Wir haben ein sehr hart erkämpftes gemeinsames Sorgerecht, sowie eine relativ gute Umgangsvereinbarung.
Am Sonntag war meine Tochter bei mir (20 Monate alt). Der Po war sehr rot und wund. Es gab eine offene Stelle, die zirka so groß wie ein 2-Euro-Stück war. Ich habe meine Tochter am Abend des Sonntags zurückgebracht und der Mutter per Email geschrieben, dass ich mir diesbezüglich insbesondere deshalb Sorgen mache, weil sie mit unserem Kind für 4-5 Tage weit wegfährt. Und dann ist es ja nicht gerade förderlich, wenn das Kind lange in einem Kindersitz sitzt. Ich habe sie gebeten, das genau zu beobachten und ggfls. zum Arzt zu gehen. Ich habe ihr auch angeboten, dass sie die Fahrt verschiebt. Ich habe zugestimmt, dass ich auf "meinen" Dienstag (08:00 - 19:00) komplett und auf "meinen" Freitag (08:00 - ??:??) teilweise verzichte, und anderweitig dann mehr Umgang habe.
Heute morgen sind sie losgefahren, ohne dass ich wusste, was nun los war. Also fragte ich nach, wie es unserem Kind ginge. Die Antwort war: "sehr gut". Ich fragte genauer nach dem Zustand des kleinen Popos. Dieser sei angeblich schon völlig verheilt.
Die Fahrt wurde mit einem Fahrzeug angetreten, wo der TÜV seit Mai abgelaufen ist.
Mir wurde keine Uhrzeit genannt, wann ich meine Tochter am Freitag "bekomme". Ich habe 12 Uhr festgelegt, immerhin ist es im Normalfall auch "mein" Tag. Diesem hat sie nicht zugestimmt mit dem Hinweis, dass sie sich das nicht aufdiktieren lassen, nicht kontrolliert und nicht gestresst werden wolle. Dass ich dieses Problem immer habe, wenn ich zu meiner Familie fahre, ist ihr noch nie in den Sinn gekommen (300 km).
Sie verweigert sich, mir zu sagen, wo sich unser Kind aufhält. Mir hätte der Ort gereicht, aber nicht einmal das will sie mir sagen.
Nun meine Fragen:
1. Der kleine Po kann keinesfalls schon geheilt sein nach 1,5 Tagen. Ich bin also angelogen worden. Darf die Mutter mich da einfach anlügen? Gerade was die Informationspflicht und so angeht? Was mache ich, wenn ihr Po am Freitag noch immer nicht verheilt ist?
2. Ich weiß genau, dass das Fahrzeug keinen TÜV hat und sie vermutlich Hunderte von Kilometern mit unserer Tochter und mit ihren anderen Kindern unterwegs ist. Habe ich vielleicht sogar die Pflicht nun, das beim JA oder irgendwo anzugeben?
3. Kann ich verlangen, dass sie mir den Aufenthaltsort unserer Tochter mitteilt, wenn sie in Urlaub fahren?
4. Soweit ich weiß, gilt es als Kindesentführung, wenn ich meine Tochter länger als 1-2 Stunden behalte als abgemacht. Was ist wenn sie sich nun nicht an meine Vorgabe hält und sie mir unsere Tochter nicht um 12 Uhr "für den Umgang zur Verfügung stellt", sondern erst beispielsweise um 15 Uhr? Kann ich sie um 14 Uhr anzeigen, wenn ich meine Tochter dann noch nicht "habe"?
5. Da sie sich weigert, mir zu sagen, wann sie kommt, muss ich nun in meinem eigenen Urlaub und mit meiner Schwester (die mich besucht) den ganzen Freitag zuhause sitzen und warten bis sie kommt. Ist das wirklich zumutbar? Wenn ich das nicht tue und somit eventuell dann nicht da bin, habe ich Angst, dass sie sie mir erst am nächsten Tag "gibt".
Wie Ihr sicher merkt, bestehen hier ziemliche Spannungen. Ich überlege, ob ich dem JA das morgen alles mitteile. Hintergrund ist auch, dass ich überlege, "meine" Tochter per Familiengericht komplett zu mir zu bekommen. Dass dafür mehr notwendig ist, ist mir bewusst und ich habe da viel "Material". Aber mir geht es jetzt erst mal um die aktuelle Situation. Bitte helft mir!
Grüß dich,
ja Sorgerecht bedeutet auch Sorgepflicht - nur das hilft dir nicht wirklich weiter.
Verabschiede dich vom Gedanken, dass du wegen diesem "Kleinkram" eine Chance hättest dein Kind einfach so zu dir zu nehmen. Das wird leider bedeutend schwieriger, da müssen andere Sachen passiert sein.
Der Weg geht wohl eher darüber mit der Mutter zu sprechen. Wenn du jetzt wirklich Schwierigkeiten mit dem Umgang bekommst dann sieh zu, dass ihr gemeinsam Vermittlungsgespräche bekommt. Es gibt teilweise sehr gute Erziehungsberatungsstellen die einem echt weiterhelfen können.
Wenn du soweit gehen möchtest, (wegen immer wieder nicht klappender Umgangstermine????) eine Umgangsklage zu machen dann wäre der Weg folgender:
Einschaltung des JA, bitten um Vermittlung (tu dir selbst den Gefallen und mach KM dabei nicht schlecht).
Wenn da keine Einigung erreicht wird gehts zum Gericht.
Für mich als Mutter ist es auch nicht akzeptabel mit Kindern in einem Auto rumzufahren das unter Umständen nicht verkehrstauglich ist. Es ist auch nicht ok den Vater anzulügen, aber du hast kaum Möglichkeiten daran was zu ändern.
Besorg dir eine gute Zink haltige Salbe fürs Wochenende, oder geh mit der Kleinen zum Doc damit du dir da was verschreiben lassen kannst. Mir ist absolut bewusst wie es sich anfühlt da anderer Meinung zu sein, aber die Kleine lebt hauptsächlich bei ihr, du kannst nur an die Vernunft der Mutter appelieren und versuchen dafür zu sorgen das es der Kleinen bei dir sehr gut geht. Ob die Kleine offene Stellen am Hintern hat oder nicht, das ändert nichts daran das sie mit ihr wegfahren kann.
LG
Nadda
Hallo Nadda,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ja, ich weiß, dass das von mir Geschriebene "Kleinkram" ist. Andererseits wird ja immer vom Kindeswohl gesprochen, und wenn das körperliche Kindeswohl Kleinkram ist, dann läuft da ja mal wieder etwas gehörig falsch. Die anderen Dinge, die geschehen sind, - ich habe genau Tagebuch darüber geführt - haben ein anderes Kaliber. Mit der Mutter ist ein Gespräch nicht möglich. Wenn ich Mailverkehr zeigen würde, gäbe es viele Menschen, die behaupten würden, dass diese Frau offensichtlich schon rein rational nicht dazu in der Lage ist.
Hätte die Mediatorin nicht gerade Urlaub, hätten wir schon einen Termin gehabt. Das ist vom JA vorgeschlagen worden, und wir haben beide zugestimmt. Es gab auch schon ein kurzes gemeinsames Gespräch zur Vorstellung, wo ich mit Lügen beschimpft worden bin, während ich meine Tochter auf dem Arm hatte.
Schwierig wird es natürlich, die Mutter nicht schlecht zu machen, wenn man von den zahlreichen Fehltritten derselbigen berichtet. Beleidigungen in irgendeiner Form sind mir selbst ihr persönlich gegenüber noch nie über die Lippen gekommen. Und das wird auch so bleiben. Dennoch kann man das Erzählen der Fakten sicher auch als Schlechtmachen interpretieren. Kommt wohl immer auf die Zuhörer an.
Das Auto ist nicht für den Verkehr zugelassen, weil es keinen TÜV hat. Ich weiß als sorgeberechtigter Vater davon. Ist es denn nun meine Pflicht, dies zu melden oder zu unterbinden? Und wenn ich es nicht tue, kann mir dies eventuell im Nachgang negativ ausgelegt werden?
Die Mutter darf gerne mit ihr wegfahren. Aber anscheinend habe ich kein Anrecht darauf zu wissen, wohin die Reise zumindest ungefähr geht. Mir hat die Mutter bis zum Sorgerecht verboten, mit meiner eigenen Tochter, mich weiter aus der Stadt zu entfernen, in der wir leben. Das habe ich nie getan und werde ich auch nicht tun.
Danke für den Tipp, den ich schon kenne und beherzigen werde. Ich habe nur das Problem, dass ich nicht über die Versichertenkarte verfüge und somit auch nicht zum Arzt kann, wenn die Mutter sich weigert, mir die Karte auszuhändigen.
Hallo NMG,
in einem Punkt kann Dir schnell weitergeholfen werden: Du kannst als Sorgeberechtigter ohne Weiteres mit dem Kind zum Arzt, auch ohne die Versicherungskarte. Du mußt lediglich wissen, bei welcher Krankenkasse das Kind versichert ist. Die Praxis ruft dann dort an und läßt sich eine Bescheinigung durchfaxen.
Und Zinksalbe kann ich auch sehr empfehlen, hilft sehr gut.
Gruss
Tarek
Moin NMG,
die Einsicht mag Dir schwerfallen, aber es ist nicht der Sinn des GSR, dass Du Deine Ex jetzt ständig kontrollierst oder über jeden Pups informiert werden musst. Vielmehr müsst Ihr eine Basis finden, auf der Ihr Euch wechselseitig unterstellt, das jeweils Beste für Euer Kind zu wollen. Dazu gehören Respekt und Vertrauen - aber nicht das Aufwärmen alter Kamellen aus der Vergangenheit und schon gar nicht das Tagebuch-Führen über die (angeblichen) Verfehlungen des anderen.
Die Kiste mit der TÜV-Plakette beispielsweise ist ein Witz; eine solche Plakette besagt lediglich, dass ein Fahrzeug am Tag seiner Vorführung betriebs- und verkehrssicher war und dass diese Frage jetzt zwei Jahre lang nicht mehr gestellt wird. Sie besagt aber ausdrücklich nicht, dass ein Auto mit abgelaufener TÜV-Plakette nicht mehr verkehrssicher ist; genausowenig wie eine noch aktuelle TÜV-Plakette ein Beleg dafür wäre, dass ein Auto in Ordnung ist.
Ich überlege, ob ich dem JA das morgen alles mitteile. Hintergrund ist auch, dass ich überlege, "meine" Tochter per Familiengericht komplett zu mir zu bekommen. Dass dafür mehr notwendig ist, ist mir bewusst und ich habe da viel "Material".
dem anderen Elternteil das gemeinsame Kind wegzunehmen ist ein schlechtes und egoistisches Ziel und entspricht gerade NICHT der Intention des GSR. Was würdest Du davon halten, wenn Deine Ex eine solche "Materialsammlung" über Deine Verfehlungen anlegt? Mit solchen Aktivitäten giesst Du vielmehr Wasser auf die Mühlen der GSR-Gegner, denen Du damit bestätigst, dass das Gemeinsame Sorgerecht mehr Probleme schafft als löst. Auch das Jugendamt wird Dir dabei nicht helfen, denn es hat nichts zu entscheiden; Du stellst Dich mit solchen Petzereien eher selbst in ein schlechtes Licht. Insofern kannst Du Dir sämtliche "Mitteilungen" an diesen Laden sparen.
Euer Kind braucht Euch beide; ein Wechselmodell wäre ein anzustrebendes Ziel, aber kein Krieg um die Frage "wer von uns ist der bessere Elternteil?".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
vielen Dank für Deine Antwort!
Ich will meine Ex doch gar nicht kontrollieren. Ich möchte wissen, wo mein Kind ist. Und mir reicht der Ort ohne genaue Adresse. Was sie macht oder wo sie ist, möchte ich doch gar nicht wissen. Es geht um mein Kind.
Mein Ziel ist es definitiv, dass mein Kind das Beste bekommt. Ich habe Respekt vor ihr und sie nie beleidigt. Sie hingegen hat mich vor allen Kindern als Drecksau beispielsweise beschimpft. Ich bin ruhig und immer deeskalierend.
Du weisst natürlich nicht, was genau ich aufgeschrieben habe. Es geht dabei um die Zukunft meiner Tochter. Ich weiß ja nicht, ob Du es als gute Erziehungsmaßnahme siehst, wenn sich die Mutter mit dem ganzen Körpergewicht auf den achtjährigen Sohn setzt, weil sie dieser zur Weißglut bringt. Das ist nur ein einziges Beispiel. Eines von vielen. Soll ich das ignorieren? Soll ich so tun, als wenn das alles nicht so schlimm ist? Genauso wie das ungezügelte Anbrüllen der damals dreijährigen Tochter. Meine Tochter ist auch bald in diesem Alter.
Der Wagen war beim TÜV und ist durchgefallen. Sie hatte Zeit bis zum 30.06. zur Neuvorführung. Immer noch ein Witz?
Wer hat denn gesagt, dass ich ihr das Kind wegnehmen möchte? Wenn das als Wegnehmen gilt, dann ist es offensichtlicher Fakt, dass mir das Kind bereits weggenommen wurde. Ist das in irgendeiner Form besser? Aber wie gesagt, das war und ist nie mein Ziel gewesen. Wäre der Lebensmittelpunkt bei mir, würde alles reibungsloser ablaufen, weil ich meine Tochter eben nicht als Kampfmittel einsetze.
Und auch wenn es arrogant klingt: Sie darf gerne alle meine Verfehlungen bzgl. meiner Tochter aufschreiben und präsentieren. Meinetwegen sogar mit vollständigem Namen im Internet veröffentlichen. Denn: Es gibt nichts. Rein gar nichts, was man mir vorwerfen könnte. Und falls doch, bin ich bereit, mir die Kritik anzuhören und mein Fehlverhalten zu korrigieren. Mal davon ab, drohte sie mir kurz zuvor damit, dass sie noch ein Ass im Ärmel hätte. Ich habe keine Angst davor, denn ich weiß, dass ich mir von Herzen Mühe gebe um meine Tochter.
Ein Wechselmodell habe ich mir angestrebt, aber bisher ohne Erfolg. Vielleicht soll ich mehr Beispiele bringen, um klar zu machen, dass das Kinde bei mir besser aufgehoben ist?
Ich finde einige Deiner Aussagen ziemlich voreilig und nicht zielführend.
Hi NeedMyGirl,
auch ich möchte Dir wie Martin raten, einen Gang zurückzuschalten. Was Du anführst sind Nicklichkeiten,
die Du wahrscheinlich teilweise zumindest mitverursacht hast. Wer kontrollieren will, erhält halt als Reaktion
keine Informationen mehr.
Zu den konkreten Fragen:
3. Kann ich verlangen, dass sie mir den Aufenthaltsort unserer Tochter mitteilt, wenn sie in Urlaub fahren?
Nein, kannst Du nicht. Zwar halte ich es unter Eltern als selbstverständlich, sich gegenseitig über den Urlaub zu
informieren, aber einklagbar ist das unter normalen Umständen nicht.
4. Soweit ich weiß, gilt es als Kindesentführung, wenn ich meine Tochter länger als 1-2 Stunden behalte als abgemacht. Was ist wenn sie sich nun nicht an meine Vorgabe hält und sie mir unsere Tochter nicht um 12 Uhr "für den Umgang zur Verfügung stellt", sondern erst beispielsweise um 15 Uhr? Kann ich sie um 14 Uhr anzeigen, wenn ich meine Tochter dann noch nicht "habe"?
Da ihr beide das GSR habt, könnt ihr Euch nicht gegenseitig anzeigen, weil das Kind eine Stunde zu spät übergeben wird! Allein schon die Frage :knockout:
Nur wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, und der Umgangselternteil von sich aus den Umgang verlängert, macht er sich der Kindesentziehung schuldig und kann theoretisch
von dem sorgeberechtigten Elternteil angezeigt werden.
Insgesamt führ Dir vor Augen:
Wir haben ein sehr hart erkämpftes gemeinsames Sorgerecht, sowie eine relativ gute Umgangsvereinbarung.
Das hier ist ein wertvolles Gut. Eltern seid ihr beide und es sollte nicht das Ziel sein, irgendeiner Behörde beweisen zu wollen,
dass man selbst der bessere Elternteil ist, die daran auch nicht das geringste Interesse haben.
LG,
Mux
Hi,
mal nur ne Frage am Rande. Was hat dich dazu getrieben mit ihr ein Kind zu zeugen, wenn du schon durch die anderen wußtest, das sie nicht gut mit ihren Kindern umgeht. Ich wundere mich immer wieder warum Menschen erst nach der Trennung feststellen, wie ungeeingnet der Expartner für gemeinsame Kinder ist.
Verständige die Polizei und geb das Kennzeichen durch und teile mit, das sie ohne TÜV-Plakette fährt.
Du schreibst selber, das du ein hart erkämpftest GSR hast. Meinst du, das es nun wirklich gut ankommt, wenn du nun bei Gericht aufschlägst, das ABR beantragst und das mit den Verfehlungen der KM rechtfertigst?
Ich fürchte im schlimmsten Fall hast du dann ganz schnell wieder kein SR, im besseren verlierst du nur das ABR. Die Wahrscheinlickeit das du das ABR bekommst dürfte bei ca. 1 % liegen. Selbst wenn ein Gericht deine Bedenken teilt, wird es mit der Argumentation, das man die Geschwister nicht trennen sollte der KM eher eine Familienhilfe zur Seite stellen, als das Kind zu dir zu geben. Dieses Risikos mußt du dir bei deinen weiteren Schritten bewußt sein.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin NMG,
in Ergänzung zu Tina:
Verständige die Polizei und geb das Kennzeichen durch und teile mit, das sie ohne TÜV-Plakette fährt.
...und halte die Retourkutsche aus, die mit einiger Sicherheit kommen wird.
Die Überzeugung, dass es die eigenen Kinder bei ihnen besser hätten als beim ungeliebten Ex-Partner, haben wohl die meisten User dieses Forums. Diese Überzeugung ist allerdings höchst subjektiv und juristisch vollkommen irrelevant. "Materialsammlungen" bringen den Sammler höchstens in den Ruch von Stalking, Spionage und "Stasi 2.0"; dem Kindeswohl dienen sie in den allermeisten Fällen nicht.
Ihr müsst kooperieren; nicht Euch belauern und bekämpfen. Ansonsten werden die nächsten 17 Jahre nichts sein, was Du mit "Lebensqualität" beschreiben kannst.
Grüssles
Martin
(der in seinem Leben auch schon mehrfach den TÜV überzogen hat, ohne dass die Welt unterging oder die Verkehrssicherheit in Gefahr war; manchmal gibt es einfach Wichtigeres)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Wisst Ihr.....meine unendliche Traurigkeit über das, was und wie es geschehen ist, überschattet alles. Und es vergeht kein Tag, ohne dass ich den Tränen nahe bin - und oft muss ich diesen nachgeben. Selbst im Gespräch mit der Mutter vor dem Jugendamt vor zwei Wochen auf der Straße flossen bei mir die Tränen.
Ich werde später ausführlicher antworten. Es ist wirklich mein Ziel, dass es meiner Tochter gut geht. Ich will niemals, dass sie so wenig Kontakt zu ihrer Mutter hat wie aktuell zu mir. Wobei viele über meine Umgangszeiten erstaunt wären.
Wie gesagt....ich will nicht kontrollieren und ich wollte nie kontrollieren. Da hab ich weder Lust noch Zeit zu.
Servus,
meine unendliche Traurigkeit über das, was und wie es geschehen ist, überschattet alles.
wenn Du Deine Traurigkeit nicht in den Griff bekommst, dann hole Dir bitte professionelle Hilfe.
Scheu den Weg zum Psychologen nicht oder such Dir eine Selbsthilfegruppe, Beratungsstelle etc...
Reden hilft und sehr viele hier, mich eingeschlossen, haben diesen Weg auch schon gewählt.
Das Leben geht weiter und besteht auch noch aus so vielen anderen Dingen. Die Trennung kann und daf nicht alles nachhaltig überschatten.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle