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Übertragung der alleinigen Gesundheitsfürsorge

 
(@gotcha355)
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Hallo allerseits.
Ich bin neu hier und habe seit heute ein Problem wegen meiner Ex-Frau, die mir heute eine gerichtliche Ladung für eine Anhörung hat zukommen lassen wegen der von ihr geplanten Übertragung der alleinigen Gesundheitsfürsorge für unseren gemeinsamen Sohn. Es geht darum, daß sie unseren Sohn in die psychiatrische Tagesklinik hat einweisen lassen, weil sie wegen seiner schulischen Probleme auf ADHS spekuliert. Allerdings hat er außer seiner Konzentrationsprobleme bei den Hausaufgaben keine anderen der bekannten Symptome für ADHS. Ich sollte dafür die Genehmigung mit unterschreiben, damit ihm Ritalin verabreicht werden kann. Prinzipiell habe ich nichts dagegen, aber ich würde gern vorher darüber informiert werden, wie man bei ihm auf ADHS usw. Normalerweise wäre ich von meiner Ex-Frau gar nicht über diese Behandung informiert worden, wenn sie auf die Unterschrift nicht angewiesen wäre. Ich werde von ihr so gut wie nie über irgendetwas informiert. Jedenfalls, um aufs Thema zurück zu kommen gab es Probleme mit der Terminvereinbarung der geplanten Aufklärung. Ich bin momentan in der Probezeit und kann es mir eigentlich nicht leisten, mir Urlaub zu nehmen. Daher bat ich die zuständige Frau der Tagesklinik , sie möge mir bitte auf meine Fragen per Mail antworten und damit wäre die Sache gegessen. Das schien sie jedoch nichs von zu halten, denn sie beharrte auf einen persönlichen Termin und antwortete schließlich gar nicht mehr auf meine Mails. Das Jugendamt öffnete zwar meine Mails im CC, aber antwortete auch nicht. Also kündigte ich an, am 1.11. dorthin zu kommen und wenn sie nicht dort sein könne, sollte sie bitteschön jemand anderen, der mich  aufklären könnte, bereitstellen. Passierte aber beides nicht. Jedenfalls hab ich heute die Vorladung für Montag im Briefkasten und habe noch nicht einmal Zeit mir einen Anwalt zu suchen. Ich kann nur froh sein, daß ich die komplette boykottierte Kommunikation noch als Mails vorliegen habe. Hat jemand irgendwelche Tips womit ich da zu rechnen habe? 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2012 00:33
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo Gotcha,

es geht um Dein Kind, also wirst Du Dir wohl etwas einfallen lassen müssen. Auch Chefs haben Kinder und Verständnis dafür, wenn man mal diesbezüglich kurzfristig einen Tag Urlaub haben muss.

Es ist nur zu Deinem und des Kindes Vorteil, wenn Du zu einem persönlichen Gespräch auftauchst.

Ansonst kann ich Dir nur den Tipp geben, darauf zu bestehen, dass das nicht so husch husch ambulant gemacht wird, sondern wirklich eingehend geprüft wird. Wir waren damals 8 Wochen vollstationär in der Klinik und das ist auch bitter nötig bei solchen Diagnosen. Damit wird zuviel Schindluder getrieben und viele Ärzte sind allzu schnell bereit, diese Diagnose zu stellen und dem Kind Pillen zu verabreichen. Das habe ich selbst erlebt bevor wir in der Klinik waren und ich habe ganz schnell das Weite gesucht.

Zwingend gehört eine ausführliche Beratung der Eltern (beide). Ganz wichtig ist auch der Umgang zwischen den Elternteilen und dem Kind. Und es sollte ein Coaching dabei sein über längere Zeit. Ebenso gibt es ausführliche Fragebogen, die mit dem Arzt zusammen abgearbeitet werden. Ohne all diese Dinge stände ich solch eine Diagnose skeptisch gegenüber.

Was erhofft sich Deine Ex von der Diagnose? Das ist kein Grund, sich darauf auszuruhen. In HH bekommst Du z.B. für ADHS keine Schwerbehinderung durch. Nachteilsausgleich gibts in der Schule auch nicht bei "nur" ADHS. Das kann bei Euch natürlich anders sein, hier wird es schwierig.

Viel Glück
LG Phili

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2012 03:02
(@greenhorn)
Schon was gesagt Registriert

Prinzipiell habe ich nichts dagegen, aber ich würde gern vorher darüber informiert werden, 

Wenn das wirklich die einzigen Probleme sind, die ihr in Bezug auf die Aspekte der Gesu habt, dann kann bei der Verhandlung folgendes passieren:

Du wirst von der Ex über die Notwendigkeit aufgeklärt und stimmst dem zu.

Oder

Du wirst nicht überzeugt und wünschst weitere Gespräche mit dem Doctore, damit du dem vielleicht noch zustimmen kannst, weil es Kommunikationsprobleme gab. Dann wird die Verhandlung vielleicht ausgesetzt.

Oder

Du stellst dann schon fest, dass die Ex da schlechte Einschätzungen vornimmt und willst einem Retalinversuch oder Einstellung nicht zustimmen. Dann wird ein Richter wahrscheinlich darüber entscheiden. Entscheidend wird sicherlich sein, was der Richter von Dir denkt.

Vielleicht kannst Du es noch hinbekommen, vorher einen Beratungstermin in der Klinik zu erhalten und das dem Richter zukommen lassen, mit der Bitte, die Anhörung zu verschieben.

Das Problem wird sein, dass man von Dir denken kann, dass Du nicht gewillt bist, zum gesundheitlichem Wohle Deines Kindes mitzuarbeiten. Wenn Du Dich nicht um die notwendigen Informationen bemühst, dann kann schnell dieser Eindruck entstehen. Eine Aufklärung per Email ist bei solchen Sachen wäre eher ungewöhnlich.

--
Kopf hoch

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2012 10:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ich sehe es ähnlich wie das Greenhorn.

Du läufst Gefahr, als Querulant da zu stehen, der sich den redlichen Bemühungen der,eurem Sohn zu helfen, in den Weg stellt.
Die Schar der Richter, die so etwas zum Anlass nehmen, das ungeliebte GSR zu beenden ist groß.
Vor Allem, weil es bisher ja wohl nur die Absicherung der Diagnose geht und noch nicht um die Ritalingabe.

Du solltest deine Argumentation also sehr schlüssig darauf aufbauen, dass du dich einer Untersuchung und Behandlung, so sie denn notwendig ist, ja gar nicht in den Weg stellst.
Bei einer so schwerwiegenden und schwierigen Diagnose und der doch sehr heiklen Ritalintherapie willst du dich jedoch auch persönlich versichern, dass alles seine Richtigkeit hat.
Und da es ja keine akute Notlage ist, sollte für eine gründliche Erörterung auch genügend Zeit sein.

Du solltest dich dabei den zu erwartenden Kompromissvorschlägen nicht in den Weg stellen, sondern deine positive und konstruktive Grundhaltung in den Vordergrund stellen.

Sollte deine Ex mit einem Anwalt auftauchen, solltest du darum bitten, ihn draußen warten zu lassen, da du über das Wochenende auch nicht die Chance hattest, einen Anwalt zu konsultieren.
Sollte das abgelehnt werden, beantragst du, die Sitzung soweit zu vertagen, dass du dir auch einen Anwalt suchen kannst und das auch zu Protokoll zu nehmen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2012 11:48
(@gotcha355)
Schon was gesagt Registriert

na ja mal sehen was man draus machen kann...stimmt es wirklich, daß diese sog. Anhörungen in Wirklichkeit ne Art Tribunal sind, wo man zwar seine Meinung sagen kann, was aber nichts am Ausgang ändert? Oder anders ausgedrückt: Entweder macht man das was die einem sagen oder man wird vor Gericht geschleift und dann wirds richtig teuer

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2012 14:04
(@greenhorn)
Schon was gesagt Registriert

diese sog. Anhörungen in Wirklichkeit ne Art Tribunal sind, wo man zwar seine Meinung sagen kann, was aber nichts am Ausgang ändert? Oder anders ausgedrückt: Entweder macht man das was die einem sagen oder man wird vor Gericht geschleift und dann wirds richtig teuer

Ich verstehe das glaube ich falsch? Wo wirst Du angehört? Ich dachte bei Gericht? Dann bist Du ja schon bei Gericht. Vor welches Gericht willst Du den noch geschliffen werden?

Vor Gericht ist grundsätzlich alles offen, es sei denn, es ist so eindeutig, dass ein Richter nicht anders kann...

Vor Gericht und auf hoher See..., ist man in Gottes Hand.

Ein Freund von mir ist Richter, der sagte jüngst, dass der Richter die einzige Person sei, die wirklich bedeutend ist, dann kommen die Gutachter, dann die Verfahrenspfleger, dann die Anwälte, dann das Jugendamt... Naja, das kann auch anders sein.

--
Kopf hoch

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2012 15:00
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus,

aus meiner Sicht hast Du Dich taktisch bisher eher ungeschickt angestellt:
ich denke kaum, dass Du irgendjemanden davon überzeugen können wirst, dass Du Dich WIRKLICH konstruktiv bei der Angelegenheit einbringst, indem Du Mails an Tageskliniken schreibst und diese per CC auch noch an das Jugendamt schickst. Was willst Du damit erreichen? Seht her, liebes Jugendamt, ich kümmere mich, aber die bösen bösen Ärzte antworten auf Meine Mail nicht? Das wird nicht aufgehen, denn niemand, kein Arzt und Richter wird der Ansicht sein, dass eine Angelegenheit wie die Deine und Deines Kindes ausreichend per Mail geregelt werden kann.
Die Ärzte und Tageskliniken sind nicht Deine Feinde. Du bringst Dich aber unnötigerweise in Misskredit, wenn Du forderst, dass die "bitteschön" jemanden bereitstellen sollen, der Deine Fragen beantwortet. Der Arzt und die Tagesklinik haben Dir gegenüber keine Bringschuld, was Informationen angeht, Du hast eine Hohlschuld, d.h. Du musst auf die zugehen. Wenn Du Dich da jetzt als fordernder, im Ton und der Art "ungehobelter Kantonist" präsentierst, wirst Du im besten Fall zwar nicht von allem Weiteren ausgeschlossen, wahrscheinlich aber auch nicht aktiv beteiligt. Wenn Dir die Ex dann noch ein paar Informationen vorenthält, bei den Ärzten barmt ("Sie haben ja erlebt wie er ist, mit dem kann man nicht reden") gerätst Du klar ins hintertreffen.

Mein Rat: Gesundheitsthemen taugen nicht als Schlachtfeld, einen Kampf darum gilt es zu vermeiden. Auch wenn es um die Modediagnose ADHS und das leidige Riatlin geht, das, wenn es berechtigt ist, wahre Wunder vollbringen kann, aber bei falschem Einsatz des Teufels Essenz ist. Aber das ist ein anderes Thema.

Streich das Jugendamt aus dem CC, gehe devot zu der Tagesklinik und bitte um einen Gesprächstermin (man wird ihn Dir nicht verweigern).

Bei der Anhörung kannst Du wohl nur gewinnen, wenn Du der Gegenseite allen Wind aus den Segeln nimmst und dem Richter klar machst, dass für die Anhörung ja noch nicht mal ein Grund besteht. (Falls die Strategie, die Anhörung zu vertagen, keinen Erfolg hat). D.h: Wenn Du argumentierst, dass Du keine Zeit hast wegen Probezeit etc. Dich um die Gesundheitsbelange Deines Kindes zu kümmern, wirst Du es schwer haben zu begründen, warum man Dir dann die Gesundheitsfürsorge nicht entziehen soll.

Du solltest also Deine Strategie so aufbauen, dass Du Dich ja aktiv darum kümmerst (evtl. kannst Du Montag, noch vor der Anhörung einen Termin in der Tagesklinik machen, um diesen Termin dann in der Verhandlung zu präsentieren) und im übrigen klar stellen, dass Du von der Mutter leider nicht rechtzeitig informiert wurdest. Außerdem solltest Du evtl. darlegen können, wie es aus Deiner Sicht hat passieren können, dass auf eine zunächst nicht geleistete Unterschrift gleich eine Vorladung vor Gericht erfolgt, d.h. Du solltest stringent darlegen können, dass es nicht an Deinem fehlenden Willen oder Deiner (verzeih den Ausdruck) "bockigkeit" gelegen hat.

PP

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2012 19:52