Hallo liebe Leser .
Ich bin neu hier und habe auch direkt ein Anliegen.
Die Beziehung zu meiner Ex-Freundin habe ich nach vielem hin und her nun vor 5 Tagen entgültig beendet. Unsere gemeinsame Tochter ist 16 monate alt. Grund für meine Endscheidung der Trennung war, wie es ja so oft der fall ist, ständige Auseinandersetzungen wegen banalen Dingen, welche meine EX-Lebensgefährtin extrem dramatisierte, teilweise sogar mit dem Messer vor mir stand. Wobei meine Befürchtung immer eher war das Sie sich im endefekt was antut . Ich habe mir zu schulden kommen lassen, das ich mir in unregelmäßigen Abständen Pornofilme angesehen habe. Sebstverständlich verlezte dies meine Freundin . Allerdings waren ihre Reaktionen so Extrem ( Schlüssel vom auto weg, Handy zerstört, Ehwig lanes Rumkreischen ) das es mir iergendwann immer gleichgültiger wurde . Die ganze Beziehung . Es handelte sich wie gesagt ja auch um viele kleinigkeiten die wirklich nicht nenneswert sind.
Diese ``Anfälle`` hatte sie auch bei Ihren Exfreunden, wie ich erfuhr.
Jedenfalls ist es so dass das Jugendamt nach einem Vorfall der häusslichen Gewalt nun auch eingeschlatet war . Ich habe eine Anzeige von meiner EX bekommen, wegen Körperverletzung . Streitthema war : Ich durfte das Handy nicht mit auf Arbeit nehmen .Dann hatt Sie sich vor die Wohnungstür gestellt und geschriehen ,``hör auf mich zu schlagen du Vergewaltiger`` Und ich habe sie NICHT geschlagen und auch sebstverständlich NICHT vergewaltigt ..... Zu diesem Zeitpunkt war unsere Tochter 3 Monate alt ...
Mit der Zeit wurden die Streitthemen immer banaler und die Borderlineähnlichen Symtome bei miener EX immer heftiger,
bis es nun vor kurzem zur endgültigen Trennung kam . Das Jugendamt nahm unsere Tochter in Obhut dar wir gemeinsam nicht fähig wären unser Kind zu erziehen und zusätzlich eine Gefahr für das Wohl des Kindes gegeben war, gerade jetzt nach der Trennung da meine exfreundin starke Trennungsängste hat und Suizidgefährdet war/ist.
Als Auflage für meine Ex ist nun so eine spezielle psychischologische Mutter-Kind-Therapie um überhaupt Ihr Kind wieder zu sich nehmen zu können .
Wir haben NICHT das gemeinsame Sorgerecht. Mein Kind wurde mir, wenn ich das mal so egoistisch sagen darf, weggenommen. Ich habe meine kleine 1,5 Jahre jeden Tag um mich gehabt und nun darf ich Sie nur noch alle Woche einmal für je eine Stunde sehen. Sie wird mich bald nicht mehr wiedererkennen ........................
So, ich wollte ja noch eine Frage stellen .
Was kann ich tun um an zumindest das gemeinsame Sorgerecht zu kommen ?
Ich war bei zwei Anwälten die mir beide sagten ruhig bleiben und abwarten.....
Bordeline ist bei Frauen kaum heilbar,,, super. Aber ich fi de das ein Vater in welcher Juristischen Beziehung er auch zu seinem Kind steht gefälligst die gleichen chancen haben muss sein Kind sehen zu können, bwz. es Langfristig zu sich nehmen zu können.
Das Jugendamt darf mir keinerlei Infos geben. Jeder Anwalt sagt, nichts machen...
Ich steh allein da.
VIELEICHT hat jemand von euch einen ähnlichen Fall erlebt und kann mit bitte weiterhelfen.
Vielenvielen Dank.
Moin.
Ich war bei zwei Anwälten die mir beide sagten ruhig bleiben und abwarten.....
Das ist Quatsch.
Worauf sollst du denn warten?
Richtig ist, dass deine Chancen auf GSR oder gar ASR sehr gering sind aber wenn, dann jetzt.
Und zwar per Eilantrag ASR beantragen, ersatzweise das GSR.
Nur dafür brauchst du tatsächlich einen Anwalt, der auch mit zieht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
danke für deine Antwort. aber es erweist sich natürlich auch für schwierig da ich einen job habe und laut Jugendamt dann keine Zeit hätte um sorge für die Tochter zu übernehmen. das ist nur ein Argument von denen, eins von vielen.
und, Mann muss eben immer in vorkasse gehen. später, wenn alle Hebel in Bewegung gesetzt wurden heißt es'' wie wollen sie denn zu finanziell für Ohr Kind sorgen ....es ist schwierig. aber trotzdem natürlich danke. :thumbup:
Meine Kenntnisse zu Trennung und Scheidung kommen fast nur von eigene Erfahrung.
Ich habe mir zu schulden kommen lassen, das ich mir in unregelmäßigen Abständen Pornofilme angesehen habe. Sebstverständlich verlezte dies meine Freundin .
Dies ist nicht selbstverständlich. Frauen sind in dieser Sache, wie in vieles, verschieden.
Als Auflage für meine Ex ist nun so eine spezielle psychischologische Mutter-Kind-Therapie um überhaupt Ihr Kind wieder zu sich nehmen zu können .
Vielleicht ist dies einem Zeitfenster von Gelegenheit für dich Sorgerecht zu bekommen.
Auch, wenn du dein Sorgerecht (zu unrecht) entzogen bekommen hast, wieso kannst du nicht auch eine Vater-Kind-Therapie machen, wenn (angeblich) nötig um Sorgerecht wieder zu erhalten?
Mein Kind wurde mir, wenn ich das mal so egoistisch sagen darf, weggenommen.
Deine Aussage halte ich nicht für egoistisch aber für berechtigt und passend.
Aber ich fi de das ein Vater in welcher Juristischen Beziehung er auch zu seinem Kind steht gefälligst die gleichen chancen haben muss sein Kind sehen zu können, bwz. es Langfristig zu sich nehmen zu können.
Finde ich auch so. In Umfragen (von den USA zumindest) sehen die meisten Leuten es auch so. Vielleicht sehen die meisten die alt genug sind um Enkelkinder zu haben es anders.
Ich bin in eine Trennung mit eine psychisch kranke Frau. Wenn einem Psychiater belegt für den Gericht dass deine Freundin psychisch krank ist und eine Gefährdung für dein Baby ist, wird sie nicht ASR behalten (vermute ich).
Wenn du eindeutig belegen kannst dass Sie erhebliche falsche Aussagen macht, wird dies bei der Richter für sie Nachteilig -- zu deinem Vorteil da sie dich schlechter verleumden kann. Leider ist es meistens unmöglich so was zu dem Gericht zu beweisen.
hallo ohngo. danke für deine antwort.
es ist nicht so das mir das sorgerecht entzogen wurde. da unehelich, kein sg für den vater. nicht mal gemeinsames. naja, so ist das. und daher komme ich schonmal prinzipiell nicht in frage um für das kind zu sorgen. aber da jugendamt kommt natürlich nicht von allein auf den trichter es mir nahezulegen oder mich dabei zu unterstüen. soll wohl besser sein das kind schonmal zu entfremden und es innerhalb kurzer zeit zu pflegeeltern zu übergeben. wobei das zum glück dann doch über fg und meiner zustimmung gehen muss....
wenn belegt wird das sie krank ist, kommt sie in therapie und wird ``vieleicht`` gesund . ja, während dessen wird es sicher schwer sorgerecht zu beantragen .
danke ohngo. ich hoffe bei dir ist es gut ausgegenganen (?)
Es gibt in meinem Fall noch keine Untersuchung von einem Psychiater. Sie kommt vielleicht noch. Ein End-Beschluss vom Familiengericht gibt es auch noch nicht.
da unehelich, kein sg für den vater. nicht mal gemeinsames. naja, so ist das.
So ist dass nicht mehr. Auch nicht eheliche Väter können in Deutschland GSR verlangen jetzt. Ich weiß nur nicht ob du noch zu einem EU Gericht gehen muss oder nur eine Deutsche.
Hallo ddss,
Also prinzipell kan ich dir sagen, hat eine Behauptung die KM sei psychisch krank vor Gericht, keine
Bedeutung, wenn sie nciht durch entsprechende Gutachten belegt ist.
Deine Situation ist festgefahren. Hat die KM denn Strafanzeige gestellt gegen dich ??
Wenn nicht, würde ich auf gregelten Umgang mit dem Kind bestehen.
Suche das Gespräch mit dem JA.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moin,
in Ergänzung zu:
Also prinzipell kan ich dir sagen, hat eine Behauptung die KM sei psychisch krank vor Gericht, keine
Bedeutung, wenn sie nciht durch entsprechende Gutachten belegt ist.
selbst wenn es solche Gutachten oder Akten über eine entsprechende Krankheit gäbe, könnte der Verfahrensgegner sie nicht ohne Genehmigung der anderen Prozesspartei ins Verfahren einbringen (Stichwort: Unzulässiges Beweismittel).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
danke brille007
Das Jugendamt muss wohl ERSTMAL überzeugt werden .
Ist eine gefährliche Phase jetzt, da die kM sich jeden Tag gegen eine Maßnahme entscheiden könnte, welche in 3 bis 6 Monaten erst beginnt. Und dann ist die kleine bei einer Pflegefamilie, also weg. Übrigens, OHNE das ich gefragt werde. Ich war da erst anders informiert .
Eine Anzeige habe ich tatsächlich bekommen, ja. Wegen "Körperverletzung", welche sie einen Tag später zurückzog.
Okay Anzeige zurückgezogen, warum dann kein regelmäßiger UG ? Welche Begründung ??
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hallo .
Ja schon länger her . Situation sieht nun so aus : km hat nach unserer trennung eine Maßnahme in einer mutterkind-Einrichtung begonnen und nach zwei wochen abgebrochen. Maßnahme wurde vom jugendamt angeordnet um mutter-kind bindung zu festigen und defizite in der erziehung zu erkennen. 5 monate nach Abbruch der Maßnahme gingen zwei anrufe beim jugendamt ein welche das jugendamt dazu bewog die ''sache'' an das familiengercht abzugeben. In der zwischenzeit haben wir u s wieder gefunden und nehmen ab nächste woche an einer Paartherapie teil. Eine gemeinsame Wohnung wird in naher zukunft bezogen. Erster gerichtstermin war bereits. Dort wurde auf grund der schwerwiegenden ereignisse der km in ihrer kindheit und mangelnder kooperation mit dem jugendamt was Hilfsmaßnahmen betrifft( bericht vom jugendamt liegt vor)ein familienpsychologisches gutachten angeordnet. Es ist nach wie vor so das km das alleinige sorgerecht hat. Gemeinsames sg hat sie bereits vor einigen monaten nicht zugestimmt.
Meine frage Wäre , ist es generell möglich das ein sorgerechtsübertrag auf den kv (auf mich) stattfindet ? Schließlich leben wir wieder unter einem dach.
Vieleicht habt ihr ja beispiele die als Anhaltspunkt herangezogen werden können.
Danke im vorraus.
