Sorry, meine Glaskugel ist mir gerade vom Schreibtisch gerollt und auf dem Fußboden zerschellt :exclam:
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Das gemeinsame Sorgerecht wird - in welcher Weise auch immer - nur den nicht ehelichen Vätern per Gesetz zustehen, deren Kinder erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes geboren werden!!!
Danke für die klare Aussage !
... kann ich mir vorstellen, dass das OLG Dresden, ...
Ich habe dort Ende November Verhandlungstermin und werde berichten.
Hallo! Geht Ihr gleich zum OLG, nicht erst zum Amtsgericht? Gibt es Erfahrungen in Thüringen (Erfurt) ?
Gruß Willi
Während ich erhebliche Zweifel habe, dass ein solcher Antrag z. B. bei der Berliner oder Kölner Justiz Erfolg hat, ...
na bravo ... 🙁
@jeanswilli In Erfurt wurde einem Paar das Wechselmodell erhalten und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater übertragen.
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-2053.html
Amtsgericht Familiengericht Erfurt AG Erfurt: ABR zum Vater und Beibehaltung Wechselmodell
Geschrieben am Montag, 16. Mai 2011
Aktenzeichen: 33 F 990/09 Richter Hr. Daubitz
Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.
Um mal zurück zum "Globalen" Thema zu kommen:
Das Wechselmodell wird niemals als gesetzlicher Standardfall kommen.
Nicht nur das dies ja gar nicht der feministischen Ausrichtung des Familienrechtes entspricht, nein viel schlimmer: Man würde ja kaum mehr umhin kommen die Selbstbehalte massiv zu erhöhen - da ja im Standardfall eine Wohnung für Vater mit Kindern benötigt wird, und das mit den aktuellen 370 EUR nicht zu realisieren ist. Das Argument "Für die paar Umgangstage geht das schon in der zu kleinen Wohnung" zieht ja dann nicht mehr.
Da es ja aber nicht sein kann das durch das Wechselmodell das Opfer Frau weniger Geld bekommt, kann das ganze Modell nicht sein ...
Auch das GSR wird nicht als automatischer Standardfall kommen.
Die feministische Linke ist aus Prinzip dagegen, weil sie damit die wichtigste Machtbasis der Frauen aufgeben müssten und die Konservativen sind dagegen, weil damit praktisch der letzte Grund für die klassische Ehe entfällt.
Dazwischen bleibt nicht viel Raum.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wir stehen jetzt da, wo andere Länder vor 50, 30, 20, oder 10 Jahren standen,wo jetzt das automatische Sorgerecht gilt. Europa hat sich verändert. Ein Land wie Deutschland kann nicht mehr an den anderen vorbei Diskriminieren und das ist auch gut so. Die Urteile gegen Deutschland kommen aus "Europa". Wir sitzen in einem Boot, was man an der Finanzkrise deutlich erkennen kann. Heute steht wieder ein Urteil des BGH an, nachdem Mütter Auskunft über den leiblichen Vater geben müssen. Dem Geschlechterbetrug wird Stück für Stück der Hahn abgedreht. Das Wechselmodell wird als Standard kommen, wie auch das Gemeinsame Sorgerecht ab Vaterschaftsanerkennung. Mit jedem Tag dem Ziel ein Stück näher... Im Schlimmsten Fall wird es eine Widerspruchslösung geben, die 4 Jahre später als zu hohe Hürde verstanden wird und zur automatischen Sorge führt (mit oder ohne Verurteilung durch den Menschengerichtshof, Verfassunggericht, BGH, spätestens durch eine neue Regierung die nicht mehr aus CDU/CSU besteht), so wie in England 1 Jahr nach Einführung des Widerspruchsmodells geschehen.
Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.
@jeanswilli,
natürlich geht man nicht gleich zum OLG, sondern erstinstanzlich zunächst zum Familiengericht des zuständigen Amtsgerichts. Da aber einige erstinstanzliche Familienrichter und -richterinnen sich durchaus an der ständigen Rechtsprechung des für ihn/sie zuständigen OLG orientieren bzw. weil Elternteile, die erstinstanzlich unterliegen, eine abschließende fachgerichtliche Entscheidung zweitinstanzlich beim OLG bekommen, habe ich das OLG Dresden und das OLG Brandenburg benannt, weil ich dort eine durchaus vaterfreundliche Rechtsprechung zur Kennntis nehmen durfte. Das AG Dresden soll - soweit ich gehört habe - nicht so ganz auf der durchaus vaterfreundlichen Linie des OLG Dresden liegen. Den seinerzeit dort die Präsidentschaft innehabenden Richter und auch seine beiden Senatskollegen (eine davon eine Frau) habe ich in sehr guter Erinnerung. Leider soll er inzwischen im Ruhestand sein, wie mir zugetragen worden ist.
Gut, gerade hinsichtlich des OLG Brandenburg gibt es zu kritisieren, dass vor einigen Jahren dort ein gemeinsam sorgeberechtigter Vater die gemeinsame Sorge mit der Begründung entzogen bekommen hatte, dass er angeblich dem Kindeswohl schade, weil er an dem bisher praktizierten und von der Mutter nunmehr abgelehnten Doppelresidenzmodell festhalte, um seine eigenen Interessen durchzusetzen und hierbei die Bedürfnisse des Kindes ignoriere. Aber insoweit muss man bedenken, dass in jedem OLG mehrere Senate existent sind, deren Rechtsprechung von den persönlichen Meinungen der Richter abhängt und deswegen durchaus voneinander abweichen kann.
Sollte diskurso also nicht zu dem Senat des (ehemaligen) Präsidenten des OLG Dresden kommen - was ich für sein Kind und ihn wirklich nicht hoffe -, dann wird er womöglich meine gute Meinung vom OLG Dresden jedenfalls dann nicht nachvollziehen können, wenn dieser Senat eine andere gesellschaftspolitische Ansicht von der gemeinsamen Elternschaft nach Trennung und Scheidung hat, als der Senat, von dem ich berichtet habe.
@pai de gemeos,
man muss sich durch meine Aussagen nicht entmutigen lassen. Meine Erfahrungen sind persönlicher Art, die ausdrücklich nicht den Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben. Würde ich in der Situation sein, gegebenenfalls im Zuständigkeitsbereich des OLG Köln oder des Kammergerichts Berlin klagen zu müssen, würde ich das gegebenenfalls dennoch machen. Schließlich darf man nicht vergessen, dass es noch das Bundesverfassungsgericht gibt, das gerade dem Kammergericht Berlin relativ kurz nach Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform von 2008 deutlich die Leviten gelesen hatte, weil man beim Kammergericht die Ansicht vertrat, das neue Gesetz nicht anwenden zu müssen, sondern beim alten, ungültigen Gesetz bleiben zu können.
@Beppo,
ich bin mir nicht sicher, ob man wirklich davon ausgehen kann, dass es das GSR nicht als automatischer Standartfall geben wird. Würde diese Aussage von Dir zutreffen, so bin ich mir sicher, dann gäbe es längst die Reform des § 1626a BGB in Form der Klagelösung, die das Bundesverfassungsgericht ja als Mindestregelung schon vor fast 1 1/2 Jahren vorgegeben hatte. Es gibt - und das weiß ich nun aus zuverlässiger Quelle - in der Regierung nicht ungewichtige Stimmen, die für die Widerspruchslösung plädieren und die Klagelösung ablehnen. Man muss sich nur einmal vorstellen, wie viel mehr Geld die Länder im Falle der Klagelösung für Verfahrenskostenhilfe aufwenden müssten und wie viele nicht eheliche Familien hierbei auseinander fallen würden, die eigentlich gut funktionieren und nur hinsichtlich des Sorgerechts zu keiner einvernehmlichen Einigung finden. Diese beiden Argumente - und sicherlich noch das eine oder andere Argument mehr - streiten für die Widerspruchslösung.
Das Doppelresidenzmodell ist derzeit in der Bundesrepublik sicherlich noch ein utopischer Gedanke. Aber es gab vor über 50 Jahren auch einmal Zeiten, in denen der Ehemann als gesetzlicher Haushaltsvorstand darüber zu entscheiden hatte, ob seine Ehefrau arbeiten gehen darf oder nicht. Die Gültigkeit deren Arbeitsvertrags hing von seiner Zustimmung ab. Heute kann sich das niemand mehr vorstellen und selbst die überwiegende Mehrheit der heutigen Ehemänner würden heute eine solche Regelung ablehnen.
Dem heutigen Residenzmodell wird es in einigen Jahren ebenso ergehen, wenn es einmal den im Eherecht gesellschaftspolitisch enthaltenen Vollkaskogedanke für die Frau, der seine Auswirkungen auch auf die nicht eheliche Elternschaft hat, nicht mehr geben wird. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde mit der Unterhaltsreform von 2008 bereits gemacht. Mütter müssen nach dem 3. Lebensjahr des Kindes arbeiten gehen und werden damit dem Problem der Kinderbetreuung ausgesetzt. Der Gesetzgeber sucht nun Hände ringend nach Lösungen für dieses Problem. Die Väterlobby müsste sich nun dafür stark machen, dass dieses Problem auch durch das Doppelresidenzmodell gelöst werden kann. Aber auf die Idee scheint bisher noch niemand gekommen zu sein.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
ich bin mir nicht sicher, ob man wirklich davon ausgehen kann, dass es das GSR nicht als automatischer Standartfall geben wird. Würde diese Aussage von Dir zutreffen, so bin ich mir sicher, dann gäbe es längst die Reform des § 1626a BGB in Form der Klagelösung, die das Bundesverfassungsgericht ja als Mindestregelung schon vor fast 1 1/2 Jahren vorgegeben hatte.
Da ist sicher was dran, nur wird sich dieser Konflikt in dieser Legislaturperiode nicht mehr auflösen.
Die Kontrahenten haben sich im Status Quo bequem eingerichtet und so stark sind die positiven Kräfte sicher, dass sie einen neuen Koalitionsstreit vom Zaun brechen würden/könnten.
Und ob es danach in einer Koalition ohne die FDP besser wird, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Sicher wird das eines Tages kommen, nur wird es bis dahin noch ein langer Weg.
Die unselige Allianz aus feministischer Linke und ritterlich konservativen Hausherren ist einfach noch zu stark.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das AG Dresden soll - soweit ich gehört habe - nicht so ganz auf der durchaus vaterfreundlichen Linie des OLG Dresden liegen.
Diese negativen Erfahrungen zum AG Dresden kann ich - auch aus Sitzungen des örtlichen VAfK - nur bestätigen.
Ob man das OLG Dresden als vaterfreundlich bezeichnen kann, kann ich bis jetzt nicht beurteilen.
Meine eigenen Erfahrungen werde ich Anfang Dezember hier mitteilen können.
Den seinerzeit dort die Präsidentschaft innehabenden Richter und auch seine beiden Senatskollegen (eine davon eine Frau) habe ich in sehr guter Erinnerung. Leider soll er inzwischen im Ruhestand sein, wie mir zugetragen worden ist.
M.W. ist seit 01.10.2006 Brigitte Schons Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dresden (21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat); stv. Vorsitzende Richterin und Beisitzerin ist Richterin Demmer; Beisitzer sind Richter Tiedemann und Richter Kuhn.
Ich sprach vom Präsidenten, also dem (ehemaligen) Chef des gesamten OLG Dresden. 😉
Natürlich, Du meintest dann also wohl Richter Klaus Budewig, derzeitiger Präsident ist Richter Ulrich Hagenloch.
Ich weiß nicht mehr, wie der Richter damals hieß. Er soll nach dem Hörensagen zwischenzeitlich aber pensioniert sein.
Alt genug war er, aber die beiden weiteren Richter seines damaligen Senats waren noch jung und machten einen ebenso guten Eindruck.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Hallo zusammen,
Nach Aussage der zuständigen Sachgebietsleiterin meines JA ist die Vorlage in der zweiten Lesung im Bundesrat. Dritte Lesung folgt. Planmässig soll das Gesetz angeblich im Januar 2012 in Kraft treten. Mein Anwalt hat nur geschmunzelt... - und mir bez. des baldigen Inkrafttretens nicht allzuviel Hoffnung gemacht.
Gruss Tabaluga
Besiege Eile mit Langsamkeit.
Planmässig soll das Gesetz angeblich im Januar 2012 in Kraft treten.
:rofl2:
Mein Anwalt hat nur geschmunzelt... - und mir bez. des baldigen Inkrafttretens nicht allzuviel Hoffnung gemacht.
Wozu benötigst Du diese neue Regelung, bzw. welche Hoffnungen verknüpfst Du damit ?
Möchtest Du in Zukunft ein Kind ?
Für bereits geborene Kinder nämlich wird sich an der derzeitigen Rechtslage rein gar nichts ändern.
Siehe dazu auch:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-23681-start-msg262374.html#msg262374
Ich (er)hoffe auch eine feste Regelung für mich. Im Prinzip wird es ja jetzt schon gehandhabt. Markus spekuliert bzw. glaubt - ich bin aber auf das konkrete Gesetz neugierig. Also heisst es erstmal (noch) abwarten. Wobei KM schon kräftig das "elterliche Wohlverhalten" in den A... tritt. Gott-sei-Dank hat das Gericht sie schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht.
Und ausserdem muss ich erstmal den Umgang vernünftig auf die Reihe bekommen....
Gruss
Besiege Eile mit Langsamkeit.
Nach Aussage der zuständigen Sachgebietsleiterin meines JA ist die Vorlage in der zweiten Lesung im Bundesrat.
Also man muss wirklich langsam konstatieren, dass das was das JA sagt, immer Blödsinn ist.
Die wenigen Ausnahmen lohnen kaum die Erwähnung.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Markus spekuliert bzw. glaubt - ich bin aber auf das konkrete Gesetz neugierig.
Wie auch immer das neue konkrete Gesetz aussehen mag, Fakt ist und bleibt das Rückwirkungsverbot:
http://www.rechtslexikon-online.de/Rueckwirkungsverbot.html
Aber selbst wenn:
Das Rückwirkungsverbot gilt deshalb nicht, wenn:
- eine verfassungswidrige Vorschrift durch eine neue verfassungsmäßige ersetzt wird
bezieht sich das Rückwirkungsverbot in diesem Fall m. M. lediglich auf den bis Juli 2010 nicht möglichen Klageweg bzgl. § 1626a:
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 –
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf die
Verfassungsbeschwerde nun entschieden, dass die §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1
und 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind. Der Beschluss
des Familiengerichts ist aufgehoben und zur erneuten Entscheidung
zurückverwiesen worden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen
Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a
Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das
Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche
Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, (...)
Selbst wenn der Gesetzgeber demnächst (was niemand mehr glaubt) das automatische gSR ab Geburt (das glaubt erst recht niemand) beschließen sollte, würden Altfälle davon ausgeschlossen bleiben.
Ohne Klage wird es auch weiterhin für bereits geborene Kinder niemals ein gSR geben!
Und ausserdem muss ich erstmal den Umgang vernünftig auf die Reihe bekommen....
Bedeutet im Klartext: solange Mutti Schwierigkeiten beim Umgang inszeniert, braucht sie auch keine Angst vor einem richterlich beschlossenem gSR haben ...
Das sehe ich aber ganz anders.
Ein nicht verbindlich (nicht "vernüftig" funktionierender) geregelter Umgang schließt keinesfalls automatisch einen positiven gSR-Beschluss aus.
Auch wenn so mancher Richter glaubt, beide Verfahren (unzulässig) miteinander verbinden zu können und gern beide Verfahren am selben Tag in einem Abwasch terminieren zu können, um zu behaupten "wenn Sie noch nicht einmal den Umgang einvernehmlich regeln können, gibt es auch keine Basis für ein gSR".
Zitat meiner Richterin am AG:
"Ihr gSR-Antrag ist sowas von irrwitzig."
Spätestens ein OLG sollte solch groben Unfug dann richtigstellen.
