Hallo ihr alle,
ich brauche wieder einen Rat von euch.
Mein LG (=der KV von 11jähriger Tochter) hat sich vor fast 1 Jahr von seiner Frau getrennt. Tochter ist jedes zweite WE plus die halben Ferien bei uns, gemeinsames Sorgerecht.
Die KM versucht, meinen LG konsequent aus allen Kind-Themen auszuschließen. Sie hat die Kleine z. B. zum Psychologen geschleppt, ist aber nicht bereit, Informationen über die Behandlung, den Namen des Docs oder sonstwas zu geben. Trotz mehrfacher schriftlicher Nachfrage bekommt mein LG keine Infos zu schulischer Leistung, nur zuletzt kommentarlos das (leider nicht so gute) Zwischenzeugnis. Wir haben sie gebeten, der Kleinen doch in ihren "schwachen Fächern" auch mal Bücher oder Übungen zu den Pappa-Wochenenden mitzugeben, damit wir sie unterstützen können, - ohne Reaktion. Jetzt soll sie zum nächsten Schuljahr eine neue Schule besuchen, Mutter hat sie schon mal vor-angemeldet ohne Rücksprache oder Infos. :thumbdown:
Da bei der KM weder gut zureden noch Schriftstücke mit Fristsetzung etwas bewirken, und man von der Kleinen natürlich nur bedingt verlässliche Infos erhalten kann, haben wir nun einen Termin beim JA gemacht, um herauszufinden, welche Rechte auf Information mein LG hat. Kann er z. B. die Klassenlehrerin ohne Rücksprache mit der KM kontaktieren oder aufsuchen? Welche Rechte hat er in Bezug auf die neue Schule und den Psychologen?
Habt ihr einen Rat für mich, ob wir beim JA irgend etwas beachten müssen? Wo lauern die Fettnäpfchen?
Vielen Dank für eure Tipps!
Motte
Hallo Motte,
grundsätzlich hat der VAter gegenüber der KM ein Auskunftsrecht und sie die Pflicht diese Auskünfte zu erteilen. Dazu gibt es sogar einen §, es ist also ein einklagbares Recht.
Zum Thema Schulwechsel, Psychologe etc.: Wenn das GSR besteht muß bei diesen Dingen der VAter mitentscheiden dürfen und dies durch Unterschrift auch "bezeugen". Denn beides sind keine Dinge des alltäglichen Lebens. Leider ist es nur Theorie, praktisch sieht es fast immer anders aus. Theoretisch muß z.B. ein Arzt dem KV auch Auskunft über den Gesundheitszustand des Kindes geben, wenn es die Mutter nicht tut. Dazu müßte man aber den Namen des Artzes wissen. Bei Schulen ist es wohl sehr unterschiedlich. Es besteht zwar eine Informationspflicht gegenüber den Eltern, doch die Schulen wälzen das meist auf die Eltern ab, so in etwa: Die KM kann doch dem Vater Bescheid geben. Allerdings dürfen sie dem Vater keinen Gesprächstermin verweigern, wenn er z.B. die Klassenlehrerin darum bittet.
Fettnäpfchen beim JA? Tja kommt auf JA an. Auf jeden FAll die KM nicht schlecht machen. Einfah schildern ,das der Informationsfluß nicht gegeben ist und er ein Recht auf Informationen hat. Du solltest dich entweder ganz raushalten (gar nicht in Erscheinung treten) oder nur stumm dabeisitzen. Um ein vermittelndes Gespräch zwischen KV und KM in Beisein eines JA-MA bitten.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
moin, motte,
als erstes: was erhofft ihr euch vom JA? die wissen doch auch nix über die schulischen leistungen oder den psychologen, können die KM auch nicht wirklich zwingen, euch infos zu geben.
natürlich werden sie sagen 'ja, sie haben das recht ....', aber wenn KM nicht will :puzz:?? dann bleibt nur gericht übrig :knockout:. ich würde mit diesem thema nicht zum JA gehen, wenn die KM nicht andeutungsweise einsichtig erscheint (und das ist sie, nach deinem post zu urteilen, nicht).
als zweites: bei GSR hat KV (zumindest immer theoretisch!) das recht auf laufende infos bezgl. schule, auch direkt von der lehrerin sowie mitentscheidungsrecht bezgl. therapie und schulwechsel (da kein 'alltagsentscheid').
und nun drittens wie ich's machen würde (bei GSR!):
a) manche schulen machen es sich leicht und sagen 'das ist sache der eltern, sich gegenseitig zu informieren'. das aber klappt ja hier nicht, deshalb würde ich (nach terminabsprache) bei der schulleitung persönlich vorsprechen, die situation schildern (GSR erwähnen!) und um einen 'sachstand' bitten. danach sollte es reichen, die tochter regelmässig zu schul-dingen zu befragen.
b) zum schulwechsel: neue schule ansprechen, dass ohne unterschrift KV nix läuft bezgl. anmeldung (btw: warum ist der KV denn gegen diesen wechsel?)
c) auch wg. mitbringen von schulsachen zum WE würde ich das kind ansprechen. falls das nicht klappt, lasst euch doch eine buchliste (oder auch themenliste) von der schule geben und besorgt euch das ein oder andere selber (übungshefte gips ab und zu sogar bei den 4-buchstaben-discountern zu 5 - 10 euronen)!
d) psychologe: fragt doch am WE mal die kleine, wo die praxis ist, dann fahrt ihr dort vorbei - schon habt ihr namen und adresse und der KV kann auch hier termin machen.
gruss
ulli
p.s.: nicht fragen, 'ob und überhaupt und vielleicht', sondern einfach 'machen'!
p.p.s.: ok, allerletzen satz von tina (vermittlungsgespräch KM/KV) würde ich berücksichtigen, dann zeigt sich eine evtl. kooperationsbereitschaft der KM.
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
ich mach das auch grad durch, genau das gleiche.
Ich war beim Schulleiter und nun werde ich informiert.
das schlimme ist, dass ich bereits bei Jugendamt war.
Da es nebst dieser Lüger auch Umgangsrechtliche Probleme gibt.
Ich hab dem Jugendamt einen Brief meiner Ex gezeigt, was sie mir
alles vorschrieb was die Freizeitgestaltung betrifft. Ist aber alles ungültig,
wurde mir auch bestätigt. Meine Ex rückt die Kinder nicht raus, der grosse (11)
ist schon entfremdet und der kleine (9) hat einen Loyalitätskonflikt. Zum
gemeinsamen Termin ist meine Ex nicht entschieden. Dieses Verhalten
wird ihr noch nichtmals negativ angelastet. Originalton "wir können ihre Ex nicht zwingen, die Kinder zu geben".
Die war ja noch nicht mals bereit, da anzurufen und mal zu klären, dass sie nicht im Recht ist.
Ich muss nun zum Gericht, obwohl ICH im Recht bin.
ich weiss dass ich nicht alleine mit meinen Problemen bin...
warum merke ich da nur nichts von?
Hall!
Du weißt schon, dass sich das Urteil auf Ehegattenunterhalt bezieht? Kindesunterhalt ist davon nicht betroffen.
Aus einem andren Post von Dir geht hervor, dass deine Ex wieder verheiratet ist. Warum solltest du ihr also dann noch EU zahlen?
Des Weiteren: machst du "das alles" nur um Unterhalt reduzieren zu können? Geht es nicht darum deine Kinder sehen zu können? Es klingt nicht so
Romy
und warum hast du den letzten absatz jetzt gelöscht?
soll niemand wissen dass es dir um unterhalt geht?
Hallo Romy, veranstaltest Du hier eine Treibjagd? Du stellst mich grad sehr schlecht da. Ohne Hintergrundwissen.
Um Dir mal eben was zu erklären: Ich war mal freiberuflich selbstständig. Das letzte Jahr schloss ich mit 18.000 EUR Verlust ab, weil nichts mehr lief. Den Unterhalt zahlte ich aus meinem Dispo, inzwischen bin ich insolvent. Andere werden arbeitslos und können nicht, ich hab weitergemacht, weil meine Ex es hervorragend verstand, Umgang mit Unterhalt gleich zu setzen. Inzwischen gehe ich wieder arbeiten, verdiene aber nicht genug, um für beide Kinder voll zu zahlen.
Meine Ex, vermögend und verheiratet, manipuliert die Kinder ohne Ende.
ICH hab mir nichts mehr vorzuwerfen und tu grad alles, um zumindest meinen kleinen wieder zu bekommen, denn der grosse ist bereits entfremdet.
Lass also bitte unsachliche Diskussionen ohne Hintergrundwissen und schreib mich privat an. Ich bin kommunikativ und hab nichts zu verbergen
Marc
ich weiss dass ich nicht alleine mit meinen Problemen bin...
warum merke ich da nur nichts von?
ne treibjagd sieht anders aus Marc.
Darüber hinaus: Du bist für das, was du sagst bzw schreibst, selbst verantwortlich.
Ich habe nunmal gelesen, was du geschrieben hast. Und habe daraus meine Schlüsse gezogen. dass du erst nachträglich mit Infos rausrückst, dafür kann ich ja wohl nichts.
Nichtsdestoweniger: Es ist egal ob deine Ex nunmehr vermögend ist oder nicht. Unterhalt ist zu zahlen. Auch wenn es wehtut und teilw. verdammt ungerecht ist.
Denk nicht ich versteh deine Sit. nicht. Wir sind in derselben. Mussten auch vor Gericht und um das Umgangsrecht mit den Kindern meines LG kämpfen.
Romy