Hallo zusammen, um ein bischen das ganze auszuweiten hier die Vorgeschichte in Stichpunkten. Trennung, Scheidung nach größeren Gerichtsterminen, Sorgerecht bleibt komplett bei der Mutter mit der Begründung "KV wohnt zu weit weg und die Streitereien der beiden Elternteile sind nicht zu bändigen" ist ein Witz ich weiß es. So jetzt zum Punkt. Der Streit ging immer weiter aber versuchte aufzuhören. Im Sommer kam das Kind in eine Pflegefamilie für kurze Zeit weil das Kind (ich möchte gerade bewußt kein name nennen) nicht nach hause kommt, schule schwänzt usw. Es kommt zur psychologischen behandlung auf rat des JA. Und es geht noch weiter die KM zieht in der stadt um weigert sich mir die neue adresse zu geben, und zum abschluß erfahre ich das das kind beim diebstahl diese woche erwischt urde und es zur anzeige gebracht wurde. wieso bekommt so eine km denn noch das alleinige sorgerecht und dem kv sind die hände gebunden. umgangsrecht besteht aber kommt nie zustande wegen der km die es immer verhindert. was kann man denn nr tun es ist doch nur zum wohle des kindes das 12 jahre alt ist. ich will jetzt endlich was gerichtlich tun. hat jemand erfahrung oder was man tun kann ??? bitte nicht auf das ja verweisen die steht hinter der km. danke mal und allen einen schönen geruhsamen sonntag. ;(
Moin,
bzgl. evtl. Eigentumsdelikte kann man dich derzeit nicht (ersatzweise) belangen, da du kein SR hast. So weit die gute Nachricht.
Natürlich kannst du das ASR für dich einklagen. Das ist insofern problematisch, als dass alle die sich bisher gegend ich aussprachen, nun in deine Befürworter verwandeln müssten. Das machen sie aber nicht, da sie damit Fehler zugegeben würden. Das hat nix mit Kindeswohl und dergleichen zu tun. Das ist schlicht Eitelkeit.
Machen würde ich es trotzdem...
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin!
umgangsrecht besteht aber kommt nie zustande wegen der km die es immer verhindert. was kann man denn nr tun
Vor Gericht ziehen wegen Vereitelung des Umgangs durch die Mutter.
Gibt es einen gerichtlichen Beschluss, der den Umgang genau regelt?
Milan
Ja den gibt es 14 tägig und ferien. blos sagte die kleine vor gericht sie will nicht zu mir und mir sagte sie sie will. bei der psychologin stellte sich heraus das sie angst hatte die warheit zu sagen da ihre mutter terror macht. die psyologin fand das auch nicht gerade gut sagte aber sie kann nicht mal vor gericht die bestätigen wegen der schweigepflicht. die mutter wird weiterhin auf die kleine einreden und ich bin der arsch. traurig. eigentlich bleibt ja nur ein gerichtliches gutachten oder ????
Moin!
Also wenn es einen Gerichtsbeschluss zum 14tägigen Umgangsrecht gibt, dann hast Du doch was in der Hand.
Mindestens könntest Du ein Zwangsgeld gegen die Mutter beantragen, falls sie weiteren Umgang boykottiert. Vielleicht bekommt sie dann Angst um ihre Kohle und lenkt ein. Wenn nicht, dann immer neue Zwangsgelder pro vereiteltem Umgang beantragen. Für bereits vollstreckbare Zwangsgelder nen Gerichtsvollzieher hinschicken. Irgendwann wird dann ein Zwangshaftantrag draus.
Die dauerhafte Vereitelung des Umgangs kann zum Verlust der Erziehungseignung führen. Allerdings nur auf Antrag. Schon mal über Anträge bezüglich alleinigem Sorgerecht nachgedacht?
Milan
Hi @ all,
@ Milan:
das hättest Du mir auch 1997 sagen können... 😡
da wäre aber richtig Freude aufgekommen, ich hätte meiner umgangsboykottierenden Ex-Frau den A.. bis an die Schulterblätter aufgerissen.
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
... na dann lass doch jetzt "richtig Freude" aufkommen...
Milan
