Umzug - ABR
 
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Umzug - ABR

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(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich bin zurzeit etwas unschlüssig, Hintergrund ist das meine noch Gattin (Scheidung läuft im 7. Jahr, GSR) offensichtlich beabsichtigt heimlich einen entfernungsmäßig weiteren Umzug zu machen. Seit 2 WE’s berichten die Kinder von Wohnungsbesichtigungen, das es geheim sei und mir erst erzählt werden dürfe wenn sie umgezogen sind. Kartons sind wohl auch schon gekauft.

Unschön dabei ist das beide Kinder erst letztes Jahr eingeschult wurden und zumindest mein Junior dort alle Förderungsmaßnahmen bekommt die vorhanden sind (Motopädagogik/Sprachheilkurs), auch haben sie im Gegensatz zum Kindergarten erstmals Freunde von denen sie erzählen. Außerhalb der Schule hat er auch schon längere Zeit Ergo- und Logotherapie und die Zeichen standen bis kurz vor der Einschulung auf Vorklasse.

Die Aussicht über einen EA das ABR zu erhalten dürfte wohl eher ziemlich aussichtslos sein oder seht ihr da eine größere Chance etwas zu bewegen?

Beste Grüße Urmel

Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2010 12:51
 wedi
(@wedi)

Hallo urmel63

Das selbe Problem hatte ich auch.

Meine Kids waren auch gerade eingeschult.

Nach einem halben Jahr, waren sie plötzlich verschwunden.

Ich hatte damals keine Möglichkeit das zu verhindern und wenn sie dann erstmal umgezogen sind, hat man so gut wie überhaupt keine Möglichkeiten mehr.Vieleicht kannst du jetzt aber noch etwas retten.
Klemm dich dahinter, und versuche herauszufinden, ob wirklich ein Umzug ansteht.
Du kannst auch in der Schule nachfragen, ob ein Schulwechsel geplant ist.Bei Abmeldung der jetzt besuchten Schule muss sie die Schule angeben an der die Kinder angemeldet werden sollen.

Viel Glück Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 13:15
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Aussicht über einen EA das ABR zu erhalten dürfte wohl eher ziemlich aussichtslos sein

würde ich so nicht sagen. Kommt auf die Umstände an. Dazu müsstest du ein wenig mehr erzählen.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2010 13:27
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hallo,

die Umstände ist ein bisschen allgemein für mich? Der jetzige Zustand ist ja beschrieben, ansonsten sind die beiden an 3 WE’s bei mir und eines bei Mama, halbe Sommerferien bei mir. Das läuft jetzt seit 2003 so.

Der beabsichtigte Wechsel passt ansonsten in das übliche Verhaltensschema. In der Vergangenheit wurden Ärzte oder Therapeuten der Kinder immer gewechselt wenns nicht so lief wie Mama wollte. Kindergärten gab es auch 3 dort wurde auch immer gewechselt (ohne Umzug) wenn Probleme auftraten. Kontinuität sehe ich da keine…

Als Grund für den Umzug wird sie sicherlich angeben das die Stellenaussichten dort besser sind (ist aus meiner Sicht nicht so). Zurzeit wird man noch voll finanziert und ab Scheidung wird lt. Scheidungsrichterin eine Halbtagstätigkeit erwartet bei zurzeit noch ungenügenden Bewerbungsbemühungen.

Ist eben alles immer nur Sache der Mama und jeder Info rennt man hinterher, in die Kinder WE’s wird allerdings schön rein regiert und die beiden dann wie zurzeit mit Rausgehverbot bearbeitet damit wir hier dann schöne Diskussionen haben bevor es in den Schnee gehen kann.

BG Urmel

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Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

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Themenstarter Geschrieben : 31.01.2010 14:42
 Bart
(@bart)
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Hallo urmel,
mit Umstände meinte ich wie häufig du die Kinder aktuell hast (hast du ja jetzt gesagt).

Wie würden deine Kinder zu einem Wechsel stehen, wie alt sind sie überhaupt?

Gibt es Schwachpunkte/ Defizite in der Erziehung durch die Mutter etc.

Gruß
Bart

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Geschrieben : 01.02.2010 16:07
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hallo Bart,

erst mal besten Dank für das hartnäckige Nachfragen,

die beiden werden demnächst 7 Jahre alt, na zu einem Wechsel würden sie eher 50/50 stehen, versuche sie im Moment nicht vor die Wahl zu stellen…

Defizite der KM sehe ich in dem “kontinuierlichem“ Wechsel egal was es ist wenn‘s nicht nach dem eigenen Kopf geht kommt was neues, egal ob KiGa oder Ärzte usw.

Das eintrichtern zum Umgang wie Rausgehverbot und da war noch genug mehr kann aus meiner Sicht auch nicht förderlich sein…

Beste Grüße

Urmel

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Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

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Themenstarter Geschrieben : 02.02.2010 09:42
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo urmel,
na etwas dünn. Dein Hauptargument wäre Kontinuität. Du könntest den Kindern ihr gewohntes Umfeld mit Schule, Freundeskreis erhalten. Auserdem Förderung, bei dir wären Fördermaßnahmen

wie Sprachförderung etc gewährleistet. Das du die Kinder bereits an 3 von 4 WE hast spricht auch für dich.

Ich denke Ausichtslos ist es nicht, mußt du letztlich aber selbst abwägen.

Gruß
Bart

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Geschrieben : 02.02.2010 11:28
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts sowohl in der Hauptsache, als auch im Einstweiligen Anordnungsverfahren liegt dem Gericht jetzt vor.

Wie ich unter der Hand erfuhr will man bereits nächsten Monat umziehen, rund 100 km weit weg, ob das Gericht da noch schnell genug ist…

Werde wohl noch zur Grundschule turnen und dort mal hören was bekannt ist, der Abmeldung an der Schule zu widersprechen wird wohl wenig bringen?

BG Urmel

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Themenstarter Geschrieben : 06.02.2010 12:10
 Bart
(@bart)
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Hallo,
hmm, nicht ganz. Wenn du dein Veto bei der Schule einlegst bekommt sie das Zeugnis nicht ausgehändigt. Außerdem bleiben die Kinder im Fall eines positiven Urteils gleich angemeldet.

Weißt du wo genau sie hinzieht? Dann könntest du noch mit der Schule am neuen Wohnort Kontakt aufnehmen und dort ebenfall schriftlich hinterlegen
das du einer Anmeldung widersprichst.

So was vergiftet die Atmosphäre ungemein. Aber die ist eh hinüber sobald sie von dem Antrag erfährt.

Redet ihr moch miteinander? Hast du noch Umgang?

Aufmunternde Grüße
Bart

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Geschrieben : 06.02.2010 12:33
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hallo Bart,

das mit dem angemeldet bleiben hat was für sich, da wird ich mal in die Schule reinschauen und was abgeben. Mit Zeugnis ist es schwierig die gibt es hier erst nach der 2. Klasse.
Wohin die Reise geht weiß ich nicht, nur so die vermutliche Richtung eben… Reden wäre übertrieben, kommunizieren trifft es eher (SMS und E-Mail).

Umgang läuft noch im normalen Rahmen, Frau brauch ja auch Freizeit…

Also „schau‘n mer mal“

BG Urmel

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2010 22:04




 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie zu das du den Umgang und die Komunikation am Laufen hälst.

Das Ganze ist eine Gratwanderung. Einerseits haust die KM in die Pfanne. Bringst vor Gericht Argumente warum die Kinder bei dir besser aufgehoben wären.

Andererseits darfst du nicht zuviel verbrannte Erde entstehen lassen. Auf der wächst nämlich nichts mehr falls dein Antrag in die Hosen geht.

Halte uns auf dem Laufenden

Gruß
Bart

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Geschrieben : 07.02.2010 23:28
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hallo Bart,

so geht’s dahin…

Habe zwischenzeitlich erfahren wohin die Reise geht und an die in Frage kommenden 7 Grundschulen und die Meldebehörde des mutmaßlichen zukünftigen Wohnortes gestern Widersprüche für die Anmeldung/Ummeldung per Einschreiben Rückschein versendet.

Vom Rektor der bisherigen Grundschule erfahren das heute mündlich die Schule zum Monatsende abgemeldet wurde durch meine noch Gattin.
Neue Schule ist noch nicht bekannt.
Ein wenig unschlüssig ist er was das Widerspruchsschreiben betrifft und hat es an die Rechtsabteilung des Landesschulamtes weitergeleitet.

Es läuft bisher so wie immer, kundtun darf man das man nicht einverstanden ist, nur hilft es nichts.

Das Gericht hat sich auch noch nicht gerührt trotz Hinweis meines RA’s das der Umzug zum Monatsende ansteht.

BG Urmel

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Themenstarter Geschrieben : 09.02.2010 21:37
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo urmel,

ich hatte damals mehrere Telefonate mit dem Rektor der bisherigen Grundschule. Wie bei dir war er sich ebenfalls unsicher.

Hat sich damals entschlossen mein Kind an der Schule angemeldet zu lassen. Im Gegenzug hatte ich dafür Sorge zu tragen das

mein Kind auch am Unterricht teilnimmt. Konnte ich aber nicht da Kind damals mit KM schon weggezogen war. So hat er mir gleich wieder

den Schwarzen Peter zugeschoben.

Der Rektor der neuen Schule hat mein Kind vorläufig an seiner Schule aufgenommen. Eine richtige Schulanmeldung ging wegen meinem Widerspruch nicht.

Beide Rektoren haben auf den Ausgang des Verfahrens gewartet.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2010 18:01
 wedi
(@wedi)

Hallo urmel63

Vom Rektor der bisherigen Grundschule erfahren das heute mündlich die Schule zum Monatsende abgemeldet wurde durch meine noch Gattin.
Neue Schule ist noch nicht bekannt.

So hat es meine EX auch gemacht, nur das ich nichts davon wusste.
Bei Abmeldung der Schule(offiziell) muss sie eine Schule angeben, die die Kinder in Zukunft besuchen.

Der Rektor der neuen Schule hat mein Kind vorläufig an seiner Schule aufgenommen. Eine richtige Schulanmeldung ging wegen meinem Widerspruch nicht.
Beide Rektoren haben auf den Ausgang des Verfahrens gewartet.

Bringt ein Widerspruch den irgendetwas?

Dann könntest du noch mit der Schule am neuen Wohnort Kontakt aufnehmen und dort ebenfall schriftlich hinterlegen
das du einer Anmeldung widersprichst.
So was vergiftet die Atmosphäre ungemein. Aber die ist eh hinüber sobald sie von dem Antrag erfährt.

Richtig, ändern kann er an den Schulwechsel so rein garnichts.Das geht nur über schnelles Handeln übers JA oder Gericht.

Gruss Wedi, der damals nichts daran ändern konnte, weil es zu spät war.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2010 19:51
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo wedi,
die Diskussion ob so ein Widerspruch was bringt oder nicht hatten wir in einem anderen Thread bereits. Da gibt es keine eindeutige Antwort darauf.

Meiner Meinung nach untermauert so ein Widerspruch vor Gericht die Ernsthaftigkeit deines Vorhabens. Nicht das ein Richter

auf die Idee kommt:  Ja soooo wichtig kann ihnen das Ganze ja nicht gewesen sein, sonst hätten sie ja einen Schulwechsel mit

den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern können".

BAer wie gesagt, ist Ansichtssache.

Gruß
Bart

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Geschrieben : 11.02.2010 08:37
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hallo,

auf anraten meines RA’s hab ich jetzt beim Schulamt auch noch Widerspruch eingelegt und hingewiesen das ein familiengerichtliches Verfahren rechtshängig ist.

Das mit Hinweis auf das hessische Schulgesetz, BGB und GG.

Zumindest bin ich mal gespannt wie die Antwort aussehen wird…

JA lass ich erst mal draußen, da krieg ich Pickel wenn ich nur dran denke was die in den letzten Jahren „produziert“ haben.

BG Urmel

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Themenstarter Geschrieben : 11.02.2010 23:19
(@urmel63)
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Hallo,

mittlerweile liegt ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor, wurde am selben Tag zugestellt wie das erste Schreiben der eingesetzten Verfahrenspflegerin das 6 Tage später geschrieben wurde.

Mein Scheidungsurteil das am selben Tag wie die Anberaumung der mündlichen Verhandlung zum ABR geschrieben wurde war schon nach 3 Tagen im Briefkasten und nicht nach 8 Tagen.

Der gesetzte Termin zur Erörterung liegt 40 Tage nach EA Stellung und 35 Tage nach  Anberaumung des Termins.
So recht zu den Vorgaben aus der Beschleunigung von Umgangs- und Sorgeverfahren: Gemäß § 155 FamFG mit einem Monat passt das nicht…

Zum Termin sind auch die Kinder vorgeladen, zu dem Zeitpunkt werden sie aber bereits über 2 Wochen umgezogen sein, somit scheinen die Aussichten auf einen Verbleib am jetzigen Lebensmittelpunkt und der Schule gegen 0 zu tendieren.

Wie es die beiden nehmen sehe ich an einem Vermerk im Klassenheft meines Juniors wo es heißt dass er zurzeit den Unterricht durch laute Geräusche stört. Tochter ist dagegen in froher Erwartung, Mama hat einen Hund in der neuen Wohnung versprochen.

Mal sehen wie das noch weitergeht…

BG Urmel

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2010 11:43
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo urmel,
immer locker bleiben.

Ich kenne mindestens einen Fall (nämlich meinen) bei dem die Kinder nach mehreren Wochen Auszug wieder zurück durften.

Die Zeitspanne bis zum EA Termin ist mit 40 Tagen noch völlig im Rahmen.

Das die Kinder vorgeladen sind sehe ich als Vorteil für dich. Nutze die Zeit bis zur Verhandlung. Beobachte die Kinder, notiere dir negative Aussagen

über die neue Umgebung. Bau keinen Druck auf, aber die Kinder müssen ein Gefühl dafür bekommen das es wichtig ist was sie an dem Tag sagen.

Gruß
Bart

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Geschrieben : 20.02.2010 15:55
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Verhandlung ist durch…
Tenor der Verfahrenspflegerin war schon beim Termin am Umgangs WE „dumm gelaufen aber wenn die Kinder wieder zurück müssten wäre es noch schädlicher für die Entwicklung“. Das schon obwohl noch kein Termin bei der KM stattgefunden hatte.

Die Richterin hat durchblicken lassen das sie ohne Gutachten nicht den Umzug zurück anordnen würde. Das Gutachten würde ja dauern und einen Wechsel nicht wahrscheinlicher machen.
Das wäre noch schädlicher für die Kinder, nach ihrer Auffassung. Ein Vergleich wurde aufgenommen das bis Beendigung der Grundschulzeit kein Umzug mehr vorgenommen werde und falls doch erforderlich frühzeitig mit mir abzustimmen sei.
Der neuen Schule sollte ich auch noch zustimmen habe ich nur für dieses Schuljahr gemacht, vielleicht findet sich ja noch eine Grundschule die der Förderung meines Juniors besser zu pass kommt.

Mediation wurde angeordnet, auf meine Kosten, um in Sachen der Kinder zukünftig wieder eine Kommunikation zu ermöglichen.

Alles in allem das befürchtete Ergebnis, ob die liebe KM das angemahnte „das hätten sie nich machen dürfen“ verstanden hat bezweifle ich.

Im Tenor alles schöngeredet was die KM macht den Fokus auf die Kinder habe ich bei der Verfahrenspflegerin als auch der Richterin nicht erkannt. Wegen der Mediation wird der Vergleich eine Fristsetzung haben. Danach wenn‘s erwartungsgemäß nicht dazu kommen wird geht’s dann ggf. wohl in die nächste Runde.

BG Urmel

Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2010 20:16
 Bart
(@bart)
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Tur mir leid das es nicht geklappt hat.

Wurden die Kinder angehört oder hatte nur die VP das Wort?

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2010 12:53




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