Sorgerecht für Vate...
 
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Sorgerecht für Vater nicht verheiratet ?????

 
(@japan1000)
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Moin Moin liebe Forenfreunde,

ich habe folgende Frage. Ich habe eine Tochter 11 Jahre alt aus einer älteren Beziehung. Wir waren nicht verheiratet !! Da meine Tochter immer mehr Schwierigkeiten mit Ihrer Mutter hat und ich auch schon mal 6 Monate meine Tochter nicht mehr sehen durfte, würde ich gerne ein anteiliges Sorgerecht beantragen.

Ich habe von einem neuen Gesetz aus dem Jahr 2010 gehört das dies ermöglichen soll. Deshalb meine Frage: Gibt es eine "realistische" Möglichkeit das Sorgerecht bzw. 50% zu bekommen oder handelt es sich wie üblich wieder um ein Recht das "Mann" nur nach ewigen Prozessen vieleicht bekommt?

Ich finde es erstaunlich das man es erst beantragen muß. Wenn die jetzige Regelung nicht rechtskonform ist, mußten ja aus meiner Sicht automatisch 50% Sorgerecht beim nicht verheirateten Vater sein. Alle anderen Regelungen wären ja nicht rechtskonform.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2010 19:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

zur ersten Orientierung:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-17263.html

http://www.vatersein.de/Forum-topic-14223.html

http://www.vatersein.de/Forum-topic-18106.html

http://www.vatersein.de/Forum-topic-17344.html

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2010 19:33
(@japan1000)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnellen Infos.

Wenn ich es richtig verstehe alles nur ein großer Bluff? Den § bzw das Urteil gibt es aber er hat in Deutschland keine Bedeutung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2010 20:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi japan1000

ch habe von einem neuen Gesetz aus dem Jahr 2010 gehört das dies ermöglichen soll.

Das Jahr 2010 ist gerade mal 38 Tage alt. Wenn da was zu hören gewesen wäre, würde bestimmt noch ein Echo zu vernehmen sein. Garantiert!!

Den § bzw das Urteil gibt es aber er hat in Deutschland keine Bedeutung.

Ich weiss zwar nicht, welchen § Du meinst, und wenn es ihn geben sollte, warum er in Deutschland keine Anwendung finden soll (etwa ausländisches Recht?), aber eins sei Dir versichert: in D. gibt es keinen §, welcher einem nicht geehelichtem Vater das (G)SR ohne ausdrückliche Zustimmung der KM zubilligt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 02:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich vermute, er meint das Zaunegger Urteil vom EGMR.

@Japan 10000: Dieses ist aber noch (lange...) nicht in deutsches Recht umgesetzt, wenn das mal überhaupt passiert. Es ist eine Rüge an die BRD, es wird aber weniger die Verweigerung des GSR an sich kritisiert, sondern dass es keine Einzelfallprüfung gibt. Der § 1626a BGB, der die Alleinsorge der Mutter regelt, wenn sie nicht verheiratet ist und dem GSR nicht zustimmt, gilt aber nach wie vor uneingeschränkt.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 02:08
(@japan1000)
Schon was gesagt Registriert

Gut genau das meinte ich. Keine Mutter wird das Sorgerecht freiwillig teilen. Wie die Gerichte entscheiden dürfte vermutlich auch jedem klar sein. Dann Fragen wir mal anders: Ab wann kann ein Kind selber entscheiden wo es leben möchte ?????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2010 14:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn die Mutter das ASR hat, ab 18 Jahren.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 14:47
(@japan1000)
Schon was gesagt Registriert

Na klasse. Ich bin begeistert.  Trotzem 1000 Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2010 15:28
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich muss LBM da schon ein wenig widersprechen. Da deine Tochter bereits 11 Jahre alt ist, kommt sie langsam in den Bereich, wo ihre Wünsche respektiert werden müssen, und das auch vom Gericht. Je älter sie wird, und umso klarer sie ihre Wünsche artikuliert, desto mehr wiegt ihr Wort. Und bevor man sie bspw. wegen Zerstrittenheit mit der Mutter in eine Wohngruppe schickt, die tausende kostet, wird auch der Vater ohne Sorgerecht gefragt werden. Insofern würde ich den Kopf nicht ganz hängenlassen.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 17:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Na klasse. Ich bin begeistert.  Trotzem 1000 Dank

Mal ganz allgemein: Die Regelung des Sorgerechts nichtehelicher Väter besteht seit Urzeiten; man kann sie kennen, wenn man sich dafür interessiert. Wenn die Sorgerechtsfrage aber überhaupt erst auftaucht, wenn das Kind bereits 11 Jahre alt ist, war sie bislang wohl auch nicht besonders drängend. Mal abgesehen davon, dass das Sorgerecht oft überbewertet wird: Wenn das Kind bei der Mutter lebt, hat man auch als GSR-Vater nicht sehr viele Möglichkeiten der Einflussnahme; es wäre dann nur einfacher, den Lebensmittelpunkt des Kindes per ABR-Antrag zu verlagern (wobei man auch dann längst nicht immer bekommt, was man beantragt).

Da deine Tochter bereits 11 Jahre alt ist, kommt sie langsam in den Bereich, wo ihre Wünsche respektiert werden müssen, und das auch vom Gericht. Je älter sie wird, und umso klarer sie ihre Wünsche artikuliert, desto mehr wiegt ihr Wort. Und bevor man sie bspw. wegen Zerstrittenheit mit der Mutter in eine Wohngruppe schickt, die tausende kostet, wird auch der Vater ohne Sorgerecht gefragt werden.

dass 11-jährige Frühpubis mal (oder auch regelmässig) Stress mit ihren Eltern haben, ist der normalste Vorgang der Welt und kein Grund, über andere Lebensmittelpunkte nachzudenken. Vom häuslichen Theater bis zur "betreuten Wohngruppe" ist es ein weiter Weg. Glücklicherweise ist das so; ansonsten würden über kurz oder lang wohl die meisten Teenies zuhause ausziehen. "Stress mit Muddi" ist bei ASR jedenfalls kein Grund für eine erfolgversprechende ABR-Klage zugunsten eines nichtsorgeberechtigten Vaters.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 17:16




(@japan1000)
Schon was gesagt Registriert

Der Wunsch (Aus meiner Sicht eine selbstverständliche Sache) mein anteiliges Sorgerecht zu bekommen besteht nicht erst seit gestern. Wenn Du wüstest durch welche Hölle der deutschen Rechtsprechung ich bereits in Sachen Tochter gegangen bin, wüstest Du, das solch ein Spruch überflüssig ist.

Ein Sorgerecht das ausschließlich bei Müttern verbleibt und den Mann zum Zahlmeister macht, ist aus meiner Sicht ein Verbrechen und hat weder etwas mit Demokratie noch mit Rechtsstaat zu tun. Es ist ein Verbrechen sonst nichts. Das ich um etwas kämpfen muß, was mir die Natur schon gegeben hat, ist ein Witz. Es geht auch nicht um Streß mit Mutti. Es geht darum wie Frauen Systhematisch Kindern den Umgang mit Vätern vereiteln und und und.........

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2010 17:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Japan1000,

wir können nur das beurteilen, was Du schreibst; das Erraten nicht mitgeteilter Vorgeschichten ist nicht Aufgabe dieses Forums.

Umgangsvereitelnde Mütter kennen wir zur Genüge. Wir wissen auch, dass das gemeinsame Sorgerecht solche Mütter (und manchmal auch Väter) nicht daran hindert, den anderen Elternteil vom Kind fernzuhalten; das GSR ist kein Patentrezept dafür, dass Ex-Partner sich wunschgemäss verhalten.

Wir können Dir deshalb nur die (heutige und auch vor 11 Jahren bereits gültige) Rechtslage schildern. Diese besagt, dass Deine Ex und Du vor oder nach der Geburt des Kindes eine Sorgeerklärung hättet unterschreiben oder eben heiraten müssen. Das kannst Du als "Hölle", "Verbrechen oder als "Verstoss gegen Dein naturgegebenes Recht" bezeichnen und dafür vielleicht sogar vom einen oder anderen Mitforisten Applaus dafür bekommen. Die Frage ist aber: Was tust Du persönlich aktiv, um dieses Unrecht zu ändern? Es nur zu beklagen ändert nämlich nichts.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 18:21
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Japan1000!

Ein Sorgerecht das ausschließlich bei Müttern verbleibt und den Mann zum Zahlmeister macht, ist aus meiner Sicht ein Verbrechen und hat weder etwas mit Demokratie noch mit Rechtsstaat zu tun. Es ist ein Verbrechen sonst nichts. Das ich um etwas kämpfen muß, was mir die Natur schon gegeben hat, ist ein Witz. Es geht auch nicht um Streß mit Mutti. Es geht darum wie Frauen Systhematisch Kindern den Umgang mit Vätern vereiteln und und und.........

Zahlen würdest Du auch mit GSR, Umgänge werden auch mit GSR vereitelt. Das Sorgerecht hat nunmal weder mit Unterhalts- noch mit Umgangsrecht zu tun...wie brille007 weiter oben schon schrieb, dem GSR wird auch zu viel Bedeutung beigemessen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 18:26
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

@ martin

es versteht sich von selbst, dass die üblichen Steitigkeiten kein Jugendamt zu einer Inobhutnahme bringen wird, oder einem Vater das ABR, zumal er vorher noch nicht einmal das Sorgerecht hatte. Aber wer weiß schon, was aus dieser Geschichte wird?

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 18:38
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Gibt es eine "realistische" Möglichkeit das Sorgerecht bzw. 50% zu bekommen oder handelt es sich wie üblich wieder um ein Recht das "Mann" nur nach ewigen Prozessen vieleicht bekommt?

Bezüglich aller messbaren Effekte: Ja, indem Du es Dir einfach denkst.

Oder beweise mir erstmal, dass ein gedachtes und ein verbrieftes GSR sich im praktischen "Nutzwert" unterscheiden.

Spannend würde das ja erst, wenn Du einen ABR-Antrag gemäss §1671 BGB stellen wolltest, weil dann müssten sich Dein gedachtes GSR mit dem "Denkverbot" des EGMR bzgl. eines pauschalen Ausschluss von der Einzelfalleintscheidung im Kopf des Richters auf einen Ausweg einigen.

Nur geht's Dir ja darum garnicht, Du willst KM ja nur pisaken, und da solltest Du es einfach beim Denken belassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 18:52
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

wenn dem jemals in D so kommen wird, das sorglose Väter 50% des SR beantragen dürfen,
wird das Gericht in jedem Fall prüfen, ob die Teilung des bestehenden ASR dem Kindeswohle am besten entspricht. . .

greetz e.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 20:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

wenn dem jemals in D so kommen wird, das sorglose Väter 50% des SR beantragen dürfen,
wird das Gericht in jedem Fall prüfen, ob die Teilung des bestehenden ASR dem Kindeswohle am besten entspricht. . .

´

Und ich wette, dass das für die Gerichte zu 90% nicht der Fall sein wird, weil schon allein die Gerichtsverhandlung über das SR zeigt, dass die Eltern nicht kommunikationsfähig sind und es daher abzulehnen ist.

Das muss ins BGB rein, dass Eltern grundsätzlich das gemeinsame SR haben, damit gar nicht erst die Diskrepanz zwischen "angeborenes/natürliches SR" und "erzwungenes SR" entstehen kann.

LBM

PS: Ach was sag ich, 90 %.... wohl eher mehr.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 20:51
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

ich hätte da einen Vorschlag zu machen, wie wir das Problem des § 1626a endlich lösen können.

Wie wäre es, wenn wir Kontakt zu all den anderen Foren aufnehmen und alle Väter auffordern würden, einen Betrag von ca. 20 - 50 € auf ein Anderkonto zu zahlen, dass Geld für unsere Justizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP sammelt. Wenn sich 20ooo oder mehr Väter beteiligen, dann kommen wir je nach Betrag auch schon auf eine Million Euro. Und das hat doch bei Mövenpick auch funktioniert, oder?  😉

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2010 11:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*haha*

Das ist mal ne geile Idee! Väterlobby mobilisieren! Ich bin zwar kein Vater, aber da bin ich bei!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2010 11:35
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

:rofl2: :rofl2: :rofl2:
Die Idee ist ja grundsätzlich gut,

aaaaaaber:
Ob Schwesterwelle dann noch da ist???
Ob er auch fürs Kindeswohl Spenden nimmt?
Vielleicht aber auch grade, da ihm ein leibliches Kind ja wohl sehr wahrscheinlich vergönnt sein wird, falls sich Franzi nicht erbarmt und doch im Abendkleid Karriere machen will. . .

Evtl könnten wir aber auch von einem kleinen Teil des Beitrages Franzi neu einkleiden, und damit Schwesterwelles Appetit aufs andere Geschlecht und Kids machen ;-),
dann sorgt er auch für ne entsprechenden Kanalisierung der Gelder 😉

:rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:
greetz e.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2010 11:51