Guten Abend an alle Leser.
Ich wende mich nach langer Zeit mal wieder an euch.
Wer kann mir eine klare Auskunft darüber geben, wie es sich verhält, wenn mein Sohn (12) zu mir ziehen will?
Randdaten hierzu :
Die KM hat das alleinige SR und ABR. Sie ist mit ihm im Dezember 07 nach Italien gezogen und lebt dort mit ihrem LG zusammen bei ihrer Mutter.
Mein Sohn war seither nicht mehr in Deutschland. Jetzt hatte ich durch Zusammenarbeit mit dem BfJ erreicht, dass er über die Osterferien zu uns (meine LG und ihre 2 Kinder) kommen durfte. In stillen Momenten habe ich mit meinem Sohn geredet und er erzählte mir, dass es ihm in Italien ganz und garnicht gut geht. Nicht nur in der Schule hat er Probleme ( weniger mit der Sprache, vielmehr mit den Mitschülern) sonder auch zuhause bei seiner Mom geht es ihm nicht gut. Er fühlt sich "wie wenn ich aus Glas bin"(Zitatende).
Heute telefonierten wir wieder und er war ausser sich vor Trauer und Wut. Er könne es nicht mehr daheim aushalten und ich solle doch alles Mögliche versuchen, damit zu uns ziehen kann!!
Dies versuche ich hiermit. Meine Frage an euch, die ihr Ahnung habt : Wie muss ich vorgehen, wenn meinen Sohn zu mir holen will? Über welche Ämter oder Gerichte muss ich gehen und welche Chancen habe ich überhaupt hierbei? Die richtige Vorgehensweise wäre meiner Ansicht nach, erstmal wieder das BfJ zu involvieren und mir denen ihre Meinung hierzu anzuhören.
Ich bin eigentlich ein bischen ruhiger geworden was das Thema mit der EX an geht, aber so bressant wie es sich grad ergibt, möchte ich nicht unttätig bleiben. Ich war eigentlich der Meinung, dass ich hier nicht viel ausrichten kann und wollte eigentlich auf die Entscheidung meines Sohnes warten, wie er sich entscheidet, wenn denn mal in "nächster Zeit" eine Ausbildung steht. Ob er diese in Deutschland machen will oder in Italien. Aber wie es den Anschein hat, kann mein Kleiner nicht mehr länger mit dieser Situation umgehen und ich habe echt bedenken.
PS: ich habe ihm bereits erklärt, dass er es bei uns auch nicht immer wie im "WünschdirwasLand" haben wird, wenn er denn ein Teil dieser Familie wird, das hat er auch sehr gut verstanden und ich denke dass er abwägen kann zwischen seinem Wunsch und den Konsequenzen,.
Über brauchbare Informationen wäre ich sehr, sehr dankbar! Ich bedanke mich auch im Namen meines Sohnes bei euch.
MfG harrypotter.
Hallo HarryPotter,
die Antwort ist leider ebenso kurz und einfach, wie unerfreulich für euch:
Es geht nur mit Zustimmung der Sorgerechtsinhaberin!
Tut mir leid!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
danke für die schnelle Antwort. Auch wenn sie unerfreulich ist.
Und wie sieht es auf einem gerichtlichem Wege aus? Habe ich überhaupt eine Chance auf die Übertragung des Sorgerechtes? Verheiratet waren wir allerdings nicht.
Leider geht eben genau das nicht.
Ein klarer Verstoß gegen alle Lippenbekenntnisse zur Gleicheit der Geschlechter.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung 2003 zwar für Verfassungskonform erklärt, hat die Bundesregierung aber gleichzeitig aufgefordert, eine Untersuchung zu diesem Thema durchzuführen und die hierzu aufgeforderte Ministerin Zypries/SPD hat es bis zum heutigen Tag, 6 Jahre später noch nicht mal geschafft, damit zu beginnen!
Regelmäßige Anfragen bei Abgeordnetenwatch beantwortet sie ebenso regelmäßig damit, dass man das nicht überstürzen dürfe!
Dies darfst du gerne als negative Wahlwerbung verstehen, womit ich nicht damit ausdrücken möchte, dass die andere große Volkspartei empfehlenswerter wäre!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Naja, das kann mich jetzt aber nicht davon abhalten, alle Wege zu beschreiten, die nötig sind, damit es meinem Sohn WIRKLICH wohlergeht!
Es kann doch nicht sein, dass eine "Mutter" das Kind bei sich behält nur aus dem einfachen Grund, damit sie Unterhalt bekommt!?!? Und das emotionale Wohlergehen des Kindes wird hier völlig außer Acht gelassen!
Wo kommen wir denn da hin, wenn es denn nicht solch einsatzbereite und willensstarke Väter wie es sie hier gibt, gäbe!? Komischer Satz, aber ihr wisst was ich meine.
Ich werde mich erstmal mit einem Rechtsanwalt, der sich im italienischem Recht auskennt, unterhalten, um meine Möglichkeiten auszuloten.
Irgendeine Möglichkeit wird es doch geben, wenn ein Kind gegen SEINEN Willen irgendwo aufwachsen muss, wo es garnicht will. Oder zählt der Wille/Wunsch des Kindes überhaupt nichts? Ich würde das Anliegen meines Kindes sehr Wohl überdenken, auch wenn die Situation andersherum wäre !!! Vor allem würde ich in diesem Fall MEIN Verhalten dem Kind gegenüber analysieren und schauen ob ICH etwas falsch mache, dass es zu so einer Entscheidung meines Kindes kommt.
Moin harrypotter,
Naja, das kann mich jetzt aber nicht davon abhalten, alle Wege zu beschreiten, die nötig sind, damit es meinem Sohn WIRKLICH wohlergeht!
Es kann doch nicht sein, dass eine "Mutter" das Kind bei sich behält nur aus dem einfachen Grund, damit sie Unterhalt bekommt!?!? Und das emotionale Wohlergehen des Kindes wird hier völlig außer Acht gelassen!
Doch, genau das geht. Und auch der beste Anwalt kann keine neuen Gesetze schreiben oder die bestehenden ausser Kraft setzen. Deine Ex hat das Sorgerecht; Du hast es nicht. Ende der Fahnenstange. Genausogut könntest Du sagen "Ich habe zwar keinen Führerschein, aber hey - ich kann besser autofahren als die meisten Führerscheinbesitzer!" Mal ungeachtet Deiner tatsächlichen Fahrkünste: Du dürftest ohne die Pappe keinen Meter Auto fahren.
Wo kommen wir denn da hin, wenn es denn nicht solch einsatzbereite und willensstarke Väter wie es sie hier gibt, gäbe!?
wir kommen nirgendwo hin; wir sind schon da...
Ich werde mich erstmal mit einem Rechtsanwalt, der sich im italienischem Recht auskennt, unterhalten, um meine Möglichkeiten auszuloten.
wie Dir andere schon schrieben: Du hast keine Möglichkeiten; spar Dir die Kohle.
Irgendeine Möglichkeit wird es doch geben, wenn ein Kind gegen SEINEN Willen irgendwo aufwachsen muss, wo es garnicht will. Oder zählt der Wille/Wunsch des Kindes überhaupt nichts?
für einen Sorgerechts-Mitinhaber gibt es diese Möglichkeiten. Du dagegen bis rechtlich dasselbe wie ein Nachbar: Auch der hätte keine Möglichkeit, die Betreuung des Nachbarskindes einzuklagen.
Vor allem würde ich in diesem Fall MEIN Verhalten dem Kind gegenüber analysieren und schauen ob ICH etwas falsch mache, dass es zu so einer Entscheidung meines Kindes kommt.
nun ja, das muss sie nicht, denn von Dir geht keine Gefahr in Form einer "Betreuungskonkurrenz" aus. Dein Sohn kann ab seinem 18. Geburtstag zu Dir ziehen; vorher geht das nur mit Erlaubnis seiner Mutter. Aus die Maus.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Na das liest sich ja mal echt verdammt schei... !! Aber wenn die Sache hier so klar scheint, warum wird dann in ähnlichen Fällen jede Menge darüber diskutiert was man für Möglichkeiten hat?
Ich hab hier irgendwo gelesen, dass Kinder mit 12 Jahren gehört werden und mit 14 Jahren ihr Wille zählt. Stimmt das so nicht mehr? Oder wie sieht es aus wenn mein Sohnemann eine Ausbildung anfangen möchte und diese in Deutschland absolvieren will? Diese Entscheidung wird er ja dann bereits VOR seinem 18'ten Geburtstag treffen?!
Wie ich bereits erwähnt habe, "arbeite" ich mit dem Bundesministerium für Justiz ( BfJ) zusammen. Die haben mir bis jetzt auch dabei geholfen, dass es überhaupt zu einem Osterbesuch gekommen ist. Also habe ich doch irgendeine Exikutive an meiner Seite. Denn durch deren Zutun hat sich auf die KM ein ein Druck gebildet, dem sie dann schließlich nachgegeben hat.
Meine einzige Chance in der Sache wäre also die, dass ich die KM in irgendeiner Art und Weise davon überzeuge, dass es das Kind bei mir besser hätte!? Das scheint mir ein Kampf gegen Windmühlen.
Ich werde jedenfalls den Kopf nicht in den Sand stecken und durch Untätigkeit glänzen, denn das bin ich meinem Sohn schuldig!!
MfG harrypotter
Moin,
der entscheidende Unterschied ist, dass die gemeinsames Sorgerecht haben und du nicht.
Du hast damit genau 2 Rechte:
Unterhalt bezahlen und zu versuchen Umgang zu erhalten.
Das ist auch genau das, wobei dir das BMJ "geholfen" hat. Umgang! Mehr nicht.
Ich werde jedenfalls den Kopf nicht in den Sand stecken und durch Untätigkeit glänzen, denn das bin ich meinem Sohn schuldig!!
OK, das ist natürlich verständlich aber achte auch darauf, dass du dich selbst dabei nicht aufreibst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo.
Aber wie sähe denn der Fall aus, wenn ich denn doch das geteilte Sorgerecht hätte? Nach einem E-Mail Austausch mit dem Konsulat in Mailand, haben in Italien beider Eltern IMMER getrenntes Sorgerecht, egal ob man verheiratet war oder nicht. Dies würde doch Spielraum für Spekulationen lassen?!
Aber heute habe ich auch mit meiner "Betreuerin" beim BfJ telefoniert. Auch sie sagte mir, dass man da eigentlich nicht viel machen kann, besser gesagt garnichts! Selbst WENN ich vor einem italienischem Gericht ein positives Urteil erhalten sollte, bleibt es fraglich, ob die nach deutschem Recht auch gelten würde! Allein schon diese Aussage aus einem 45minütigem Telefonat lässt bei mir alle Hoffnung schwinden.
Mir bleibt nur noch der Weg, die KM von ihren "Fähigkeiten" zu überzeugen und sich mal intensiver mit "ihrem" Sohn zu beschäftigen ( hierbei werde ich allerdings keinen Erfolg haben!)
Der andere Weg ist der, meinen Sohn von der Tatsache zu überzeugen, dass er sich mit der sich ihm bietenden Situation zufrieden gibt. ( auch dies wird per Telefon oder Internet nicht ganz so einfach werden, zumal wir auch keinen geregelten Umgang haben!)
Ich werde mein Augenmerk auf die Sommerferien legen und mal sehen ob sich die Dame dazu bereit erklärt, dass wir uns wieder sehen "dürfen". Allein schon hier im Zusammenhang von "dürfen" schreiben zu müssen, grenzt an Perversion! Es hängt ALLES von der Tageslaune der KM ab. Ich reg mich grad schon wieder auf!!! Aber aufreiben werd ich mich deswegen nicht 😉
Naja, in diesem Sinne wünsche ich euch allen das erdenklich Beste, auch für eure Kinder.
MfG harrypotter