Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin zum ersten mal hier, lese aber schon seit Längerem die Berichte.
Es geht um meine 4-jährige uneheliche Tochter. Die Mutter ist Ausländerin, hat das alleinige Sorgerecht. Nach der Geburt unserer Tochter wohnten wir ca. 1 Jahr zusammen, dann zog sie aus. Nun wohnt sie in einem Nachbarort. Der Umgang klappte eigentlich bis jetzt problemlos. Jedes 2. Wochenende von Freitag bis Sonntag, Ferien ca. 14-16 Wochen im Jahr alleine mit der Tochter (ich kann’s mir beruflich halt einteilen da selbständig). Die Tochter geht erst seit Sommer dieses Jahres (also erst mit 4 Jahren) in den Kindergarten (Schuld der Mutter)
Ich weiss der Umgang ist im Vergleich zu anderen hier recht großzügig. Meine Frage ist aber folgende:
Ich weiss, dass die Mutter anschaffen geht (und zwar hauptberuflich). Da gibt es null Zweifel. Meine Tochter ist dann abends nur mit einem Kindermädchen zusammen, das sie dann auch zu Bett bringt. Oft ist die Mutter sogar ne ganze Woche weg. Das heisst, Kindermädchen bringt sie in den Kindergarten, holt sie ab, geht mir ins Bett usw…Zudem sind die Kindermädchen oftmals die letzten Heuler, sprechen kein deutsch etc, wechseln ständig etc…
Mir bricht es jedes Mal das Herz. Sie will einfach, das ihr abends jemand was vorliest oder Papa mit ihr ins Bett geht.. Auch an den Wochenenden, wo ich sie bei mir hab, will sie Sonntags dann nicht mehr zur Mama zurück.
Ich hatte der Mama auch schon vorgeschlagen, in der Zeit, wo sie nicht da ist, die Kleine zu mir zu holen, aber sie will das aus irgendeinem Grund nicht. Nicht einmal 1 oder 2 Tage pro Woche. An ein Wechselmodell (eine Woche bei ihr, eine Woche bei mir) ist gar nicht zu denken.
Es besteht eine schriftliche Umgangsvereinbarung bzgl. der Wochenenden (Fr- So) sowie 4 Wochen Urlaub im Jahr (wobei die Urlaubsregelung bisher von der Mutter großzügiger gehandhabt wurde (wie gesagt im Schnitt waren es 14-16 Wochen Ferien).
Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit, den Umgang per Gericht ausweiten zu lassen? Zum Beispiel 1 Tag pro Woche extra? Rückgabe erst am Montag morgen anstatt Sonntag abend?
Wie stehen die Chancen bzgl. gemeinsamem Sorgerecht, wenn die Mutter anschaffen geht, schlecht deutsch spricht, von dem ganzen Schulsystem hier in Deutschland wenig bis gar keine Ahnung hat und die Kleine permanent beim Kindermädchen verbringt? Das kann doch nicht dem Kindeswohl dienen?
Danke für eure Hinweise
Bester Papa
Hi BP
Du kannst das SG beantragen und dich dann >hier< einreihen.
>Da< ist darüber diskutiert worden.
Was den Umgang angeht, kannst du bei Gericht alles beantragen, ob es sich dann durchsetzen lässt ist die andere Frage.
Die meist vom Gericht festgelegte Umgangsregelung sieht alle 14 Tage, von Freitag bis Sonntag, Ferien hälftig und an Feiertagen wie Weihnachten und Ostern, vor.
Gruss Wedi
Das kann doch nicht dem Kindeswohl dienen?
Doch!
Das Kindeswohl ist in der Joker der Justiz um alles Mögliche zu begründen und in dieser Alibifunktion ist es extrem flexibel.
Du kannst, wie wedi schon schrieb, versuchen das GSR einzuklagen aber es wird nicht einfach.
Lies dich schon mal durch die Links.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wie stehen die Chancen bzgl. gemeinsamem Sorgerecht, wenn die Mutter anschaffen geht, schlecht deutsch spricht, von dem ganzen Schulsystem hier in Deutschland wenig bis gar keine Ahnung hat und die Kleine permanent beim Kindermädchen verbringt? Das kann doch nicht dem Kindeswohl dienen?
Einen GSR-Antrag als "ASR-Antrag-Light" kannst Du vergessen, dass hat das OLG-Brandenburg schon wenige Tage nach dem BVerfG-Urteil klargemacht, siehe dazu auch hier:
Wie vom EGMR und BVerfG verlangt, werden uneheliche Väter genauso behandelt wie eheliche:
Bei der ersten Gelegenheit, nimmt man ihnen das Sorgerecht weg.
Ein Gegenbeispiel findest Du hier.
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1938.html
Also ist klar: wenn Du sagst, alles läuft quer, sie zickt beim Umgang und ist ausserdem überhaupt nicht in der Lage, ein Kind zu erziehen und ist sowieso ein Mensch zweiter Klasse - dann kannst Du keinen GSR-Antrag stellen. Dann kannst Du entweder aggressiver rangehen von wegen eingeschränkte Erziehungsfähigkeit, Teilentzug des Sorgerechts, zumindest für schulische Belange, oder es bleiben lassen.
Oder Du beschränkst Dich wirklich auf das Schulthema, dass es, gerade bei Migrationshintergrund, eben wichtig und für das Kindeswohl erforderlich sei, dass die Schulkarriere von beiden Eltern begleitet wird, und dann kann das was werden.
Moin BP,
in Ergänzung: Ich persönlich würde mich hüten, das Thema "sie geht anschaffen" in diesem Kontext auf den Tisch zu bringen.
Zum einen ist das ein durchaus ehrbarer Beruf, den man in Deutschland inzwischen sogar legal ausüben kann, mit Steuerkarte und Sozialversicherung. In jedem Fall besser als die weit verbreitete Hartz4-Mütterlähmung mit der Begründung "ich habe ein Kind, ich kann nicht arbeiten!" Offenbar arbeitet Deine Ex ja nicht im "Home-Office".
Zum zweiten könntest Du mit der Frage konfrontiert werden, warum Dich der Beruf plötzlich stört; sie wird ja nicht erst gestern damit angefangen haben, sondern hat ihn vermutlich schon ausgeübt, als Ihr Euch kennengelernt habt.
Nicht zuletzt: Eine gerichtliche Klärung könnte Dein mehr als grosszügiges Umgangsrecht recht schlagartig auf den gängigen 2-Wochen-Rhythmus zusammenstutzen; ein "weniger als bisher kann es nicht werden" gibt es nicht. Wir empfehlen hier üblicherweise, mit dem freundlichen Argument "was wäre, wenn Dir etwas zustösst - dann käme unser Kind in ein Heim" zu punkten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi!
Danke erst mal für die schnelle Antworten. Werde mich da noch einleisen (was ich aber auch schon zum Teil gemacht habe).
Sich zunächst einmal auf das GSR zu konzentrieren und mit dem Schulthema und Migrationshintergrund zu argumentieren ist vielleicht kein schlechter Gedanke. Ich will ihr ja die Tochter auch nicht wegnehmen. Mich stört aber vor allem diese intensive Fremdbetreuung. Da könnte es die Kleine viel besser haben, wenn sie häufiger bei mir wäre. Schwimmen lernen, Farhrrad fahren lernen, Deutsch lesen usw usw lernt sie alles bei mir. Die Mama macht da gar nichts..Ist ein Kindermädchen da, dass auf die Kleine aufpasst, passiert da gar nichts in Sachen Förderung.Sieht man ja daran, dass die Kleine erst jetzt in den Kindergarten gekommen ist (mit 4 1/2 Jahren!!). Spielen mit anderen zusammen fällt ihr noch schwer.
Später in der Schule wird das nicht besser.
LG
Peter
Das kannst du auch mit GSR nicht durchdrücken.
Und die Mutter wird sich schon dagegen wehren, um ihren Unterhaltsanspruch nicht zu gefährden.
In den Augen der Justiz ist eine Betreuung durch den Vater grundsätzlich die schlechteste alle Möglichkeiten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
In Ergänzung zu den anderen:
Ich verstehe sowieso nicht, warum Väter, die das GSR anstreben, immer gleich mit irgendwelchen Unterstellungen kommen um zu zeigen, wie schlecht die Mutter ist und somit dem Richter auch noch Beweise liefern, das die Ausübung des GSR nicht möglich ist.
Ist vieleicht schon einen eigenen Thread wert.
Gruss Wedi
Richtig.
Jemand der das GSR beantragen will findet sich immer in der partadoxen Situation wieder, dass er es nur bekommen kann, wenn er es eigentlich nicht braucht, weil er sowieso immer mit der Mutter einer Meinung ist.
Sobald er es gegen den Willen der Mutter beantragt, beweist er damit praktisch schon, dass er sich mit der Mutter nicht einigen und kann es deswegen nicht bekommen.
Juristische Logik halt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hm, also ich denke, ich kann die Kleine nicht einfach so der Mutter überlassen. Also so wie ich euch verstehe ist es besser, sie überzeugen, dem GSR zuzustimmen anstatt über das Gericht zu gehen? Das wird sie nicht machen. Dass der Umgang bei einem Gerichtsprozess nicht mehr so umfangreich sein wird wie bisher ist mir auch klar. Aber jetzt wo die Kleine im Kindergarten ist, wird es wahrscheinlich sowieso nur auf die Ferien plus Wochenende hinauslaufen. Ich gehe mal davon aus, dass ich in Sachen Umgang vor Gericht dann wenigstens die Hälfte der Ferien bekomme?
Ich habe ja mittlerweile auch einen Anwalt. Der meinte, das man auch in Sachen GSR mit Dreck werfen müsste. Offenbar seht ihr das anderes?
Ich habe ja mittlerweile auch einen Anwalt. Der meinte, das man auch in Sachen GSR mit Dreck werfen müsste. Offenbar seht ihr das anderes?
Ich persönlich sehe das anders.
Je mehr du mit Dreck wirfst, umso mehr kommt auch zurück.
GSR bedeutet, das Eltern miteinander über die Belange des Kindes sprechen können.
Wenn sie es nicht können, muss eben nur einer entscheiden, so denke ich, denken Richter.
Gruss Wedi
Also ich denke, du musst dich vor Allem klar zwischen GSR und ASR entscheiden. Beides geht nicht.
Das GSR setzt im Verständnis der Justiz große Harmonie und Kooperationsfähigkeit voraus.
Das ASR bekommst du nur, wenn der Verbleib bei der Mutter das Kind gefährden würde.
Für das ASR musst du also mit Dreck werfen.
Dass das auch für das GSR gilt, wage ich zu bezweifeln.
Es gibt zwar noch keine Erfahrungen damit, das GSR heibei zu klagen, es gibt aber schon genug Fälle wo das GSR mit Hilfe von §1671 BGB wegen Streits zwischen den Eltern einkassiert wurde.
Ob der ASR-Antrag Chancen hat, hängt auch sehr stark vom Richter ab.
Das müsste dann ggf. dein RA beurteilen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin BP,
Der meinte, das man auch in Sachen GSR mit Dreck werfen müsste.
Womit verdienen Anwälte Deiner Meinung nach ihren Lebensunterhalt ?
Kleiner Tipp: Einigkeit zwischen Eltern ist es nicht ...
Einvernehmlichkeit bei der Umgangsgestaltung (so wie ihr es bis dato - trotz "kleiner" Widrigkeiten - beweist) fördert in meinen Augen eher die Chancen auf GSR als dass es Schaden anrichtet.
Wie von anderen hier schon gesagt:
Die Förderung des Kindeswohls sollte in der Argumentation vorne an stehen, nicht die Schlechtigkeiten der Mutter !
Meine Meinung.
Besten Gruß
United
Moin BP,
es gibt in Deiner Argumentation auch einen Zirkelschluss: Derzeit - als nichtsorgeberechtigter Vater - ist es juristisch vollkommen ohne Belang, was Du persönlich von den Erziehungs- und Betreuungsmethoden der Mutter Eures Kindes hältst: Sie sind nicht Deine Baustelle und gehen Dich nichts an, sondern werden nach dem Willen des Gesetzgebers von der Mutter allein entschieden.
"Ich könnte das besser" ist daher kein Argument, an den bestehenden Zuständen etwas zu ändern. Auch ein Nicht-Führerscheinbesitzer gilt nicht als finaler Experte für die Frage, wie man richtig Auto fährt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Klar, verstehe ich alles. Aber das BVerG hat doch gesagt, dass ein nichtehelicher Vater das GSR bekommen soll, wenn es dem Kindeswohl dient. Insofern kann es dem Kind doch nur gut tun, wenn ich mich in Zukunft auch noch verstärkt um schulische Dinge und so kümmere. Gefährdend ist das doch nicht.
Und mangelnde Kommunikation kann doch auch kein Grund sein das GSR nicht zu bekommen?. Wenn der andere, sprich die Mutter, behauptet, sie könne nicht kommunizieren, nun dann verdient sie halt kein Sorgrecht. Zeigt doch vielmehr, dass sie nicht erwachsen ist: Wer nicht kommuniziert, verliert!
Also ich denke mal, ich werde meinen RA darauf hin briefen, nicht mit Dreck zu werfen, sondern auf die Gemeinsamkeiten hinzuweisen und dass das GSR dem Kind noch besser gut tut als bisher. Wenn das GSR dann nichts wird kann ich ja immer noch auf ASR gehen. Anwalt meinte aber, dass das schwierig wird.
Im übrigen muss ich mal ein grosses Lob an euch richten. tut echt gut, so viele gute Tipps zu erhalten. Ich hoffe, dass ich mich in Zukunft auch verstärkt hier engagieren kann.
Also so wie ich euch verstehe ist es besser, sie überzeugen, dem GSR zuzustimmen anstatt über das Gericht zu gehen? Das wird sie nicht machen.
Naja der Einstieg ist ja erstmal, dass Du eine Sorgeerklärung unterschreibst. Einfach mal beim Jugendamt anrufen und dafür einen Termin machen und dem/der Sachbearbeiterin sagen, wie cool Du das fändest, wenn er/sie dafür gleich einen gemeinsamen Termin organisieren könnte.
Dass man so wenig über erfolgreiche Gerichtsanträge hört heisst ja nicht, dass nicht viele dieser Fälle seit dem BVerfG-Urteil schon auf dieser Ebene geklärt werden.
Aber alles sachte, freundlich, und den Anwalt im Karton lassen.
Und mangelnde Kommunikation kann doch auch kein Grund sein das GSR nicht zu bekommen?. Wenn der andere, sprich die Mutter, behauptet, sie könne nicht kommunizieren, nun dann verdient sie halt kein Sorgrecht. Zeigt doch vielmehr, dass sie nicht erwachsen ist: Wer nicht kommuniziert, verliert!
Immerhin ist es oft Grund genug, das GSR zu beenden.
Und i.d.R. wird es dann nicht demjenigen entzogen, der die Kommunikation stört, sondern dem, bei dem das Kind nicht wohnt.
Wenn eine Mutter nicht kommuniziert bekommt sie das ASR.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Zum JA zu gehen und eine Sorgerechterklärung abzugeben hatte ich meinem RA auch schon vorgeschlagen. Der meinte allerdings, das man keine einseitige Erklärung abgeben könne?? Ich solle das alles über ihn machen und er wolle zunächst den Anwalt der Gegenseite anschreiben, um der Sorgerechtserklärung zuzustimmen. Was dabei raus kommt, ist mir eigentlich schon im Vorfeld klar...
Der meinte allerdings, das man keine einseitige Erklärung abgeben könne??
Natürlich kann man das. Und wenn Du Glück hast, gerätst Du da einen engangierten Sachbearbeiter, der dann auch mit der Mutter redet.
Das ist schon der 2. Grund, deinem RA nicht zu vertrauen.
Was hast du selbst für einen Eindruck von dem?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.