Hallo Zusammen,
leider bricht mir gerade mein Leben zusammen und ich hoffe ich bekomme hier ein paar Informationen zu meinem Problem. Ich bin seit vier Jahren mit einer Rumänin verheiratet, welche auch im Moment schwanger ist. Da unsere Ehe eigentlich schon seit längerer Zeit nicht mehr gut läuft (über Scheidung haben wir aber noch nicht gesprochen), teilte mir meine Frau gestern mit, dass sie noch vor der Geburt des Kindes wieder nach Rumänien will um dort ein neues Leben zu beginnen. Ich bin nun total verzweifelt weil ich weder Frau noch Kind verlieren will. Da sich meine Frau von ihrem Vorhaben aber nicht abbringen lassen will, beginnt hier so langsam ein Rosenkrieg und ich frage mich, wie es rechtlich mit dem Sorgerecht aussieht. Meine Frau hat weder Ausbildung noch finanzielle Mittel um dem Kind in Rumänien ein normales Leben bieten zu können. Ich denke sie will zu ihrer Mutter ziehen. Welchen Einfluss hat es denn auf das Sorgerecht, wenn das Kind in Rumänien geboren wird? Ich bin total verzweifelt und hoffe, mir kann jemand in groben Zügen erklären, welche Konsequenzen ihr handeln hatund wie ich mich am besten verhalten soll bzw. welche Schritte ich einleiten soll.
Vorab vielen Dank für die Antworten
Ein verzweifelter Mann
Hallo,
da das Kind ehelich ist, hast du automatisch das Sorgerecht. Allerdings greift dieses auch erst dann, wenn das Kind geboren ist.
Bis auf das du der Mutter gut zuredest doch hier zu bleiben...wird Dir nichts weiter übrigbleiben.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo papi,
ja sofern das Kind in der BRD geboren wird. Aber wie ist das, wenn es in Rumänien geboren wird bzw. die KM sich dort scheiden lässt.
Meine Frau hat weder Ausbildung noch finanzielle Mittel um dem Kind in Rumänien ein normales Leben bieten zu können
Das dürfte im Zweifelsfall völlig egal sein, denn auch von dort aus kann sie Unterhalt für sich und das Kind fordern.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ist es denn rechlich relevant, ob das Kind in Deutschland oder rumänien geboren wird?? Vor der Geburt kemmt es eh nicht zu einer Scheidung.
Tja, das mit dem Unterhalt stimmt wohl.
Ja, denn das Kind hat ja erstmal die Staatsangehörigkeit des Landes in dem es geboren wurde.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Ramses72
Vielleicht werden Deine Fragen beantwortet auf den Seiten des >>auswärtigen Amtes<<. Habe sie jetzt nicht durchgelesen, aber sind vielleicht relevant.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Ja, denn das Kind hat ja erstmal die Staatsangehörigkeit des Landes in dem es geboren wurde.
Das kann man so nicht sagen. Ein Kind, das einen deutschen Elternteil hat, hat auch immer die deutsche Staatsbürgerschaft (ius sanguinis, Abstammungsprinzip), unabhängig davon, ob es in Deutschland, China oder über dem Atlantik geboren wird. Andere Länder, zB die USA haben das "ius soli", das heißt, wer auf amerikanischem Boden geboren wird, ist Amerikaner.
Bei uns sind ja auch nicht alle türkischen Kinder deutsche Staatsbürger.
Es wäre also a) rauszubekommen, wie man sich die rumänische Staatsbürgerschaft "erwirbt" und b) rauszubekommen, unter welchen Voraussetzungen welches Gesetz greift. (ZB Scheidungsantrag wird in D oder Rumänien gestellt).
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
