Freunde gegeben, wenn nur eins der kinder unter 12 ist ?

Gerichte entscheiden meist nach:

1. Kontinuitätsprinzip

2. Was will das Kind(widersprechen wird meist ab 14 Jahren in Erwägung gezogen)

3. Nestprinzip(wie ist die Bindung zu Geschwistern, welche sonstige Bezugspersonen gibt es und wie ist das lokale Umfeld)

c.) es rechtens wenn die  neue Lebensgefährtin mit für die  Kinderbetreuung sorgt, da sie ja berufsbedingt nur halbtags arbeiten geht ?

Die LG hat vor Gericht keinerlei Bedeutung.

Hätte der KV erfolg auf zeitweise Übertragung des ABR ? wenn die Kinder das so äußern ?

Ich würde das versuchen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 21:05
(@diskurso)
Registriert

... bei gemeinsamem Sorgerecht, auch wenn das ABR bei Ihr liegt ?

Offenbar gibt es bestimmte Gründe, warum das ABR - im Gegensatz zum gSR - nur bei der Mutter liegt.
Im Regelfall haben verheiratete Eltern auch nach der Trennung beide Rechte gemeinsam inne.
Erst wenn die Gründe dafür näher erläutert werden, hat ein Ratschlag hier Sinn.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 21:58
 JMS
(@jms)
Schon was gesagt Registriert

also bei Scheidung wurde zugestimmt, das die Kinder den Lebensmittelpunkt bei der EX haben... ist das nicht das gleiche  wie ABR ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2012 14:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein.
Das ist es nicht.

Das ABR kann nur per Gerichtsentscheid verschoben werden.
Das passiert meistens dann, wenn sich die Eltern eben nicht auf einen Aufenthaltsort einigen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2012 14:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus JMS!

ist das nicht das gleiche  wie ABR ?

Nein, das ist es nicht. Alleiniges ABR erhält man(frau), wenn ein Gericht nach vorherigem Antrag auf Übertragung mit einem Beschluss dieses dem Vater oder Mutter überträgt.
Ihr habt im Rahmen der Scheidung einfach vereinbart, dass der Lebensmittelpunkt bei KM ist, mehr nicht...Du kannst also theoretisch mitentscheiden, wo Eure Kinder weiterhin leben sollen.

Wenn Du nichts unternimmst, kann KM praktisch die Kids packen und hinfahren, wohin sie will. Wenn das erst mal geschehen ist, hast Du schlechte Aktien, daran noch was ändern zu können.

Grüßung
Marco

*edit: Beppo war schneller

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2012 14:19
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

Nein, das ABR ist Teil des Sorgerechts, d.h. beide Eltern können gleichberechtigt über den Lebensmittelpunkt des Kindes bestimmen.
Erst wenn keine Einigung erzielt werden kann, wird u.U. auf Antrag eines Elternteils das alleinige ABR auf einen Elternteil übertragen.

Nach Deiner Schilderung müsstest Du das (hälftige) ABR noch innehaben.  

LG,
Mux

Edit: Upps, Beppo und Marco schneller!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2012 14:21