Hallo.
ich bin seid 4 Monaten Vater eines ganz süßen Jungen und habe daher auch einige Fragen;
ich bin mit der Mutter nicht zusammen, soll heißjen, wir leben nicht zusammen wollen uns aber gemeinsam um unseren Sohn kümmern. Das haben wir auch bis jetzt gemacht, soll heißen ich habe die ersten vier Lebensmonate meines Sohnes die Betreung übernommen, in meinem Haushalt weil ich aus beruflichen Gründen genügend Zeit hatte und es sich einfach angeboten hat.Ich habe kein Sorgerecht, aber selbstverständlich mit dem Einverständniss der Mutter, diese Betreung. Ging auch alles supergut und ich habe eine richtig gute Beziehung zu meinem Kleinen!!!!!!!
Nun aber meine rechtliche Frage: kann ich für diese vier Monate Erziehungsgeld beantragen? Die Mutter meinete ich sollte das tun und sie beantragt dann ab dem fünften Monat. Bis jetzt haben wir noch kein Erziehungsgeld für unseren Sohn beantragt. Aber das ganze gestaltet sich wohl etwas schwierig, weil in dem antrag nur ehe, oder lebensgemeinschaften vorrausgesetzt werden! Und weder das eine noch das andere trifft ja auf uns zu...weiß hier vielleicht jemand bescheid? Kann man nicht Eltern sein ohne zusammen wohnen, Lebensgemeinschaft, Ehe oder Geschieden sein?
Kennt sich jemand mit Erziehungsgeld dingen aus?
Vielen Dank schon mal
Gruß Jakob
Urteilen über andere war schon immer einfach
Hi Jakob,
natürlich steht Euch Kindergeld zu. Und zwar dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt und gemeldet ist. Mein Fall ist der eher klassische: Kind wohnt bei der Mutter (alleiniges Sorgerecht) und bekommt das Kindergeld komplett. Der Vater bekommt in der Regel nix, auch wenn die Betreuungszeit in seiner Wohnung über 1/3 der Zeit ausmacht.
War das Kind in den vier Monaten bei Dir gemeldet?
Eine Anmerkung noch: Da Ihr Euch noch ganz gut versteht, versuch doch das gemeinsame Sorgerecht von Ihr zu bekommen.
Viele Grüße,
Mux
@Mux
Es geht um Erziehungsgeld!
@jakob johner
Die genauen Regelungen kenn ich nicht. Ich weiß nur soviel, dass du auch der Erziehende sein kannst und das ErzG beantragen könntest. Geht aber nur, wenn die KM zustimmt. Ich meine aber, dass dann für sie der Anspruch verfällt. Ich denke, so etwas mal gelesen zu haben... Ohne Garantie also!
Warum macht ihr das nicht unter euch aus? Warum so kompliziert?
Grüße
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Sorry, Sorry, verlesen 🙂
Wer bekommt Erziehungsgeld?
Unter folgenden Bedingungen erhalten Mütter und Väter Erziehungsgeld:
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- wenn das Kind im gleichen Haushalt lebt und ein Sorgerecht besteht
- wenn das Kind durch den Antragsteller erzogen und betreut wird
- wenn der Antragsteller keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (Teilzeitarbeit bis 30 Stunden/Woche ist zulässig) sich in der Berufsausbildung befindet, oder ein Härtefall vorliegt (z.B. verwitweter Antragsteller)
Erziehungsgeld wird unabhängig von der bisherigen Tätigkeit bezahlt.
Also, in Deinem Fall, Jakob, offiziell nein, weil Du kein Sorgerecht hast bzw. hattest!
Aber wie Papa Nico schlau meinte, lass Deine Ex beantragen und lass Dir dann Deinen Anteil auszahlen. Anders wird´s auch nicht gehen. Also nochmal, versuch das Sorgerecht zu bekommen.
Mux
P.S.: Hoffe, ich habe mich jetzt zu dem richtigen Geld geäußert, gibt ja so viel 🙂
Also, in Deinem Fall, Jakob, offiziell nein, weil Du kein Sorgerecht hast bzw. hattest!
Stimmt nicht ganz, Mux! Wir hatten mal überlegt, dass meine Frau im Erziehungsurlaub doch wieder arbeiten geht und meine Schwiegermutter die Erziehung übernimmt. Sie hätte dann auch das ErzG bekommen - das wurde auch bestätigt! Ich glaube aber, dass es um den Erziehungsurlaub ging, den sie dann verloren hätte. Aus der ganzen Sache ist schlußendlich nichts geworden! Alles ist so geblieben..
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
@Jakob
Solltest nicht mehr allzu lange warten mit der Antragstellung. Sechs Monate rückwirkend geht.
@Nico
Yep, sicher, mit Zustimmung, geht´s auch ohne Sorgerecht.
Ich selbst habe wie beschrieben nur den "klassischen Fall". Und als Vorraussetzung wird auch überall das Sorgerecht angegeben. Du hast aber recht, redest ja aus persönlicher Erfahrung.
Habe folgendes dazu noch gefunden:
"Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern und nahe Verwandte können ebenfalls anspruchsberechtigt sein. Väter ohne Sorgerecht ( z.B. geschiedene Väter oder Väter von nichtehelichen Kindern ) können Erziehungsgeld beziehen, wenn die Mutter zustimmt."
Bis dann,
Mux
[Editiert am 4/4/2005 von Mux]
Hallo,
vielen dank für eure antworten!
Ja es geht tatsächlich um erziehungsgeld.
Es ist die Frage ob es wie in unserem Fall eben getrennt beantragt werden kann, also erst ich vier Monate und dann die Mutter?Soweit ich weis kann man doch auch den Erziehungsurlaub teilen , also zwischen Vater und Mutter, zb jeder zur Hälfte? Das hatten wir eben mit dem Erziehungsgeld auch so vor. Nicht zu verachten ist auch, dass bei der Mutter das Mutterschaftsgeld angerechnet wird, und sie somit weniger bekommen würde.
Natürlich wäre es sicher einfacher wenn sie es als einzige beantragt und es mir dann auszahlt, werden wir wohl auch so machen, aber wir wollten eben das ganze so beantragen wie es auch gemacht wurde.
Na vielleicht fällt jemandem von euch noch was dazu ein.
Zum Sorgerecht: die Mutter hat schon einen Sohn von einem anderen Mann und ist ein gebranntes Kind, ist wohl einiges schief gelaufen..., nun ja, wir haben für den extrem Fall jedenfalls notariell einige Dinge festgelegt.
Danke, Jakob
Urteilen über andere war schon immer einfach
