Sorgerecht!!!!!!!!!...
 
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Sorgerecht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Also ist es ratsam mich nach einer Arbeit umzuschauen und das Studium zu lassen...

Wenn Du mit dem Gedanken spielst, Euer Kind betreuen zu wollen und Muddern alleine ziehen zu lassen ... ja, besser wär das!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2011 13:38
(@papico)
Schon was gesagt Registriert

Zeit hab ich mehr als die KM. Ob mit Job oder Studium.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2011 14:02
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Papico,

Mit Zeit alleine beeindruckst Du einen Richter nicht.

Was Du brauchst sind:
- ein gut durchdachtes Betreuungskonzept
- eine Antwort auf die Frage, wie Du das Leben mit dem Kind zu finanzieren gedenkst
- die Bereitschaft, dem Kind umfangreichen Umgang mit der KM zu ermöglichen (inkl. Konzept, wie Du dir den Umgang zeitlich vorstellst)
- eine Begründung, warum ein Verbleib bei Dir dem Kindeswohl förderlich ist

Frage: Hast Du mit der KM schon mal über die Möglichkeit gesprochen, dass das Kind bei Dir bleibt, wenn sie umzieht?
Wenn ja, wie steht sie dazu?

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2011 14:15
(@papico)
Schon was gesagt Registriert

das möchte sie natürlich auch nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2011 18:16
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

n'Abend,

wenn ihr euch nicht einigen könnt und vor Gericht geht sieht es so aus:

in der Regel geht man davon aus, dass der emotionale Bezug bei Kleinkindern zu Müttern stärker ist als zu Vätern
prägende Verhältnisse des zusammenlebens sollten erhalten bleiben. Bedeutet derjenige der sich um das Kind gekümmert hat wird dies weiterhin tun
für eine stabile Eltern-Kind-Beziehung soll das Kind 1/3 des Jahres beim Umgangselternteil leben
der Umgang sollte je jünger das Kind ist in umso kürzeren Abständen stattfinden, längstens 3 Tage

Wenn du das Kind bei dir haben mächtest musst du nachweisen, dass es das Kind bei dir wesentlich besser hat als bei deiner Ex

du musst also mehr Zeit haben um eine vollständige Betreuung sicherstellen zu können
du hast die finanzielle Möglichkeit
das soziale Umfeld bleibt erhalten (einschl. Großeltern beider Seiten)

Ich denke du wirst um ein Gutachten nicht drum herumkommen. Abgesehen davon, dass ein Gang vor das Gericht, sehe ich persönlich als Gewaltakt an, euer bisher gutes Verhältnis nur verschlechtert. Denn du wirst mit deinen Begründungen, dass dein Kind bei dir bleiben soll, nicht nur die Vorteile zeigen sondern gleichzeitig eine Mutter kritisieren, die ihr Kind genauso liebt wie du. Und du wirst dies vor JA und FamG tun.

Ich an deiner Stelle würde eine gute zukunftsfähige Lösung suchen und versuchen den Krieg zu vermeiden.

Wie weit zieht sie denn weg? Ist die Entfernung so groß, dass ein akzeptabler Umgang nicht möglich ist?

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2011 19:22
(@papico)
Schon was gesagt Registriert

Fakt ist, meine tochter teilt eine haustür mit mir bis sie alt genug ist. davon werde ich nicht abweichen. ihr mutter ist mir stets willkommen und kann bei mir ein und aus gehen.

es sind 60km...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2011 12:28
 elwu
(@elwu)

Fakt ist, meine tochter teilt eine haustür mit mir bis sie alt genug ist. davon werde ich nicht abweichen.

Hallo,

sofern die Kindsmutter deinem Ansinnen nicht zustimmt, wird wird dir das in Richterform fleischgewordene Familienrecht mitteilen, was Fakt ist und wovon du abweichst oder nicht.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2011 12:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da bin ich mal gespannt, wann du sie für alt genug dafür befindest.

Und eines muß die bewußt sein. Die KM mag dir jederzeit willkommen sein, aber sie hat das Recht, wenn euer Kind bei dir bleiben sollte, euer Kind über das Wochenende und einen Teil der Ferien mit zu sich in ihre Wohnung zu nehmen und das wirst du ihr nicht verbieten können.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2011 12:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Fakt ist, meine tochter teilt eine haustür mit mir bis sie alt genug ist. davon werde ich nicht abweichen. ihr mutter ist mir stets willkommen und kann bei mir ein und aus gehen.

Du könntest schmerzhaft feststellen, dass Familienrecht kein Wunschkonzert ist. Zumindest, solange man keine Frau und Mutter ist.

Insofern wäre es gut, einen realisierbaren Plan B in der Tasche zu haben; bei Forderungen wie der oben stehenden ist das ABR schneller bei Deiner Ex-Partnerin als Du "piep" sagen kannst. Und dann kann sie sogar mit "amtlichem Segen" umziehen, wohin sie möchte...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2011 13:29
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Leider kannst du nicht alleine bestimmen. Ein Anwalt meinte mal zu mir "...die Frau hat die Wahl...".

Solltest du weiter so kompromisslos bleiben dann deutet dies auf einen erbitterten Kampf hin. In strittigen Fällen aber wird der Umgang auf ein Minimun reduziert und statisch, also nicht flexibel, gestaltet. Gründe hierfür sind möglicher Loyalitätskonflikt des Kindes. Kind benötigt Ruhe und einvernehmliche Eltern um Trennung zu verarbeiten.

Vor allem schürst du mit deinem Verhalten Ängste bei der KM. Diese möchte ja auch nicht ihr Kind verlieren. Dann sieht sie sich zu Gegenmaßnahmen genötigt.

Vielleicht hilft es dir die Trennung mit den Augen deines Kindes zu sehen. Jetzt sind Mama und Papa nicht mehr greifbar. Was meinst du würdest du dir als dein Kind wünschen?

Ansonsten verstehe ich dich sehr gut.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2011 13:29




(@papico)
Schon was gesagt Registriert

das ist doch meine aussage!!!

ich halte es für wichtig das die kleine uns beide hat. deswegen bin ich ja dafür das wir als freunde zusammen ein merhfamilienhaus bewohnen. denn das wäre für das kind das beste! oder nicht?

ich frage mal anderst; kann ich bewirken dass die KM nicht die genehmigung bekommt weg zu ziehen?

ich will ja nicht das ASR, ich will eigentlich nur das die KM nicht wegzieht.
und im gemeinsamen sorgerecht kann der vater doch auch über einen umzug bzw kindergarten- oder schulwechsel bestimmen.

Müsste oder könnte dann die KM vor gericht gehen um meine verweigerung bezüglich des umzuges oder kindergartenwechsels zu übergehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2011 23:11
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ich frage mal anderst; kann ich bewirken dass die KM nicht die genehmigung bekommt weg zu ziehen?

Müsste oder könnte dann die KM vor gericht gehen um meine verweigerung bezüglich des umzuges oder kindergartenwechsels zu übergehen?

Antwort:

Du könntest schmerzhaft feststellen, dass Familienrecht kein Wunschkonzert ist. Zumindest, solange man keine Frau und Mutter ist.

Ich habe gerade meine ''Zitatstunde''

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2011 23:22
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