Hallo Leute,
Wie zu erwarten war, hat die KM nun gegen den Beschluss des FG des AG Beschwerde eingelegt.
Nun soll ich eine Stellungnahme abgeben. JA und VB werden ebenfalls gebeten dies zu tun.
Der Umgang funktioniert einwandfrei. Wir sprechen uns bezüglich Krankheit, Nahrung und evtl. Unternehmungen ab. Bei den Übergaben geht es distanziert sachlich zu. Die Schreiben der Anwältin, darin besonders die Darstellung meiner Person, stehen in diametralem Widerspruch zu der gelebten Wirklichkeit. Natürlich kommen wir uns nicht nahe oder tauschen Herzlichkeiten aus, aber von Kommunikationsproblemen kann man nun wirklich nicht sprechen. Nun sind Kommunikationsprobleme vor Gericht als Mann nicht gerade leicht zu widerlegen. Und da sind wir nun im Beschwerdeverfahren.
Obgleich sie mir das nicht zu glauben scheint, hat sie mit meinem Begehren die gemeinsame Sorge einzurichten so gut wie nichts zu tun. Ich bin weder der Meinung ich würde irgendetwas besser wissen oder machen, noch glaube ich, dass sie was falsch macht, oder machen könnte. Ich will einfach, dass ich bei wichtigen Entscheidungen gehört werde, und die Möglichkeit habe, mich unabhängig von der Mutter über bestimmte wichtige Angelegenheiten von Kind zu informieren.
Kann ich der KM nicht einfach eine Generalvollmacht ausstellen? Damit kann sie autonom handeln und wir brauchen nicht wegen jeder Unterschrift zu kommunizieren. Für mich wäre das eine Win Win Situation. Mir is klar das eine Vollmacht widerrufbar ist, aber was kann ich sonst anbieten, oder tun, dass sie endlich begreift, dass es nicht darum geht, ihr Schwierigkeiten zu machen.
LG KvD
Hallo,
vielleicht sollte auf den Tisch was gemeinsam entschieden werden muss:
Schulwechsel, geplante OPs, Taufe etc.
Dazu gehören nicht welche Hobbies etc.
Der Vorteil ist aber ganz klar, falls der KM was passiert kommt das Kind zu dir und nicht ins Heim/Pflegefamilie.
Und für dich, du kannst eigenständige Infos bei Ärzten, Schulen etc. einholen.
Sophie
Hallo,
ich verstehe, dass Du eine friedliche Lösung wünschst. Ich denke aber nicht, dass Dir die KM irgendeine "Generalvollmacht" ausstellen würde und außerdem müsste aus meiner Sicht jede Vollmacht detalliert sein, also an die Kinderärtzin Frau A., den Zahnarzt Dr. B, Lehrerin C, Trainer D, ... und dafür müsste dann bei jedem Arztwechsel eine neue Vollmacht erstellt werden.
Auch wenn die KM "Kommunikationsprobleme" vorschiebt, so sind diese kein Grund die gemeinsame Sorge zu versagen, einzig und allein, wenn es dem Kindswohl widersprechen würde, könnte das gSR verwehrt werden.
Deine Stellungnahme sollte in etwas so ausfallen wie Du es hier gemacht hast, Du willst die KM nicht bevormunden oder gängeln, Du willst für Dein Kind dasein, Bestandteil seines Lebens sein und Dich deshalb auch umfassend informieren und bei wesentlichen Entscheidungen gehört werden. Bisher hat die Kommunikation im Wesentlichen gut funktioniert (vielleicht hast Du dafür auch ein paar kurze Beispiele).
Der Umgang funktioniert einwandfrei. Wir sprechen uns bezüglich Krankheit, Nahrung und evtl. Unternehmungen ab. Bei den Übergaben geht es distanziert sachlich zu.
Das sind doch gute Beispiele!
VG Susi
.... Ich denke aber nicht, dass Dir die KM irgendeine "Generalvollmacht" ausstellen würde ...
Hallo Susi,
ich habe verstanden, dass Karlchen der KM die Vollmacht geben möchte, quasi als Entgegenkommen.
Ich finde die Idee gut, weil sie der KM signalisiert, dass Karlchen nicht willkürlich "reinpfuschen" möchte. Er möchte lediglich gleichberechtigt sein und gibt als Vertrauensvorschuss diese Vollmacht ab.
@ Karlchen: Ob das bei Deiner KM zieht weiß ich nicht, aber Versuch macht klug!
LG Pinkus
