Hi...
Frage: .. wenn meine Ex durch Unfall ins Krankenhaus muß darf ich meinen Sohn in der Zeit zu mir nehmen ..oder dürfen die Großeltern in behalten...habe das 1/2 Sorgerecht...oder wie ist das geregelt
Gruß Klaus
Hallo Bindi,
es kommt darauf an, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ist das Sorgerecht einfach nur bei euch beiden ohne dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht berührt wurde, so bestimmt ihr auch beide über den Auftenhaltsort des Kindes. Bei Uneinigkeit entscheidet das Gericht. So weit würde ich es aber nicht kommen, da das Aufenthaltsbestimmungsrecht dann einem Elternteil allein übertragen werden wird.
Es ist aber in der Praxis knifflig. Ich kenne z.B. einen Fall mit gemeinsamen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Mutter wurde, weil psychisch krank, in eine Klinik eingewiesen vom behandelnen Therapeuten. In ihrem Wahn hat die gute Frau über das Jugendamt das Kind an einen dem Vater nicht bekannten Ort bringen lassen. Das Kind ist weg und die Mühlen mahlen langsam. Das Thema jetzt über Eilanträge, Dienstaufsichtbeschwerden und Strafanträge abzuhandeln dauert und dauert und dauert.
Wieder ein Bespiel für Recht haben und Recht bekommen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!