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Thema: Gemeinsames Sorgerecht, die x-te

 
(@rainbow)
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liebe forumsmitglieder,

das thema "gemeinsames sorgerecht" ist ein gebiet, dass mich (leider) immer wieder stark beschäftigt. aus meiner sicht wird die bedeutung dieses "rechtes" bei den nicht von einer trennung betroffenen bevölkerung sehr stark überschätzt. es klingt ja auch so verdammt gut: GEMEINSAM.
allerdings zeigt doch die praxis, dass von GEMEINSAM doch nur sehr selten die rede sein kann.

um das zu konkretisieren, möchte ich meinen fall/meine erfahrungen hier darlegen:

vor einiger zeit hat sich mein kind den arm gebrochen (nix kompliziertes). jetzt hab ich ja natürlich das recht, im spital auskunft darüber zu bekommen. nur: ich wusste von diesem unfall gar nichts. meine ex hat es nicht der mühe gefunden mich anzurufen und mir mitzuteilen, dass sie ins spital fahre!!! (mein kind hat mich NACHHER dann davon in kenntnis gesetzt).
wenn der unfall während des wochenendes, an dem mein kind bei mir ist passiert wäre und ich hätte es ihr nicht innerhalb von 10 sekunden mitgeteilt, hätte sie durchgedreht und mir damit gedroht, das alleinige sorgerecht zu beantragen.

ich habe unlängst eher zufällig von meinem kind erfahren, dass meine ex und ihr freund beschlossen haben, 150 km von ihrem jetzigen wohnort wegzuziehen. mit unserem gemeinsamen kind.
abgesehen davon, dass ich schon über das möglichst lange verschweigen des umzuges entsetzt bin: was nutzt mir jetzt mein gemeinsames sorgerecht???? ich kann künftig jedes zweite wochenende 300 km mit dem auto fahren. abgesehen vom finanziellen aspekt (der ja nicht wirklich unbedeutend ist), geht dabei auch seeehr viel zeit drauf.
und: den vereinbarten tag unter der woche, an dem ich mein kind immer gesehen habe, kann ich mir jetzt aufzeichnen.
ich geh davon auch aus, dass sie ihn in der neuen schule sicher schon angemeldet hat.........

und als draufgabe kommt zum "GSR" noch dazu, dass sie jederzeit das "alleinige" beantragen kann. und dann muss der richter entscheiden, wer dieses bekommt. und das wird wohl in den seltensten fällen der vater sein.
wobei dies, so wie ich es eben sehe, de facto eh völlig egal ist.

für mich bedeutet seit einigen jahren das vater sein, lediglich zu zahlen und sonst möglichst unsichtbar zu sein.

lg

rainbow

ps.: es sei noch erwähnt, dass mein kind gott sei dank schon >10 ist, und somit zumindest langsam beginnt,mit zudenken. es ist jedoch durch den beinahe permanenten aufenthalt bei der mutter sehr stark beinflusst und gebrieft.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2006 16:12
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Rainbow,

auch habe auf dem Papier das GSR, in der Praxis werde ich derzeit bei Versuchen meine Rechte daraus wahrzunehmen angezeigt, oder mit Gewaltschutzverfahren überzogen.

Es gibt die s.g. Alltagssorge, die dem betreuenden Elternteil das Recht gibt, Dinge des Alttags für das Kind allein zu regeln. Ganz sicher gehört dazu nicht, planbare ärztliche Behandlungen durchführen zu lassen. Ebenso Kindergarten, Schule, Taufe usw. Da muss der andere Elternteil beteiligt werden. Soweit die Theorie. Faktisch ist das ein nicht einklagbares Recht. In jedem Einzelfall müsstest Du klagen.

Zeichnet sich aber ab, das der betreuende Elternteil sich einen Dreck darum schert, den anderen Elternteil zu beteiligen, kann das sehr schnell dazu führen, daß der teil der elterlichen Sorge des Betreuenden flöten geht. So war es bei mir 🙂 :thumbup:

Mama wollte alleinige Sorge, Papa hat das abgelehnt, Gericht hat nun der Mama das Sorgerecht entzogen und auf das Jugendamt übertragen. Noch nicht Rechtskräftig.

Zum Wegzug der Mama folgendes: Es gibt Entscheidungen, die in diesen Fällen der Mutter eine Beteiligung an den Umgangskosten auferlegt haben. Letztlich hat die Mutter alles zu tun um den Umgang zu fördern § 1684 BGB! Torpediert sie den Umgang, wird ihre Erziehungsfähigkeit in Frage zu stellen sein. Auch da kann das Sorge- und ABR entzogen werden.

Schau mal hier nach:

www.hefam.de

Entscheidungen hessischer Familiensenate in all diesen Dingen findest Du dort.

Viel Glück

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2006 13:39
(@rainbow)
Zeigt sich öfters Registriert

hi hessentom,

bei uns in österreich wird die frage, ob sich der elternteil, bei dem das kind ständig wohnt, an den fahrtkosten zu beteiligen hat erst ausjudiziert. ausgang natürlich ungewiss.

in meinem fall ist es so, dass mein kind ein alter erreicht hat, dass er mehr oder weniger selbst entscheiden kann, wo er leben will.
allerdings wird er von seiner mutter derart unter druck gesetzt, dass er de facto da kaum raus kommt. außerdem wird er mit diversen "vergünstigungen" gelockt.
dadurch, dass ich ihn ja nicht all zu oft sehe, hab ich da leider kaum eine chance, das weltbild wieder ein bißchen gerade zu richten.

lg

rainbow

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2006 14:38