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Umfrage: Wann wird es eine neue gesetzliche SR-Regelung geben?

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(@tabaluga)
Zeigt sich öfters Registriert

Da hast Du mich missverstanden - ich will erst eine Baustelle beenden, bevor ich die nächste angehe. Zumal ich die Durchsetzung des Umgangsrechts für wesentlich wichtiger und komplizierter halte.

Gruss Tabaluga


Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2011 16:42
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Offensichtlich scheint es jetzt bei den Schweizern soweit zu sein.  🙂  :thumbup: Für morgen 16.11. ist eine Pressekonferenz des Justizministeriums angekündigt, anlässlich der Einweihung eines Kinderspielplatzes der mit Pflastersteinen, geschickt von Vätern, gebaut wurde.
Man spricht von einer Überraschung!!! Also morgen die Nachrichten schauen und Augen und Ohren auf halten!

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Sommarugas-Weihnachtsgeschenk-an-die-Vaeter/story/10152859


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2011 17:23
(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

@diskurso,
hast Du Dir begründen lassen, weshalb der Antrag auf gSR angeblich irrwitzig sei? Wann ist diese Äußerung denn gefallen? Bereits zu Beginn der Verhandlung? Dann hätte ich einen Befangenheitsantrag erwogen. Aber vielleicht klappt das ja jetzt noch. Das solltest Du vielleicht mit Deinem Anwalt erörtern.

Viele Grüße,
Marcus Gnau


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2011 19:31
(@diskurso)
Registriert

hast Du Dir begründen lassen, weshalb der Antrag auf gSR angeblich irrwitzig sei? Wann ist diese Äußerung denn gefallen? Bereits zu Beginn der Verhandlung? Dann hätte ich einen Befangenheitsantrag erwogen.

Wann genau diese Äußerung der Richterin kam, weiß ich nicht mehr genau, im Protokoll steht davon natürlich auch nichts  :wink:.
Die Verhandlung lief genau nach dem Muster, welches ich in meinem letzten Beitrag hier beschrieb.
Mit einem Befangenheitsantrag wollte ich mich nicht aufhalten, da ich einfach nur schnell an das OLG wollte, Termin ist in 2 Wochen.
Mir steht noch eine Umgangsverhandlung bei der Richterin bevor, mal sehen, ob es dann etwas härter zur Sache geht.
Die Richterin ist auch hier beim örtlichem VAfK gut bekannt, es laufen bereits mehrere Befangenheitsanträge, Strafanzeige kommt auch noch ...
Sie sagte übrigens auch, dass ich doch mit der KM (die Strafanzeige wegen s. Missbaruchs gestellt hatte) kooperieren solle, anstatt mich auf vermeintliche Rechtspositionen zu berufen ...

Nachtrag:
Die Richterin hat mir im gSR-Verfahren übrigens - trotz PKH - auch noch die Kosten der gegenerischen Anwältin auferlegt.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2011 21:53
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Wie versprochen: Endlich hat die Schweiz gehandelt: Für ALLE Eltern, insbesondere auch die nichtverheirateten, gilt die gemeinsame elterliche Sorge ab Geburt.  😉
Aus dem Justizministerium der Schweiz: http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2011/2011-11-17.html

Das mit der Angabe des Gesetzentwurfes für Deutschland im Bundesrat ist mit Sicherheit falsch. Es wird das Mediationsgesetz gemeint sein:
1. Mediation wird im Mediationsgesetz Mediation heißen (und nicht, wie
bisher vorgesehen: Außergerichtliche Mediation).
2. Bundestag verabschiedet Mediationsgesetz nun am 1. Dezember 2011
3. Bundesrat entscheidet im Februar 2012.
4. Das Mediationsgesetz wird im Frühjahr in Kraft treten.
http://www.thueringer-arbeitskreis-mediation.de/aktuell-mediationsgesetz/


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 13:51
(@tabaluga)
Zeigt sich öfters Registriert

@Andy99000 - "Das mit der Angabe des Gesetzentwurfes für Deutschland im Bundesrat ist mit Sicherheit falsch." - Woher weisst Du das?

Steht irgendwo, wie die Schweiz die Altfälle geregelt hat?

Gruss Tabaluga


Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 14:19
(@jeanswilli)
Registriert

Hi! Wenn ich das richtig gelesen habe, gilt das Gesetz rückwirkend für 5 Jahre. Muss ich schnell auswandern?

Guckst Du hier: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Gemeinsames-Sorgerecht-auch-fuer-unverheiratete-Eltern/story/31025106

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 14:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Andy,

naja das steht nun auf dem Papier, aber einen wahre nFortschritt kann ich nicht erkennen, da nach wie vor bei nichehelichen Kindern nicht automatisch das GSR gilt.

Wenn sich die Eltern nicht verständigen können, wird es auch in Zukunft nicht „automatisch“ zur gemeinsamen elterlichen Sorge kommen. In diesen Fällen kann sich ein Elternteil an die Kinderschutzbehörde wenden. Diese wird die gemeinsame elterliche Sorge verfügen, ausser wenn dies nicht den Interessen des Kindes entspricht.

Und wie das Wohl des Kindes interpretiert wird kennen wir ja zu Genüge. Da wird dann schonmal festgestellt, das eine GS dem Wohl entgegensteht, wenn die Kommunikation der Eltern nicht stimmt. Auch wenn diese von Seiten der KM gestört wird.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 14:35
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Das Gesetz wird ca. 2014, möglicherweise auch früher (Initiativen haben zur Beschleunigung aufgerufen), in Kraft treten. Gilt für alle Altfälle 5 Jahre rückwirkend, was heißt die Gemeinsame Sorge kommt automatisch zu Stande, die Mutter müsste dagegen Einspruch erheben. Ansonsten gilt mit Vaterschaftsfeststellung ab Geburt die gemeinsame Sorge. Wenn allerdings die Mutter aktiv wird und nachweist, dass die Kommunikation nicht stimmt, was wohl unschwer fallen wird wenn sie alle Anfragen abprallen lässt könnte man dem Vater das Sorgerecht in ganz harten Fällen wieder entziehen.
Der deutsche Entwurf liegt nichtmal vor, geschweige ist jemals in den Ausschüssen gewesen, wo er vorher durch muss bevor Bundestag und danach Bundesrat zustimmt. CDU, insbesondere CSU tragen dafür die Schuld. Frau Dorothee Bär, MdB, Herr Norbert Geis MdB usw. blockieren, weil sie sich für die Zwangsehe aussprechen bzw. ihr feministisches Gedankengut nicht ablegen können.


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 14:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Andy,

dieser Satz

Wenn sich die Eltern nicht verständigen können, wird es auch in Zukunft nicht „automatisch“ zur gemeinsamen elterlichen Sorge kommen. In diesen Fällen kann sich ein Elternteil an die Kinderschutzbehörde wenden. Diese wird die gemeinsame elterliche Sorge verfügen, ausser wenn dies nicht den Interessen des Kindes entspricht.

lässt ja wohl, auch wenn du es anders sieht, den Schluß zu, das bei nicht verheirateten Eltern nach wie vor kein GSR von Geburt an existent wird, sondern das es erst verfügt werden muß und nicht wie im Falle einer Scheidung das GSR bestehen bleibt und nur in Ausnahmefällen zum ASR wird.

Freudentaumel löst das bei mir mit Sicherheit noch nicht aus.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 15:05




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also für die Schweiz ist das mit Sicherheit revolutionär, da das automatische GSR bei Scheidung dort schon neu ist.
Und die Möglichkeit zum GSR bei unehelichen m.W. auch.

Das ist auch deswegen revolutionär, weil Frau Sommaruga vor der Steinkampagne gegen jede Veränderung war.
Da haben die Väterrechtler durchaus etwas erreicht.

Leider reicht es aber immer noch nicht um D auf der Schleichspur zu überholen.
Oder nur ein wenig, da sie zumindest mit der Ankündigung einen cm weiter sind.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 15:12
(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

@diskurso,
solche Äußerungen müssen ins Protokoll. Insoweit gibt es zwei Möglichkeiten: 1. entweder nimmt die Ríchterin diese Äußerung nach Deiner Aufforderung selbst auf, oder 2. Du stellst sie vor die Wahl, 1. zu machen oder Du kündigst ihr an, genau deswegen einen Befangenheitsantrag zu stellen. Der muss nämlich begründet werden und sie hat insoweit eine dienstliche Stellungnahme abzugeben. Dann ist die Äußerung auch aktenkundig.
Schnell die erste Instanz hinter sich zu bringen, um dann vermeintlich vor dem OLG bessere Chancen zu haben, ist oft ein Trugschluss. Auch wenn in der Regel durch einen Befangenheitsantrag das Verfahren verzögert wird, hat man dann einen weiteren Beschwerdegrund zum OLG und auch zum Bundesverfassungsgericht sowie EGMR. Da gehören solche Verfahren nämlich hin, damit dort registriert wird, wie weiterhin mit Grund- und Menschenrechten umgegangen wird.
Gleiches gilt für die Äußerung der "vermeintlichen Rechtsposition"!

Übrigens: Verfahrenskostenhilfe deckt nur die Kosten des eigenen Anwalts und den eigenen Teil der Gerichtskosten ab. Gegnerische Anwaltskosten hat man im Falle des Unterliegens auch bei Gewährung von Verfahrenskostenhilfe zu tragen! Das ist in der Väterszene weitgehend unbekannt, weil die Gerichte in der Regel die Kosten gegeneinander aufheben, was gesetzlich auch so gewollt ist.

Viele Grüße,
Marcus Gnau


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 17:01
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

13. Altfallregelung, Wiedergutmachung

Der Ausschluss der unverheirateten Väter von der Sorge war bereits 1980 Grundgesetzwidrig, verstieß eklatant unter anderem gegen die Elternrechte. Wie wir heute wissen, hat sich die Annahme des Bundesverfassungsgerichtes 2003 als falsch erwiesen, der §1626a hätte einen rechtmäßigen Anspruch erfüllt. Rückwirkend vom 1.1.2003 gilt die gemeinsame Sorge für alle unverheirateten Eltern. Sie tritt in Kraft, ab dem Zeitpunkt der Beurkundung beim Jugendamt, wenn der Vater dies wünscht. Die Mutter wird davon schriftlich in Kenntnis gesetzt. Sollte dies nicht dem Wohle des Kindes dienen, was in der Regel auch nicht der Fall sein wird, weil Kinder in Zukunft wieder die Bindung zu Ihren Vätern aufbauen sollen und dies förderlich für eine gesunde Entwicklung ist, hat die Mutter die Möglichkeit beim Familiengericht dies zu begründen und entscheiden zu lassen. Dies entspräche in etwa dem Alter der Kinder die die 2 Klasse der Grundschule  besuchen, die jetzt dringend das männliche Elternteil in der Erziehung benötigen. Allerdings wäre es auch denkbar und sicherlich richtiger, diese Regelung gänzlich ohne zeitliche Beschränkung umzusetzen, um eben willige Väter von Kindern ab der 3. Klasse nicht von der Sorgepflicht abzuhalten, indem man ihnen auferlegt das Sorgerecht unwürdig vor Gericht erstreiten zu müssen. Von daher sollte das gemeinsame Sorgerecht für alle Eltern von Kindern die das 16. Lebenjahr noch nicht vollendet haben gelten.


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 12:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Andy, das klingt auch wieder wie ein Zitat.
Bitte kennzeichne solche deutlich und weise auf die Quelle hin

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 12:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also für die Schweiz ist das mit Sicherheit revolutionär, da das automatische GSR bei Scheidung dort schon neu ist.
Und die Möglichkeit zum GSR bei unehelichen m.W. auch.

Das ist auch deswegen revolutionär, weil Frau Sommaruga vor der Steinkampagne gegen jede Veränderung war.
Da haben die Väterrechtler durchaus etwas erreicht.

ein paar Fakten gibt es >>>HIER<<<. Das ist deutlich mehr als nur ein bisschen Kosmetik...


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 14:17
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Auszug aus: ist von mir und noch geheim :phantom:, die da oben machen nix, jetzt machen wir was...  😉

15. Wir brauchen sofort eine NEUE menschenwürdige Regelung des Familienrechts!

Es geht nicht darum, ob Väter besser bügeln oder Windeln wechseln können, Väter können die Mütter nicht ersetzen und umgedreht ebenso wenig. Das sollte jeder respektieren.
Jeder hat seine Aufgabe, seine Rolle im Leben der Kinder. Eltern müssen immer ihre individuelle Lösung miteinander und nicht gegeneinander finden. Damit es nicht zum Streit kommt, wenn es schon nicht als Paar funktioniert, sind genau definierte Rahmenbedingungen ein muss, auch wenn es dem einen oder anderen nicht gefällt.
Eine Art Qualitätsstandard sorgt für das Grundbedürfnis der Kinder auf fortgesetztes Familienleben nach einer Trennung.
Dieses Grundrecht ist sicher zu stellen, was zu einer Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft führen wird.

Kindeswohl stärkt man, indem unverheirateten Müttern und Vätern die gemeinsame Sorgepflicht ab Vaterschaftsfeststellung eingeräumt wird.
Ich kann jedem nur ans Herz legen, endlich die Interessen der Kinder im Focus zu haben, Kindeswohl nicht mit Mütterwohl zu verwechseln und barbarische, feministische Ansichten in die Mülltonne der Ideologien zu werfen.  


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 16:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auszug aus: ist von mir und noch geheim :phantom:, die da oben machen nix, jetzt machen wir was...  😉

nun ja, als persönliches Privatpostulat ist das etwa so sinnvoll wie die Forderung "Freibier für alle!" oder "schiebt die Alpen an die Küste!": Wen soll es interessieren - und was soll sich dadurch ändern?


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 17:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auszug aus: ist von mir...

Schreib das doch bitte nächstes Mal dazu, wenn es so aussieht, wie ein Zitat von Dritten.
Dann klingelt nicht immer der Fehlalarm.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 17:16
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

:gunman:
Sorry, aber ich wollte schon fast früher Feierabend machen auf die Nachricht von andy99000
und mein Herz schlug wie verrückt.
Dachte im ersten Moment nicht an ein  :phantom:
Nun ist es doch eins, so schön es gewesen währe  ;(


AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 17:39
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Ich weiß  :redhead: . Es wird es eine solche Altfallregelung geben MÜSSEN, wie die ausschauen wird, hat man bei den Schweizern entnehmen können. Hier spricht man von 5 Jahren. Entgegen der Meinung weiter oben, rückwirkend wäre da nix möglich. Die Spekulationssteuer auf Immobiliengeschäfte hat man einfach 10 Jahre zurückdatiert. Was da alles möglich ist.... Zu dem Freibier  :rofl2: Jeder der ein Sorgerechtverfahren geführt hat bzw. noch führen will sollte, seinen Protest zum Ausdruck bringen und seine Version des Leides zu denen da oben schicken. Statt mich zu beschweren und zu warten das man mir vorhält was ich zu akzeptieren habe, ist mein Protest mit Lösungsvorschlägen verbunden.
Wer abwartet, resigniert und nichts tut, wird sehen dann passiert auch nichts. Jeder sollte auf seinen Weise etwas tun und nicht auf andere schauen, was und wie sie es machen. Hauptsache jeder packt mit an. Steter Tropfen höhlt den Stein.
Auf der Welle aus der Schweiz sollten wir reiten und dem Bundestag einen Zunami schicken!  :gunman:


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 18:02




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