Hallo,
lebe seit 05/02 von der KM getrennt. Sie lebt mit der 7-jährigen Tocher in der alten ehel. Wohnung und ich bin in der Nähe wohnen geblieben. Habe während der Ehe eine neue Frau kennengelernt und bin mit dieser auch zusammengezogen. Scheidungsverfahren läuft noch. Wir haben GSR und das ABR hat sie. Nun hat die KM in der Zwischenzeit auch einen neuen Partner. Sie sind seit ungefähr 15 Monaten zusammen. Das Kind versteht sich gut mit ihm. Alle 2 Wochen habe ich das Kind am Wochenende und die Ferien werden zu Hälfte geteilt. Ende letzter Woche hat mich nun der Schlag getroffen. Sie läßt mir über ihre RA'n mitteilen, dass KM mit Kind in das Haus von dem neuen Partner ziehen will. Sie lebt jetzt, wie ich auch, in Frankfurt und will raus auf's Land in den Norden. Die Entfernung beträgt ca. 30 km. Das Kind hat mir auch schon ihre Freude über den Umzug mitgeteilt. An der Umgangsregelung soll nichts geändert werden. Bin ratlos, was kann ich machen?
[Editiert am 25/5/2004 von labbes]
Hallo Labbes!
Was du machen kannst? Ganz ehrlich?
1. Du kannst dich freuen, dass es nicht 300 km sondern nur 30 km sind!
2. Deine Tochter freut sich drauf, aus dem Stadtgetümmel aufs Land zu ziehen. Also freue dich mit ihr, mache ihr den Umzug nicht madig.
3. Sorge dafür, dass es trotz des Umzugs bei dem regelmässigen Umgang bleibt
Rein rechtlich hast du eh keine Handhabe wenn deine Ex das ABR hat. Und 30 km sind doch wirklich keine Entfernung
Liebe Grüße,
PapaKlaus
Hallo Labbes,
schade ist der Umzug schon, denn Deine Tochter könnte Euch später, wenn sie etwas älter ist, auch einmal alleine z.B. nach der Schule, zu Euch kommen könnte wenn Ihr so nah aneinander wohnt. Wie ist denn das Verhältnis zur KM? Ist dies vielleicht auch der Grund für den Umzug?
Ansonsten wirst Du wahrscheinlich bei der relativ geringen Entfernung keine Chance haben den Umzug zu verhindern, wenn die KM zum Schuljahrwechsel umzieht und das Kind keine Probleme mit dem alten / neuen Freundeskreis hat.
Hast Du ein Problem Deine Tochter trotzdem zu holen? Hast Du kein Auto? 30 km sind ja eigentlich keine Entfernung....
VLG Jenny
Hallo labbes.
Ich habe das hier gerade gelesen.
Und würde auch sagen, freue Dich über die geringe entfernung.
30 km sind nicht die Welt.
Als ich noch neu war auf dieser seite, hat es mal eine umfrage gegeben,
wie weit jemand von den Kindern getrennt lebt (in km).
Ich habe keine Ahnung, ob man das ergebnis jetzt noch ansehen kann.
Aber ich denke doch, daß es Dich interessieren könnte.
Als letztes habe ich noch etwas. (Ohne Peng)
Wenn ich nicht irre, kann der Eltenteil wo das Kind lebt ohne wenn und aber umziehen.
Diese Person muss sich aber an (glaube) 250km umkreis halten.
Wenn es mehr als 250 sind, muss der andere Elternteil gefragt werden.
Allerdings denke ich auch, daß wenn man nicht fragt und einfach weg zieht,
gibt es keine konsequenzen ausser etwas mekker vom Gericht (wenn einer klagt).
Wenn Du aber kein Auto hast oder so könnten auch 30km ein prob. sein.
Wenn aber 30km für dich zu viel sind, versuch doch einfach mal mit dem anderen Elternteil zu sprechen (über eine umgangsbeteiligung).
Allerdings wirst Du nach meiner Meinung da kein anrecht drauf haben.
Also, ganz einfach. Freu dich für das Kind mit.
Grüße
Thomas 😎
Hallo,
zunächst einmal vielen Dank für die schnellen Reaktionen. Natürlich sind 30 km nicht die Welt. Ein Auto habe ich auch und ich kann die Strecke auch mit dem ÖPNV fahren. Das Verhältnis zur KM ist, um es vorsichtig zu sagen, ein wenig angespannt. Unsere Vorstellungen über Erziehung gehen ein wenig auseinander. Dies mag mit ein Grund für den Umzug sein. Habe einfach nur Angst, dass ich zum Besuchsonkel mutiere, der auch noch zahlen darf. Dass sich das Kind freut hat eigentlich am meisten weh getan. War der Überzeugung, dass ihr der Umzug, wegen Trennung von mir, schwerer fallen würde. Daneben ist mir schon klar, dass ich jede weitere Streitigkeit auf dem Rücken des Kindes austragen werde. Was passiert denn, wenn ich nicht zustimme? Habe mal was von einer einstweiligen Anordnung gehört. Wie läuft das ab?
Gruß
labbes
Hallo labbes,
es ist keine einfache Frage. Auf der einen Seite ist die ländliche Umgebung sicherlich förderlich für deine Tochter und das Leben im eigenen Haus ist schon was anderes als in einem Mehrfamilienhaus. Das spricht für das Kindeswohl.
Einzig der potenziell verminderte Umgang spricht gegen das Kindeswohl. Aus deinen Worte konnte ich nicht entnehmen, dass ihr euch unter der Woche seht. Insofern würde sich ja eigentlich nichts ändern. Es ist bei dir halt "nur" das Wissen, dass sie nicht mal so eben reingeschneit kommt, weil sie ja nicht mehr so dichte bei dir wohnt.
Positiv bewerte ich, dass deine Tochter mit dem LG deiner Ex gut auskommt. Das ist viel wert, auch wenn's dich schmerzt. Aber damit müssen wir alle irgendwie klarkommen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
das mit dem Sehen innerhalb der Woche klappt leider nicht so. Die Kleine ist durch Schule und Berufstätigkeit von KM und mir sehr gebunden. Wenn Sie mal Zeit hat, spielt sie lieber mit den Kindern und äußert nicht den Wunsch zu mir kommen. KM erinnert sie aber auch nicht daran, dass sie zu mir kommen könnte. Was den Umgang am Wochenende angeht, so soll es so bleiben wie es ist. Habe einfach nur Angst vor der Entfremdung.
Gruß
labbes
Hallo labbes,
IMO hat Entfremdung nicht unbedingt was mit der Entfernung zwischen dem Elternteil und dem Kind zu tun. Wenn ich das richtig verstanden habe, seht ihr euch jetzt alle zwei WE und das bleibt auch so. Also ich denke, wie nah sich Eltern und Kinder sind hängt von der Qualität nicht von der Quantität der gemeinsam verbrachten Zeit ab. Und dies kannst du ja wesentlich beeinflussen.
Gruß
Olga
Das Leben ist wie ein Duschvorhang.... Kann schimmeln, muss aber nicht! =)
Hi Labbes,
lass' den Umzug des Kindes erst einmal auf Dich zukommen. Es ändert sich, mal abgesehen von der Fahrerei, ja wirklich nichts am Umgang mit Deiner Tochter.
Vielleicht ergibt sich ja unter der Woche mal die Gelegenheit mit der Tochter einen Nachmittag mal zum Schwimmen oder so zu gehen.
Wenn Deine Tochter älter wird, versteht sie es auch wenn Du ihr anbietest dass Du sie auch unter der Woche mal abholen und vielleicht bei den Hausaufgaben helfen kannst oder so. Der Wunsch direkt sollte aber dann von ihr kommen, idealerweise hat die KM nix dagegen.
Mach' Dir nix draus dass Deine Tochter nicht nach Dir fragt. Sie war 5 als Du ausgezogen bist und wenn ihr von Anfang an diese Regelung "jedes zweite WE" hattet ist sie in diese Situation reingewachsen, für sie ist es normal dass Du nur alles zwei Wochenenden kommst, so traurig es auch für Dich ist.
VLG Jenny
