Regelmodell nein da...
 
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Regelmodell nein danke

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(@matthias86)
Schon was gesagt Registriert

Es geht mir nicht die Bohne ums Geld, die wohl beste Finanzielle Lösung wäre in der Richtung eh der KM das Kind komplett zu überlassen und sein 30qm Kinderzimmer als WG Zimmer zu vermieten. Also bitte lasst derartige Kommentare, ich möchte gerne KU sparen oder sonst was. Ich bin seit 6 Jahren Alleinverdiener, ich weiß was es bedeutet eine Familie am laufen zu halten.

Die KM hat sich vor 4 Jahren als RA selbstständig gemacht und hat mit Fahrzeiten so ca. eine 50h Woche.
Sie hat bisher aber noch nie etwas in die Familien Kasse mit eingebracht, deswegen habe ich keinen Plan wie sie das nächstes Jahr evtl. als Alleinerziehende Selbstständige alles schaffen möchte. Aber danach fragt auch keiner, Hauptsache bei mir stimmt alles bis ins kleinste Detail.

Ich denke wohl, dass die 70% belegbar sein könnten, denn lediglich wenn ich Spätschicht hatte ist die KM Nachmittags eingesprungen.
Dh. alle 5 Wochen hat die KM unseren Sohn betreut, die anderen 4 Wochen dazwischen habe ich übernommen.
Nebenbei habe ich auch noch ein Fernstudium angefangen, welches im Frühjahr 2014 zu ende geht.
Also das war alles möglich unter einen Hut zu bekommen.

Zitat von: Matthias86 am 29. Juni 2013, 11:16:42
Ein 60% KV und 40% KM Modell bekomme ich auch ohne Probleme gestellt.

Ich bekomme es auch hin meinen Sohn komplett alleine zu betreuen! Natürlich ist die 60/40 variante auch kein WM mehr aber unter 50% gibt es mit mir keine Einigung.
Warum soll ich der doofe sein der nachgibt, die KM stellt sich doch auch hin und tut so als ob sie es alleine bestimmen könnte und behauptet das ein Kind eben primär zur Mutter gehört.

Das ich sowas nicht oder kaum gerichtlich klären lassen kann ist mir auch bewusst.
Bis auf ein Beratungs Gespräch beim RA lief da auch noch nichts weiter und ich würde das auch gerne ohne Gerichte klären.
Ob ich tatsächlich später den Schritt gehe und es meinen RA mit dem WM versuchen lasse weiß ich noch nicht, ich hab da ein sehr ungutes Gefühl.

Das ich mit meinen 26 Jahren als Alleinverdienender Familien Vater, welcher nebenbei noch studiert, zum Teil Allein erziehend war und nun um sein Kind kämpft nicht den Durchschnitts deutschen im meinen Alter entspreche ist mir auch klar.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2013 22:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber danach fragt auch keiner, Hauptsache bei mir stimmt alles bis ins kleinste Detail.

Das ist genau das, womit du im Familienrecht immer wieder konfrontiert werden wirst.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2013 23:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Matthias,

Ich bin seit 6 Jahren Alleinverdiener, ich weiß was es bedeutet eine Familie am laufen zu halten.

das weiss ein Familiengericht auch; deshalb urteilt es ggf., dass die Finanzierung Eurer Rollenverteilung auch nachehelich noch eine Weile so weitergeht wie von Euch für Eure Ehe einvernehmlich beschlossen.

Die KM hat sich vor 4 Jahren als RA selbstständig gemacht und hat mit Fahrzeiten so ca. eine 50h Woche.
Sie hat bisher aber noch nie etwas in die Familien Kasse mit eingebracht, deswegen habe ich keinen Plan wie sie das nächstes Jahr evtl. als Alleinerziehende Selbstständige alles schaffen möchte. Aber danach fragt auch keiner, Hauptsache bei mir stimmt alles bis ins kleinste Detail.

naja, wenn ihre Selbständigkeit bislang nichts Nennenswertes abwirft, ist sie eben eine Art Hobby. Sie wird nicht schlagartig Geld verdienen, nur weil Ihr getrennt oder geschieden seid. An diesem Punkt greift die Fortschreibung des ehelichen Rollenmodells.

Ich denke wohl, dass die 70% belegbar sein könnten, denn lediglich wenn ich Spätschicht hatte ist die KM Nachmittags eingesprungen.

tu Dir selbst den Gefallen, Dinge, an die Du Dich erinnerst, nicht für juristisch bewiesene Tatsachen zu halten. Über Eure Betreuungszeiten hat ja niemand Buch geführt und Zertifikate ausgestellt. Wenn Deine DEF sagt "Der Matthias hat Fulltime gearbeitet, sogar Schichten geschoben und nebenbei noch ein Fernstudium gemacht, während ich im Prinzip eine verheiratete, alleinerziehende Mutter war", wirst Du dem wenig entgegensetzen können.

Dh. alle 5 Wochen hat die KM unseren Sohn betreut, die anderen 4 Wochen dazwischen habe ich übernommen.
Nebenbei habe ich auch noch ein Fernstudium angefangen, welches im Frühjahr 2014 zu ende geht.
Also das war alles möglich unter einen Hut zu bekommen.

das wird nachträglich niemand überprüfen wollen - wie auch?

Ich bekomme es auch hin meinen Sohn komplett alleine zu betreuen! Natürlich ist die 60/40 variante auch kein WM mehr aber unter 50% gibt es mit mir keine Einigung.

naja, wenn's keine Einigung gibt, gibt's einen Richterspruch. Und der wird auch nicht 50:50 lauten.

Warum soll ich der doofe sein der nachgibt, die KM stellt sich doch auch hin und tut so als ob sie es alleine bestimmen könnte und behauptet das ein Kind eben primär zur Mutter gehört.

Weil das in vielen Richterköpfen noch so verankert ist und in der Mehrzahl der Fälle so praktiziert wird.

Ob ich tatsächlich später den Schritt gehe und es meinen RA mit dem WM versuchen lasse weiß ich noch nicht, ich hab da ein sehr ungutes Gefühl.

das ist ein Widerspruch in sich: Von einem WM musst Du Deine DEF schon selbst überzeugen - was sollte der RA dabei leisten? Ggf. kann ein Mediator Euch dabei helfen. und ja: Möglicherweise musst Du Dir dieses WM mit Unterhaltszahlungen kaufen.

Das ich mit meinen 26 Jahren als Alleinverdienender Familien Vater, welcher nebenbei noch studiert, zum Teil Allein erziehend war und nun um sein Kind kämpft nicht den Durchschnitts deutschen im meinen Alter entspreche ist mir auch klar.

das wird bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung aber keine Rolle spielen.

Gerichte sprechen kein Recht; dort gibt es nur Urteile. Insofern wirklich der eindringliche Rat: Suche Lösungen aussergerichtlich, mach sie Deiner DEF schmackhaft, notfalls mit Geld.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2013 00:21
(@Brainstormer)

Moin Matthias,

ich denke, dass die Ausgangslage für die Installation eines Wechselmodells nicht die Schlechteste ist. Zumindest bist du in einer relativ guten Position, darüber mit der KM zu verhandeln und eine Einigung herbeizuführen.

Dazu muss man wissen, dass

1. ein Gericht keine Aussage darüber trifft, wo sich der Lebensmittelpunkt eures Kindes zukünftig befinden soll
2. es den Begriff der ehelichen Rollenverteilung in der Rechtsprechung nicht gibt

Lediglich in dem Fall, wo ihr euch nicht einigen könnt, wird einer von euch beiden (oder jeder von euch) einen Antrag auf Übertragung der Aufenthaltsbestimmungsrechtes stellen und allein darüber hat das Gericht zu entscheiden. Hier spielen dann Faktoren wie der bisherige Lebensmittelpunkt (Kontinuität), Erziehungseignung, Förderkompetenz, Bindungstoleranz, Bindungen der Kinder und der Kindeswille (ab einem gewissen Alter) eine Rolle. Und ja, ein Spaziergang wird das sicherlich nicht für dich werden, denn die Anforderungen an einen KV sind meist ungleich höher, weshalb Martin's Rat nicht der Schlechteste ist:

Insofern wirklich der eindringliche Rat: Suche Lösungen aussergerichtlich, mach sie Deiner DEF schmackhaft, notfalls mit Geld.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2013 13:00
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