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Schweigepflichtentbindung - Was darf weitergegeben werden?

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Frage ist inwieweit die Weitergabe der Daten an das Gericht eine unzulässige Übermittlung/Verarbeitung im Sinne der DSGVO darstellt. Hier spielt es auch eine Rolle, ob und wie eine Stellungnahme der Schule angefordert wurde. Es gibt eine Schweigepflichtsentbindung und der Gutachter hat eine Stellungnahme angefordert.

Prinzipiell hat Daniel viel zu viel um Ohren als sich auch noch an den Datenschutzbeauftragten zu wenden.
Ich halte für eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoller. Hierbei geht es darum, dass die Stellungnahme nicht objektiv ist. Es ist aber die Pflicht der Schule wahrheitsgemäß den Bericht zu erstellen.

VG Susi


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Geschrieben : 02.12.2019 00:15
(@inselreif)
Moderator

Welcher Erlaubnistatbestand des Art 6 DSGVO sollte denn erfüllt sein, dass die Schule die Daten "verarbeiten" darf?

Du zäumst das Pferd von hinten auf! Die DSGVO ist vorneweg nicht anwendbar, weil bei Papierdokumenten keine automatisierte Verarbeitung stattfindet und zusätzlich hier keine Speicherung in einem Dateisystem erfolgt ist (das muss nicht elektronisch sein aber zumindest strukturiert und das ist ein einzelnes Heft nicht).

Gruss von der Insel


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Geschrieben : 02.12.2019 10:15
(@bester-papa)
Registriert

Das Kopieren ist für Dich kein automasierter Vorgang?
Oha.
Und wer sagt Dir, dass die Kopien nicht digital gespeichert wurden. Ich denke, da bist Du einem Denkfehler unterlegen.


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Geschrieben : 02.12.2019 11:57
(@maxmustermann1234)
Registriert

Die Schule hat die Daten teils automatisch erhoben und digital gespeichert (man muss bei jeder Schule doch ein Formular ausfüllen). Damit ist die DSGVO anwendbar. Die Schule braucht also die Zustimmung oder einen richterlichen Beschluss, wenn sie die Daten weitergeben will. Wenn sie diesen nicht hat (Mutter?), dann handelt sie eigenwillig. DSGVO-Verstöße können mit Geldstrafen belegt werden, ich würde dies verfolgen, denn es kann nicht sein, dass eine Schule nach Gutdünken einfach mal Informationen raus gibt.


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Geschrieben : 02.12.2019 12:09
(@bester-papa)
Registriert

Im übrigen führt auch die nicht automatisierte Verarbeitung zur Anwendung der DSGVO, etwa wenn die Verarbeitung strukturiert ist  etwa das Anlegen von Akten, Aktensystemen oder Deckblättern.
Selbst Dein Kartkeikartenkästchen auf Deinem Schreibtisch kann zur Anwendung der DSGVO führen.
Von Papierdokumenten spricht die DSGVO an keiner Stelle.


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Geschrieben : 02.12.2019 12:11
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

So wie die Schulbehörden ausgestattet sind, kann ich mir nicht vorstellen dass die einen vollautomatischen Dokumentenscanner besitzen. Ja, ich würde davon ausgehen, dass sich Personal der Schule an den Kopierer gestellt hat um das Heft zu kopieren. Ob Sie eine Kopie für sich gezogen haben ist erst mal wurst.

Hauptsächlich geht es doch um das eigenwillige Verhalten der Schule. Sich das Mitteilungsheft zu greifen und davon ungefragt ne Kopie zu ziehen und diese ans Gericht weiterzuleiten ist einfach übergriffig und für mein Empfinden wahrscheinlich auch nicht von der Schweigerechtsentbindung gedeckt.


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Geschrieben : 02.12.2019 12:13
(@inselreif)
Moderator

@BP - Das habe ich ja selbst oben geschrieben. Aber ein einzelnes Heft zu kopieren, ist aus meiner Sicht keine strukturierte Verarbeitung.
Um hier sicher zuschlagen zu könnten, bräuchte es viel mehr Rechtssicherheit. Einen Schuss des daneben geht, kann sich der TO nicht leisten, da gibt es viel bessere Angriffsmöglichkeiten.

Gruss von der Insel


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Geschrieben : 02.12.2019 13:34
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,

danke für die zahlreichen Kommentare.

Übergriffig finde ich trifft es ganz gut (Mitteilungsheft).

Ich habe mich dafür entschieden, nach der Verhandlung am 10.12. eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.

Zu meiner Kernfrage zurückzukommen, bin ich mittlerweile zu der Auffassung gekommen, dass bei einer Schweigepflichtentbindung durchaus die komplette Korrespondenz und anderweite Dokumente offengelegt werden dürfen. Dies sieht meine Anwältin auch so.

LG D


"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Themenstarter Geschrieben : 02.12.2019 19:39
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