Sorgerecht und Vate...
 
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Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung

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(@vater08)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

wirklich ganz herzlichen Dank für die vielen Meinungen und Ratschläge, das hilft mir auf jeden Fall ...

Um die Fragen noch kurz zu beantworten:
Seid  ihr beide nicht zusammen zur Anwältin gegangen? Wenn sie alleine da war könnte ich mir nämlich vorstellen das sie stark beeinflusst wurde von ihr.
-> nein, wir waren nur einmal bei der Anwältin, da ging es aber um den Ehevertrag - ich glaube sie hat dann mit der Anwältin nur nochmal telefoniert. Ich glaube in der Tat, dass sie von der Anwältin und vielleicht auch von anderen (z.B. alleinstehenden Schwangeren oder frustrierten Müttern) beeinflusst wurde ...

Natürlich nehme ich keine Drogen und habe meine Partnerin immer liebevoll behandelt und ich werde mich unabhängig von der Frage GSR / Hochzeit faktisch um das Kind kümmern und auch meine Partnerin weiterhin liebevoll behandeln und (auch finanziell) unterstützen.

Allerdings nehme ich mit, dass ich nach offenbar einhelliger Auffassung des Forums auf die Einräumung des GSR bestehen sollte bevor das Thema Hochzeit auf die Agenda kommt.

Wahrscheinlich sollte ich dann auch die Vaterschaft erstmal nicht anerkennen, es gibt ja offenbar keinen guten Grund dafür - mein Verständnis ist, dass dadurch ohnehin nur Pflichten ausgelöst werden (insb. Unterhalt), aber keinerlei Rechte entstehen. Sie könnte die Vaterschaft natürlich auch einklagen, aber ich denke nicht dass sie das auch machen würde - jedenfalls nicht solange alles noch gut funktioniert und im Ernstfall kann man dann ja immer noch überlegen wie man weiter vorgeht  ... vielleicht zeigt ihr das auch nochmal, dass ich es ernst meine mit der Einräumung des GSR ...

Besten Gruß,
vater 08

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Themenstarter Geschrieben : 07.04.2008 21:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Vater,

vielleicht überlegst du dir nochmal ob du uns den Ehevertrag mal zum querlesen gibst. Denn nach neuen Recht ist ja der Unterhalt an eine Exfrau beschränkt und man muß sich ja nicht durch die Hintertür eine lebenslange Zahlpflicht im Fall der Fälle ans Bein binden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2008 21:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin vater08,

man muss daraus tatsächlich keine neverending story machen. Aber wie ich Deine Partnerin nach Deinen Erzählungen einschätze, wird sie das Thema "Heiraten" ganz von allein auf die Agenda setzen. Dann antwortest Du einfach freundlich "Ach Schatzilein, lass uns keine zweiten Schritte vor ersten machen!"

Es geht dabei nicht darum, ob Du mit einer Heirat automatisch das GSR bekämst (was meines Wissens nicht ganz einfach ist, zumindest nicht "automatisch" funktioniert), sondern auch darum, ob "Geben" und "Nehmen" bei Euch in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Wenn nicht, würde ich mir das Heiraten stark überlegen - dann stehen nämlich noch einige andere Dinge in einem krassen Missverhältnis, von denen Du heute noch nicht mal etwas ahnst.

Die Vaterschafts-Anerkennung würde ich aus diesem "Deal" herauslassen - wenn Du der Vater bist, unterschreibst Du sie und fertig. Nicht dass es heisst "Du darfst MEIN Kind nicht einmal auf den Arm nehmen..."

Und in einem Ehevertrag kann man durchaus auch festhalten, wie ihr die Kinderbetreuung organisieren wollt und wer wann wieviel zum Familieneinkommen beiträgt. Mutterschaft ist nicht zwingend gleichbedeutend mit "zuhause bleiben und nie wieder für sich selbst sorgen müssen." In jedem Fall wirst Du Dich hüten, allein deshalb zu heiraten, weil Ihr ein Kind miteinander habt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2008 21:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Brille: Das GSR entsteht durch Heirat von selbst. § 1626a (1) Nr. 2 BGB

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2008 22:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LBM,

@Brille: Das GSR entsteht durch Heirat von selbst. § 1626a (1) Nr. 2 BGB

deshalb "schrubte" ich ja "meines Wissens". Beim Nachlesen entsprechender Urteile stellt man allerdings auch fest, dass manches vielleicht doch nicht so eindeutig ist wie es in der Kürze des § 1626a scheint.

Wenn es doch automatisch geht: Umso besser. Aber das war ja auch nicht mein wesentlicher Knackpunkt, sondern das vermeintliche, voreheliche "Sichern von Rechten" bzw. der willentliche Ausschluss des Partners von eben diesen: Am Ende hätte man dem das GSR eingeräumt - und dann wollte der gar nicht mehr heiraten...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2008 22:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

A bissi OT:
Servus!
Und wenn ein Kind (ohne Vaterschaftsanerkennung) "mit in die Ehe gebracht wird", wie schauts dann mit GSR aus?
Meines Wissens nicht so ganz automatisch...

Grüße
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2008 22:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*öm*

Der Wortlaut des Gesetzes ist:

Sind die ELTERN bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie einander heiraten.

Ich würde daraus subsumieren, dass das nur zutrifft, wenn man ELTERN ist und Elternteil bist Du nur mit Anerkennung der Vaterschaft, also kein GSR, wenn Vaterschaft vorher nicht festgestellt und somit "unbekannt" ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2008 22:47
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Vater08,

erstmal herzlichen Glückwunsch zur anstehenden Vaterschaft. Trotz aller Nebenwirkungen wirst auch Du viel Vergnügen haben.

Zu Deinen Bedenken ein kurzer Erfahrungsbericht:

Ich habe der KM 4 Wochen vor der Geburt gesagt:
Zunächst einmal Vatershaftsanerkennung und GSR in einem Atemzug. . .
dasist ja schon fast wie verheiratet. . .
und wenn wir dann durch das erste Jahr durch sind, können wir über die Formalitäten einer Heirat reden. . .

Ich war familienrechtlich unbewandert, mein Gefühl steuerte mich. . .und geschafft. . .

Ergebnis:
Im 13 Lebensmonat unseres Kindes wurde ich aus der Familie gerausdividiert. . . der SR-Streit ging los. . .

und ich war glücklich, das GSR mit ihr geteilt zu haben, denn:
Hätte sie das ASR, dürfte ich gar keine Anträge bei Gericht stellen. . .

Dieses Gefühl, alleine das Recht inne zu haben, über einen Menschen bestimmen zu dürfen und damit auch noch die Macht zu haben, den EX-Partner hin und herzuschubsen, dem scheinen manch Frauen zu erliegen, mehr noch als dem Portemonnaie des Mannes. . .ist doch viel einfacher so. . .sie erhalten das Geld und die Macht per LEX.

Die Mutter unseres Kindes verflucht den Tag, an dem wir das GSR unterzeichneten.

Also auch mein Rat:
Vaterschaft und GSR gleichzeitig unterschreiben und nächstes Jahr, wenns Kindchen laufen kann, kann es Blumen streuen. . .

Ich drück Euch die Daumen.

LG E.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2008 00:17
(@timber)
Schon was gesagt Registriert

Nochmal Hallo

Mich würde interessieren wie das Kind heißen soll mit Familienname? Nach der Mutter oder nach dem Vater und werden deine Wünsche bei der Namensgebung berücksichtigt? Vielleicht habt ihr euch schon darüber unterhalten wie euer Familienname ist wenn ihr heiraten solltet. Wird so auch schon das Kind genannt?

MfG
Timber

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2008 01:34
(@bronze)
Registriert

Moin Vater08,
nochmal ein Einwurf von mir. Möglicherweise möchtest Du ja auch Elternzeit in Anspruch nehmen. Dafür solltest Du in jedem Fall auf das GSR pochen. Unabhängig von dem allem hier - freu Dich auf die Geburt und sei unbedingt dabei. Timber hat völlig recht, es ist ein erfüllendes Erlebnis.
Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2008 11:15




(@vater08)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Um die diversen Fragen / Anmerkungen zu beantworten:

Die Namensgebung haben wir besprochen. Das Kind soll zunächst den Nachnamen der Mutter tragen (da wurde ich nicht wirklich gefragt) und bei einer Heirat würde die Mutter und auch das Kind meinen Nachnamen annehmen.

Ich bin allerdings noch etwas verwirrt, was die Frage angeht ob ich GSR und Anerkennung Vaterschaft miteinander verknüpfen sollte. Hier gibt es ja offenbar gemischte Meinungen:

Die Vaterschafts-Anerkennung würde ich aus diesem "Deal" herauslassen - wenn Du der Vater bist, unterschreibst Du sie und fertig. Nicht dass es heisst "Du darfst MEIN Kind nicht einmal auf den Arm nehmen..."

Also auch mein Rat:
Vaterschaft und GSR gleichzeitig unterschreiben und nächstes Jahr, wenns Kindchen laufen kann, kann es Blumen streuen. . .

Es würde mich sehr interessieren, was hier die überwiegende Meinung ist, dh Vaterschaft nur zusammen mit GSR anerkennen oder nicht?

Elternzeit würde ich möglicherweise in Anspruch nehmen (aber max. 2 Monate) - aber was hat das mit dem GSR zu tun?

Mutterschaft ist nicht zwingend gleichbedeutend mit "zuhause bleiben und nie wieder für sich selbst sorgen müssen."
-> Die Mutter ist - ebenso wie ich - beruflich recht erfolgreich und möchte nach ca. 1 Jahr auch wieder anfangen zu arbeiten (zunächst in Teilzeit, dann langsam steigern).

Besten Gruß,
vater08

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2008 11:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Vater 08,

mit diesem Zitat

Die Vaterschafts-Anerkennung würde ich aus diesem "Deal" herauslassen - wenn Du der Vater bist, unterschreibst Du sie und fertig. Nicht dass es heisst "Du darfst MEIN Kind nicht einmal auf den Arm nehmen..."

meinte ich, dass Du die Sorgerechtsfrage zeitlich nicht an die Vaterschaftsanerkennung knüpfen solltest, sondern an die Hochzeitspläne Deiner Partnerin. Die Vaterschaftsanerkennung ist eine Selbstverständlichkeit, ähnlich dem Bezahlen von Steuern - man kann sich nicht wirklich davor drücken, sondern höchstens ein bisschen Zeit schinden. Als anständiger Mensch würdest Du eine VA auch unterschreiben, wenn Ihr Euch morgen trennt. Das GSR dagegen ist (weil freiwillig) ein echter Vertrauensbeweis - und wäre für mich persönlich die Voraussetzung (und nicht die Folge) für eine Heirat.

Elternzeit würde ich möglicherweise in Anspruch nehmen (aber max. 2 Monate) - aber was hat das mit dem GSR zu tun?

Das GSR ist Voraussetzung für Elternzeit; für "nur Väter" ohne GSR ist Elternzeit nicht vorgesehen; das ginge bestenfalls über (unbezahlten) Urlaub.

-> Die Mutter ist - ebenso wie ich - beruflich recht erfolgreich und möchte nach ca. 1 Jahr auch wieder anfangen zu arbeiten (zunächst in Teilzeit, dann langsam steigern).

Solche Absichtserklärungen wandeln sich manchmal fundamental, wenn das Kind erst mal da ist. Dass jemand dergleichen "mal gesagt" hat, ist jedenfalls nichts, worauf man ihn später festnageln könnte.

Grüssles
Martin
(noch immer mit rot blinkender Lampe)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2008 11:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Das GSR ist Voraussetzung für Elternzeit; für "nur Väter" ohne GSR ist Elternzeit nicht vorgesehen; das ginge bestenfalls über (unbezahlten) Urlaub.

In Ergänzung: Du würdest ohne SR für jeden Arztbesuch eine Einverständniserklärung der KM brauchen. Später, bei KiGa und Schule, hättest du auf Elternabenden nix zu sagen.

Je mehr ich über deine Konstellation erfahre, desto mehr gelange ich zu dem Eindruck, die KM will alles haben aber nix zu geben bereit ist. Solche Charakterzüge offenbaren sich häufig erst später zu gegebenem Anlass.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2008 11:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Vater08,

Das Kind soll zunächst den Nachnamen der Mutter tragen (da wurde ich nicht wirklich gefragt)

ganz ehrlich. Wen ihr sowieso heiratet wäre es einfacher, wenn das Kind gleich deinen Namen bekommt, denn sonst müssen nach der Heirat alle Urkunden abgeändert werden. Darfst du wenigstens bei der Wahl des Vornamens mitreden?

Für mich sieht es so aus, als ob ihr mal ein ehrliches Gespräch führen solltet. Du wirst nicht gefragt was den Nachnamen angeht, das GSR verweigert sie bis zur Heirat und ich wette fast darauf, das im Ehevertrag was von Unterhalt für sie bis zum xten Lebensjahr des Kindes drinsteht.

Die Mutter ist - ebenso wie ich - beruflich recht erfolgreich und möchte nach ca. 1 Jahr auch wieder anfangen zu arbeiten (zunächst in Teilzeit, dann langsam steigern).

Das solltet ihr auch in einem Ehevertrag festlegen, denn viele KM mutieren plötzlich zu Muttertieren und wollen dann doch nicht mehr arbeiten, weil es doch viel bequemer ist sich mit dem Kind zu beschäftigen als arbeiten zu gehen. Der Mann zahlt die Zeche ja.

Alles in allem, kann ich dir nur raten, das du dich mit deiner Holden mal zusammensetzt und über diese Punkte nochmal sprecht. Tja Vaterschaftsanerkennung. Blödes Thema, denn grundsätzlich kommst du ja nicht drumrum. Und ohne Anerkennung noch weniger Rechte als ohne SR.  Aber ein Versuch wäre es wert.

"Liebes Schnuckelputz. Wenn wir eh beim JA sind werden werde ich die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben und gleichzeitig die Erklärung über das GSR. Da zu beidem deine Zustimmung notwensig ist wirst du sicher auch beides unterschreiben. Da wir ja vorhaben zu heiraten ist es für mich wichtig, das wir von Anfang an das GSR ausüben und nicht erst mit der Heirat. Bist du dazu nicht bereit bedeutet es das du mir mißtraust oder mir etwas verheimlichst."

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2008 11:49
(@bronze)
Registriert

In Ergänzung: Du würdest ohe SR für jeden Arztbesuch eine Einverständniserklärung der KM brauchen. Später, bei KiGa und Schule, hättest du auf Elternabenden nix zu sagen.

und

Das GSR ist Voraussetzung für Elternzeit; für "nur Väter" ohne GSR ist Elternzeit nicht vorgesehen; das ginge bestenfalls über (unbezahlten) Urlaub.

Genau deswegen ist das so, Vater08.

Das geht ja schonmal richtig gut los, diese Beratung durch eine Anwältin für beide. Wer hatte die nochmal geheuert? Deine Zukünftige?Stell vielleicht doch mal diesen Ehevertrag hier rein. Kannst ja Deep mal bitten, den in den nicht frei zugänglichen Bereich einem ausgewählten Teilnehmerkreis zur Diskussion zu stellen.
Grüße
Till (der grade ganz mies in sich reingrinst und das gar nicht böse meint. mehr so ...... selbstbestätigt....irgendwie )

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2008 11:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Vater08!
Ich schliesse mich dem Grundtenor der Diskussion hier an: ich habe den Eindruck, dass Deine Vielleicht-Bald-Frau vorrangig an ihre Absicherung denkt und Deine Interessen/Wünsche hinten an (wenn überhaupt) stellt.

Tills Vorschlag, das Konzept oder die Eckpunkte zum Ehevertrag hier reinzustellen, kann ich nur zustimmen. Ich befürchte, Dir soll das Fell über die Ohren gezogen werden, falls es nicht klappen sollte (mit der Ehe)....

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2008 11:58
(@vater08)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

auch wenn es hier ja eigentlich eher um das Thema GSR geht, gibt es hier ja offenbar verstärkt die Meinung, dass ich den Entwurf des Ehevertrags bzw. dessen Eckpunkte mal einstellen sollte - auch wenn ich eigentlich denke, dass der Ehevertrag OK ist bin ich dazu gerne bereit - dazu müsste man dann vielleicht auch noch ein paar Details zur persönlichen Situation erläutern - würde ich aber schon lieber in einem Bereich machen, der nicht öffentlich für jeden zugänglich ist, sondern nur einem kleinen selektiven Kreis.

Deep Thought: Wie funktioniert das bzw. was muss ich tun?

Besten Gruß,
vater 08

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2008 12:07
(@vater08)
Schon was gesagt Registriert

Um noch die Frage mit dem Vornamen zu beantworten: Ja, den haben wir uns gemeinsam ausgesucht ...

Danke auch für die Info, dass GSR Voraussetzung für Elternzeit ist, dass wusste ich bisher nicht ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2008 12:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*wegen Erledigung gelöscht*

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2008 12:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deep Thought: Wie funktioniert das bzw. was muss ich tun?

Du hast 'ne >PN<.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2008 12:33




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