Hallo United,
Danke fuer deinen Antwort.
Ja in Malta gibts kein KG ab 16 Jahre und das ist ledilich "nur" 250 Euro im Jahr. Mann benoetigt sowiel Papierkramm (Dokumenten, Uebersetzungen usw) die kein Sinn machen. Fuer paar monate hatte ich kein lust und Zeit fuer solche aufwand.
Aber es ist nicht legal KG von zwei EU laender zu bekommen. Deshalb zum Glueck ich habe es nicht beantragt.
Ja mit der Jugendamt werde ich versuchen und die KG ueberweisung Civil Rechtlich einklagen falls die KM stur bleibt. Immer noch gehoert die KG beide eltern teile, deshalb gehe ich davon aus ich habe anspruch an die haelfte von KG, immer so wenn das Kind bei mir wohnt.
mfg
cicero
Hallo Moin,
Ein update von mir.
Es ist verboten (weiss es nicht ob illegal oder nicht) KindesUnterhalt von zwei Laender fuer der selber Kind zu bekommen. Deshalb ich kann und darf keine KG in Malta beantragen soweit mein ex-Frau KG fuer unsere gemeinsamen Kind bekommt. Zum glueck habe ich nicht gemacht wegen aufwand usw.
Leider beantwortet die KM nicht. Ich hab ihr per Email schon zweimal erwahnt aber reagiert nichts. Nichts mal information ueber die KG.
Die KM meldet nie mehr mit unseren Kind, obwohl mein Tochter versucht sie immer zu kontaktieren.
Meine Frage:
a) Da die KM die Alleinige Sorgerecht hatt, kann ich versuchen (auf die o.g. begruendungen) das Sorgerecht auf mich zu uebertragen? Und wenn Ja, muss ich unbedingt durch Deutschen Recht oder geht auch in Malta da dass Kind in Malta jetzt lebt und Ausbildung macht?
Uebringens hatt mein tochter diese Antwort von Jugendamt bekommen...
Wir beraten sorgeberechtigte Elternteile, bei denen minderjährige Kinder im xxxxxxxx leben, bzgl. dem Kindesunterhalt und auch junge Volljährige, die im xxxxxx wohnen bzgl. dem Volljährigenunterhalt. Da Du im Ausland lebst und minderjährig bist, haben wir keine rechtliche Grundlage, und somit leider auch keine Möglichkeit, für eine Beratung. Da Du Dich hier nicht aufhältst, wird das Familiengericht auch keine Ergänzungspflegschaft anordnen.
mfg
cicero
Moin Cicero,
Da Du Dich hier nicht aufhältst, wird das Familiengericht auch keine Ergänzungspflegschaft anordnen.
Weil ich die Deutsche Gesetzgebung so liebe, habe ich ein wenig gewühlt ...
So der Inselreife die Muße hat, mal drüber zu fliegen, kann er gerne korrigieren (ich bin kein Jurist), trotzdem würde ich das JA nicht mit so einer "wir-sind-pauschal-nicht-zuständig" Formulierung aus dem Staub kommen lassen ...
Liebes Jugendamt,
nachdem ich meinem Papa mitgeteilt habe, daß Ihr Euch für mich nicht zuständig fühlt, obwohl mein Kindeswohl gefährdet ist, hat er versucht, mit Hilfe von ein paar Gesetzen & Paragraphen ausfindig zu machen, wer mir denn helfen kann.
Da meinem durchweg liebenswerten und stets um mein Wohl besorgten Papa aufgrund der bei meiner Geburt geltenden erwiesen menschenrechtsverachtetenden Rechtslage in Deutschland der Zugang zum Gemeinsamen Sorgerecht verwehrt blieb, darf er mich definitiv nicht vertreten.
Hier das Ergebnis seiner Recherchen:
- Die gerichtliche Zuständigkeit für die Kindesunterhaltsangelegenheit (§ 1612a) kann nach meiner Wahl bei dem Gericht liegen, in dem Mama wohnt (§ 232 FamFg, Abs. 3, Nr.2).
- Bei der Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft (§ 1909 BGB) handelt es sich um ein Verfahren in Kindschaftssachen (§ 151 FamFG).
- Da das Bedürfnis der Fürsorge ja im zuständigen Gerichtsbereich für die Unterhaltssache besteht, fällt die örtliche Zuständigkeit für die Ergänzungspflegschaft gem § 152 FamFG, Abs. 3 ebenfalls in diesen Bereich. - Ihre Mitwirkung ergibt sich aus § 162 FamFG.
- Damit Ihr auch ruhigen Gewissens aktiv werden könnt, sei an dieser Stelle hinzugefügt, daß Ihr auch gem. 8. Sozialgesetzbuch bei dem Verfahren mitwirken dürft (§ 50 SGB VIII).
- Örtlich zuständig seid Ihr, weil in § 87b SGB VIII steht, daß sich die Zuständigkeit aus § 86 SGB VIII ergibt.
- Da steht nix davon, daß ich in Deutschland sein muß, damit Ihr mich vertreten dürft. Vielmehr steht da „(2) […] so ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der personensorgeberechtigte Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat“. Das ist da, wo Mama wohnt.
Sollte er beim Blättern irgendetwas übersehen haben, sei an dieser Stelle nochmal erwähnt, daß über allem das Kindeswohl steht, dieses ergibt sich aus § 1666 BGB und wenn ich es Recht verstehe, bin ICH das Kind.
Im Grunde genommen möchte ich lediglich, daß Mama mir das Kindergeld überweist. Sprecht doch einfach mal mit ihr.
Bitte prüft auf Basis dieser Ausführungen, ob Ihr das wirklich nicht dürft und wem dem so ist, teilt mir bitte mit, wie Ihr zu dieser Einschätzung kommt.
Lieben Gruß
Total Verarmtes Kind
Gruß
United
Sehr schön! 🙂
Ich würde noch ein paar Nutella- und Tomatensaucenflecken darauf aplizieren. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke United, das hilft bestimmt viel. Ich werde die Information an mein Tochter weiterleiten und ab zum Jugendamt! Ich melde mich sobald ich eine Ruckmeldung habe,
danke Alle fuer die Hilfe und Unterstutzung.
mfg
cicero
:thumbup: :thumbup:
Welch Meisterwerk 🙂
Das kann man auch so 1:1 an die Presse weitergeben, um dem Ganzen einen gewissen Push zu geben. Am besten mit Nennung des JA.
Die sind bestimmt begeistert, wenn sie sich in der Presse wiederfinden.
Am besten noch die Antwort des JA dazu.
:rofl2:
Hi,
die Argumentation enthält leider einen logischen Fehler. Das Jugendamt muss am Verfahren nach § 1909 BGB mitwirken und erhält durch das Verfahren eine Zuständigkeit. Das Jugendamt ist aber nicht dafür zuständig, ein solches Verfahren einzuleiten. Es ist übrigens auch lange nicht gesagt, dass das Jugendamt am Ende zum Ergänzungspfleger bestellt wird.
Unabhängig davon, dass das Schreiben ehrlich ist und sicher überhaupt nicht schaden kann, gibt es hier zwei Möglichkeiten, rechtlich sauber vorzugehen:
1. die Variante, die wahrscheinlich nur in der Theorie funktioniert: cicero vertritt das Kind bei der Geltendmachung des Unterhalts unter Berufung auf den § 1688 BGB. Es ist hM, dass diese Vorschrift auch für faktische Familienpflege gilt, selbst wenn rechtliche Voraussetzungen oder Genehmigungen dafür fehlen. Allerdings ist das schwierig durchzusetzen, vom Ausland aus ohnehin und zwei Monate Betreuung dürften noch deutlich zu kurz sein.
2. cicero schreibt formlos an das Familiengericht, schildert den Sachverhalt und regt die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft an. Nach dem § 1909 BGB ist er dazu sogar verpflichtet:
(2) Wird eine Pflegschaft erforderlich, so haben die Eltern oder der Vormund dies dem Familiengericht unverzüglich anzuzeigen.
Das Familiengericht eröffnet dann von Amts wegen das Verfahren, holt das Jugendamt ins Boot und dann greift die Logik von United.
Gruss von der Insel
Moin,
@inselreif: Danke für Deinen Einwurf (war mir durchaus bewußt, daß es nen Haken geben könnte).
2. cicero schreibt formlos an das Familiengericht, schildert den Sachverhalt und regt die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft an. Nach dem § 1909 BGB ist er dazu sogar verpflichtet:Das Familiengericht eröffnet dann von Amts wegen das Verfahren, holt das Jugendamt ins Boot und dann greift die Logik von United.
Dann stellt sich mir immer noch die Frage, wieso das JA nicht diesen Tipp geben konnte ...
... "ich bin nicht zuständig" ist halt eine Formulierung, die nicht nur in Ämtern gerne gewählt wird, wenn man einfach nur zu faul ist, sich tatsächlich zu kümmern.
Oftmals ist Zuständigkeit aber weniger eine Frage von Gesetzen oder von Stellenbeschreibungen, sondern eine Frage des "Gefühls".
Das kann halt zum Bumerang werden, wenn man sich aufgrund eines Gefühls in Dinge einmischt, die man gemäß Gesetz oder Stellenbeschreibung eigentlich nicht darf.
Gefährlich wird es für einen "gefühlt Zuständigen" aber erst, wenn hierbei Vorsatz oder Grobe Fahrlässigkeit ins Spiel kommt.
"Gefühlt zuständig" sehe ich hier das Jugendamt. ... und beim besten Willen kann ich nicht erkennen, daß ein Richter bei diesem Paragraphen-Dschungel irgendeinem JA-Mitarbeiter, Vorsatz unterstellen kann.
Gruß
United
das wird dem Beamten während der Ausbildung eben vom ersten Tag an eingebläut - egal wer oder was reinkommt, als allererstes prüfe ich meine Zuständigkeit.
Der mentale Weg vom Verwalter zum Dienstleister ist weit und steinig...
Gruss von der Insel
[...] das wird dem Beamten während der Ausbildung eben vom ersten Tag an eingebläut - egal wer oder was reinkommt, als allererstes prüfe ich meine Zuständigkeit.
Der mentale Weg vom Verwalter zum Dienstleister ist weit und steinig...
Ein Azubi erzählte mir mal, daß das erste, was ihm während der Ausbildung von Kollegen verklickert wurde, war:
"Gebe nichts zu, was man Dir nicht nachweisen kann !"
... das erleichtert die Fehlersuche immer ungemein.
Glücklicherweise hat sich die Kultur (in vielen, nicht allen) Unternehmen zumindest dahingehend geändert, daß erkannt wurde, daß "Anbrüllen und Angstverbreitung" nur wenig zur Fehlervermeidung für die Zukunft beitragen (Vorsatz dürfte in den wenigsten Fehlerfällen eine Rolle spielen).
Gruß
United
"Gebe nichts zu, was man Dir nicht nachweisen kann !"
Das komplette flow chart hier:
http://www.schaefer-by.de/index_htm_files/2012.04.14_Bavarian_Problem_Solving_Flowchart.pdf
Gruss,
gardo
:thumbup:
das gibt's ja seit Jahrzehnten in vielen Varianten aber die ist spitze.
Hallo Moin,
danke Alle fuer eure Tips. Ich weiss ehrlich dass den Notar Vereinbarung echt nutzlos ist, aber das war die einzige weg um mein Kind zu mir zu kommen.
Ich habe von Anfang an gefordet zum mindestens die geteilte Sorgerecht zu bekommen und auch einen Abaenderung des KU titel. Aber die KM wollte garnichts akzeptieren. Ich musste alles schlucken um das Kind zu holen. Ich errinere mich mein Kind vor 4 Monate, wann ich habe diese beschissene Klausel auf den Vertrag nicht akzeptiert.... sie ruft mich an heuelend und sagte "bitte Papa, hol mir von diese Hoehlle raus. Ich kann nicht mehr." Zum JA wollte sie damals nicht gehen, weil sie fuerchtet dass das JA alle drei Kinder zum obhut (??) nimmt und in eine Kinderheim oder Fremde Familie landen.
Jetzt habe ich das kind bei mir, aber den ganzen Streit wird bestimmt wieder von Anfang an.
Den tip von InselRief kombiniert mit den tip von United denke wirkt am bestens.
Ich werde in ein eine Woche nach DE reisen (Nord richtung Hamburg bzw. Bremen) wegen arbeit. Naturlich habe ich keine Zeit 700km nach Sued DE zu fahren, aber kann Man vielleicht ein Beratungsschein diesbezuegl. vom einen FamilienGericht in Ham bzw Bremen einholen? Da vielleicht koennen mir die FamilienGericht Raten was zu tun ist. Was denkt ihr?
Was bedeudet "ich schreibe formlos as das FamilienGericht"? Muss ich einfach ein Brief an den Familiengericht in Ellwangen schreiben?
Ich habe auch gedacht, die gemeinsamen bzw. alleine Sorge und Aufenthaltsbestimmungs recht zu beantragen und gleichzeitig die Unterhalt geltend machen. Momentan ich habe nur ein Vollmacht von KM und der stand ist: Mutter / Kind kontakt ist fast wie Null momentan (Zeit ein Monat). Die KM erteilt kein Information an mich welches sehr wichtig ist um die KG in Deutschland zu beantragen (z.b. Kindergeld Nummer meines Tochter) und behorden erteilen keinen Information an mich weil ich nicht Sorgeberechtigt bin und der Vollmacht beschraenkt sich nur auf Gelegenheiten in Malta.
vielen dank im Voraus,
mfg
cicero
Moin,
Was bedeudet "ich schreibe formlos as das FamilienGericht"? Muss ich einfach ein Brief an den Familiengericht in Deutschland schreiben?
Ja.
Eine kurze Darstellung des Sachverhalts könnte so aussehen:
Sehr geehrtes Familiengericht,
meine Tochter xyz befindet sich seit dem xx.xx.xx im Einvernehmen mit der alleinsorgeberechtigten Mutter xyz unter meiner Obhut auf Malta.
Entgegen notarieller Vereinbarung vom yy.yy.yy findet - trotz mehrmaliger Aufforderung/Nachfrage - bis dato keine Weiterleitung des Kindergelds zur anteiligen Barbedarfsdeckung der Tochter durch die Mutter statt.
Gemäß Aussage des Jugenamtes xyz (Sachbearbeiter xyz) hat man dort derzeit keine rechtliche Grundlage, um zu unterstützen.
Weil die Sorgerechtsinhaberin aktuell ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommt, bitte ich um Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft.
Gruß
Cicero
Edit: Nachtrag zu Off-Topic:
das gibt's ja seit Jahrzehnten in vielen Varianten aber die ist spitze.
Mit Plattdeutsch komm ich da (trotz Glossar) leider nicht weiter ...
... z.B. "Dann iss´ mas wuascht" = "Dann esse eine Menge Wurst"
Gruß
United
United,
Du bist ein Schatz! Danke!
mfg
cicero
Hallo,
United:
Edit: Nachtrag zu Off-Topic:Mit Plattdeutsch komm ich da (trotz Glossar) leider nicht weiter ...
... z.B. "Dann iss´ mas wuascht" = "Dann esse eine Menge Wurst"
auf Platt: "Mi is dat schietegol"
oder : "Dat deit mi nich jucken"
Mein Favorit: " Dat geiht mi an´n Nors vörbi" 🙂
Sorry für OT.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Also in meiner Ecke ist der Nors aber ein Mors!
Und ich habe den leisen Verdacht, dass United das heimlich auch schon verstanden hatte! 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
es war mir von vornherein klar, dass United schon verstanden hatte. 😉
Deine Ecke liegt südwestlicher, das heißt, bei uns ist es kälter, wir kriegen die Lippen nur noch bis zum N und den Mund nicht mehr zu. :rofl2:
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Seid ihr wirklich so weit nordöstlich, dass es bei euch Nors heißt?
Sozusagen am Norspol?
Da muss es ja wirklich fürchterlich kalt sein! 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Zusammen,
ich halte das gemeinsame Sorgerecht für Utopi und einen Schlag ins Gesicht für alle Väter, die sich wirklich um das Kind kümmern will! Wir wollen am Leben teilhaben, auf den Festen des KG mitgehen oder es mit in den Urlaub nehmen!
Dies ist alles nicht möglich, wenn die Kindesmutter dagegen ist!
Die Kindesmutter fährt mehrfach, mit dem neuen Lebensgefährten, in den Urlaub und wir werden mit ein paar Stunden am WE abgespeisst!
Liebe Gesetzgeber, ihr solltet mal an die Väter denken für die ihre Kinder alles im Leben bedeuten!!