Hallo!
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben bezüglich der Frage, ob eine Mutter (Scheidung läuft) mit ihren beiden Kindern ca. 100 km weit weg vom KV ziehen darf, ohne Einwilligung/Absprache des KV?
GSR ist natürlich vorhanden. Die Schulen (Einschulung und Umschulung auf die weiterführende Schule) sind von den Eltern gemeinsam in Absprache aktiv ausgesucht worden. Jetzt hat die KM die Kinder ohne Absprache an den Schulen im neuen Wohnort angemeldet.
Haben Väter außer auf dem Papier denn überhaupt eine realistische Möglichkeit der Mitbestimmung und gemeinsamen Sorge?
Ich wäre sehr dankbar für Denkanstöße oder Tipps.
Vielen Dank,
Claire
Hallo,
das ist ein schwieriges Thema. Also als meine Exfrau zum ersten mal mit den Kindern einfach abgehauen ist, wurde die nicht abgesprochene Ummeldung vom Gericht rückgängig gemacht. Und die Mutter musste mit den Kindern zurück in die vertraute Umgebung ziehen.
Wenn Ihr das GSR habt ist ein Umzug ohne Absprache eigentlich nicht möglich, weil du die Abmeldung mit unterschreiben musst. Aber es gibt sooo viele Ausnahmen und unterschiedliche Richter mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen.
Ich kenne auch einen Fall da ist eine Mutter mit dem Umzug durchgekommen und die Begründung war Heimweh....
Viel Erfolg und noch mehr Glück
Olaf
Hallo Claire,
deien Frage klang ja schon ein wenig in mel's Beitrag durch.
Das GSR ist eigentlich ein Papiertiger. Wenn es der KM in den Kram passt, dann macht sie das einfach und nichts und niemand wird sie aufhalten können. Auch die Anmeldung bei der neuen Schule wird niemand kritisch hinterfragen. Selbst wenn das ABR nicht ausdrücklich geregelt ist und somit bei beiden liegt, wird niemand Fragen stellen, auch das Einwohnermeldeamt nicht.
Welche Gründe gibt sie für den Ortswechsel an (beruflich, familiär, ...) ?
Dein LG könnte die harte Linie fahren und das ABR beantragen. Gründe sind drohende Entfremdung von den Kindern, Herrausreißen der Kinder aus der gewohnten Lebensumgebung und ignorieren des GSR. Ob's der Richter hören will, ist offen, denn bei pfiffiger Argumentation seitens der Ex wird er sich nicht dagegen stellen.
Unterhaltsrechtlich könnte dein LG die somit erhöhten Umgangskosten mindernd einbringen. Damit ist zumindets sichergestellt, dass der Umgang auch finanziell wie bisher erfolgt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Olaf und DeepThought,
vielen Dank für Eure Antworten.
Olaf, Du hast mir ein wenig Mut gemacht, dass evtl. doch noch etwas zu retten sein könnte,
DeepThought, Dir schreibe ich hier noch ein wenig mehr über die "Hintergründe" der Geschichte:
Die Gründe der Mutter liegen in der Ruhe, die sie sich von dem Umzug verspricht. Sie zieht mit ihrem Freund zusammen, der zur Zeit auch hier in der Nähe wohnt, also nicht dort heimisch ist. Ihre Familie ist hier, ihr Job ist hier. Er hat zwei Arbeitskollegen mit Familien dort wohnen. Sie möchte den Kindern wieder ein Familienleben bieten und ein entsprechendes Domizil dafür haben. Die Wohnung, die sie mit den Kindern zur Zeit bewohnt (vom KV eigens für diesen Zweck gekauft), gefällt ihr jetzt nicht mehr. Hauptverkehrsstrasse, zu laut, etc. Sie haben nun ein Haus mit Garten gemietet im Grünen, offensichtlich wunderschön und idyllisch, aber eben ca. 100km weit weg. Ebensolches hätten sie durchaus auch hier in der Gegend finden können, wenn sie gewollt hätten.... wenn....
Andere Gründe, außer dass sie "weg" will, hat sie nicht angegeben und sind auch bei aller Überlegung unsererseits nicht zu finden.
Das Jugendamt, ihre Anwältin und im Grunde jeder sonst ist der Meinung, dass sich bzgl. des Umgangsrechtes durch 100 km Entfernung nichts ändern würde. Tatsache ist aber doch, dass jeglicher Kontakt "außer der Reihe" damit nicht mehr stattfinden kann, da der KV die Kinder nicht mal eben zur Schule bringen oder von dort abholen kann. Für eine halbe Stunde Elternsprechtag sitzt er dann locker zwei Stunden im Auto.
Ich denke, ich erzähle niemandem etwas Neues wenn ich hier ganz klar befürchte, dass mein LG langfristig nur noch ein Minimum am Leben der Kinder teilhaben kann.
Die Kinder übrigens sind von der Mutter entsprechend "geimpft" und freuen sich auf all die positiven Dinge, die sie im und um das neue Haus herum erwarten werden. Umfeld aufgeben, Freunde verlieren, dass ist für sie alles kein Thema.
Sie sind von der Mutter auch dahingehend vorbereitet, dass es die Schuld des Vaters sei, falls es jetzt zu einem Streit käme und sie zu einem Richter müssten. Denn sie möchte das natürlich auf gar keinen Fall den Kindern antun!
Zählen Gründe denn überhaupt? Und wo kann man sich in Bezug auf die Kinder und deren Seelchen Hilfe holen? Es drängt sich mir immer mehr der Verdacht auf, dass die Rechte der Väter und auch die der Kinder bei Trennung/Scheidung im Grunde überhaupt keine Rolle spielen. Selbst das Jugendamt hat nur mit den Schultern gezuckt.
Macht es überhaupt Sinn, als Vater das alleinige ABR zu beantragen, oder geht der Schuß nicht eher nach hinten los?
Kann ein Vater überhaupt verhindern, dass die Kinder umgemeldet werden, wenn er damit nicht einverstanden ist?
sooo viele Fragen...
Vielen Dank für Eure Tipps
Claire
wenn die KM sagt, den kindern geht es gut und das JA nickt hast du keine chance 🙁 Und die Symbiose JA Familiengericht ist das Grauen leider! Tja und ich hatte damals keine Anlaufstelle, jedenfalls keine die helfen konnte, nur zuhören aber das ist auch nicht alles
Gruß
Olaf
Tja, Olaf, offensichtlich ist eine Mutter so ziemlich allmächtig...
Dass ein Jugendamt sich so schimpfen darf, wo es doch die Interessen der Kinder im Grunde gar nicht vertritt, das ist schon schade!
Wie die Kinder das alles verarbeiten sollen - Umzug - neue Umgebung - weg von allen Freunden - Einschulung - Orientierung in der weiterführenden Schule ohne auch nur ein bekanntes Gesicht - und, und und, das ist für mich die Frage.
Und wer hat dann die Zeit und die Ruhe, um auf die Kinder entsprechend einzugehen?
Jeder einzelne Punkt für sich genommen stellt schon im "Normalfall" eine Herausforderung dar, denke ich.
Es muss doch irgend eine Stelle geben, die sich wirklich um das Wohl der Kinder bemüht...
Claire
Hallo Claire,
wer hat denn das ABR? Wenn es die Mutter hat, habt Ihr wahrscheinlich keine Chance und Ihr müsstet die Kinder ziehen lassen.
Das ASR solltet Ihr nur beantragen, wenn Ihr 100% sicher seit das es zum Wohl der Kinder dient. Annsonsten könntet Ihr es ganz verlieren.
Sorry
Gruß Georg
Hallo Georg,
da die Eltern noch verheiratet sind, haben sie gemeinsam das ABR und SR.
Meiner Meinung nach, ist es für Kinder allgemein nur in absoluten Extremfällen sinnvoll, das alleinige SR zu beantragen. Generell bin ich der Ansicht, dass beide Elternteile gemeinsam für das Wohl ihrer Kinder sorgen sollten.
Es ist auch nicht so, dass wir der Mutter die Kinder "wegnehmen" möchten, sondern wir suchen einen Weg, sie davon abzubringen, diesen 100 km Umzug durchzuziehen.
Claire
, sondern wir suchen einen Weg, sie davon abzubringen, diesen 100 km Umzug durchzuziehen.
Claire
Kann ich gut verstehen, hoffe für Euch und die Kinder, dass Ihr mit Ihr zusammen reden könnt.
Gruß Georg
... wenn man das reden nennt, dass einer keinen Millimeter von seiner Position abweicht, dann klappt das mit dem reden gaaaanz prima : )
Nein, die Sache steht für sie felsenfest und sie malt sich alles in den tollsten Farben aus. Schade nur, dass sie dabei auch jedweden kleinen Haken einfach übermalt...
Claire
Hier ich habe heute etwas gefunden, vielleicht hilft es ja.
Urteil des OLG Hamm AZ: UF 86/98
Auch wenn eine Mutter das ASR hat, muss der Vater einem Umzug zustimmen, ohne Zustimmung des Vaters kein Umzug. Wie weit das noch aktuell ist weiß ich nicht, ist aber ein Urteil in die richtige Richtung.
Gruß
Olaf
Hier ist sogar der Orginaltext. Zeigt ihn der Mutter, vielleicht bringt es ja was.
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens übertrug das Familiengericht der Mutter das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind. Auf Beschwerde des Vaters schränkte das Oberlandesgericht Hamm die Sorgerechtsregelung jedoch ein. Dies wurde damit begründet, daß ein Wohnortwechsel der allein sorgeberechtigten Mutter des Schulkindes nicht unwahrscheinlich erschien. Aus diesem Grund hielt es das Gericht für geboten, ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teilbereich der elterlichen Sorge nicht zur alleinigen Ausübung, sondern gemeinsam mit dem Vater zu übertragen. Dadurch sollte verhindert werden, daß die Mutter den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes ohne Abstimmung mit dem Vater ändert und hierdurch eine Situation schafft, die möglicherweise das Wohl des Kindes in ungünstiger Weise beeinträchtigt.
Beschluß des OLG Hamm vom 30.11.1998 2 UF 86/98 FamRZ 1999, 394
Gruß
Olaf
Mojn Olaf,
ein spannendes Urteil, vielen Dank. Nun bleibt zu hoffen, dass in den seit dem vergangenen 6 Jahren kein Bewusstseinswandel eingetreten ist. Denn so wie in dem Urteil das ABR vom ASR abgekoppelt wurde, so wird heute ein Verfahren aus diesem Grund auch gern genommen, um das ASR der KM zu übertragen (Grund: Elternstreitigkeiten).
DeepThpught
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo ihr,
möchte auch mal meinen Senf dazu geben, vielleicht in 'ne andere Richtung.
Wenn ein paar verheiratet ist (zusammen lebt) ist es oft der größte Wunsch, den Kindern ein schönes ZUhause im grünen zu bieten. Ohne viel Verkehr, mit Garten, in dem sie toben können und, und, und....
Der beste Zeitpunkt für so'nen Umzug (haben wir damals auch so gemacht) ist natürlich, wenn die Kinder Ein-, bzw. Umgeschult werden, dann verändert sich der Freundeskreis sowieso.
Und hier ist jetzt eine Mutter, die genau das macht, was jede intakte Familie anstrebt.
Natürlich sollte klar sein, dass der Umgang zum Vater weiterhin so viel wie irgend Möglich stattfidet. Daran müssen dann eben beide arbeiten. 100 km sind zwar kein Katzensprung aber doch recht gut machbar (wir praktizieren 70km). Vielleicht geht der Umgang dann nicht mehr so einfach, aber vielleicht wird die Zeit dann intensiver. Was spricht dagegen, die Kids mal am Wohnort zu besuchen, dann muss die Strecke nicht 4 mal gefahren werden und EIs essen, schwimmen gehen, Kino oder einfach nur spazieren gehen ist überall möglich. Und statt 1 Übernachtung in der Woche vielleicht zusätzliche Feier- und Brückentage. Wenn alle wollen, kann der Umgang sehr gut klappen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich plädiere hier nicht dafür, dass Mütter den Vätern Umgang erschweren sollen durch Wegzug. Aber vielleicht denkt ihr auch mal dran, ob dieser Standortwechsel nicht genau das ist, was wir uns eigentlich alle für unsere Kids wünschen.
Nachdenkliche Grüße
Nena
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum
