umzug 400km
 
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umzug 400km

 
(@delfin)

Hallo,
lebe seit 1,5 Jahren getrennt.Unsere Kinder 6+8 Jahre leben bei ihr
Ich habe mir im Mai mein Umgangsrecht gerichtl.erkämpft.
Nun will sie zu ihren Eltern ziehen 400km, ich bin damit nicht einverstanden habe durch einstweilige Anordnung erreicht das sie erstmal nicht weg darf,Ende Oktober kommt es jetzt zur Gerichtsverhandlung deswegen.
Wer hat schon mal ähnliches mitmachen müssen?
Hab ich eine realistische Chance unsere Kinder in ihrer gewohnten Umgebung zu halten?
Wie verhalte ich mich am besten bei Gericht?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2004 23:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo delfin,

mit dem EA hast du mehr erreicht, als vielen in ähnlicher Situation möglich war. Vielleicht ist es dir möglich, ein wenig mehr darüber zu erzählen (zeitlicher Ablauf, Schriftsätze), um anderen die Möglichkeit zu geben, daraus für ihre Kinder Nutzen zu ziehen.

Wie die Verhandlung ablaufen wird, steht in den Sternen. Es kann klappen oder auch nicht. Wenn die Ex tatsächlich wegziehen darf, wäre vielleicht ein Antrag auf ABR nachzuschieben, damit die Kinder im gewohnten Umfeld bleiben. Das bedeutet allerdings, dass einer Mutter die Kinder weggenommen würden und das ist selten.

Solltest du unterliegen, wäre eine Antragserweiterung auf Kostenteilung bzgl. des Umgangs sinnvoll.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2004 12:44
 mel
(@mel)

was steht in dem beschluss zu deinem EA antrag?
wieso hat das gericht den umzug verhindert?
was waren deine argumente?

ich habe noch nie gehört dass ein richter einen umzug verhindert hat.
mel


AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2004 13:15
(@delfin)

hallo deep thought,
danke für deine Antwort
werde demnächst mehr über EA berichten aber im Moment wieder probleme mit der Umgangsregelung(KM macht immer eigene Regeln und das auch noch kurzfristig,aber das ist ja ein Problem das sehr viele haben)

Habe eine neue Frage:
Ich bekam heute die Mitteilung von ihrem RA ,daß KM im November eine Mutter-Kind Kur für 4 Wochen mit beiden Kindern macht.Da wir GS haben,habe ich nicht da ein mitsprache recht ? und muß sie mich nicht früher darüber informieren und zwar dann schon wenn ein Arzt anfängt über eine Kur nachzudenken.
Ich habe kein Problem mit dieser Kur auch wenn ich die kinder mal wieder eine längere Zeit nicht sehe,denn es geht um ihre gesundheit.Ich würde bestimmt nicht gegen eine Kur sein.
Was mich echt ärgert ist der Zeitpunkt.
Die Kinder müssen 4 Wochen aus der Schule und der kleine ist gerade erst eingeschult worden.
Meiner Meinung nach,hätte sie die Kur 2 Wochen früher antreten sollen,dann wären die 2Wochen herbstferien mit drin gewesen und die Kids hätten nur 2 Wochen gefehlt.
Es wäre zwar auch ein Nachteil für mich gewesen weil ich 1 Woche Herbstferien mit ihnen verloren hätte,aber das hätte ich gerne in Kauf genommen.

Noch etwas zu dem Gerichtstermin wegen umzug :

Hatte heute die Kids und die haben mir gesagt,das sie bei Gericht waren und gefragt wurden zu dem umzug.
Sie haben wohl beide nicht dem "neuen" Wohnort zugestimmt, würden aber dahin wollen wo die KM hingeht.
Wie ist diese Aussage eurer Meinung nach ,im Hinblick auf die Gerichtsentscheidung, zu werten.

[Editiert am 7/10/2004 von delfin]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2004 23:22
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo delfin,

wenn es sich um eine Mutter-Kind-Kur handelt, geht eigentlich die Mutter zur Kur und die Kinder begleiten sie, weil es häufig nicht anders geht. Warum sollte deine Ex dir also was sagen, wenn sie das beantragt? Ginge es um eine Kur für die Kinder wäre das was anderes.
Weißt du wer die Kur bekommt - mal nachgefragt?
Wenn die Mutter zur Kur muss wird leider wenig Rücksicht auf Schulzeiten genommen.

Biga


AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2004 01:01
(@holygrail)
Rege dabei Registriert

Hallo Delfin,
die Termine für die Kuren werden nach der Belegung der Kurheime vergeben. Da hat die KM keinen Einfluß drauf...

Grüßle, Holy


Nichts erwarten; dennoch gespannt sein.  Humanitäres Motto, um zwischenmenschlich existieren zu können  (Wolfdietrich Schnurre)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2004 01:15
 mel
(@mel)

vielleicht solltest du mal klären ob die kinder wirklich mit müssen.
da ihr GSR habt kannst du auch in dieser zeit auf die kinder aufpassen. desweiteren wäre die schulunterbrechung nach meiner einschätzung ein argument.

mel


AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2004 20:38
(@delfin)

Hallo zusammen.
Die Mutter-Kind Kur ist soweit ich weiß für die Kinder.

Noch Etwas:"Mein Wochenende" fällt dieses Jahr auf 1.+2.Weihnachten,ihr Anwalt meint es wäre absolut unüblich, das ein Umgangsberechtigter am 1.Weihnachtstag die Kinder zu sich nimmt.
Spinnt der ? Da mein Wochenende normaler Weise immer erst Samstags um 15 uhr anfängt wollte ich eigentlich fragen ,weil Feiertag ist , ob ich die Kinder nicht früher bekommen könnte.
Natürlich müsste ich 1000mal bitte sagen und auf den Knien betteln und würde am Schluß wie immer ein NEIN hören.Aber ich versuche es trotzdem immer wieder vielleicht gibt es ja mal ein Wunder.

Gruß Delfin


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2004 22:49
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo delfin 🙂
also wenn schulpflichtige Kinder eine Kur bekommen die in die Schulzeit fällt so bekommen sie während der Kur Unterricht aus ihren Schulbüchern von Lehrern die im Kurheim arbeiten.Es ist leider den Institutionen nicht möglich auf alle Ferien Rücksicht zu nehmen!
LG Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2004 23:04
(@delfin)

Hallo,
hatte heute Gerichtsverhandlung
Gericht hat ABR wie in einstweilige Verfügung war aufrechtehalten. d.h.KM hat ABR aber begrenzt auf die Stadt wo wir wohnen.Gericht möchte bis zur entgültigen Klärung erst ein Gutachten machen lassen.Ihr Anwalt wa dagegen würde zu lange dauern sie spätestens zum jahreswechsel weg, wir waren mit Gutachten einverstanden.Ihr Anwalt sagte darauf,das er dann lieber zum OLG geht bevor wir auf das Gutachten warten.
Geht das ?vor dem urteil des AG schon zum OLG zu laufen?
Im Noember macht sie Mutter-Kind-Kur für 4 Wochen,möchte gerne an meinem WE Kinder besuchen(nur am SO).sie fing heute am schluß der Verandlung mit dem thema an und wollte nicht das ich das mache.Richter sagte er sehe kein problem darin,solle doch froh sein das KV so weit fährt (600km) nur um die Kinder zu sehen,es gäbe auch fälle da fahren KV nicht al 50 KM für ihre Kinder.auch IHR Anwalt wollte sie umstimmen,ohne Erfolg.Sie will jetzt erst mit Krankenkasse und Kurärzten sprechen ob das gut wäre wenn ich die Kinder sehe.
habe ich nicht ein recht darauf?ode darf sie das wirklich verbieten,was sie den Kurärzten so erzählt könnt ihr euch schon denken,sonst würde ich kaum hier in diesem Forum schreiben.
Die Kur hat übrigens bei den kindern was mit atemweg erkrankung zu tun und bei ihr wegen ganzen streß den sie mit mir hat .Wollte eigentlich in der verhandlung noch sagen das bei ihr eine kur nicht hilft man soole lieber direkt mit therapie anfangen konnte mich aber zurück halten

Delfin

PS:Wer hat Erfahrung mit Gutachten ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2004 20:51




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo delfin,

zunächst Glückwunsch zu einem weiteren Etappensieg.

Der Richter geht nun den Weg des externen Richters, weil er sich für inkompetent ansieht - einen anderen Grund hat das Beauftragen eines Gutachtens nicht. Wichtig ist, den extakten Wortlauf der Gutachterbeauftragung zu kennen. Vielleicht schreibst du ihn kurz rein, wenn er dir vorliegt.

Der gegnerische RA kann gerne vors OLG ziehen; aber erst nach Abschluss dieses Rechtszuges - also nach dem Gutachten.

Bzgl. des Umgangs in der Kur: Ist doch völliger Quark, dass du da nicht hinfahren sollst. Das Kurziel wird auch so erreicht. Sicherlich ist insbes. Asthma größtenteils psychisch bedingt und die Verschlimmerung ggf. in der Trennung zu suchen. Eine Besserung hingegen wird nicht in der Tiefe dadurch eintreten, dass du ausgegrenzt wirst. Ihr habt GSR und damit obliegt dir auch die Gesundheitsfürsorge. Also wirst du in der Kureinrichtung anrufen und einfach nett mit denen schnacken.

das bei ihr eine kur nicht hilft man soole lieber direkt mit therapie anfangen konnte mich aber zurück halten

Wie gut, dass du dich unter Kontrolle hattest. Du kannst den Kurgrund ggf. später noch ausspielen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2004 22:22
(@delfin)

Hallo DT,
erstmal danke für deine antwort.
zur kur,du sagtest,sollte da mal nett anrufen, würde ich gerne aber wie?
Meine EX gibt mir die Adresse eh nicht.Habe heute über Krankenkasse versucht Adresse zu bekommen,die sagen mir nur "Schweigepflicht".Ist das denn richtig?schließlich haben wir doch GSR und trozdem bekomme ich keine Auskunft über meine Kinder?
Die sagten mir auch es wird nichts nutzen den Arzt zu fragen der wäre ja auch an Schweigepflicht gebunden.Ich weiß eh nicht welcher Arzt die Kur verschrieben hat.

Gruß Delfin


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2004 18:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Delfin,

entweder Scheidungsurteil oder Sorgerechtsbestätigung vom Gericht. Dann ab zur Krankenkasse und auf den Tisch hauen. Gleiches Spiel bei den Ärzten am Kurort.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2004 22:36
(@delfin)

Hi Deep Thought,
erstmal Glückwunsch, daß deine Kinder einer nach dem anderen zu dir kommen. Wenn ich so was lese, das gibt einem die nötige Kraft um weiter zu kämpfen, um eines Tages, auch hier an dieser Stelle, schreiben zu können, es ist geschafft ich habe meine Kinder .Ich glaube ganz fest daran und werde kämpfen.
War nochmal bei KK wollte Auskunft über genauen Aufenthaltsort der Kinder, wieder abgelehnt. Habe gesagt das ich das schriftlich haben möchte, das sie mir keine Auskunft geben wollen.Wollen mir das zu faxen aber vorher noch mal Rücksprache mit Vorgesetzten nehem.ob da vielleicht einer Angst bekommt ?
Habe meinem Anwalt schon Bescheid gegeben, wird sobald mir Fax vorliegt, Sache weiter erledigen.
Muß man eigentlich wegen jedem Furz, zum Anwalt? Echt schlimm.

Vom Gericht habe ich noch nichts schriftliches wegen Gutachten, werde es sofort reinschreiben,wenn ich den genauen Wortlaut der Gutachterbeauftragung habe.

Gruß Delfin


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2004 12:57