Sorgerecht...
 
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Sorgerecht...

 
(@nolimit)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe in der "Kategorie" Trennung/Scheidung ja schon begonnen zu schreiben wie es um die Familie steht... http://www.vatersein.de/Forum-topic-17933.html

Gefühlsmäßig noch lange nicht an dem Punkt aufzugeben und weiter an das gute im Menschen/die Mutter zu denken frage ich mich dennoch was mir das Sorgerecht einbringen würde.
Zumal ich es "nur" für unseren Sohn erhoffen könnte.

Oder habe ich irgendeine Chance SR für "meine" Tochter zu bekommen?

Den Mut und die Hoffnung nicht verlierend...

M.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2010 18:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi NoLimit

Als SR-Inhaber hättest Du die Möglichkeit, verantwortung für Deinen Sohn zu übernehmen. Eventuell bietet sich gar die Möglichkeit, das er zu Dir kommt, wenn die KM versagt.
Aber warum solltest Du für ein fremdes Kind das SR bekommen, wenn es Dir gar beim eigenen Kind versagt bleibt?

Dir bleibt nur eins, was Du sehr schön formuliert hast:

Gefühlsmäßig noch lange nicht an dem Punkt aufzugeben und weiter an das gute im Menschen/die Mutter zu denken
Den Mut und die Hoffnung nicht verlierend...

Mit meinen Worten: Mut zur Hoffnung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 18:30
(@nolimit)
Schon was gesagt Registriert

Auf welchem Weg kann ich das Sorgerecht erhalten?
Ist dazu ein Amt erforderlich oder kann auch ein nicht amtliches Blatt unterschrieben werden auf dem die Zustimmung fesgehalten wurde?

Befürchte wenn es nicht wie von mir erhofft weiter geht das die Ämter dann wieder bei jeder Sache die Hand aufhalten werden....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2010 18:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus NoLimit!
Nicht DEINE, sondern KM´s Zustimmung ist das Maß aller Dinge: wenn sie nicht will, ists nix mit GSR.
Alleingänge kannst Du Dir sparen, denn sie bringen nullkommagarnichts!

Wenn KM bereit ist, geht ihr gemeinsam zum JA Eures Vertrauens und unterschreibt die Sorgerechtsübertragung.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 18:42
(@nolimit)
Schon was gesagt Registriert

Also wenn sie mir ein selbst verfasstes Papier gibt auf dem wir beide - evtl. mit Zeuge - unterschreiben auf dem Sie das Gemeinsame Sorgerecht anerkennt ist das null und nichtig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2010 18:46
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo NoLimit,

Also wenn sie mir ein selbst verfasstes Papier gibt auf dem wir beide - evtl. mit Zeuge - unterschreiben auf dem Sie das Gemeinsame Sorgerecht anerkennt ist das null und nichtig?

Genau so ist das wohl. Der "Zeuge" müsste halt das Jugendamt sein und das Papier ein amtliches Formular, dann passt es wieder ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 18:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Halt Stopp,

wenn ich es richtig verstanden habe möchtest du das SR für die Tochter deiner Ex. Der Vater dieses Kidnes bsit du aber nicht.

Damit hast du keinerlei Möglichkeit das SR zu bekommen. Noch nicht einmal, wenn die KM dir es einräumen würde. Denn da ist noch ein Vater.
Du köntnest das GSR nur dann erlangen, wenn du mit der KM verheiratet wärst und das Kind irgendwann adoptieren würdest und das ginge dann auch nicht gegen den Willen des leiblichen Vaters.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2010 19:46