Hallo,
welche Möglichkeiten, sofern es diese gibt, hat man, den Sorgerechtsverzicht bei einer Scheidung rückgängig zu machen.
KM schränkte dem Umgang danach ein, oder ebend so wie sie es will.
Danke und Gruß,
paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Hallo,
was mir als erstes einfällt ...reden
Wenn beide Seiten einverstanden sind...das geht das alles ohne Probleme...wenn nicht siehts braun aus.
Aber wieso wurde auf das Sorgerecht verzichtet
mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
Die KM hat den KV vor der Scheidung darum gebeten.
( naja...besser gesagt : Sorgerecht oder Umgang, da hat er sich für den Umgang entschieden )
Die KM wird freiwillig deshalb nicht dem GSR zustimmen, so wie ich das gehört habe.
Grüße,
paulina
(Es handelt sich hier nicht um mich. Falls sich jemand mit Unterhalt & algII & Pflegebedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes auskennt, wäre es nett, wenn sich jemand melden würde )
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Hallo,
also Dein Freund oder wie auch immer hat sich da leider komplett übertöppeln lassen.
Jetzt hat die KM alles in der Hand und er (KV) hat fast gar keine Möglichkeiten.
Tipp: ein verdammt guter RA kann hier vielleicht noch helfen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi Paulina,
Zitat:
( naja...besser gesagt : Sorgerecht oder Umgang, da hat er sich für den Umgang entschieden )
Zitat Ende
Wenn noch kein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorliegt, wird ein guter Anwalt mit genau diesem "Erpressungsvorwurf" argumentieren, dass GSR sowie eine konkrete Umgangsregelung herbeizuführen.
Wobei ich die strickte Einhaltung der Umgangsregelung für wichtiger als das Sorgerecht halte, wenn nämlich die KM "mauert" sind die Folgen eines "Umgangsboykotts" absehbar, beim Sorgerecht gestaltet sich das ungleich schwieriger.
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hallo paulina,
falls er das Sorgerecht abgegeben hat, kann er es nur mit Zustimmung der Mutter wieder bekommen. Kann er die o.g. Erpressung ("Sorgerechtsübertragung, sonst kein Umgang") gerichtsverwertbar beweisen, dann hat er vielleicht mit einem Gerichtsverfahren eine kleine Chance. Wird wahrscheinlich aber schwer.
Das Recht auf Umgang hat er - egal ob mit oder ohne Sorgerecht. Dur Durchsetzung hilft nur der übliche "Dreisprung": Mit der Mutter reden, kommt dabei nix rum zum Jugendamt und um Vermittlung bitten. Hilft das auch nix klagen.
Gruß
Martin
